Unternehmensgründung in Bahrain aus Sri Lanka: Null Steuern, 100 % Eigentum, GCC-Zugang – Aktualisiert 2026

Umfassender Leitfaden für Unternehmer aus Sri Lanka: Gründen Sie eine Gesellschaft in Bahrain mit 0 % Körperschaftsteuer, 100 % ausländischem Eigentum und Zugang zum GCC-Markt. Kosten, Schritte, Visa, Banking.

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Unternehmensgründung in Bahrain aus Sri Lanka: Null Steuern, 100 % Eigentum, GCC-Zugang – Update

Eigentum & Kapital

Eine Bahrain WLL kann von einer Einzelperson gehalten werden – bei den meisten Aktivitäten ist eine 100-prozentige Auslandsbeteiligung möglich, ohne dass ein lokaler Partner für Dienstleistungen, Produktion, Exporthandel oder Holdinggesellschaften erforderlich ist. Das Mindeststammkapital beträgt BHD 1; wir empfehlen BHD 1.000. Dieser Betrag erleichtert die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung eines Investor Visa erheblich.

Für viele sri-lankische Unternehmer wirkt der Traum von der internationalen Expansion eines Unternehmens, dem Schutz hart erarbeiteter Gewinne und dem Zugang zu großen neuen Märkten zunehmend fern und fast unerreichbar. Die letzten Jahre haben im Heimatland beispiellose Herausforderungen mit sich gebracht – von der schweren Wirtschaftskrise 2022 bis hin zu anhaltenden fiskalischen Anpassungen, die die Geschäftslandschaft weiterhin grundlegend verändern. Wahrscheinlich kämpfen Sie mit stark steigenden Steuern, allgegenwärtiger Währungsinstabilität, Kapitalverkehrskontrollen, die den internationalen Handel ersticken, und einem Bankensystem, das nach dem Staatsbankrott für grenzüberschreitende Transaktionen – sagen wir es offen – alles andere als unkompliziert ist.

Im vergangenen Jahr musste ein in Colombo ansässiger Softwareexporteur namens Ruwan mit ansehen, wie sein Unternehmen auf Gewinne von 61 Mio. LKR sage und schreibe 18,4 Mio. LKR Körperschaftsteuer zahlte. In derselben Woche teilte ihm seine Bank mit, dass USD-Überweisungen für dringend benötigte Server-Upgrades aufgrund von Kapitalverkehrskontrollen und anhaltender Devisenknappheit weitere 11 Tage verzögert würden. Nur zwei Monate später forderte das Inland Revenue Department eine umfassende Verrechnungspreisdokumentation für drei Jahre für seine überschaubaren internationalen Geschäfte an. Ruwan begann, die Gründung einer Gesellschaft in Bahrain zu prüfen, nachdem ein Kunde aus Singapur, der sich mehr finanzielle Planungssicherheit wünschte, ihn ausdrücklich fragte, ob er von einer Jurisdiktion ohne Quellensteuer auf Lizenzgebühren fakturieren könne.

Dies ist keine Einzelfallgeschichte. Viele von Ihnen leben sie gerade. Sie kämpfen mit einem Körperschaftsteuersatz von 30 %, dem Kollaps der LKR-Währung (die 2022 mehr als 45 % ihres Wertes verloren hat), den frustrierenden Kapitalverkehrskontrollen, die freie USD-Abflüsse verhindern, den Folgen des Staatsbankrotts nach 2022 für die internationalen Bankbeziehungen und dem drohenden Gespenst einer 18-prozentigen Mehrwertsteuer. Das sind keine bloßen Unannehmlichkeiten – sie stellen fundamentale Bedrohungen für Wachstum und Rentabilität Ihres Unternehmens dar.

Doch was, wenn es einen direkten, gangbaren Weg in ein stabiles, steuerfreies und international vernetztes Geschäftsumfeld gäbe – nur wenige Flugstunden entfernt? Stellen Sie sich vor, Sie betreiben Ihr Unternehmen in einer Jurisdiktion, in der Ihre Gewinne wirklich Ihnen gehören, Ihre Währung stabil und weltweit akzeptiert ist und die am schnellsten wachsenden Märkte der Welt buchstäblich vor Ihrer Tür liegen, erreichbar ohne punitive Zölle oder komplexe Handelshemmnisse.

Das ist kein Hirngespinst. Es ist die greifbare Realität, die Bahrain bietet.

Dieser umfassende Leitfaden für 2026 wurde exklusiv für Sie, den sri-lankischen Unternehmer, erstellt. Wir verstehen den einzigartigen Druck, dem Sie ausgesetzt sind. Wir zeigen Ihnen genau, warum Bahrain nicht nur eine Alternative, sondern eine strategische Notwendigkeit für die langfristige Zukunft Ihres Unternehmens ist und einen direkten, wirkungsvollen Kontrast zu den heimischen Herausforderungen bietet. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die genauen Abläufe, realistischen Kosten und unbestreitbaren Vorteile und gehen mit echten Zahlen, konkreten Handlungsempfehlungen und einem tiefen Verständnis Ihrer unternehmerischen Situation auf jeden einzelnen Ihrer Schmerzpunkte ein.

Bevor wir ins Detail gehen, legen wir einen wichtigen Wechselkurs für unsere weiteren Ausführungen fest: Für die Zwecke dieses Leitfadens arbeiten wir mit einer ungefähren Umrechnung von BHD 1 ≈ LKR 870. Bitte beachten Sie, dass Wechselkurse Schwankungen unterliegen, diese Zahl jedoch einen realistischen Anhaltspunkt für Ihre Finanzplanung bietet.


Warum sri-lankische Unternehmer Bahrain strategisch wählen

Die Entscheidung zur internationalen Expansion wird selten leichtfertig getroffen, insbesondere wenn es um die Bewältigung komplexer Vorschriften und erheblicher Investitionen geht. Für sri-lankische Unternehmer entspringt diese Entscheidung jedoch oft der dringenden Notwendigkeit, ihre Unternehmen vor heimischer Volatilität zu schützen und Wachstumschancen zu erschließen, die im Inland zunehmend unerreichbar sind. Bahrain erweist sich als Inbegriff von Stabilität und Chancen und adressiert direkt die zentralen Schmerzpunkte, mit denen Sie konfrontiert sind.

Flucht vor steuerlicher Repression: Von 30 % auf null

Lassen Sie uns die dringendste und größte Belastung angehen: die Besteuerung. Sri Lankas Körperschaftsteuersatz liegt derzeit bei pauschal 30 % und gehört damit zu den höchsten in der Region. Das bedeutet, dass fast ein Drittel Ihrer hart erarbeiteten Gewinne abgeschöpft wird, bevor Sie überhaupt an Reinvestition oder persönlichen Ertrag denken können. Bei einem Unternehmen mit einem Gewinn von 100 Mio. LKR fließen 30 Mio. LKR direkt in die Staatskassen.

Bahrain bietet einen deutlichen Kontrast: einen Körperschaftsteuersatz von 0 %. Dies ist kein temporärer Anreiz oder ein komplexes Konstrukt; es handelt sich um einen grundlegenden Pfeiler der bahrainischen Wirtschaftspolitik. Bei den meisten Geschäftstätigkeiten zahlt Ihr Unternehmen keine Körperschaftsteuer. Das bedeutet, dass 100 % Ihrer Gewinne vollständig im Unternehmen verbleiben und für Reinvestitionen, Expansion oder Ausschüttungen zur Verfügung stehen. Stellen Sie sich vor, welchen Unterschied das für Ihren Cashflow, Ihre Wachstumsdynamik und Ihre Gesamtrentabilität macht. Dieser Steuervorteil allein kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein und die Skalierungsfähigkeit Ihres Unternehmens erheblich beschleunigen. Beachten Sie hierbei die spezifischen Regelungen Ihres Ansässigkeitsstaates zur Besteuerung ausländischer Einkünfte (z. B. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz) sowie etwaige Doppelbesteuerungsabkommen.

Kapitalstabilisierung: Vom LKR-Zusammenbruch zur USD-Anbindung

Die Erinnerung an den dramatischen Zusammenbruch der LKR im Jahr 2022, als sie gegenüber dem USD mehr als 45 % ihres Wertes verlor, ist bei jedem sri-lankischen Unternehmer noch frisch. Diese Abwertung hat die Kaufkraft geschmälert, die Importkosten drastisch erhöht und enorme finanzielle Unsicherheit geschaffen. Absicherungsstrategien wurden unerschwinglich teuer, die langfristige Finanzplanung glich einem Glücksspiel.

Die Währung Bahrains, der Bahrain-Dinar (BHD), bietet unübertroffene Stabilität. Der BHD ist seit über zwei Jahrzehnten zum US-Dollar im festen Verhältnis von 1 BHD = 2,65 USD gekoppelt. Diese unerschütterliche Kopplung schafft ein Maß an finanzieller Planungssicherheit, das es in Sri Lanka schlicht nicht gibt. Ihre Erlöse und Vermögenswerte in Bahrain sind so vor Währungsschwankungen geschützt. Sie können mit Zuversicht planen, Waren zu kalkulierbaren Kosten importieren und den Wert Ihrer Investitionen erhalten. Für Unternehmen, die auf internationalen Handel oder den Import von Rohstoffen angewiesen sind, ist diese Stabilität nicht nur ein Vorteil – sie ist eine betriebliche Notwendigkeit.

Freier Kapitalverkehr: Durchbrechung von Kapitalverkehrskontrollen

Sri Lankas Kapitalkontrollen – insbesondere bei USD-Abflüssen – sind zu einem erheblichen Hindernis für internationale Geschäftsaktivitäten geworden. Die Verzögerungen, der umfangreiche Papierkram und die strikten Beschränkungen bei der freien Bewegung von Geldern für Importe, Dividenden oder internationale Investitionen sind nicht nur frustrierend, sie ersticken das Wachstum. Viele Unternehmer kämpfen ständig mit den Banken, um ihre ausländischen Lieferanten bezahlen oder ausländische Erträge ohne übermäßige Reibungsverluste erhalten zu können.

Bahrain verfügt über eine vollständig liberalisierte Wirtschaft ohne Devisenkontrollen, ohne Beschränkungen bei der Rückführung von Kapital, Gewinnen oder Dividenden und ohne Beschränkungen bei ein- oder ausgehenden Überweisungen. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen mit echter finanzieller Freiheit arbeiten kann. Sie können Gelder problemlos nach Bahrain hinein- und herausbewegen, internationale Lieferanten ohne Verzögerungen bezahlen und Ihre Gewinne nach Sri Lanka (oder in jede andere Jurisdiktion) nach eigenem Ermessen repatriieren – ohne mehrere Genehmigungen einholen oder mit einem schwindenden Devisenbestand kämpfen zu müssen. Dieser freie Kapitalverkehr ist ein entscheidender Vorteil für jedes international ausgerichtete Unternehmen.

Wiederaufbau des Vertrauens in Banken: Ein robuster, regulierter Finanzplatz

Die staatliche Zahlungsunfähigkeit Sri Lankas nach 2022 hat die internationalen Bankbeziehungen tiefgreifend beeinträchtigt. Viele internationale Banken sind bei Transaktionen aus oder nach Sri Lanka vorsichtig geworden. Dies führte zu erhöhter Prüfung, längeren Bearbeitungszeiten und in manchen Fällen zur vollständigen Ablehnung von Dienstleistungen. Dieses „De-Risking“ globaler Finanzinstitute erschwert es sri-lankischen Unternehmen zusätzlich, auf der internationalen Bühne tätig zu sein.

Bahrain hingegen ist ein etablierter und hoch angesehener Finanzplatz, der von der Central Bank of Bahrain (CBB) reguliert wird. Die CBB unterhält strenge regulatorische Standards und schafft ein sicheres und transparentes Bankenumfeld. Die Eröffnung eines Firmenbankkontos in Bahrain gibt Ihnen Zugang zu einem Netzwerk lokaler, regionaler und internationaler Banken, die integer und effizient arbeiten. Ihre bahrainische Gesellschaft gilt bei internationalen Finanzinstituten als glaubwürdiger, risikoarmer Geschäftspartner. Dadurch werden Ihre internationalen Transaktionen deutlich vereinfacht und das Vertrauen in Ihre Finanzgeschäfte wiederhergestellt. Der Zugang zu einem robusten, international anerkannten Bankensystem ist von unschätzbarem Wert.

Jenseits des Horizonts: Erschließung des 1,6-Billionen-Dollar-GCC-Markts

Zwar bietet Sri Lanka einen eigenen Markt, doch dessen Reichweite ist für viele Unternehmen begrenzt und Exportmöglichkeiten sind oft nur schwer zu erschließen.

Die Gründung eines Unternehmens in Bahrain positioniert Ihr Geschäft unmittelbar im Herzen des 1,6 Billionen US-Dollar schweren GCC-Marktes. Bahrain ist Unterzeichner der GCC-Zollunion und des GCC-Gemeinsamen Marktes. Dadurch können in Bahrain hergestellte oder wesentlich veredelte Waren zollfrei über die Grenzen von Saudi-Arabien, den VAE, Katar, Kuwait und Oman transportiert werden. Darüber hinaus bietet die strategische Lage Bahrains unvergleichlichen Zugang zur gesamten MENA-Region – einem schnell wachsenden Verbrauchermarkt mit über 400 Millionen Menschen. Für Dienstleister bedeutet das direkten Zugang zu boomenden Volkswirtschaften, die dringend Expertise in IT, Beratung, Logistik und weiteren Bereichen suchen. Dieser geografische und wirtschaftliche Vorteil ist ein entscheidender Wachstumsmotor.

Bekämpfung der steigenden Mehrwertsteuer & Bürokratie: Ein planbares, schlankes Umfeld

Die derzeitige Mehrwertsteuer von 15 % in Sri Lanka, über die eine Erhöhung auf 18 % diskutiert wird, bedeutet eine weitere Kosten- und Verwaltungslast. Hinzu kommen sich ständig ändernde und oft intransparenten regulatorischen Verfahren – die Navigation durch die Geschäftslandschaft ist daher eine ständige Herausforderung.

Bahrain bietet ein vorhersehbareres und schlankeres regulatorisches Umfeld. Während in Bahrain ein Standard-Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt (der international wettbewerbsfähig ist), ist die administrative Belastung für Unternehmen insgesamt deutlich geringer. Das Bahrain Economic Development Board (EDB) und das Ministerium für Industrie und Handel (MOIC) setzen sich aktiv dafür ein, das Königreich zu einem der einfachsten Standorte für die Geschäftstätigkeit weltweit zu machen. Dieses Engagement zeigt sich in Bahrains durchweg hohen Platzierungen in den Ease-of-Doing-Business-Berichten der Weltbank, in denen es regelmäßig viele regionale Mitbewerber übertrifft. Weniger Bürokratie, klare Vorschriften und ein stabiles politisches Umfeld bedeuten, dass Sie weniger Zeit mit Compliance verbringen und mehr Zeit in das Wachstum Ihres Unternehmens investieren können.

Im Kern bietet Bahrain sri-lankischen Unternehmern eine seltene Kombination aus finanzieller Stabilität, erheblichen Steuervorteilen, uneingeschränkter Kapitalbewegung, einem vertrauenswürdigen Bankensystem und unvergleichlichem Marktzugang. Es geht nicht nur darum, ein Unternehmen zu gründen – es geht darum, die Zukunft Ihres Unternehmens abzusichern.


Wenn Sie sich entschließen, in Bahrain geschäftlich Fuß zu fassen, ist die Wahl der richtigen Rechtsform eine grundlegende Entscheidung, die sich auf Eigentumsverhältnisse, Haftung und operative Flexibilität auswirkt. Für sri-lankische Unternehmer, die volle Kontrolle und einen einfachen Gründungsprozess wünschen, ist die With Limited Liability Company (WLL) mit Abstand die beliebteste und empfohlene Variante.

Der Arbeitstier: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL)

Die WLL ist die gängigste Rechtsform von Unternehmen in Bahrain. Sie wird sowohl von einheimischen als auch von ausländischen Investoren wegen ihrer Flexibilität und des gebotenen Haftungsschutzes bevorzugt.

  • 100 % ausländisches Eigentum: Das ist ein entscheidender Vorteil für Unternehmer aus Sri Lanka. Anders als in manchen Rechtsordnungen, die lokale Partner oder Nominee-Gesellschafter vorschreiben, kann eine WLL in Bahrain zu 100 % im Eigentum einer einzelnen Person (auch eines ausländischen Staatsangehörigen) oder einer einzigen juristischen Person stehen – ohne jegliche weitere Gesellschafter. So behalten Sie die volle Kontrolle über alle Geschäftsentscheidungen und Gewinne und vermeiden die Komplexität und möglichen Konflikte, die mit lokalen Beteiligungsvorgaben einhergehen.
  • Beschränkte Haftung: Wie der Name schon sagt, ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage beschränkt. Ihr privates Vermögen ist damit vor Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschützt – ein wichtiger finanzieller Sicherheitsaspekt.
  • Mindeststammkapital: Gesetzlich beträgt das Mindeststammkapital für eine WLL lediglich 1 BHD. Aus praktischer Sicht empfehlen wir jedoch dringend, das Unternehmen mit einem eingezahlten Stammkapital von mindestens 1.000 BHD (ca. 870.000 LKR) zu gründen. Nur so lassen sich Bankkonten problemlos eröffnen und Investorenvisa erfolgreich beantragen. Während 1 BHD rechtlich zulässig ist, reicht dieser Betrag nicht aus, um gegenüber Banken und Einwanderungsbehörden ausreichende finanzielle Substanz nachzuweisen. 1.000 BHD ist daher der praktische Einstieg für einen reibungslosen Start.
  • Geschäftszweck: Eine WLL darf ein breites Spektrum an kommerziellen, industriellen und dienstleistungsbezogenen Tätigkeiten ausüben. Bestimmte regulierte Aktivitäten (z. B. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen oder Bildung) erfordern zusätzliche Genehmigungen der jeweils zuständigen Ministerien oder Aufsichtsbehörden, etwa der Central Bank of Bahrain (CBB) für Finanzunternehmen.
  • Geschäftsführung: Eine WLL muss mindestens einen Geschäftsführer (Manager) haben. Dieser kann zugleich alleiniger Gesellschafter sein.
  • Prüfungspflicht: In der Regel müssen WLLs einen Wirtschaftsprüfer bestellen und jährlich geprüfte Jahresabschlüsse einreichen – abhängig von Umsatz und Mitarbeiteranzahl.

Warum die WLL ideal für sri-lankische Unternehmer ist: Die WLL bietet die perfekte Balance aus Kontrolle, Schutz und Handlungsspielraum. Sie ermöglicht die Gründung eines vollständig eigenen, rechtlich selbstständigen Unternehmens, den Zugang zum bahrainischen Markt und dessen Nutzung als Tor zu den GCC-Staaten – bei voller Haftungsbeschränkung und einem klaren Weg zum Aufenthaltstitel.

Weitere Rechtsformen (kurz):

Die WLL ist zwar meist die beste Lösung, dennoch lohnt es sich, auch die anderen Gesellschaftsformen zu kennen:

  • Ausländische Zweigniederlassung: Geeignet für etablierte ausländische Unternehmen, die eine direkte Präsenz zur Durchführung bestimmter Aktivitäten wünschen. Sie ist eine Erweiterung der Muttergesellschaft, keine eigenständige juristische Person, sodass deren Haftung auf die Muttergesellschaft übergeht.
  • Einzelunternehmen (Sole Proprietorship): Gehört einer einzelnen Person, bietet jedoch keinen Haftungsschutz. Für seriöse Geschäftsaktivitäten, bei denen Vermögensschutz erforderlich ist, generell nicht empfehlenswert.
  • Public Shareholding Company (BSC): Geeignet für größere Unternehmen, die Aktien öffentlich anbieten möchten. Es gelten komplexere regulatorische Anforderungen.
  • Partnerschaftsgesellschaft (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft): Beteiligt zwei oder mehr Gesellschafter mit unterschiedlichen Haftungsgraden. Für den erstmaligen Markteintritt ausländischer Investoren eher unüblich, da sie komplex ist und keine Haftungsbeschränkung bietet.
  • Empfehlung: Für 99 % der sri-lankischen Unternehmer, die in Bahrain neu starten wollen, die volle Eigentümerschaft anstreben, eine beschränkte Haftung wünschen und ein Investorenvisum erhalten möchten, ist die WLL die eindeutig beste Wahl.


    Der Unternehmensgründungsprozess in Bahrain: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

    Die bürokratischen Hürden in einem neuen Land können einschüchternd wirken. Bahrain hat jedoch große Fortschritte bei der Vereinfachung der Unternehmensgründung erzielt – vor allem durch das elektronische Registrierungssystem „Sijilat“. Obwohl das System effizient ist, ist es entscheidend, die richtige Reihenfolge und alle Anforderungen zu kennen.

    Schritt 1: Erstberatung und Definition der Tätigkeit

    Bevor Sie irgendetwas anderes tun, brauchen Sie eine klare Vorstellung. Welche konkreten Geschäftstätigkeiten soll Ihr bahrainisches Unternehmen ausüben? Das ist entscheidend, denn die gewählten Tätigkeiten bestimmen die Art der benötigten Lizenzen.

  • Expertenberatung: Schalten Sie einen renommierten Business-Setup-Berater in Bahrain ein. Er hilft Ihnen, Ihre Geschäftstätigkeiten exakt zu definieren, stellt die Übereinstimmung mit den MOICT-Klassifizierungen sicher und berät Sie zu etwaigen erforderlichen regulatorischen Genehmigungen. Diese oft kostenlose Erstberatung spart Ihnen erheblich Zeit und bewahrt Sie vor kostspieligen Fehlern.
  • Schritt 2: Namensreservierung

    Ihr Firmenname muss eindeutig sein und den bahrainischen Namensvorgaben entsprechen.

  • Antrag: Stellen Sie über das Sijilat-Portal einen Antrag beim Ministerium für Industrie und Handel (MOICT). Schlagen Sie dabei drei Namensoptionen in der gewünschten Reihenfolge vor.
  • Genehmigung: Die Namensgenehmigung erfolgt in der Regel sehr schnell, oft bereits innerhalb von 24–48 Stunden. Achten Sie darauf, dass der Name Ihre Geschäftstätigkeit widerspiegelt, nicht anstößig ist und noch nicht vergeben wurde.
  • Schritt 3: Erstellung der Gründungsdokumente

    Dabei werden die rechtlichen Grundlagen für Ihre WLL geschaffen.

  • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association – MOA): Dieses Dokument legt den Namen des Unternehmens, dessen Ziele, das Stammkapital (empfohlen: 1.000 BHD), die Gesellschafterdaten (Sie als 100-prozentiger Eigentümer), die Daten des Geschäftsführers sowie die eingetragene Adresse fest.
  • Gesellschaftsvertrag (AOA): Regelt die internen Vorgaben für die Geschäftsführung und den operativen Betrieb des Unternehmens.
  • Vollmacht (falls zutreffend): Wenn Sie einen Berater bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich.
  • Notarisierung: Diese Dokumente müssen in der Regel auf Arabisch (oder zweisprachig) vorbereitet und von einem öffentlichen Notar in Bahrain beglaubigt werden.
  • Schritt 4: Erstgenehmigungen und Lizenzierung

    Je nach Ihren Geschäftstätigkeiten benötigen Sie möglicherweise vor der endgültigen Registrierung Vorabgenehmigungen der zuständigen Behörden.

  • Allgemeine Tätigkeiten: Viele übliche Handels- oder Dienstleistungsaktivitäten erfordern möglicherweise nur eine MOICT-Genehmigung.
  • Regulierte Tätigkeiten: Wenn Ihr Unternehmen im Finanz-, Gesundheits- oder Bildungswesen oder in bestimmten Industriesektoren tätig ist, benötigen Sie Genehmigungen der Central Bank of Bahrain (CBB), des Gesundheitsministeriums, des Bildungsministeriums bzw. des Industrieministeriums. Ihr Berater wird diese frühzeitig feststellen.
  • Antrag beim MOICT: Reichen Sie alle erstellten Dokumente zusammen mit den KYC-Unterlagen (Know Your Customer) der Gesellschafter und Geschäftsführer (Reisepasskopien, Lebensläufe, Versorgungsrechnungen) über Sijilat beim MOICT ein.
  • Schritt 5: Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals

    Dies ist ein entscheidender Schritt, besonders für srilankische Unternehmer.

  • Vorläufige Genehmigung: Sobald das MOIC die vorläufige Genehmigung erteilt hat, können Sie ein Firmenbankkonto eröffnen.
  • Bank Due Diligence: Rechnen Sie mit einer umfassenden Prüfung durch bahrainische Banken. Diese werden Ihren Hintergrund, die Herkunft Ihrer Mittel und Ihren Geschäftsplan eingehend prüfen. An dieser Stelle sind ein stichhaltiger Geschäftsplan und ein renommierter Berater von unschätzbarem Wert.
  • Empfohlenes Kapital: Zahlen Sie das empfohlene Stammkapital von BHD 1.000 (oder mehr) ein. Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
  • Schmerzpunkt und Lösung: Für sri-lankische Unternehmer kann die Eröffnung eines internationalen Bankkontos aufgrund der „De-Risking“-Praktiken globaler Banken seit 2022 schwierig sein. Bahrainische Banken unterliegen der Aufsicht der CBB, sind stabil und seriös, verlangen jedoch klare Nachweise legitimer Geschäftstätigkeit, transparente Mittelherkunft und einen tragfähigen Business Case. Arbeiten Sie eng mit Ihrem Berater zusammen, um ein überzeugendes Profil zu erstellen.

    Schritt 6: Abschließende Registrierung und Erteilung der Commercial Registration (CR)

    Nach Eröffnung des Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals reichen Sie die abschließenden Unterlagen ein.

  • Nachweis der Kapitaleinzahlung: Reichen Sie die Bestätigung Ihrer Bank über die Einzahlung des Stammkapitals beim MOIC ein.
  • Abschließende Prüfung: Das MOIC führt eine abschließende Prüfung aller Unterlagen durch.
  • CR-Ausstellung: Nach der Genehmigung wird Ihr Handelsregisterauszug (Commercial Registration – CR) ausgestellt. Dies ist Ihre offizielle Betriebserlaubnis in Bahrain. Im CR sind Ihr Firmenname, Ihre Geschäftstätigkeiten, die CR-Nummer und die eingetragene Adresse aufgeführt.
  • Schritt 7: Büroflächen und Mietvertrag

    Jedes Unternehmen in Bahrain benötigt eine physische Präsenz.

  • Virtuell vs. Physisch: Während virtuelle Büros in manchen Fällen zunächst für die Registrierung zulässig sind, ist für den vollständigen operativen Betrieb in der Regel eine physische Adresse erforderlich – insbesondere bei Visumanträgen. Serviced Offices bieten hier einen hervorragenden Einstieg: Sie vereinen Flexibilität mit repräsentativem Auftreten.
  • Mietvertrag: Schließen Sie einen Mietvertrag für Ihre Büroräume ab. Dieses Dokument wird sowohl für die finale Registrierung als auch für die Registrierung bei der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) benötigt.
  • Schritt 8: LMRA-Registrierung und Visumantrag (falls zutreffend)

    Wenn Sie in Bahrain wohnen und Ihr Unternehmen vor Ort selbst führen möchten, müssen Sie ein Investor Visa beantragen.

  • LMRA-Registrierung: Melden Sie Ihr Unternehmen bei der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) an. Dies ist unerlässlich, um Personal einzustellen und Ihr eigenes Visum zu beantragen.
  • Investor Visa: Als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer können Sie ein Investor Visa (auch Self-Sponsorship-Visum genannt) beantragen. Dieses Visum wird zunächst für zwei Jahre erteilt und ist verlängerbar. Es erlaubt Ihnen, in Bahrain zu wohnen und Ihr Unternehmen zu leiten. Außerdem können Sie Ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) sponsern.
  • Zeitlicher Ablauf: Der gesamte Prozess von der Erstberatung bis zum Erhalt Ihrer CR dauert in der Regel 2–4 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig sind und die Genehmigungen zügig erteilt werden. Bei spezialisierten Lizenzen kann sich der Zeitraum auf 6–8 Wochen verlängern.


    Wichtige Voraussetzungen und Unterlagen für Unternehmer aus Sri Lanka

    Der Erfolg einer Firmengründung hängt maßgeblich von der sorgfältigen Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen ab. Als Unternehmer aus Sri Lanka müssen Sie umfassende persönliche und geschäftliche Dokumente vorlegen.

    Persönliche Unterlagen für die Gesellschafter und Geschäftsführer:

  • Reisepasskopie: Gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit ab Antragsdatum.
  • Kopie des Personalausweises (Sri Lanka NIC): Eine gut lesbare Kopie Ihres sri-lankischen National Identity Card.
  • Lebenslauf (CV)/Resume: Ein detaillierter Lebenslauf mit Angaben zu Ihrem Bildungshintergrund, Ihrer beruflichen Erfahrung und Ihren relevanten Kompetenzen. Dies hilft den Behörden, Ihr Profil und Ihre Glaubwürdigkeit besser einzuschätzen.
  • Nachweis der Wohnadresse: Eine aktuelle Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung bzw. ein Kontoauszug, nicht älter als drei Monate, aus dem Ihre aktuelle Wohnadresse in Sri Lanka hervorgeht.
  • Bankreferenzschreiben: Ein Schreiben Ihrer Hausbank in Sri Lanka, das Ihre Bankverbindung bestätigt (Kontoinhaber, Kontoeröffnungsdatum und einwandfreier Ruf). Dies ist für die Due Diligence in Bahrain unerlässlich.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) / Good Conduct Certificate: Obwohl für die Erstregistrierung nicht immer zwingend erforderlich, wird es in der Regel für die Beantragung eines Investor Visa benötigt. Erhältlich bei der sri-lankischen Polizei; es bestätigt, dass keine Vorstrafen vorliegen.
  • No Objection Letter (NOL): Wenn Sie derzeit in Sri Lanka angestellt sind, verlangt Ihr jetziger Arbeitgeber möglicherweise ein „No Objection Letter“. Darin bestätigt er, dass er keine Einwände gegen die Gründung eines Unternehmens im Ausland hat – insbesondere, wenn Sie Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis beibehalten möchten. Obwohl dies keine bahrainische Anforderung ist, empfiehlt es sich aus Gründen der persönlichen Sorgfalt.
  • Fotos: Aktuelle biometrische Passfotos (in der Regel mit weißem Hintergrund).
  • Unternehmensdokumente (falls der Gesellschafter eine juristische Person ist):

    Wenn Ihre bahrainische WLL von einem bestehenden Unternehmen in Sri Lanka gehalten wird:

  • Certificate of Incorporation: Rechtlicher Nachweis der Registrierung Ihres sri-lankischen Unternehmens.
  • Memorandum & Articles of Association: Die Gründungsdokumente der sri-lankischen Muttergesellschaft.
  • Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss des Verwaltungsrats der sri-lankischen Gesellschaft, der die Gründung einer Tochtergesellschaft in Bahrain ausdrücklich genehmigt, den bevollmächtigten Unterzeichner benennt und die Einbringung des erforderlichen Kapitals zusichert.
  • Good-Standing-Bescheinigung: Vom Registrar of Companies in Sri Lanka, die bestätigt, dass das Unternehmen aktiv und regelkonform ist.
  • Geprüfte Jahresabschlüsse: Aktuelle geprüfte Jahresabschlüsse des sri-lankischen Unternehmens (in der Regel für die letzten ein bis zwei Jahre).
  • Geschäftsplan: Ein gut strukturierter Geschäftsplan ist unerlässlich. Er sollte folgende Punkte enthalten:
  • * Zusammenfassung * Unternehmensvision und -mission * Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen * Marktanalyse (Zielkunden im GCC, Wettbewerb) * Marketing- und Vertriebsstrategie * Operativer Plan (Büro, Personal) * Finanzprognosen (mindestens drei Jahre, inklusive Umsatz, Kosten, Rentabilität und Cashflow) * Finanzierungsbedarf und Herkunft der Mittel * Dieses Dokument ist entscheidend für die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung eines Investor Visa.
  • Handelsname (reserviert): Der vom MOIC genehmigte Firmenname.
  • Büromietvertrag: Ein gültiger Mietvertrag für Ihre Geschäftsräume in Bahrain.
  • Nachweis der Bareinzahlung des Stammkapitals: Bestätigung einer bahrainischen Bank, dass das Mindeststammkapital (empfohlen: 1.000 BHD) eingezahlt wurde.
  • Beglaubigung und Legalisierung:

  • Viele Dokumente aus Sri Lanka (z. B. Reisepasskopien, Gründungsurkunden, MOA/AOA, polizeiliches Führungszeugnis) müssen vom Außenministerium in Sri Lanka und anschließend von der bahrainischen Botschaft in Colombo beglaubigt werden.
  • Alternativ können die Dokumente in Sri Lanka ausgestellt, apostilliert (da Sri Lanka seit 2011 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist) und anschließend von der bahrainischen Botschaft legalisiert werden. Ihr Berater wird Sie zum effizientesten Beglaubigungsweg beraten.
  • Pro-Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Sammlung und Beglaubigung Ihrer Unterlagen. Verzögerungen bei der Dokumentenbeglaubigung sind eine häufige Ursache für Verzögerungen im Gründungsprozess. Achten Sie darauf, dass alle Kopien klar, lesbar und – wo erforderlich – offiziell beglaubigt sind.


    Die Kosten der Unternehmensgründung in Bahrain

    Eine der ersten Fragen jedes Unternehmers lautet: „Wie viel wird das kosten?“ Obwohl Bahrain im Vergleich zu anderen GCC-Standorten generell als kostengünstig gilt, sollten Sie die verschiedenen Kostenbestandteile genau verstehen. Der Transparenz halber stellen wir die geschätzten Kosten in Bahraini Dinar (BHD) detailliert dar und geben eine ungefähre Umrechnung in Sri-Lanka-Rupien (LKR) an.

    1. Staatliche Gebühren (einmalig und jährlich)

    Dies sind gesetzlich vorgeschriebene Gebühren, die direkt an die bahrainischen Behörden zu entrichten sind.

  • Gebühr für die Handelsregistereintragung (CR):
  • * Erstregistrierungsgebühr: ca. 100 BHD (87.000 LKR) für eine WLL. * Jährliche Verlängerungsgebühr: ca. 50–100 BHD (43.500–87.000 LKR) – je nach Tätigkeitsbereich.
  • Gebühr für die Reservierung des Firmennamens: BHD 10 (LKR 8.700).
  • Gebühren des Ministeriums für Industrie und Handel (MOIC) für Aktivitäten: Variieren je nach Anzahl und Art der auf Ihrem CR eingetragenen Geschäftstätigkeiten.
  • * Für eine einzelne allgemeine Tätigkeit: 50–100 BHD pro Jahr (entspricht ca. LKR 43.500–87.000). * Bei mehreren Tätigkeiten oder regulierten Tätigkeiten fallen höhere Jahresgebühren an.
  • Gebühren der Labour Market Regulatory Authority (LMRA):
  • * LMRA-Registrierung: Einmalige Gebühr von 200 BHD (174.000 LKR). * LMRA-Monatsgebühren: ca. 5–10 BHD (4.350–8.700 LKR) pro Mitarbeiter/Gesellschafter (auch wenn Sie als Investor allein tätig sind).

    2. Einzahlung des Stammkapitals

    Empfohlenes Minimum: 1.000 BHD (870.000 LKR). Dies ist der praktische Mindestbetrag, der erforderlich ist, um die Anforderungen für die Eröffnung eines Bankkontos und die Kriterien für ein Investor Visa zu erfüllen. Es handelt sich um Ihr* Geld, das sich auf dem Bankkonto Ihrer Gesellschaft befindet und nach vollständiger Registrierung und Aufnahme des Geschäftsbetriebs für betriebliche Ausgaben verwendet werden kann.

    3. Honorare für professionelle Dienstleistungen (einmalig)

    Die Beauftragung eines renommierten lokalen Beraters ist keine Option, sondern zwingend erforderlich für einen reibungslosen Ablauf. Er übernimmt die Dokumentation, die Abstimmung mit den Behörden und gibt wertvolle Hinweise.

  • Unternehmensgründungsdienstleistungen: Diese Gebühren variieren je nach Umfang der gewünschten Leistungen, Komplexität Ihrer Geschäftstätigkeit und Reputation der Kanzlei.
  • *Schätzung:BHD 750 – BHD 2.000 (LKR 652.500 – LKR 1.740.000). Dies umfasst in der Regel die Erstellung der Dokumente, die Einreichung bei der MOICT, die Nachverfolgung der Anträge sowie die erste Beratung. Manche Pakete beinhalten auch die Adresse des eingetragenen Firmensitzes für das erste Jahr.
  • Rechts- und Beratungsgebühren: Bei spezifischen rechtlichen Anforderungen oder einem Bedarf an umfassender Finanzberatung können zusätzliche Gebühren anfallen.
  • 4. Kosten für Büroräume (jährlich/monatlich)

    Jedes Unternehmen benötigt eine eingetragene Geschäftsadresse.

  • Serviced Office/Virtuelles Büro: Eine kostengünstige Lösung für Start-ups.
  • * Monatlich: 50 BHD – 150 BHD (43.500 LKR – 130.500 LKR). * Jährlich: 600 BHD – 1.800 BHD (522.000 LKR – 1.566.000 LKR). * Diese Pakete umfassen in der Regel Nebenkosten, Internet, Zugang zu Besprechungsräumen und Postbearbeitung.
  • Physischer Büroraum: Die Miete für ein dediziertes Büro liegt je nach Lage, Größe und Ausstattung zwischen 250 BHD und 1.000 BHD+ (217.500 LKR – 870.000 LKR+) pro Monat.
  • 5. Kosten für Visum und Aufenthalt (falls zutreffend)

    Falls Sie planen, über Ihre Firma in Bahrain zu leben und zu arbeiten.

  • Investor-Visum-Gebühr:
  • * Antragsgebühr: ca. BHD 100 (LKR 87.000). * Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis (2 Jahre): ca. BHD 100–200 (LKR 87.000 – LKR 174.000). * Medizinische Untersuchung: BHD 20–30 (LKR 17.400 – LKR 26.100). * Fingerabdrucknahme: BHD 10–20 (LKR 8.700).

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