Alles, was Staatsangehörige von Papua-Neuguinea über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Ratgeber für 2025.
Investorenvisum in Bahrain für Papua-Neuguinea – Vollständiger Leitfaden 2025
Alles, was Staatsangehörige von Papua-Neuguinea über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Fristen – der komplette Ratgeber für 2025.
Für Unternehmer und Fachkräfte aus Papua-Neuguinea kann die Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens im Heimatland eine erhebliche Herausforderung darstellen. Hohe Körperschaftsteuersätze von oft rund 30 %, gepaart mit papierbasierten Einreichungssystemen von Behörden wie der Internal Revenue Commission (IRC), bremsen das Wachstum und schaffen unnötigen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen das managed-float-System des Papua-Neuguinea-Kina (PGK) sowie die Devisenbeschränkungen der Bank of Papua New Guinea (BPNG), die internationale Transaktionen und die Rückführung von Kapital erschweren und eine globale Expansion oft als entmutigend erscheinen lassen.
Im deutlichen Gegensatz dazu positioniert sich Bahrain als strategische und hochattraktive Alternative. Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Staatsangehörige Papua-Neuguineas, die ein Investor Visa in Bahrain erhalten möchten. Er liefert einen umfassenden, schrittweisen Fahrplan, mit dem sich das geschäftsfreundliche Umfeld, die wirtschaftliche Stabilität und der einzigartige Zugang zu globalen Märkten des Königreichs erschließen lassen.
Wir gehen auf sämtliche Visumvarianten ein, erläutern den genauen Antragsweg, die erforderlichen Unterlagen, die anfallenden Kosten sowie die entscheidenden Fristen und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf.
Warum Bahrain Papua-Neuguineische Unternehmer anspricht
Die Wirtschaftslandschaft und der regulatorische Rahmen Bahrains sind darauf ausgelegt, internationale Geschäfte zu fördern, und bieten erhebliche Vorteile gegenüber dem Geschäftsumfeld in Papua-Neuguinea:
* 0 % Körperschaftsteuer: Einer der attraktivsten Vorteile Bahrains ist der Verzicht auf Körperschaftsteuer für die meisten Geschäftstätigkeiten (ausgenommen Öl- und Gasbranche sowie bestimmte Finanzdienstleistungen). Das steht in deutlichem Kontrast zur 30-prozentigen Körperschaftsteuer in Papua-Neuguinea und ermöglicht es Unternehmen in Bahrain, wesentlich mehr ihrer Erträge für Reinvestitionen und Wachstum einzusetzen. Bahrain erhebt zudem weder Einkommensteuer noch Kapitalertragsteuer oder Vermögensteuer. Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt 10 % und ist die wichtigste indirekte Steuer.
* Schlanke und digitalisierte Regulierungen: Bahrain hat erheblich in die Schaffung eines transparenten und hocheffizienten regulatorischen Umfelds investiert. Portale wie Sijilat für die Unternehmensregistrierung und das Expatriates Portal der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) für Visa-Dienstleistungen haben bürokratische Hürden deutlich abgebaut und papierlastige Verfahren durch digitale Lösungen ersetzt. Das bildet einen scharfen Kontrast zur oft begrenzten digitalen Infrastruktur Papua-Neuguineas, die regelmäßig zu administrativen Engpässen führt.
* Wirtschaftliche Stabilität und Offenheit: Der Bahrain-Dinar (BHD) ist zum US-Dollar im festen Verhältnis von 1 BHD = 2,65 USD gebunden. Diese Kopplung gewährleistet außergewöhnliche Währungsstabilität und Planungssicherheit. Im Gegensatz zum PGK, der einem verwalteten Floating mit Konvertierungs- und Devisenbeschränkungen unterliegt, bietet der BHD uneingeschränkte Freiheit bei der Kapitalrückführung und bei Devisentransaktionen. Das macht das internationale Finanzmanagement reibungslos.
* Strategische Lage: Im Herzen des Arabischen Golfs gelegen, dient Bahrain als Tor zu den lukrativen Märkten des Nahen Ostens, Nordafrikas und darüber hinaus. Seine exzellente Anbindung und leistungsfähige Logistikinfrastruktur machen das Königreich zur idealen Basis für regionale und internationale Geschäfte. * Unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen: Bahrain erlaubt in den meisten Branchen 100 % ausländisches Eigentum an Unternehmen und gewährt Unternehmern damit die volle Kontrolle über ihre Geschäfte.
Das Königreich verfügt zudem über wettbewerbsfähige Betriebskosten und starke rechtliche Schutzmechanismen für Unternehmen und Investoren. * Die Vorteile der Selbst-Sponsorship: Ein besonderer Vorzug Bahrains – der es von den meisten anderen Golfkooperationsräten (GCC) unterscheidet – ist die Möglichkeit, dass Unternehmenseigentümer ihren eigenen Aufenthaltstitel und ihre Arbeitserlaubnis selbst sponsern können. Das schafft ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und macht einen externen lokalen Sponsor überflüssig, wie er in vielen anderen Rechtsordnungen – einschließlich Papua-Neuguinea – für ausländische Staatsangehörige in der Regel erforderlich ist.
Für einen Unternehmer aus Papua-Neuguinea bedeutet die Gründung einer Niederlassung in Bahrain weit mehr als ein bloßer Standortwechsel; es ist eine strategische Entscheidung, die größere Stabilität, Kontrolle und Chancen für nachhaltiges Wachstum eröffnet.
Die Investorenvisum-Optionen Bahrains für Staatsangehörige von Papua-Neuguinea
Bahrain bietet Investoren und Unternehmern verschiedene strukturierte Wege, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Visa werden primär von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) und der National Population Registration Authority (NPRA) reguliert und ausgestellt. Es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen, um die für Ihre Situation am besten geeignete Option zu wählen.
1. Investor Visa über Unternehmensbeteiligung (CR-basiert)
Dies ist der gängigste und direkteste Weg für Unternehmer, die in Bahrain ein neues Unternehmen gründen oder in ein bestehendes investieren möchten. Sie erhalten damit eine Aufenthaltserlaubnis, indem Sie eine aktive Commercial Registration (CR) besitzen und als Gesellschafter in einem bahrainischen Unternehmen eingetragen sind.
* Wichtige Voraussetzung: Sie müssen als Gesellschafter in einer aktiven Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain eingetragen sein. * Zuständige Behörde: LMRA, mit abschließender Genehmigung durch die NPRA. * Antragsweg: Über das LMRA Expatriates Portal, in der Regel betreut durch den zuständigen PRO Ihres Unternehmens oder einen zugelassenen Berater. * Kosten: Ca. 200 BHD pro Jahr, inklusive Visumstempelung und Ausstellung der CPR-Karte. * Gültigkeit und Verlängerung: Gültig für ein Jahr und jährlich verlängerbar, solange Ihr Unternehmen aktiv und compliant bleibt.
2. Bahrain Golden Visa (10-jährige Aufenthaltserlaubnis)
Das Golden Visa wurde eingeführt, um vermögende Privatpersonen, Spitzenkräfte und langfristige Residenten anzuziehen. Es bietet eine zehnjährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis mit erweiterten Vorteilen. Diese Premium-Option sorgt für mehr Stabilität und unterstreicht ein stärkeres Bekenntnis zu Bahrain.
* Ausstellende Behörde: NPRA. * Gültigkeit: 10 Jahre, verlängerbar. * Kosten: Die staatlichen Gebühren liegen zwischen BHD 300 und BHD 500 für den 10-Jahres-Zeitraum, abhängig von Kategorie und Anzahl der Angehörigen. * Berechtigungskategorien: * Investoren: Erfordert eine Mindestinvestition von BHD 200.000 (ca. PGK 700.000) in Immobilien oder ein Unternehmen in Bahrain. * Remote Worker: Für Personen mit einem nachweisbaren monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 USD (ca. PGK 7.000), die remote für Unternehmen außerhalb Bahrains tätig sind.
Diese Kategorie ist für viele PNG-Fachkräfte besonders relevant. * Rentner: Personen ab 50 Jahren mit einer nachgewiesenen monatlichen Rente oder einem Einkommen von mindestens 5.000 USD bzw. entsprechenden Ersparnissen. * Spezialisten: Hochqualifizierte Fachkräfte in kritischen Bereichen, sofern von den zuständigen bahrainischen Behörden anerkannt (z. B. Medizin, Technologie, Wissenschaft).
3. Selbstsponsoring durch Unternehmenseigentum
Dies ist ein zentraler Aspekt des CR-basierten Investorenvisums in Bahrain und unterscheidet es von vielen anderen Ländern. Wenn Sie in Bahrain ein Unternehmen besitzen (auch 100 % einer WLL), wird dieses Unternehmen Ihr Sponsor. Das bedeutet, dass Sie als Geschäftsinhaber Ihre eigene Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis rechtlich über Ihr eigenes Unternehmen sponsern.
* Volle Kontrolle: Sie haben die direkte Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus, ohne auf eine externe Person oder einen „Kafeel“ angewiesen zu sein. * Unabhängigkeit: Sie benötigen keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen (NOCs) Dritter für Reisen oder sonstige Aktivitäten. * Flexibilität: Größere Freiheit bei der Gestaltung Ihres Geschäfts- und Privatlebens in Bahrain.
Dieses Maß an unternehmerischer Unabhängigkeit ist ein erheblicher Vorteil, der die Bedenken hinsichtlich Kontrolle und Stabilität, mit denen Unternehmer in anderen Rechtsordnungen konfrontiert sein könnten, unmittelbar anspricht.
Der schrittweise Antragsprozess für Ihr Investor Visa in Bahrain
Die Beantragung Ihres Investor Visa ist ein strukturierter und weitgehend digitaler Prozess. Hier eine detaillierte Übersicht der Schritte, die Sie durchlaufen werden:
Schritt 1: Unternehmensgründung in Bahrain
Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen, müssen Sie Ihre Gesellschaft gründen. Die gängigste und empfohlene Rechtsform für ausländische Investoren ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL), die eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft erlaubt.
* Wählen Sie Ihre Geschäftsaktivität: Definieren Sie die kommerziellen Tätigkeiten Ihres Unternehmens. Bahrain verfügt über eine umfassende Liste, die vom Ministerium für Industrie und Handel (MOIC) verwaltet wird. * Wählen Sie einen Firmennamen: Stellen Sie sicher, dass er den lokalen Vorschriften entspricht und über das Sijilat-Portal verfügbar ist. * Gesellschafter und Geschäftsführer: Eine Bahrain WLL kann zu 100 % im Alleineigentum einer einzelnen Person stehen und bietet damit volle Kontrolle.
Sie werden als Gesellschafter und in der Regel als Geschäftsführer eingetragen. * Mindestkapital: Rechtlich kann eine WLL mit einem Mindeststammkapital von BHD 1 gegründet werden. Wir empfehlen jedoch dringend ein eingezahltes Mindestkapital von mindestens BHD 1.000 . Dies erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und erhöht die Chancen auf die Erteilung eines Investor Visa, da es Ihr ernsthaftes Engagement für das Unternehmen unterstreicht. * Registrierungsprozess: Die Eintragung erfolgt überwiegend über das Sijilat-Portal (sijilat.bh) .
Sie reichen den vorgeschlagenen Gesellschaftsvertrag (MoA), die Satzung (AoA), die Gesellschafterdaten ein und holen die erforderlichen Erstgenehmigungen ein. Das Verfahren dauert in der Regel 3–7 Werktage. * Physische Geschäftsadresse: Ihr Unternehmen benötigt eine registrierte Büroadresse in Bahrain – entweder ein eigenes Büro oder ein serviced office.
Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen
Sobald Ihr Unternehmen offiziell registriert ist und Sie Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR) erhalten haben, besteht der nächste wichtige Schritt in der Eröffnung eines Geschäftskontos. An dieser Stelle wird das empfohlene Stammkapital von 1.000 BHD relevant, da Banken eine angemessene Einlage sehen möchten.
* Erforderliche Unterlagen: Ihre CR (Commercial Registration), Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association – MoA), Satzung (Articles of Association – AoA), Reisepässe der Gesellschafter sowie ein Geschäftsplan. * Bankauswahl: Bahrain verfügt über einen leistungsfähigen Bankensektor mit zahlreichen internationalen und lokalen Banken (z. B. National Bank of Bahrain, Ahli United Bank). Wählen Sie eine Bank, die zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passt. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 1–2 Wochen.
Beachten Sie dabei die regulatorischen Vorgaben der CBB (Central Bank of Bahrain) sowie die geldwäscherechtlichen Bestimmungen.
Schritt 3: Erstantrag auf ein Visum (LMRA Expatriates Portal)
Nach erfolgter Unternehmensgründung und Einrichtung des Bankkontos können Sie den Antrag auf Ihr Investor Visa über die LMRA stellen.
* Dokumente vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (detailliert im nächsten Abschnitt), einschließlich des beglaubigten polizeilichen Führungszeugnisses aus Papua-Neuguinea. * Online beantragen: Der Antrag wird über das LMRA Expatriates Portal (lmra.bh) eingereicht. Dies erfolgt in der Regel durch den von Ihrem Unternehmen benannten PRO oder einen lizenzierten Berater, der den Antrag für Sie einreicht.
* Erstgenehmigung: Die LMRA prüft Ihren Antrag und erteilt eine vorläufige Genehmigung, die Ihnen die Einreise nach Bahrain ermöglicht (sofern Sie sich nicht bereits im Land befinden).
Schritt 4: Medizinische Untersuchung und Fingerabdrucknahme
Bei Ihrer Ankunft in Bahrain (oder wenn Sie bereits dort wohnen) müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung durchlaufen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
* Medizinische Untersuchung: Diese umfasst in der Regel eine allgemeine körperliche Untersuchung, Bluttests (auf übertragbare Krankheiten wie HIV, Hepatitis B und C sowie Syphilis) und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Sie muss in einem zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain durchgeführt werden (Kosten: 10–20 BHD). Die Ergebnisse werden in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden direkt in das LMRA-System hochgeladen. * Fingerabdrucknahme: Diese erfolgt in den Büros der National Population Registration Authority (NPRA).
Die Daten sind für Ihren Personalausweis (ID Card/CPR) unerlässlich, der zusammen mit Ihrem Visum ausgestellt wird.
Schritt 5: Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Papua-Neuguinea (unerlässlich für PNG-Staatsangehörige)
Dies ist ein entscheidender und zeitkritisch wichtiger Schritt für Staatsangehörige aus Papua-Neuguinea. Das polizeiliche Führungszeugnis (Police Clearance Certificate – PCC) muss bei der Royal Papua New Guinea Constabulary (RPNGC) in Port Moresby oder in Ihrer Heimatprovinz beantragt werden.
* Voraussetzungen für die RPNGC-Bescheinigung: Gültiger PNG-Pass, Bewerbungsschreiben, zwei Passfotos, Fingerabdruckformulare (werden vom RPNGC zur Verfügung gestellt) sowie eine Bearbeitungsgebühr (PGK 50–100). * Beglaubigungsverfahren (entscheidend für die Anerkennung in Bahrain): 1. Polizeiliches Führungszeugnis beim RPNGC beantragen. 2. Von der Justizbehörde Papua-Neuguineas notariell beglaubigen lassen. 3. Vom Außenministerium Papua-Neuguineas attestieren lassen. 4. Das Dokument anschließend zwingend per Kurier an die Botschaft Bahrains in Canberra, Australien, senden (Bahrain unterhält keine Botschaft in PNG), damit es dort beglaubigt wird. 5.
Alternativ kann das Dokument nach Ihrer Ankunft direkt vom bahrainischen Außenministerium in Manama beglaubigt werden. Dies verlängert die Bearbeitungszeit jedoch um 1–2 Wochen. * Gesamtdauer der Beglaubigung: Rechnen Sie für den gesamten Vorgang mindestens mit 3–4 Wochen. Es ist dringend ratsam, diesen Schritt deutlich vor Ihrer geplanten Reise nach Bahrain einzuleiten.
Schritt 6: Abschließende Visum-Eintragung und Ausstellung der CPR-Karte
Sobald Ihre medizinischen Ergebnisse vorliegen, Ihre Fingerabdrücke erfasst wurden und alle Unterlagen vollständig sind, schließen LMRA und NPRA die Bearbeitung Ihres Visums ab.
* Visum-Eintragung: Ihr Investorenvisum wird in Ihren Reisepass eingestempelt. * CPR-Karte: Sie erhalten eine Central Population Registration (CPR)-Karte – die nationale Identitätskarte Bahrains. Diese Karte ist für sämtliche behördlichen Vorgänge unerlässlich, von der Vertragsunterzeichnung bis zum Zugriff auf staatliche Dienstleistungen.
Checkliste der erforderlichen Dokumente für Antragsteller aus Papua-Neuguinea
Eine sorgfältige Vorbereitung Ihrer Unterlagen ist für einen reibungslosen Antragsprozess unerlässlich.
* Gültiger Reisepass: Ihr Reisepass muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. * Passfotos: Vier aktuelle Fotos, die den bahrainischen Visumstandards entsprechen (in der Regel 4x6 cm, weißer Hintergrund). * Commercial Registration (CR): Eine Kopie der aktiven CR Ihres Unternehmens, aus der hervorgeht, dass Sie Gesellschafter sind. * Memorandum of Association (MoA) und Articles of Association (AoA): Beglaubigte Kopien der Gründungsdokumente Ihres Unternehmens.
* Geschäftskontoauszüge: Aktuelle Kontoauszüge, die die finanzielle Aktivität des Unternehmens und das eingezahlte Stammkapital belegen (mindestens empfohlen: BHD 1.000). * Private Kontoauszüge: In manchen Fällen können private Kontoauszüge aus Ihrem Heimatland (Papua-Neuguinea) verlangt werden, um Ihre persönliche finanzielle Stabilität nachzuweisen. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einem zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain nach der ärztlichen Untersuchung.
* Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) / Good Conduct Certificate: Ausgestellt von der Royal Papua New Guinea Constabulary, vollständig legalisiert durch das PNG Justice Department, das PNG Department of Foreign Affairs und die bahrainische Botschaft in Canberra. * Nachweis der Geschäftsadresse: Mietvertrag für Ihr Büro in Bahrain oder eine Versorgungsrechnung. * No Objection Certificate (NOC): Falls Sie derzeit in Bahrain bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind, kann ein NOC dieses Arbeitgebers erforderlich sein.
* Bildungsabschlüsse/Lebenslauf: Für bestimmte Tätigkeiten oder höhere Positionen können Ihre Bildungsabschlüsse und Ihr beruflicher Lebenslauf angefordert werden. * Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder: (Bei Beantragung für Familienangehörige) Müssen vom PNG Justice Department, dem PNG Department of Foreign Affairs und der bahrainischen Botschaft in Canberra legalisiert sein.
Kosten- und Behördengebührenübersicht (ca. für 2025)
Die Kenntnis der anfallenden Kosten ist entscheidend. Alle Beträge sind in Bahraini Dinar (BHD) angegeben. Zum Vergleich: 1 BHD entspricht etwa 3,50 Papua-Neuguinea-Kina (PGK).
Gesellschaftsgründung (WLL) – Einmalige Einrichtung
* Gebühren des Ministeriums für Industrie und Handel (MOICT): BHD 50 – BHD 150 (für die Erstanmeldung, zuzüglich Gebühren für bestimmte Tätigkeiten). * Reservierung des Handelsnamens: BHD 20 – BHD 50. * Notarielle Beglaubigung der Satzung (MoA): BHD 30. * Gewerbliche Adresse/Büromiete: Variiert stark je nach Lage und Größe (z. B. BHD 100 – BHD 500+ pro Monat für ein kleines Büro oder Serviced Office). * Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens BHD 1 (empfohlen BHD 1.000 aus praktischen Gründen).
* Beratungs- und Anwaltsgebühren: Bei Einschaltung einer Kanzlei für die Firmengründung liegen die Gebühren in der Regel zwischen BHD 500 und BHD 1.500. * Einmalige Gesamtkosten (ohne Stammkapital und Miete): BHD 210 – BHD 450.
Investor Visa (CR-basiert) – Jährlich wiederkehrende Kosten
* LMRA-Visumantragsgebühr: 50 BHD (nicht erstattungsfähig). * LMRA-Visumstempelgebühr: 100 BHD. * Ausstellung der CPR-Karte: 20 BHD. * Medizinische Untersuchung: 10–20 BHD (alle zwei Jahre vorgeschrieben, aber zur eigenen Sicherheit empfehlen wir die jährliche Durchführung). * Beglaubigung des polizeilichen Führungszeugnisses (PNG-Seite): 350–500 PGK (entspricht ca. 100–150 BHD) inklusive staatlicher Gebühren von Papua-Neuguinea und Kurier nach Canberra. * Beratungs- und PRO-Gebühren: Bei Inanspruchnahme eines professionellen Dienstleisters fallen 100–300 BHD pro Jahr für die Unterstützung bei der Visabearbeitung an.
* Gesamtkosten pro Jahr (ohne Beratung): 180–200 BHD.
Bahrain Golden Visa – Einmalige Ausstellungsgebühr (gültig 10 Jahre)
* Gebühr für das NPRA-Golden Visa: 300 BHD – 500 BHD (deckt eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis ab, einschließlich potenzieller Angehöriger im Rahmen der Hauptgebühr). * Medizinische Untersuchung: 10 BHD – 20 BHD. * Gesamtkosten für 10 Jahre: 310 BHD – 520 BHD.
Hinweis: Die angegebenen Beträge sind Schätzwerte für 2025 und können von den zuständigen Behörden geändert werden. Bitte erkundigen Sie sich während des Antragsverfahrens stets nach den aktuellen Gebühren.
Erwartete Bearbeitungszeiten
Das Einwanderungssystem Bahrains ist effizient, die Bearbeitungszeiten können jedoch variieren – insbesondere bei internationalen Dokumentenanforderungen.
* Firmenregistrierung (Sijilat): In der Regel 3–7 Werktage, sofern alle Unterlagen vollständig sind und die Genehmigungen zügig erteilt werden. * Eröffnung eines Bankkontos: 1–2 Wochen, je nach Bank und wie schnell Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen. * Polizeiliches Führungszeugnis (PNG-Seite) & Beglaubigung: Dies ist der mit Abstand größte Engpass für Staatsangehörige aus Papua-Neuguinea. * Bearbeitung durch die RPNGC: 2–4 Wochen. * Beglaubigung durch Justiz- und Außenministerium von PNG: 2–3 Wochen.
* Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft in Canberra: 1–2 Wochen (zzgl. Kurierzeit). * Gesamtdauer für Führungszeugnis & Beglaubigung: Rechnen Sie mit 4–6 Wochen, bevor Sie überhaupt den Bahrain-Visumantrag stellen können. * Antrag auf Investor Visa (CR-basiert) bei der LMRA: * Reguläre Bearbeitung: 2–4 Wochen ab vollständiger Einreichung aller beglaubigten Dokumente bei der LMRA. * Beschleunigte Bearbeitung: In manchen Fällen ist ein Eilverfahren möglich, das die Bearbeitung auf 1–2 Wochen verkürzt – meist gegen Aufpreis.
* Bahrain Golden Visa: In der Regel 2–4 Wochen, da hier eine deutlich umfangreichere Prüfung für das 10-Jahres-Visum erfolgt. * Visumstempelung / Ausstellung der CPR-Karte: 1 Tag (nach allen Genehmigungen und sobald Sie sich in Bahrain aufhalten).
Wir raten unseren Mandanten stets, bei der Planung eher vom oberen Ende der geschätzten Zeitspanne auszugehen – insbesondere wenn es um internationale Dokumentenanforderungen und mögliche unvorhergesehene Verzögerungen geht.
Das Bahrain Golden Visa: Eine Premium-Residenzoption
Für Investoren, Fachkräfte oder Ruheständler aus Papua-Neuguinea, die ein langfristiges Engagement und erweiterte Vorteile anstreben, ist das Bahrain Golden Visa eine hervorragende Wahl. Es bietet eine 10-jährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich im Vergleich zu den jährlichen Verlängerungen des CR-basierten Visums.
Vorteile des Golden Visa:
* Langfristige Sicherheit: Ein Jahrzehnt Aufenthalt bietet Stabilität für die persönliche und geschäftliche Planung. * Arbeitserlaubnis: Der Inhaber darf für jeden Arbeitgeber in Bahrain arbeiten oder ein eigenes Unternehmen gründen, ohne eine separate, an ein bestimmtes Unternehmen gebundene Arbeitserlaubnis zu benötigen. * Familiennachzug: Sie können Ihren Ehepartner, Ihre Kinder (unverheiratet und unter 21 Jahren) sowie Ihre Eltern im Rahmen des Golden Visa sponsern. * Keine Ausreiseerlaubnis: Wie bei allen bahrainischen Visa ist keine Ausreiseerlaubnis erforderlich .
Damit ist eine freie Ein- und Ausreise ins Königreich möglich. * Weg zur Staatsbürgerschaft: Zwar kein direkter Weg, doch ein langfristig stabiler Aufenthalt kann unter bestimmten Voraussetzungen ein positives Kriterium für spätere Einbürgerungsverfahren darstellen. * Langfristig kostengünstig: Über zehn Jahre gerechnet amortisiert sich das Golden Visa
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