Investor Visa in Bahrain aus Kiribati – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was kiribatische Staatsbürger über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitablauf – der komplette Ratgeber 2025.

Die Aufnahme einer internationalen Geschäftstätigkeit ist ein bedeutender Schritt für jeden Unternehmer. Für Unternehmer aus Kiribati, die neue Horizonte erschließen möchten, ist Bahrain ein überzeugendes und zunehmend beliebtes Ziel. Unternehmer aus Kiribati sehen sich häufig mit einem hohen Körperschaftsteuersatz von 35 %, einer weitgehend papierbasierten Bürokratie im Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung (MFED) sowie einem Bankensektor konfrontiert, der sich hauptsächlich auf die Bank of Kiribati stützt. Dies kann die finanzielle Flexibilität und internationale Transaktionen erheblich einschränken.

Bahrain bietet einen starken Kontrast und ein einladendes Umfeld. Mit seiner strategischen Lage als Tor zum Markt des Golfkooperationsrats (GCC), seiner florierenden Wirtschaft, unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen und der Null-Körperschaftsteuer für die meisten Tätigkeiten stellt es eine zugängliche und dynamische Alternative dar.

Dieser umfassende Leitfaden richtet sich speziell an Unternehmer aus Kiribati und bietet eine maßgebliche, schrittweise Anleitung zur Erlangung eines Investor Visa in Bahrain. Wir schneiden durch den Fachjargon und geben praxisnahe, realistische Ratschläge, damit Sie Ihre Präsenz im Königreich erfolgreich aufbauen können.

Warum Unternehmer aus Kiribati Bahrain für ein Investorenvisum wählen

Bahrains liberale Wirtschaftspolitik und die moderne Infrastruktur machen das Land zu einem attraktiven Standort für internationale Geschäfte. Für Kiribati-Staatsangehörige sind die Vorteile besonders ausgeprägt, wenn man sie mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten im Heimatland vergleicht:

* 0 % Körperschaftsteuer: Für die meisten nicht ölbezogenen Geschäftstätigkeiten erhebt Bahrain 0 % Körperschaftsteuer – ein deutlicher Unterschied zu Kiribatis 35 %. So können Unternehmen einen wesentlich größeren Anteil ihrer Gewinne behalten. * 0 % Einkommensteuer für natürliche Personen: Bahrain erhebt keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Vermögensteuer für Ansässige.

* 100 % ausländisches Eigentum: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern können Sie 100 % Ihrer bahrainischen Gesellschaft – beispielsweise einer With Limited Liability (WLL) – besitzen und haben damit die volle Kontrolle über Geschäftsaktivitäten und Vermögenswerte. * Vorteil der Selbst-Sponsorship: Bahrain bietet den einzigartigen Vorteil der Selbst-Sponsorship. Sobald Sie ein Unternehmen gründen und als Gesellschafter in der Commercial Registration (CR) eingetragen sind, sponsert Ihre eigene Gesellschaft Sie. Damit entfällt die sonst in vielen GCC-Staaten übliche Notwendigkeit eines externen Sponsors.

Dieses Modell gibt Ihnen uneingeschränkte Freiheit und Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus, der direkt an Ihr Unternehmenseigentum gekoppelt ist. * Keine Mindestgehaltsvorgabe: Als Unternehmenseigentümer mit Investor Visa unterliegen Sie keiner Mindestgehaltsschwelle und genießen damit deutlich mehr finanzielle Flexibilität. * Schlanke und digitale Prozesse: Behördliche Dienstleistungen sind weitgehend digitalisiert. Die Gründung von Unternehmen, die Lizenzierung und Visumanträge erfolgen schnell und unkompliziert über Plattformen wie Sijilat (für die Handelsregistereintragung) und das LMRA Expatriates Portal (für Visa).

* Robuster und vielfältiger Bankensektor: Bahrain verfügt über ein breites Spektrum internationaler und lokaler Banken (z. B. Ahli United Bank, BBK, Standard Chartered), die umfassende Finanzdienstleistungen, Mehrwährungskonten und effiziente internationale Überweisungen anbieten. Das ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber den sehr begrenzten Bankmöglichkeiten in Kiribati. * Keine Ausreisegenehmigung: Im Gegensatz zu einigen anderen GCC-Staaten benötigen Sie in Bahrain keine Exit Permit. Sie können das Königreich jederzeit verlassen und wieder einreisen, solange Ihr Visum und Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig sind.

Für Kiribati-Staatsangehörige ist Bahrain nicht nur ein neuer Markt, sondern eine Plattform für globale Reichweite bei deutlich geringerer regulatorischer und finanzieller Belastung – verbunden mit größerer operativer Freiheit und höherer finanzieller Effizienz.

Arten von Bahrain-Investorenvisa für kiribatische Staatsbürger

Bahrain bietet Investoren und Unternehmern verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Kenntnis dieser Optionen ist entscheidend, um die für Ihre Situation passende Variante auszuwählen.

1. Investor Visa durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiertes Visum)

Dies ist der gängigste Weg für Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen und dort ihren Wohnsitz nehmen möchten.

* Ausstellende Behörde: Das Investor Visa wird hauptsächlich von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) erteilt und von der National Population Registration Authority (NPRA) für die Erteilung des Aufenthaltstitels unterstützt. * Voraussetzung: Sie müssen Inhaber einer gültigen und aktiven Commercial Registration (CR) in Bahrain sein. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen formell gegründet und betriebsbereit sein muss oder sich zumindest im Prozess der Betriebsaufnahme befindet. Als Investor müssen Sie als Gesellschafter in der CR des Unternehmens eingetragen sein.

* Antragstellung: Der Antrag wird über das LMRA Expatriates Portal eingereicht, eine Online-Plattform für die Bearbeitung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen. * Gebühren: Die staatlichen Gebühren für dieses Visum betragen ca. BHD 200 pro Jahr. * Verlängerung: Das Visum wird in der Regel jährlich verlängert, sofern die CR weiterhin gültig ist und alle Vorschriften eingehalten werden.

Wichtiger Hinweis zum Stammkapital: Das gesetzliche Mindeststammkapital für eine WLL-Gesellschaft in Bahrain beträgt zwar 1 BHD, wir empfehlen jedoch dringend, Ihr Unternehmen mit mindestens 1.000 BHD (ca. 2.650 USD) auszustatten. Dies erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos in Bahrain erheblich und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Visumantrags bei der LMRA erheblich, wodurch sich die Genehmigungschancen deutlich verbessern.

Banken sind oft nur zögerlich bereit, Konten für Unternehmen mit einem Stammkapital von lediglich 1 BHD zu eröffnen, und verweisen dabei auf Bedenken hinsichtlich der Due Diligence und der operativen Tragfähigkeit.

2. Bahrain Golden Visa

Die 2022 eingeführte Bahrain Golden Visa ermöglicht eine langfristige Aufenthaltserlaubnis und richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte, etablierte Investoren und Ruheständler. Sie bietet eine stabilere und längerfristige Aufenthaltslösung als das jährliche CR-basierte Visum.

* Ausstellende Behörde: Das Golden Visa wird von der NPRA ausgestellt. * Aufenthaltsdauer: Ein großer Vorteil ist die 10-jährige Aufenthaltserlaubnis, die Stabilität und Sicherheit bietet. * Kategorien für Antragsteller aus Kiribati: * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in bahrainische Unternehmen oder Immobilien. Dies ist eine erhebliche Verpflichtung, bietet jedoch die Sicherheit eines 10-jährigen Visums.

* Remote Worker: Für Personen mit einem nachweisbaren monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 USD, die remote für Unternehmen außerhalb Bahrains arbeiten. Viele Unternehmer aus Kiribati, die in Australischen Dollar (AUD) verdienen, erfüllen diese Voraussetzung problemlos (z. B. decken 3.000 AUD pro Monat die Anforderung komfortabel ab). * Rentner: Antragsteller ab 50 Jahren mit Nachweis einer ausreichenden Rente oder sonstigen Einkünfte, um sich in Bahrain selbst zu versorgen.

* Spezialist: Für Fachkräfte in anerkannten, hochspezialisierten Berufen, die bestimmte Qualifikationen und einschlägige Berufserfahrung voraussetzen. * Kosten: Die staatlichen Gebühren für das Golden Visa liegen zwischen 300 BHD und 500 BHD (ca. 795 USD – 1.325 USD).

3. Selbstsponsoring über Ihr Unternehmen

Dies ist ein herausragendes Merkmal und ein wesentlicher Vorteil des bahrainischen Visumsystems. Wenn Sie ein Unternehmen gründen (z. B. eine WLL) und als Gesellschafter in dessen CR eingetragen sind, fungiert Ihr Unternehmen effektiv als Ihr Sponsor. Das bedeutet, dass Sie nicht auf einen externen Sponsor angewiesen sind – eine in vielen anderen GCC-Staaten übliche Anforderung.

* Mechanismus: Sie kontrollieren Ihre eigene Visumverlängerung und sind nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Sie können das Unternehmen wechseln oder den Betrieb einstellen (bei Aufrechterhaltung einer aktiven CR), ohne Ihre Aufenthaltserlaubnis sofort zu verlieren. * Freiheit und Kontrolle: Dieses Selbst-Sponsoring-Modell bietet Ihnen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Sicherheit bei Ihrem Aufenthaltsstatus. Für Kiribati-Staatsbürger entfällt damit das Risiko, in einem Sponsoring-Verhältnis festzustecken – ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Golfstaaten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen eines Investorenvisums in Bahrain

Die Beantragung kann zunächst einschüchternd wirken, doch mit einem klaren Fahrplan wird sie überschaubar. Hier eine detaillierte, nummerierte Anleitung für Staatsangehörige aus Kiribati:

Phase 1: Gesellschaftsgründung (in der Regel 1–3 Wochen)

  • Unternehmensgründung und Antrag auf Eintragung ins Handelsregister (CR):
  • *Unternehmensform:Für die meisten Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) die bevorzugte Rechtsform. Eine einzelne Person kann 100 % einer WLL halten. *Mindestkapital:Wie bereits empfohlen, beträgt das gesetzliche Mindestkapital zwar 1 BHD. Dennoch ist die Festsetzung eines Stammkapitals von 1.000 BHD (2.650 USD) dringend zu empfehlen, um die Eröffnung eines Bankkontos und die Visumserteilung zu erleichtern. *Online-Portal:Die gesamte Firmenregistrierung erfolgt über das Sijilat-Portal, das vom Ministerium für Industrie und Handel (MOIC) betrieben wird. Dort reichen Sie Ihren vorgeschlagenen Firmennamen, die geplanten Geschäftstätigkeiten, die Gesellschafterdaten sowie die Gründungsurkunde (Memorandum of Association, MoA) ein. *Zeitlicher Ablauf:Dieser Schritt dauert in der Regel 3–7 Werktage, sofern alle Unterlagen vollständig und in Ordnung sind. *Kosten:Reservierung des Firmennamens (BHD 20), notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (BHD 50), Ausstellung der CR (BHD 200–300 je nach Aktivitätscode).

  • Vorläufige Genehmigung der Handelsregistereintragung (CR):
  • Sobald Ihr Antrag in Sijilat geprüft wurde, erteilt das MOIC eine vorläufige Genehmigung für Ihre CR. Damit können Sie bestimmte vorbereitende Schritte vor der Betriebsaufnahme einleiten – unter anderem die Eröffnung eines Bankkontos. Bitte beachten Sie dabei die jeweiligen Anforderungen der zuständigen Behörden wie LMRA, NPRA und CBB.

  • Firmenkonto eröffnen:
  • * Mit Ihrer ersten CR-Genehmigung können Sie sich an bahrainische Banken (z. B. Ahli United Bank, BBK) wenden, um ein Firmenkonto zu eröffnen. An dieser Stelle wird das empfohlene Stammkapital von 1.000 BHD entscheidend, denn Banken zögern häufig, Konten für Gesellschaften mit nur 1 BHD zu eröffnen – mit Verweis auf Due-Diligence-Anforderungen und die Frage der operativen Tragfähigkeit. Ein höheres Kapital signalisiert Seriosität und ausreichende finanzielle Ausstattung.

  • Stammkapital einzahlen & finale CR-Erteilung:
  • * Zahlen Sie das Stammkapital (z. B. 1.000 BHD) auf das neue Firmenbankkonto ein. * Reichen Sie den Einzahlungsnachweis über Sijilat beim MOIC ein. Nach erfolgter Prüfung wird Ihre endgültige CR erteilt. Ihre Gesellschaft ist damit offiziell registriert und aktiv.

    Phase 2: Visumantrag (i. d. R. 2–6 Wochen, zzgl. Kiribati-Beglaubigungszeit)

  • Zugang zum LMRA-Expatriates-Portal:
  • * Ihre neu gegründete Gesellschaft muss sich auf dem LMRA Expatriates Portal (https://expatriates.lmra.bh) registrieren. Dazu legen Sie ein Firmenkonto an und benennen einen bevollmächtigten Vertreter (Authorized Signatory), der in Ihrem Fall als Investor Sie selbst sind. Über dieses Portal werden sämtliche Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse abgewickelt.

  • Einreichung des Erstantrags für ein Investor Visa:
  • Melden Sie sich mit den Zugangsdaten Ihres Unternehmens im LMRA Expatriates Portal an. * Stellen Sie einen neuen Antrag auf ein „Owner/Investor“-Visum. Wählen Sie „Self-Sponsorship“ als Sponsoring-Art aus. * Laden Sie die zunächst benötigten Unterlagen hoch, darunter eine Kopie Ihres Reisepasses, den CR sowie die MoA.

  • LMRA-Vorabgenehmigung:
  • * Die LMRA prüft Ihren Erstantrag. Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt, erteilt sie eine Vorabgenehmigung. Diese signalisiert, dass Ihr Antrag die grundlegenden Kriterien erfüllt.

  • Medizinische Untersuchung in Bahrain:
  • * Nach der Vorabgenehmigung müssen Sie eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung in einem LMRA-zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain absolvieren. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Untersuchung, Bluttests und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Die Kosten liegen üblicherweise bei ca. 20–30 BHD.

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Good Conduct Certificate) aus Kiribati:
  • * Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Ihrem Heimatland Kiribati. *Wichtiger Hinweis für Staatsangehörige Kiribatis:Für dieses Zertifikat benötigen SieBeglaubigung. * Zunächst muss es vom Außen- und Einwanderungsministerium in Kiribati (Sitz in Bairiki, South Tarawa) beglaubigt werden. Rechnen Sie mit Kosten von ca. AUD 20. * Anschließend ist eine weitere Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft oder das Konsulat erforderlich. Da Bahrain keine diplomatische Vertretung in Kiribati unterhält, bedeutet dies in der Regel, dass das ursprünglich beglaubigte Dokument an dieBotschaft von Bahrain in Suva, Fidschi(Adresse: 9. Etage, Fiji Development Bank Building, Victoria Parade, Suva). Berücksichtigen Sie die Kurierkosten (von Tarawa nach Suva, in der Regel 5–7 Tage per Fiji Airways) sowie die Beglaubigungsgebühren (entspricht BHD 50–100). Der gesamte Beglaubigungsprozess kann Ihre Zeitplanung um weitere 1–3 Wochen verlängern.

  • Einreichung der finalen Unterlagen und Visumserteilung:
  • * Sobald Sie Ihr medizinisches Tauglichkeitszeugnis und die beglaubigte polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen haben, laden Sie diese Dokumente auf dem LMRA Expatriates Portal hoch. * Die LMRA führt eine abschließende Prüfung durch. Bei Genehmigung wird das „Investor Visa“ (oder die Arbeitserlaubnis für den Inhaber) erteilt. * Die NPRA bearbeitet anschließend die eigentliche Aufenthaltserlaubnis. In der Regel werden Sie aufgefordert, ein NPRA-Servicecenter aufzusuchen, um Fingerabdrücke abzugeben und Ihre Aufenthaltserlaubniskarte (Bahrain ID/CPR-Karte) abzuholen. Hierfür fallen in der Regel Kosten in Höhe von 10 BHD an.

    Checkliste der erforderlichen Unterlagen

    Halten Sie die folgenden Dokumente bereit, um Ihren Antrag auf ein Bahrain Investor Visa zügig bearbeiten zu können:

    | Dokument | Anforderung für Staatsangehörige aus Kiribati | Ausstellende Stelle | | :------------------------------ | :----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | :------------------------------ | | Gültiger Reisepass | Mindestens 6 Monate Gültigkeit ab dem geplanten Einreisedatum nach Bahrain. | Passbehörde von Kiribati | | Commercial Registration (CR) | Eine Kopie der aktiven und gültigen CR Ihres Unternehmens, ausgestellt vom MOICT über Sijilat.

    | Behörden in Bahrain | | Memorandum of Association (MoA) | Das in Bahrain notariell beglaubigte Gründungsdokument, das die Struktur des Unternehmens und die Gesellschafterverhältnisse regelt. | Justizministerium, Bahrain | | Passbilder | Zwei aktuelle, hochauflösende Fotos mit weißem Hintergrund im Format 40x50 mm. | Jedes Fotostudio | | Medizinisches Tauglichkeitszeugnis | Ausgestellt von einem LMRA-anerkannten medizinischen Zentrum in Bahrain.

    | Vor Ort nach der Einreise | | Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Kiribati | Darf bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Zuerst durch das Ministry of Foreign Affairs and Immigration in Kiribati beglaubigen lassen, anschließend per Kurier an die bahrainische Botschaft in Suva, Fidschi, zur weiteren Beglaubigung senden.

    | Polizei Kiribati, MFED | | Bahrainische Kontoauszüge | Kontoauszüge des Unternehmens zum Nachweis des eingezahlten Kapitals sowie persönliche Kontoauszüge der letzten drei Monate (von der Bank of Kiribati oder einem internationalen Konto), die die finanzielle Stabilität belegen. LMRA/NPRA bevorzugen regelmäßige Geldeingänge in Fremdwährung (USD oder AUD). | Bahrainische Banken / Bank of Kiribati | | Nachweis der Wohnadresse in Bahrain | Zum Beispiel ein Mietvertrag für Ihre Wohnung oder Ihre Büroräume.

    | Bahrain | | Bildungs- und Berufsabschlusszeugnisse | Obwohl für ein Investor Visa nicht immer zwingend erforderlich, können beglaubigte Kopien den Antrag deutlich stärken – insbesondere bei regulierten Geschäftstätigkeiten oder einer Beantragung im Rahmen der Golden Visa Specialist-Kategorie. Die Beglaubigung von Dokumenten aus Kiribati erfolgt analog zum Verfahren beim PCC. | Bildungsministerium Kiribati / Zuständige Berufsverbände |

    Aufschlüsselung der Kosten und staatlichen Gebühren

    Die genauen Kosten sind ein wichtiger Faktor. Hier eine Übersicht der voraussichtlichen Aufwendungen:

    | Posten | Kosten (BHD) | Kosten (USD) | Anmerkungen | | :---------------------------------- | :-------------- | :--------------- | :----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Firmennamensreservierung | 20 | 53 | Gebühr des Sijilat-Portals. | | Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags | 50 | 133 | Gebühr des Justizministeriums. | | CR-Erteilung (Erstregistrierung) | 200-300 | 530-795 | Variiert je nach gewählten Tätigkeiten und Lizenzen.

    | | Gebühren für das CR-basierte Investorenvisum: | | | | | LMRA-Arbeitserlaubnisgebühr | 200 (pro Jahr) | 530 (pro Jahr) | Staatliche Gebühr für das jährliche Investorenvisum. | | CPR-Kartengebühr | 10 | 27 | Einmalige Gebühr für die bahrainische Personalausweiskarte. | | Medizinische Untersuchung | 20-30 | 53-80 | In einer von der LMRA zugelassenen Klinik in Bahrain.

    | | Gebühren für das Bahrain Golden Visa: | | | | | NPRA-Golden-Visa-Gebühr | 300-500 | 795-1.325 | Abhängig von Kategorie und Anzahl der Angehörigen, für eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. | | Beglaubigung von Kiribati-Dokumenten: | | | | | Kiribati MFED Attestation (PCC) | ~AUD 20 | ~13 | Lokale Gebühr in Kiribati. | | Attestierung durch die bahrainische Botschaft in Fidschi (PCC) | ~BHD 50-100 | ~133-265 | Enthält Botschaftsgebühren und internationale Kurierkosten (Tarawa–Suva–Bahrain).

    | | Optionale / Sonstige Kosten: | | | | | Beratungsgebühren | 800-2.000+ | 2.120-5.300+ | Die Einschaltung eines erfahrenen Beraters wird dringend empfohlen, um die Komplexität zu bewältigen. Variiert je nach Umfang (Firmengründung, Visum, Bankunterstützung). | | Geschätzte Gesamtkosten im ersten Jahr | BHD 550 - 710 (ohne Stammkapital und Beratung) | USD 1.455 - 1.880 (ohne Stammkapital und Beratung) | Dies ist eine Schätzung und kann abweichen. |

    Bearbeitungszeit

    Die Effizienz der bahrainischen Behörden ermöglicht relativ kurze Bearbeitungszeiten, wenngleich kiribati-spezifische Anforderungen eine zusätzliche Komplexitätsebene mit sich bringen:

    | Phase | Standarddauer | Beschleunigte Dauer | Anmerkungen | | :-------------------------------- | :------------------ | :------------------ | :------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Unternehmensgründung (CR-Erteilung) | 1–2 Wochen | 1 Woche (mit Eilgebühr) | Über das Sijilat-Portal. | | Beglaubigung kiribatischer Dokumente | 2–3 Wochen | 1 Woche (Expresskurier) | Für das polizeiliche Führungszeugnis (PCC) beim kiribatischen MFED und der bahrainischen Botschaft in Suva, Fidschi. Dies ist ein kritischer Faktor für kiribatische Staatsangehörige.

    | | Medizinische Untersuchung in Bahrain | 1 Tag | Am selben Tag | In einem LMRA-zugelassenen medizinischen Zentrum. | | LMRA-Antrag auf Investor-Visum | 2–4 Wochen | 1–2 Wochen | Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (einschließlich medizinischer Untersuchung und beglaubigtem PCC) über die LMRA. | | Ausstellung der CPR-Karte | 1–2 Wochen | 3–5 Tage | Nach NPRA-Genehmigung und Abnahme der Fingerabdrücke.

    | | Gesamtdauer (geschätzt) | 6–12 Wochen | 3–5 Wochen | Planen Sie ausreichend Pufferzeit ein, insbesondere für die internationale Dokumentenbeglaubigung und den Kurier aus Kiribati. Die Gesamtdauer kann durch diese externen Faktoren erheblich beeinflusst werden. |

    Die Bahrain Golden Visa Option im Detail erklärt

    Für Kiribati-Staatsangehörige, die eine längerfristige Bindung an Bahrain eingehen möchten, bietet das Golden Visa eine attraktive Alternative zum jährlich zu erneuernden, auf der CR basierenden Investorenvisum.

    * 10-jähriger Aufenthaltstitel: Der größte Vorteil ist der 10-jährige Aufenthaltstitel, der den Verwaltungsaufwand erheblich verringert und Ihnen und Ihrer Familie deutlich mehr Stabilität für die langfristige Planung bietet. * Voraussetzungen: * Investoren: Nachweis einer erheblichen Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in ein bahrainisches Unternehmen, in Immobilien oder in genehmigte Staatsanleihen. Dies belegt ein starkes und nachhaltiges Interesse am Wirtschaftswachstum Bahrains.

    * Remote Worker: Personen müssen ein nachweisbares monatliches Einkommen von mindestens 2.000 USD aus einer Beschäftigung oder einem Unternehmen außerhalb Bahrains nachweisen. Dieses Einkommen muss dauerhaft sein und durch Kontoauszüge oder Arbeitsverträge belegt werden können. Viele Unternehmer aus Kiribati, die in AUD verdienen, erfüllen diese Voraussetzung mühelos. * Rentner: Antragsteller müssen mindestens 50 Jahre alt sein und eine stabile Rente oder eine zuverlässige Einkommensquelle nachweisen, die ausreicht, um sich in Bahrain ohne Erwerbstätigkeit zu versorgen.

    * Spezialisten: Hochqualifizierte Fachkräfte in kritischen Branchen. In der Regel sind anerkannte Qualifikationen, umfangreiche Berufserfahrung und häufig ein Empfehlungsschreiben einer bahrainischen Einrichtung oder Aufsichtsbehörde in ihrem Fachgebiet erforderlich.

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