Investorenvisum in Bahrain für Haitianer – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was haitianische Staatsbürger über das Investor Visa in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden 2025.

Für haitianische Unternehmer und Investoren, die sich in einem schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Umfeld mit starker Währungsabwertung (Haitian Gourde, HTG, über 50 % pro Jahr), hoher Körperschaftsteuer (30 %) und weitverbreiteten Sicherheitsproblemen bewegen, ist Bahrain ein überzeugender Hort der Stabilität und der Chancen.

Dieser Leitfaden wurde speziell für haitianische Staatsangehörige erstellt und bietet einen detaillierten, schrittweisen Fahrplan zur Erlangung eines Investor Visa in Bahrain – einem Land, das für seine strategische Lage, sein unternehmensfreundliches Umfeld und seine starke Wirtschaft bekannt ist.

Bahrain bildet einen deutlichen Kontrast zu den komplexen Rahmenbedingungen, mit denen Unternehmen in Haiti konfrontiert sind. Mit 0 % Körperschaftsteuer für die meisten Branchen, einer stabilen, an den US-Dollar gekoppelten Währung und der Möglichkeit von 100 % ausländischem Eigentum in den meisten Sektoren bietet es einen sicheren und fruchtbaren Nährboden für Investitionen und Wachstum. Hinzu kommen liberale Einwanderungsregelungen, darunter die Option der Selbstbürgschaft und der Verzicht auf Ausreiseerlaubnisse. Diese Punkte gewähren Unternehmern ein Höchstmaß an Autonomie und Freiheit.

Als erfahrene Berater mit umfassender Expertise bei der Begleitung solcher Standortwechsel machen wir den Prozess transparent und ermöglichen Ihnen, Ihre Präsenz in den florierenden Märkten des Nahen Ostens und Nordafrikas (MENA) souverän aufzubauen.

Verfügbare Investorenvisum-Typen für haitianische Staatsangehörige in Bahrain

Bahrain bietet verschiedene, aber miteinander verbundene Wege für Investoren und qualifizierte Fachkräfte, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die genaue Kenntnis dieser Optionen ist der entscheidende erste Schritt für haitianische Unternehmer, die ihre Ansiedlung planen. Das System wird hauptsächlich von zwei zentralen Behörden verwaltet: der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) und der National Population Registration Authority (NPRA).

1. Investorenvisum durch Firmengründung (CR-basiert)

Dies ist der direkteste und gängigste Weg für Unternehmer, die eine physische Geschäftspräsenz in Bahrain aufbauen und ein Unternehmen dort aktiv betreiben möchten. Er ist untrennbar mit Ihrem Eigentumsanteil an einer bahrainischen Handelsgesellschaft verbunden.

* Was ist das: Eine Aufenthaltserlaubnis für Personen, die als registrierte Gesellschafter einer aktiven bahrainischen Firma eingetragen sind. Voraussetzung ist ein gültiger Handelsregisterauszug (CR), in dem Ihr Name ausdrücklich als Gesellschafter aufgeführt ist. * Ausstellende Behörde: Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ist die zuständige Stelle für die Ausstellung und Regulierung dieser Arbeitserlaubnis und des dazugehörigen Investor Visa.

* Rechtsform des Unternehmens: Die bevorzugte Rechtsform für die meisten ausländischen Investoren, einschließlich Haitianern, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) oder ein Einzelunternehmen (Establishment). * Mindestkapital: Obwohl das offizielle Mindeststammkapital für eine WLL symbolisch nur BHD 1 beträgt, raten wir aus langjähriger Praxis dringend, das Unternehmen mit mindestens BHD 1.000 auszustatten. Dies erleichtert die Eröffnung eines Firmenkontos erheblich und erhöht die Chancen auf Erteilung des Investor Visa deutlich, da es ein ernsthaftes unternehmerisches Engagement signalisiert.

* Ausländische Eigentümerschaft: Bahrain erlaubt in den meisten Wirtschaftszweigen eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft und bietet damit maximale Flexibilität. Eine einzelne Person kann somit 100 % einer WLL-Gesellschaft halten und hat damit volle Kontrolle und Unabhängigkeit. * Kosten und Gültigkeit: Das LMRA-Investor Visa kostet etwa BHD 200 (USD 530) pro Jahr und kann jährlich verlängert werden. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass das Unternehmen aktiv bleibt und alle regulatorischen Vorgaben einhält.

2. Bahrain Golden Visa

Der 2022 eingeführte Bahrain Golden Visa ist ein neues, langfristiges Residenzprogramm, das hochqualifizierte Fachkräfte, talentierte Personen und bedeutende Investoren anziehen soll. Er bietet mehr Stabilität und eine deutlich längere Gültigkeitsdauer als das reguläre Jahres-Investorenvisum.

* Was ist das: Eine 10 Jahre gültige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis, die erweiterte Vorteile und ein stärkeres Gefühl langfristiger Sicherheit bietet. * Ausstellende Behörde: Die National Population Registration Authority (NPRA) ist für die Verwaltung und Ausstellung des Golden-Visa-Programms zuständig. * Kosten: Die staatliche Gebühr für ein Golden Visa liegt zwischen BHD 300 und BHD 500 (USD 795 – USD 1.325) für die 10-jährige Gültigkeit. * Antragstellerkategorien: * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens BHD 200.000 (ca.

USD 530.000) in die bahrainische Wirtschaft. Dies kann eine direkte Investition in ein bestehendes oder neu gegründetes Unternehmen, der Erwerb von Immobilien oder ein anderer genehmigter wirtschaftlicher Beitrag sein. * Remote Worker: Erfordert den Nachweis eines regelmäßigen monatlichen Einkommens von mindestens USD 2.000 , das aus einer Tätigkeit außerhalb Bahrains stammt und seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung bezogen wird. Diese Kategorie eignet sich besonders für haitianische Freiberufler, digitale Nomaden oder Mitarbeiter ausländischer Unternehmen.

* Rentner: Antragsteller ab 50 Jahren müssen eine ausreichende Rente oder ein stabiles Einkommen nachweisen – in der Regel BHD 1.000 (USD 2.650) pro Monat. * Spezialist: Hochqualifizierte Fachkräfte in gefragten Berufen wie Ärzte, Ingenieure, IT-Spezialisten, Führungskräfte und Wissenschaftler. Diese Kategorie setzt die Erfüllung konkreter Gehalts- und Qualifikationsvorgaben voraus. * Vorteile: Das Golden Visa gewährt zehn Jahre Stabilität, ermöglicht die Selbstsponsoring ohne Arbeitgeber, vereinfacht die Ein- und Ausreise nach Bahrain und erleichtert die unkomplizierte Einbeziehung von Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder).

3. Selbstsponsoring durch Unternehmensbeteiligung

Obwohl es sich nicht um eine eigenständige Visakategorie handelt, ist die Selbst-Sponsoring eine zentrale und besonders vorteilhafte Möglichkeit im bahrainischen Einwanderungsrecht – vor allem für Inhaber eines Investor Visa (CR-basiert) oder eines Golden Visa.

* Der Vorteil: Im Gegensatz zu vielen anderen Golf-Kooperationsrats-Staaten (GCC), in denen früher ein externer Sponsor (entweder ein Unternehmen oder eine Privatperson) für den Aufenthalt zwingend erforderlich war, erlaubt Bahrain Unternehmenseignern, sich selbst zu sponsern. Das bedeutet: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist direkt an Ihr Unternehmen bzw. Ihre Investition oder Ihre Qualifikationen gekoppelt. Sie behalten damit die volle Kontrolle und Unabhängigkeit über Ihren Einwanderungsstatus. Sie sind Ihr eigener Sponsor.

* Unterschied zu Haiti: Dieses hohe Maß an Autonomie in Verbindung mit einem schlanken und effizienten Gründungsprozess bildet einen krassen Gegensatz zu den häufig bürokratischen, instabilen und teilweise restriktiven Verhältnissen, denen Unternehmer in Haiti ausgesetzt sind. Dort können externe Faktoren Geschäftsabläufe und persönliche Freiheit erheblich behindern.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für ein CR-basiertes Investorenvisum

Dieser detaillierte Leitfaden beschreibt die einzelnen Schritte, mit denen haitianische Staatsangehörige ein Investorenvisum in Bahrain erhalten können – beginnend mit der Gründung Ihres Unternehmens.

Schritt 1: Unternehmensgründung in Bahrain

Ihre Investorenvisum-Reise beginnt mit der formellen Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain.

  • Wahl der Rechtsform: Für die überwiegende Mehrheit ausländischer Investoren sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) oder ein Einzelunternehmen (Establishment) die geeignetsten und bevorzugten Varianten. Eine WLL bietet den entscheidenden Vorteil der beschränkten Haftung, da sie Privat- und Geschäftsvermögen strikt trennt, während ein Establishment einen deutlich einfacheren Aufbau für Alleininhaber ermöglicht.
  • Firmenname reservieren: Rufen Sie das Sijilat-Portal (www.sijilat.bh) auf – Bahrains zentrale Plattform für die Handelsregisterführung. Dort können Sie Ihren gewünschten Firmennamen suchen und reservieren. So stellen Sie sicher, dass der Name einzigartig und noch verfügbar ist.
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags (MoA): Bei der Gründung einer WLL müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Dieses juristische Dokument regelt die Unternehmensstruktur, das Stammkapital, die geplanten Geschäftstätigkeiten und die Angaben zu allen Gesellschaftern. Bei einem Einzelunternehmen ist dieser Schritt deutlich einfacher oder entfällt in dieser Form. Achten Sie darauf, dass Ihr Name als Gesellschafter mit Ihrem genauen Beteiligungsanteil klar aufgeführt ist.
  • Eintragung Ihrer Handelsregistereintragung (CR): Reichen Sie Ihren Entwurf der Satzung (falls WLL), detaillierte Gesellschafterangaben und die geplanten Geschäftstätigkeiten über das Sijilat-Portal beim Ministerium für Industrie und Handel (MOICT) ein. Dies ist der zentrale Schritt zur Erlangung Ihrer CR.
  • Erforderliche Lizenzen einholen: Je nach Ihren konkreten Geschäftstätigkeiten können zusätzliche Genehmigungen oder spezialisierte Lizenzen von anderen Ministerien oder Behörden erforderlich sein. Eine medizinische Klinik benötigt beispielsweise die Genehmigung des Gesundheitsministeriums, ein Schulungszentrum eine Lizenz des Bildungsministeriums. Das Sijilat-Portal führt Sie durch diese Anforderungen und weist Sie auf alle notwendigen branchenspezifischen Genehmigungen hin.
  • Bahrain: Ihr strategischer Brückenkopf im GCC

    Wir sind Ihr führender Partner für die Gründung Ihres Unternehmens im Königreich Bahrain. Mit unserer Expertise führen wir Sie sicher durch alle regulatorischen Hürden und etablieren Ihre Präsenz im Herzen des GCC. Unser Service umfasst die vollständige Abwicklung von der CR (Commercial Registration) über die notwendigen Genehmigungen der MOICT (Ministry of Information & Affairs) und LMRA (Labour Market Regulatory Authority) bis hin zur Beantragung des Investor Visa. Wir legen Wert auf Transparenz und Effizienz, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Profitieren Sie von einem stabilen rechtlichen Umfeld und attraktiven Rahmenbedingungen. Beachten Sie stets die steuerlichen Implikationen in Ihrem Heimatland, insbesondere im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen und Regelungen wie das deutsche Außensteuergesetz (CFC). Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich von Ihrem Ansässigkeitsstaat ab. Bahrain erhebt keine allgemeine Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen (Ausnahmen gelten für Öl- und Gasunternehmen sowie große multinationale Konzerne).
    Mindestkapital-Hinweis – noch einmal betrachtet:Obwohl das gesetzliche Mindeststammkapital für eine WLL 1 BHD beträgt, empfehlen wir nachdrücklich, Ihr Unternehmen mit mindestensBHD 1.000 (USD 2.650)Dies erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und zeigt ein deutlich stärkeres unternehmerisches Engagement, was bei der Visumsbearbeitung positiv bewertet werden kann.

    * Hinweis zu haitianischen Dokumenten: Stammen Gründungsdokumente wie Gesellschaftervereinbarungen oder Vollmachten aus Haiti, müssen diese von einem vereidigten Übersetzer offiziell ins Englische oder Arabische übersetzt und anschließend vom haitianischen Außenministerium beglaubigt werden, bevor sie nach Bahrain gesendet werden.

    Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen

    Nach erfolgreicher Erteilung Ihrer Handelsregisterbescheinigung (CR) durch das MOIC ist die Eröffnung eines Firmenbankkontos der nächste entscheidende Schritt.

  • Bank auswählen: Wählen Sie eine renommierte Geschäftsbank in Bahrain. Zu den beliebtesten Instituten gehören die National Bank of Bahrain (NBB), die Ahli United Bank und die Bank ABC. Informieren Sie sich über deren Firmenkundenservices und Gebührenmodelle.
  • Erforderliche Unterlagen: In der Regel müssen Sie das CR-Zertifikat Ihres Unternehmens, die Gründungsurkunde (Memorandum of Association – MoA), gültige Reisepasskopien aller Gesellschafter und bevollmächtigten Vertreter sowie gegebenenfalls einen einfachen Geschäftsplan vorlegen, der die Tätigkeiten Ihres Unternehmens beschreibt.
  • Stammeinlage: Zahlen Sie Ihr Stammkapital auf das neu eröffnete Firmenkonto ein. Die Einhaltung des empfohlenen Mindestbetrags von 1.000 BHD erleichtert diesen Vorgang erheblich und erfüllt die Bankvorgaben.
  • Wichtige Hinweise für Investoren Bahrain bietet ausländischen Investoren ein attraktives Umfeld. Das Land verfügt über eine stabile Rechtsgrundlage und eine strategisch günstige Lage. Bei der Unternehmensgründung sind jedoch einige rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten – insbesondere die Einhaltung internationaler Steuervorschriften wie dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) und den Regelungen zu Controlled Foreign Corporations (CFC). Rechtliche Rahmenbedingungen Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt in Bahrain in der Regel als WLL (With Limited Liability). Dazu ist die Registrierung über das Sijilat-Portal des MOICT (Ministry of Industry, Commerce and Tourism) erforderlich, bei der eine CR (Commercial Registration) ausgestellt wird. Weitere Genehmigungen können von der LMRA (Labour Market Regulatory Authority) und dem NPRA (National Bureau for Revenue and Taxation) notwendig sein. Finanzdienstleistungen unterliegen der Aufsicht der CBB (Central Bank of Bahrain). Steuerliche Aspekte Bahrain erhebt für die meisten Unternehmen keine Körperschaftsteuer. Ausnahmen bestehen im Öl- und Gassektor sowie für große multinationale Konzerne. Die steuerliche Behandlung hängt stark vom Sitz des Investors ab. Deutsche Investoren sollten insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG prüfen und bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) berücksichtigen. Besonderheiten für deutsche Investoren Für deutsche Staatsbürger und Unternehmen sind die Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) und die CFC-Bestimmungen besonders relevant. Eine sorgfältige Prüfung der steuerlichen Auswirkungen im Heimatland ist unerlässlich. Die SIB Ranker kann eine erste Orientierung bieten, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Investor Visa Das Investor Visa ist für ausländische Investoren ein zentraler Schritt. Der Prozess erfordert die Einreichung bestimmter Unterlagen und die Erfüllung festgelegter Kriterien durch die zuständigen Behörden (u. a. NPRA und Einwanderungsbehörden). Kosten und Bearbeitungszeit hängen von der Art und Höhe der Investition ab. Wichtiger Haftungsausschluss Alle Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Lassen Sie Ihre individuelle Situation stets von qualifizierten Fachleuten prüfen. Die genannten Kosten und Fristen sind Schätzwerte und können sich ändern.Überweisungen nach Haiti:Bei der Überweisung von Geldern aus Haiti empfehlen wir sichere SWIFT-Überweisungen über Ihre Hausbank. Halten Sie bitte Nachweise zur Herkunft der Mittel für die bahrainische Bank bereit. Kontoauszüge in Haitianischen Gourde (HTG) werden aufgrund der Währungsschwankungen in der Regel nicht akzeptiert; die Überweisung sollte idealerweise in USD erfolgen.

    Schritt 3: Erforderliche Dokumente für den Visumantrag vorbereiten

    Sammeln Sie sorgfältig alle erforderlichen persönlichen und unternehmensbezogenen Dokumente. Dieser Schritt ist insbesondere für haitianische Staatsangehörige aufgrund spezifischer internationaler Beglaubigungsanforderungen von entscheidender Bedeutung. Eine umfassende Liste finden Sie im Abschnitt „Checkliste der erforderlichen Dokumente“. Beachten Sie die besonderen Anforderungen für die CR-Registrierung und die Einholung der Arbeitserlaubnis bei der LMRA.

    Schritt 4: Beantragung des Investorenvisums über das LMRA-Expatriates-Portal

    Nachdem Ihre Gesellschaft gegründet und das Bankkonto aktiviert wurde, können Sie nun den Visumsantrag stellen.

  • Anmeldung: Der zeichnungsberechtigte Vertreter Ihres Unternehmens (das können Sie als 100-%-Inhaber selbst sein) oder ein registrierter Berater meldet sich im LMRA Expatriates Portal (lmra.bh) an.
  • Antrag einreichen: Rufen Sie den Bereich „Neuer Arbeitserlaubnisantrag“ auf und wählen Sie „Investor Visa“ als Typ aus. Füllen Sie das elektronische Antragsformular sorgfältig aus und geben Sie alle geforderten Angaben an. Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und die spezifischen Anforderungen der LMRA.
  • Dokumente hochladen: Laden Sie klare, eingescannte Kopien aller erforderlichen Unterlagen hoch. Achten Sie darauf, dass diese den vorgegebenen Dateiformaten und -größen entsprechen.
  • Antragsgebühr zahlen: In diesem Schritt wird eine einmalige, nicht erstattungsfähige Antragsgebühr fällig.
  • Schritt 5: Erste Genehmigung und Zahlung der Visumgebühr

  • LMRA-Prüfung: Die LMRA prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen sorgfältig auf Einhaltung aller Vorschriften.
  • Genehmigung & Zahlung: Wird Ihr Antrag vorläufig genehmigt, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Zahlung der Hauptvisumgebühr. Diese beträgt ca. BHD 200 (USD 530) für ein einjähriges Investorenvisum.
  • Schritt 6: Erteilung des Einreisevisums (falls zutreffend)

    Wenn Sie das Investorenvisum von außerhalb Bahrains beantragen und sich nicht bereits auf einem anderen gültigen Visum (z. B. einem Besuchervisum) im Land aufhalten, stellt die LMRA ein elektronisches Einreisevisum (E-Visum) aus. Dieses E-Visum wird Ihnen per E-Mail zugesandt und ermöglicht Ihnen die Einreise nach Bahrain, um die übrigen Schritte abzuschließen.

    Schritt 7: Ankunft in Bahrain und Abschluss der medizinischen Untersuchung

    Nach Ihrer Ankunft in Bahrain (oder wenn Sie sich bereits dort aufhalten):

  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Sie müssen eine umfassende medizinische Untersuchung in einem von der LMRA zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain absolvieren. Diese umfasst in der Regel einen Bluttest auf übertragbare Krankheiten (wie HIV, Hepatitis B & C) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Abklärung einer Tuberkulose. Die Kosten für diese Untersuchung liegen üblicherweise zwischen BHD 30-50 (USD 80-133). Die Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen vor.
  • Schritt 8: Fingerabdrucknahme und Beantragung der CPR-Karte

  • Besuch bei der NPRA: Sobald Ihr medizinisches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt und freigegeben wurde, müssen Sie zu einer zuständigen Niederlassung der National Population Registration Authority (NPRA) gehen, um Fingerabdrücke abzugeben. Diese biometrischen Daten sind für alle Einwohner zwingend vorgeschrieben.
  • CPR-Karte: Parallel zur Fingerabdruckaufnahme beantragen Sie Ihre Civil Population Registration (CPR)-Karte. Diese Karte – auch bekannt als bahrainischer Personalausweis – ist ein grundlegendes Dokument, das für nahezu alle offiziellen Vorgänge in Bahrain unerlässlich ist, darunter Bankgeschäfte, Mietverträge und die Inanspruchnahme von Behördenleistungen. Die Gebühr für die CPR-Karte beträgt in der Regel 1–2 BHD (3–5 USD).
  • Schritt 9: Visumseintragung

    Sobald alle medizinischen Untersuchungen und die Fingerabdruckaufnahme erfolgreich abgeschlossen sind, wird Ihr Investor Visa offiziell in Ihren Reisepass gestempelt. Herzlichen Glückwunsch – Sie sind nun ansässiger Investor im Königreich Bahrain!

    Erforderliche Dokumente – Checkliste

    Eine sorgfältige und gründliche Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente ist für einen reibungslosen Antragsprozess unerlässlich – besonders für haitianische Antragsteller aufgrund spezieller internationaler Beglaubigungsanforderungen.

    * Gültiger Reisepass: Ihr haitianischer Reisepass muss zum Zeitpunkt der Visumantragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein. * Kopie des bahrainischen Handelsregisterauszugs (CR): Das aktuelle und gültige Registrierungsdokument Ihres Unternehmens, ausgestellt vom Ministerium für Industrie und Handel. * Gesellschaftsvertrag (MoA): (Erforderlich bei einer WLL-Gesellschaft). Das Dokument muss vom MOICT gestempelt und genehmigt sein. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Das Originalzeugnis einer von der LMRA zugelassenen medizinischen Klinik in Bahrain nach erfolgter Gesundheitsuntersuchung.

    * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Haiti: Wichtiger Hinweis für haitianische Staatsangehörige: Dieses Dokument muss von der zuständigen Behörde in Haiti (z. B. Haitianische Nationalpolizei (PNH) oder Justizministerium) ausgestellt werden. Danach ist ein mehrstufiger Beglaubigungsprozess erforderlich: 1. Amtliche Übersetzung ins Englische oder Arabische durch einen vereidigten Übersetzer. 2. Beglaubigung durch das haitianische Außenministerium. 3. Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft.

    Da es keine bahrainische Botschaft in Port-au-Prince gibt, wird das Dokument in der Regel an die bahrainische Botschaft in Washington D.C., USA (Adresse: 3500 International Drive NW, Washington DC 20008) gesendet oder über einen professionellen Beglaubigungsdienst in Bahrain, der die internationale Legalisierung übernimmt. Dieser Beglaubigungsweg verlängert und verteuert das Verfahren erheblich – bitte entsprechend planen. * Passfotos: Zwei aktuelle hochauflösende Farbfotos mit weißem Hintergrund. Digitale Versionen werden für Online-Anträge benötigt, physische Abzüge für die NPRA-Fingerabdrücke und die Ausstellung der CPR-Karte.

    * Bankauszüge: Ein Kontoauszug des bahrainischen Firmenkontos, der ausreichende finanzielle Mittel nachweist – idealerweise mit dem empfohlenen Stammkapital von BHD 1.000. Gegebenenfalls ergänzt durch private Kontoauszüge zum Nachweis der Solvenz für die anfänglichen Lebenshaltungskosten. * Abschlüsse und Lebenslauf: Für bestimmte Geschäftstätigkeiten oder bei Beantragung des Golden Visa (insbesondere in der Kategorie Spezialist) können akademische Abschlüsse und berufliche Erfahrungen verlangt werden. Diese Unterlagen müssen ggf. übersetzt und beglaubigt werden.

    * Mietvertrag für Geschäftsräume: Nachweis eines physischen Büros oder einer anerkannten Geschäftsadresse in Bahrain. Dies kann ein Mietvertrag für Büroräume oder die Vereinbarung mit einem zugelassenen Anbieter virtueller Büros sein. * Gesellschafterbeschluss: Falls zutreffend, der Ihre Bestellung zum Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter bestätigt.

    Kosten- und Gebührenaufstellung

    Die genaue Kenntnis der anfallenden Kosten ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Umzugsplanung. Hier eine geschätzte Aufschlüsselung der wichtigsten Positionen in Bahrain-Dinar (BHD) sowie den ungefähren Gegenwerten in US-Dollar (USD).

    Einmalige Gründungskosten

    * Sijilat-Registrierungsgebühren (MOIC): BHD 100 – BHD 300 (USD 265 – USD 795), abhängig von der Anzahl der Geschäftstätigkeiten und der jeweils erforderlichen spezifischen Lizenzen. * Anwaltsgebühren für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags/Beraterhonorare: BHD 100 – BHD 300 (USD 265 – USD 795) für die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association) und weiterer Gründungsdokumente durch ein zugelassenes Anwaltsbüro oder einen Unternehmensberater.

    * Gebühr für die Eröffnung eines Bankkontos: Einige Banken verlangen eine geringe Eröffnungsgebühr, in der Regel zwischen BHD 50 und BHD 100 (USD 133 – USD 265). * Büromiete/Virtuelles Büro: Stark variierend – von BHD 50 (USD 133) pro Monat für ein virtuelles Büro bis hin zu mehreren Hundert oder Tausend für echte Büroräume.

    Investorenvisum (CR-basiert) – Gebühren (jährlich / bei Bedarf)

    * LMRA-Investorenvisum-Gebühr: 200 BHD (530 USD) pro Jahr. * Medizinische Untersuchung (zu Beginn erforderlich, danach alle 2 Jahre): 30–50 BHD (80–133 USD). * CPR-Karten-Gebühr (Erstausstellung & jährliche Verlängerung): 1–2 BHD (3–5 USD). * NPRA-Aufenthaltserlaubnis-Stempelgebühr (Erstausstellung & jährliche Verlängerung): 10 BHD (27 USD).

    Gebühren für das Bahrain Golden Visa (10-jährige Gültigkeit)

    * Gebühr für das NPRA Golden Visa: 300 BHD – 500 BHD (795 USD – 1.325 USD) für die 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. (Für Inhaber eines Golden Visa fällt keine jährliche LMRA-Arbeitserlaubnisgebühr an, sofern sie nicht als Angestellte tätig sind).

    Weitere mögliche Kosten

    * Dokumentenübersetzung und Beglaubigung: Die Kosten können stark variieren – besonders bei Dokumenten aus Haiti, die mehrere Beglaubigungsstufen erfordern und dadurch zusätzlich 100–300+ USD pro Dokument ausmachen können. Dazu gehören die Gebühren für die beglaubigte Übersetzung, die Beglaubigung durch das haitianische Außenministerium sowie die Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft (z. B. in Washington D.C.). * Flugkosten und anfängliche Lebenshaltungskosten: Stark abhängig von den persönlichen Umständen und dem individuellen Lebensstil.

    * Mindestguthaben auf dem Firmenkonto: Keine direkte Gebühr, aber einige Banken verlangen die Aufrechterhaltung eines durchschnittlichen Mindestguthabens auf dem Geschäftskonto. * Honorar professioneller Berater (optional, aber empfehlenswert): Für eine umfassende End-to-End-Begleitung bei der Unternehmensgründung, Dokumentenvorbereitung und Visabearbeitung liegen die Honorare professioneller Berater in der Regel zwischen BHD 500 und BHD 2.000+ (USD 1.325 – USD 5.300+) , je nach Komplexität Ihres Vorhabens und dem gewünschten Leistungsumfang.

    Geschätzte Gesamtkosten im ersten Jahr (ohne Büromiete & Beraterhonorare): Ungefähr BHD 600 – BHD 900 (USD 1.590 – USD 2.385) für das CR-basierte Investorenvisum.

    Geschätzte jährliche Erneuerungskosten (auf CR-Basis): Ca. BHD 250–300 (USD 663–795).

    Bearbeitungsdauer

    Die Gesamtdauer kann je nach Einzelfall, Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Unterlagen sowie der Effizienz der Beglaubigung haitianischer Dokumente erheblich variieren.

    * Handelsregistereintragung (Sijilat): Sofern alle Dokumente korrekt vorbereitet und eingereicht werden, erfolgt die Handelsregistereintragung

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