Investorenvisum in Bahrain für Äthiopier – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was äthiopische Staatsangehörige über das Investor-Visum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.

Äthiopische Unternehmer, die ihren Horizont erweitern und eine stabile Basis für ihre internationalen Geschäfte schaffen möchten, wenden sich zunehmend an das Königreich Bahrain. Seit Jahren kämpfen ehrgeizige Unternehmer aus Äthiopien mit den Komplexitäten ihres Heimatmarkts – der 30-prozentigen Körperschaftsteuer, dem papierlastigen Meldewesen der Ethiopian Revenues and Customs Authority (ERCA), den obligatorischen Beiträgen zum Pensionsfonds sowie den strengen Devisenkontrollen der National Bank of Ethiopia (NBE), die den äthiopischen Birr (ETB) stark einschränken.

Diese Herausforderungen im Inland ersticken oft das Wachstum und behindern die freie Bewegung von Kapital.

Bahrain hingegen bietet eine überzeugende und unkomplizierte Alternative. Mit seiner strategischen Lage, einem Körperschaftsteuersatz von 0 % für die meisten Branchen, optimierten digitalen Behördendiensten, politischer Stabilität und einer offenen Wirtschaft stellt es ein unvergleichliches Tor zum Nahen Osten und darüber hinaus dar.

Entscheidend ist, dass Bahrain in den meisten Sektoren 100 % ausländisches Eigentum zulässt und Unternehmensinhabern einzigartig ermöglicht, ihre eigene Aufenthaltserlaubnis selbst zu sponsern, ohne einen externen lokalen Bürgen zu benötigen – ein erheblicher Vorteil gegenüber vielen anderen GCC-Staaten und dem äthiopischen System.

Dieser umfassende Leitfaden für 2025 ist speziell auf äthiopische Mandanten zugeschnitten. Er entmystifiziert den Prozess der Erlangung eines Investor Visa in Bahrain, hebt die wichtigsten Vorteile hervor und zeigt praktische, umsetzbare Schritte auf, damit Ihr Übergang reibungslos verläuft. Dabei werden alle relevanten Fakten, Zahlen und Verfahrensschritte korrekt und ohne Wiederholungen dargestellt.

Warum äthiopische Unternehmer Bahrain als Standort für Investitionen und ihren Wohnsitz wählen

Äthiopische Unternehmer blicken über die Landesgrenzen hinaus nach Chancen, die mehr Freiheit, Stabilität und Wachstumspotenzial bieten. Bahrain behebt direkt viele der Schwachstellen, unter denen sie in Äthiopien leiden:

  • Strategische Lage: Bahrain liegt als direkte Brücke nach Saudi-Arabien und in unmittelbarer Nähe zu den wichtigsten globalen Märkten im GCC und darüber hinaus. Das bietet unschlagbare logistische Vorteile. * 100 % ausländisches Eigentum: Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen erlaubt Bahrain in den meisten Branchen die vollständige ausländische Eigentümerschaft an Unternehmen. Damit haben Unternehmer die volle Kontrolle über ihre Investition und deren operative Führung.
  • 0 % Körperschaftsteuer & keine Einkommensteuer: Die meisten Unternehmen in Bahrain arbeiten mit einem Körperschaftsteuersatz von 0 %. Dadurch können Unternehmer Gewinne vollständig reinvestieren und ihr Wachstum beschleunigen. Auch eine persönliche Einkommensteuer gibt es nicht – das maximiert die individuellen Erträge. Bitte beachten Sie jedoch die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (CFC/Außensteuergesetz) sowie Ihre steuerliche Ansässigkeit im Heimatland. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt maßgeblich von Ihrem Ansässigkeitsstaat ab.
  • Ease of Doing Business: Bahrain gehört weltweit zu den Spitzenplätzen für ein unternehmerfreundliches Umfeld und nutzt moderne digitale Plattformen wie Sijilat, die die Unternehmensgründung und laufende Compliance erheblich vereinfachen. * Stabile Wirtschaft & Währung: Der Bahrainische Dinar (BHD) ist an den US-Dollar gekoppelt. Das schafft finanzielle Stabilität und Planungssicherheit – eine willkommene Entlastung gegenüber der gesteuerten Wechselkursflexibilität und Volatilität des Äthiopischen Birr. * Offene Einwanderungspolitik: Die Regierung Bahrains fördert aktiv ausländische Investitionen und qualifizierte Fachkräfte.

Das zeigt sich in zugänglichen Investor-Visa-Programmen und klaren Wegen zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis. * Keine Ausreiseerlaubnis erforderlich: Anders als in einigen Nachbarstaaten (und im Kontrast zu früher strengeren Reisebeschränkungen in anderen Regionen) benötigt man in Bahrain keine Exit Permit. Geschäftsinhaber und ihre Familien können sich somit völlig frei bewegen. Das schafft enorme Flexibilität und gibt Sicherheit.

  • Kapitalrückführung: Ausländische Investoren können in Bahrain Kapital und Gewinne frei in ihr Heimatland transferieren – ohne die strengen Devisenkontrollen, die die NBE in Äthiopien vorschreibt.

Die Investorenvisum-Landschaft in Bahrain für Äthiopier

Bahrain bietet ausländischen Investoren und Unternehmern verschiedene solide Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für äthiopische Staatsangehörige sind die relevantesten und am häufigsten genutzten Optionen:

  • Das CR-basierte Investorenvisum (Der Standardweg): Dies ist der gängigste Weg, der direkt mit dem Besitz einer Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain verknüpft ist. Er ermöglicht aktiven Geschäftsinhabern, unter der Schirmherrschaft ihres eigenen Unternehmens in Bahrain zu wohnen.
  • Das Bahrain Golden Visa (Die langfristige Option): Ein prestigeträchtiges, 10 Jahre verlängerbares Aufenthaltsvisum für bedeutende Investoren, Remote Worker, Ruheständler und Fachkräfte, das erweiterte Vorteile und eine längere Gültigkeit bietet.
  • Selbstsponsoring über Ihr eigenes Unternehmen: Ein grundlegender Vorteil des CR-basierten Investorenvisums in Bahrain: Firmeninhaber können sich damit selbst sponsern, ohne einen externen lokalen Sponsor zu benötigen.
  • Gehen wir näher auf die einzelnen Arten ein.

    1. Das CR-basierte Investorenvisum (der Standardweg)

    Dieses Visum ist speziell für Unternehmer konzipiert, die aktiv ein Unternehmen in Bahrain gründen und betreiben. Es verknüpft Ihren Aufenthalt direkt mit Ihrer Beteiligung an einem bahrainischen Unternehmen.

    • Ausstellende Behörde: Wird primär von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) in Abstimmung mit der National Population Registration Authority (NPRA) ausgestellt. * Voraussetzung: Sie benötigen eine aktive Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain und müssen als Gesellschafter in diesem CR eingetragen sein. * Antragsverfahren: Die Anträge werden in der Regel über das LMRA Expatriates Portal eingereicht. * Kosten: Ca. BHD 200 (rund USD 530) pro Jahr an Visagebühren zuzüglich LMRA-Verwaltungsgebühren von BHD 10–20.
    • Verlängerung: Jährlich verlängerbar, sofern Ihr Unternehmen weiterhin aktiv ist und die bahrainischen Vorschriften einhält. * Investitionsanforderung: Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL-Gesellschaft in Bahrain beträgt zwar nur BHD 1, ein tatsächlich eingezahltes Kapital von BHD 1.000 (USD 2.650) wird jedoch dringend empfohlen. Dies erleichtert die Eröffnung eines Firmenkontos erheblich und stärkt Ihren Investorenvisumantrag durch den Nachweis ernsthafter Absicht und finanzieller Solidität.

    2. Das Bahrain Golden Visa (Die langfristige Option)

    Das Golden Visa wurde eingeführt, um vermögende Privatpersonen und Spitzenkräfte anzuziehen. Es bietet eine längere Aufenthaltsdauer sowie erweiterte Vorteile und wird direkt von der NPRA erteilt.

    • Aufenthaltsdauer: Ein großzügiges, 10 Jahre gültiges und verlängerbares Aufenthaltsvisum. * Kategorien: Das Golden Visa steht äthiopischen Staatsangehörigen in mehreren Kategorien offen: * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in ein bahrainisches Unternehmen, in Immobilien oder in ein lizenziertes Gewerbe. Die Investition muss mindestens 5 Jahre gehalten werden. Diese Kategorie erlaubt die vollständige Familienzusammenführung einschließlich Ehepartner, Kindern unter 21 Jahren und Eltern.
    • Remote Worker: Für Personen mit einem nachweisbaren Einkommen von mindestens 2.000 USD pro Monat von einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Tätigkeit außerhalb Bahrains. Dies bietet Flexibilität für alle, die kein lokales Unternehmen gründen möchten. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren mit Nachweis einer Rente oder eines stabilen passiven Einkommens (z. B. aus Kapitalanlagen), das die NPRA-Schwellenwerte erfüllt – in der Regel 600 BHD oder mehr pro Monat. Zusätzlich ist eine Krankenversicherung in Bahrain nachzuweisen.
    • Spezialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in anerkannten Berufen (z. B. Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler, IT-Spezialisten), die bestimmte Ausbildungs- und Berufserfahrungsanforderungen erfüllen. Anerkannte Abschlüsse, die vom äthiopischen Bildungsministerium und der bahrainischen Botschaft beglaubigt wurden, sind zwingend erforderlich. * Kosten: Die staatlichen Gebühren für das Visum selbst liegen zwischen 300 BHD und 500 BHD (ca. 800 USD bis 1.330 USD), zuzüglich Bearbeitungsgebühren. Ab dem zweiten Jahr fällt eine jährliche Verlängerungsgebühr von 100 BHD an.
    • Vorteile: Ermöglicht die Selbstsponsoring, die Sponsoring von Familienmitgliedern (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und ggf. Eltern), bietet eine Arbeitserlaubnis für den Ehepartner sowie Mehrfacheinreisen und längere Abwesenheitszeiten aus Bahrain im Vergleich zu jährlichen CR-basierten Visa.

    3. Selbstsponsoring über Ihr Unternehmen

    Dies ist ein entscheidender Differenzierungsvorteil für Unternehmer in Bahrain. Anders als in vielen anderen GCC-Staaten, in denen häufig ein externer lokaler Sponsor vorgeschrieben ist, erlaubt Bahrain Unternehmensinhabern als einziges Land, sich selbst direkt über die eigene eingetragene Gesellschaft zu sponsern. Damit erhält der äthiopische Geschäftsinhaber ein Höchstmaß an Kontrolle und Unabhängigkeit.

    • So funktioniert es: Sobald Ihr Unternehmen registriert ist und Sie als Gesellschafter in der Handelsregistereintragung (CR) eingetragen sind, fungiert Ihr Unternehmen automatisch als Ihr Sponsor für das Investor Visa. Sie benötigen keine separate natürliche oder juristische Person, die Ihre Aufenthaltserlaubnis garantiert. * Abgrenzung zu Äthiopien: In Äthiopien sind Arbeit und Aufenthalt einer Person in der Regel an einen Arbeitgeber-Sponsor gebunden und unterliegen oft strengen Kontrollen.

    Das Selbstsponsoring-Modell Bahrains stärkt Sie als Geschäftsinhaber, gibt Ihnen die direkte Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus und beseitigt eine Schicht von Abhängigkeit, Bürokratie und potenziellen Kosten. Sie können Ihr Unternehmen führen, Verträge unterzeichnen und Mitarbeiter innerhalb Ihrer eigenen Firma einstellen.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag auf Ihr CR-basiertes Investorenvisum (2025)

    Die Antragstellung mag auf den ersten Blick komplex wirken, doch mit der richtigen Unterstützung wird daraus ein reibungsloser Ablauf. Hier eine präzise, nummerierte Übersicht für äthiopische Staatsangehörige:

    Schritt 1: Firmengründung in Bahrain

    Ihre Investorenvisum-Reise beginnt mit der Gründung Ihres Unternehmens. Für die meisten äthiopischen Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) die geeignetste und flexibelste Option, die eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft erlaubt.

  • Auswahl der Geschäftstätigkeit: Bestimmen Sie Ihre Kerngeschäftstätigkeiten. Das Ministerium für Industrie und Handel (MOIC) in Bahrain bietet eine breite Palette lizenzierbarer Tätigkeiten an.
  • Firmenname-Reservierung: Wählen Sie einen einzigartigen Firmennamen und reservieren Sie ihn über das Sijilat-Portal (www.sijilat.bh), Bahrains integriertes Online-System zur Handelsregisterführung.
  • Entwurf der Gründungsurkunde (MoA) / Satzung (AoA): Erstellung dieser grundlegenden Dokumente, die die Unternehmensstruktur, das Stammkapital, die Unternehmensziele und die Gesellschafterinformationen detailliert darlegen. Bahrain erlaubt 100 % ausländisches Eigentum und einen einzigen Gesellschafter bei einer WLL. Die gesetzliche Mindestkapitalanforderung für eine WLL beträgt BHD 1, wir empfehlen jedoch – wie bereits erwähnt – ein Mindestkapital von BHD 1.000, um die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung eines Investor Visa deutlich zu erleichtern.
  • Sitz der Gesellschaft: Sichern Sie sich eine physische oder virtuelle Geschäftsadresse in Bahrain. Viele Anbieter virtueller Büros sind auf Neugründungen spezialisiert.
  • Einreichung über Sijilat: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente (MoA, AoA, Passkopien der Gesellschafter, Adressnachweis) über das Sijilat-Portal hoch. Das MOIC prüft Ihren Antrag.
  • Ausstellung der CR: Nach der Genehmigung wird Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR) elektronisch ausgestellt und Ihr Unternehmen damit rechtskräftig gegründet. Die Gebühren für die CR-Registrierung liegen in der Regel zwischen 100 und 200 BHD, je nach Anzahl und Art der angemeldeten Geschäftstätigkeiten.
  • Schritt 2: Eröffnung eines bahrainischen Firmenbankkontos

    Nach Erhalt Ihrer CR ist der nächste entscheidende Schritt die Eröffnung eines Firmenbankkontos. Hier werden die empfohlenen BHD 1.000 Stammkapital entscheidend, um eine ernsthafte Geschäftsabsicht nachzuweisen.

  • Bankauswahl: Wählen Sie eine Bank, die zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passt (z. B. BBK, NBB, Al Salam Bank, HSBC Bahrain, Bank ABC). Erkundigen Sie sich nach deren spezifischen Vorgaben für ausländisch geführte Unternehmen.
  • Dokumenteneinreichung: Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel Ihre CR (Commercial Registration), die Gründungsurkunde (MoA), die Reisepässe der Gesellschafter sowie einen Gesellschafterbeschluss (falls zutreffend). Die Banken führen im Rahmen ihres Know-Your-Customer-(KYC)-Prozesses eine erweiterte Sorgfaltsprüfung durch.
  • Stammkapitaleinzahlung: Zahlen Sie das Stammkapital Ihres Unternehmens (mindestens die von uns empfohlenen 1.000 BHD) auf dieses Konto ein. Bewahren Sie Nachweise dieser Transaktion sorgfältig auf – insbesondere wenn die Mittel aus Äthiopien überwiesen werden und die Devisenbestimmungen der NBE zu beachten sind.
  • Schritt 3: Beantragung des LMRA-Expatriate-Quotas

    Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verlangt von Unternehmen ein genehmigtes Expatriate-Kontingent, bevor ein Arbeits- oder Investorenvisum ausgestellt werden kann. Dies ist eine einfache Online-Einreichung.

  • LMRA-Registrierung: Sofern noch nicht erfolgt, muss Ihr neu gegründetes Unternehmen bei der LMRA registriert werden.
  • Online-Kontingentanfrage: Melden Sie sich mit Ihren Unternehmenszugangsdaten im LMRA Expatriates Portal (services.lmra.bh) an.
  • Antrag: Stellen Sie einen Antrag auf eine Expatriate-Quote für sich selbst und geben Sie dabei die Kategorie „Investor“ an.
  • Quota-Gebühr: Zahlen Sie die nicht erstattungsfähige Quota-Gebühr in Höhe von ca. 10 BHD pro Antrag.
  • Schritt 4: Investorenvisumantrag über das LMRA-Portal einreichen

    Nach erfolgter Firmengründung, Eröffnung des Bankkontos und Genehmigung Ihrer Quote können Sie nun Ihr Investor Visa beantragen.

  • Online-Antrag: Melden Sie sich im LMRA Expatriates Portal an (services.lmra.bh).
  • Antragsformular: Füllen Sie das Antragsformular für das Investorenvisum aus, geben Sie Ihre persönlichen Daten und Unternehmensinformationen an und wählen Sie die Visumkategorie (Investor).
  • Dokumenten-Upload: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch (siehe Checkliste unten).
  • Gebührenzahlung: Zahlen Sie die Antragsgebühren in Höhe von ca. 185 bis 200 BHD (490 bis 530 USD) für ein einjähriges Investor-Visum.
  • Erstgenehmigung: Die LMRA prüft Ihren Antrag sowie den Compliance-Status Ihres Unternehmens (aktives CR, keine offenen Bußgelder, keine gesperrten Mitarbeiter). Bei positiver Erstprüfung erhalten Sie eine Benachrichtigung.
  • Schritt 5: Medizinische Untersuchung (Äthiopien & Bahrain)

    Sobald Ihr Visum vorläufig genehmigt wurde oder eine vorläufige Einreiseerlaubnis erteilt ist, können Sie nach Bahrain reisen. Als äthiopischer Staatsangehöriger müssen Sie jedoch in der Regel bestimmte medizinische Atteste vorlegen.

  • Äthiopisches Gesundheitszeugnis (vor der Reise): Holen Sie sich ein ärztliches Attest einer anerkannten Klinik in Äthiopien. Dieses Zeugnis muss anschließend vom äthiopischen Außenministerium und danach von der Botschaft Bahrains in Addis Abeba beglaubigt werden. Rechnen Sie für diesen Vorgang 7 bis 10 Tage ein.
  • Medizinische Eignungsuntersuchung in Bahrain (bei Ankunft): Suchen Sie eine autorisierte staatliche oder private Klinik in Bahrain auf, um die vorgeschriebene medizinische Eignungsuntersuchung durchführen zu lassen. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Untersuchung, Bluttests (auf HIV, Hepatitis B und C sowie Syphilis) und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs (auf Tuberkulose).
  • *Kosten:BHD 15 bis BHD 30.

    Schritt 6: Führungszeugnis (PCC) aus Äthiopien

    Dieses Dokument ist für alle äthiopischen Staatsangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Bahrain beantragen, zwingend erforderlich.

  • Beschaffung des PCC: Holen Sie sich das Führungszeugnis der äthiopischen Bundespolizei (Criminal Investigation Department) in Addis Abeba.
  • Beglaubigung in Äthiopien: Lassen Sie dieses Führungszeugnis (PCC) offiziell vom Außenministerium in Äthiopien beglaubigen.
  • Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft: Reichen Sie anschließend die beglaubigte PCC zur weiteren Beglaubigung bei der Botschaft von Bahrain in Addis Abeba ein.
  • *Dauer:Für die Beschaffung und Beglaubigung des PCC in Äthiopien sollten insgesamt 10 bis 14 Werktage eingeplant werden. *Kosten:Ungefähr 2.000 bis 3.000 ETB für das Zertifikat zuzüglich weiterer Beglaubigungsgebühren (ca. 500–1.000 ETB pro Dokument bei der Botschaft).

    Schritt 7: Biometrische Fingerabdruckerfassung & endgültige Visumserteilung

    Sobald Ihre bahrainischen medizinischen Untersuchungsergebnisse und die beglaubigten äthiopischen PCC-Atteste verarbeitet und genehmigt sind, können Sie die letzten Schritte in Bahrain einleiten.

  • Biometrische Erfassung: Bitte suchen Sie das NPRA (Nationality, Passports and Residence Affairs) persönlich auf, um die obligatorische biometrische Fingerabdruckaufnahme durchführen zu lassen. Bringen Sie dazu Ihren Originalpass, das LMRA-Genehmigungsschreiben, das bahrainische Gesundheitszeugnis, das beglaubigte äthiopische PCC sowie zwei Passfotos mit.
  • Abschließende Visum-Eintragung: Sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind, wird Ihr Investor-Visum offiziell erteilt und in Ihren Reisepass eingetragen.
  • Abholung der CPR-Karte: Von der NPRA erhalten Sie eine Central Population Registration (CPR)-Karte. Diese dient als Ihr nationaler Personalausweis in Bahrain und ist für nahezu alles unerlässlich – von der Eröffnung eines privaten Bankkontos über Versorgungsleistungen bis hin zum Erwerb eines Führerscheins. Für den Ausweis fällt eine geringe Gebühr zwischen 10 BHD und 30 BHD an.
  • Checkliste der erforderlichen Dokumente für äthiopische Staatsangehörige

    Die Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen ist entscheidend für einen zügigen Ablauf. Achten Sie besonders auf die Beglaubigungsanforderungen für Dokumente aus Äthiopien.

    | Dokument | Details | Äthiopien-spezifische Hinweise | | :-------------------------------- | :----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | :---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Gültiger Reisepass | Ihr Reisepass muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten. | N/A | | Passfotos | Zwei aktuelle Passfotos (4 × 6 cm) mit weißem Hintergrund, die den internationalen Standards entsprechen.

    | N/A | | Commercial Registration (CR) | Kopien der Registrierungsunterlagen Ihrer Gesellschaft, ausgestellt vom Ministry of Industry and Commerce (MOICT) über das Sijilat-Portal. | Die CR muss aktiv sein und Sie ausdrücklich als Gesellschafter ausweisen. | | Memorandum of Association (MoA) | Das Rechtsdokument, das die Struktur und den Zweck Ihrer Gesellschaft festlegt und vom bahrainischen Justizministerium beglaubigt wurde.

    | N/A | | Kontoauszüge | Private und/oder betriebliche Kontoauszüge, die ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihr Unternehmen in Bahrain nachweisen. | Bei der Gesellschaft muss das eingezahlte Kapital (empfohlen: mindestens BHD 1.000) klar ersichtlich sein. Bei Privatkonten sind regelmäßige Einkünfte oder ausreichende Ersparnisse nachzuweisen. | | Medical Fitness Certificate | Offizielles ärztliches Attest einer zugelassenen Klinik in Bahrain, das Ihre gesundheitliche Eignung bestätigt.

    | Wichtig für äthiopische Staatsangehörige: Zusätzlich ist ein separates ärztliches Attest einer anerkannten Klinik in Äthiopien erforderlich, das vom äthiopischen Außenministerium und anschließend von der Botschaft Bahrains in Addis Abeba beglaubigt werden muss – und zwar bevor Sie nach Bahrain einreisen. | | Police Clearance Certificate (PCC) | Ein Führungszeugnis Ihres Heimatlandes (Äthiopien), das bestätigt, dass Sie kein Vorstrafenregister haben.

    | Zwingend für äthiopische Staatsangehörige: Das Zeugnis muss vom Federal Police Criminal Investigation Department in Addis Abeba ausgestellt und anschließend vom äthiopischen Außenministerium sowie von der Botschaft Bahrains in Addis Abeba beglaubigt werden. | | Nachweis einer Adresse in Bahrain | Mietvertrag für Ihre Wohn- oder Geschäftsräume in Bahrain. | Erforderlich für die Aufenthaltserlaubnis. | | Bildungsnachweise | Beglaubigte Kopien Ihres höchsten Bildungsabschlusses (für das reguläre Investor Visa nicht immer zwingend).

    | Sehr empfehlenswert, insbesondere bei bestimmten Geschäftstätigkeiten oder wenn Sie später andere Visakategorien oder das Golden Visa Specialist beantragen möchten. Die Dokumente müssen vom äthiopischen Bildungsministerium und der bahrainischen Botschaft beglaubigt sein. | | Heiratsurkunde | (Bei Mitnahme von Angehörigen) Nachweis der rechtmäßigen Eheschließung. | Muss vom äthiopischen Außenministerium und der bahrainischen Botschaft in Addis Abeba beglaubigt werden. Gegebenenfalls ist eine beglaubigte Übersetzung ins Arabische erforderlich. | | Geburtsurkunden der Kinder | (Bei Mitnahme von Angehörigen) Geburtsnachweis für jedes Kind.

    | Muss vom äthiopischen Außenministerium und der bahrainischen Botschaft in Addis Abeba beglaubigt werden. Gegebenenfalls ist eine beglaubigte Übersetzung ins Arabische erforderlich. |

    Kosten- und Gebührenübersicht (ungefähre Werte für 2025)

    Es ist wichtig, die finanziellen Aufwendungen zu kennen. Hierbei handelt es sich um ungefähre Kosten in Bahrain-Dinar (BHD) mit USD-Entsprechungen, die sich geringfügig ändern können.

    | Position | Kosten (BHD) | Kosten (USD) | Zahlbar an | | :-------------------------------------- | :------------ | :------------ | :---------------------------------------------- | | Firmenregistrierung (einmalig): | | | | | CR-Ausstellungsgebühren | 100 – 200 | 265 – 530 | Ministry of Industry and Commerce (MOIC) | | Miete für virtuelles oder physisches Büro | 50+/Monat | 130+/Monat | Büroanbieter | | LMRA- & Visagebühren (jährlich): | | | | | LMRA-Gebühr für Expat-Quote | 10 | 27 | LMRA | | LMRA-Investor-Visum-Gebühr | 185 – 200 | 490 – 530 | LMRA | | Gebühren bei Einreise (einmalig): | | | | | Medizinische Untersuchung (Bahrain) | 15 – 30 | 40 – 80 | Zugelassene Gesundheitseinrichtung | | Ausstellung der CPR-Karte | 10 – 30 | 27 – 80 | NPRA | | Beglaubigungsgebühren für äthiopische Dokumente (einmalig): | | | | | Führungszeugnis (Äthiopien) | 40 – 60 entspr.

    | 100 – 150 | Ethiopian Federal Police (Certificate & MoFA) | | Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft (pro Dokument) | 20 – 40 entspr. | 50 – 100 | Botschaft von Bahrain, Addis Abeba | | Golden-Visa-Gebühren (falls zutreffend): | | | | | NPRA-Gebühr für Golden-Visa-Antrag | 300 – 500 | 800 – 1.330 | NPRA (10 Jahre Gültigkeit) | | Jährliche Golden-Visa-Verlängerung (ab dem 2.

    Jahr) | 100 | 265 | NPRA | | Honorar für professionelle Beratung (optional, aber dringend empfohlen): | 1.000 – 3.000+ | 2.650 – 7.950+ | Professioneller Dienstleister (für vollumfängliche Unterstützung) | | **Gesamter ungefährer anfänglicher Aufwand (ohne Büromiete und Agentenprovisionen für den Standardfall)

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