Arbeitserlaubnis in Bahrain aus Äthiopien – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was äthiopische Staatsangehörige über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.

Der Schritt in eine internationale Karriere ist ein großer Schritt, und für viele äthiopische Fachkräfte ist Bahrain ein attraktives und zunehmend erreichbares Ziel. Dieser umfassende Leitfaden bietet äthiopischen Staatsangehörigen, die ein Arbeitsvisum in Bahrain beantragen möchten, einen fundierten und praxisnahen Fahrplan. Er berücksichtigt die aktuellen Vorschriften und Chancen mit Stand 2025.

Bahrain zeichnet sich in der Golfregion durch seine fortschrittlichen Arbeitsgesetze, seine diversifizierte Wirtschaft und seine strategische Lage aus. Das Land hat seine Einwanderungs- und Arbeitsmarktpolitik proaktiv reformiert und ist dadurch zu einem äußerst attraktiven Standort für Fachkräfte, Freiberufler und Unternehmer aus Äthiopien geworden. Während einige Nachbarstaaten ihre Sponsoring-Systeme erst in jüngster Zeit zu lockern beginnen, hat Bahrain bereits vor über einem Jahrzehnt weitreichende Reformen eingeleitet und bietet ausländischen Arbeitnehmern ein Maß an Flexibilität und Autonomie, das seinesgleichen sucht.

Warum äthiopische Fachkräfte Bahrain wählen

Die Attraktivität Bahrains für äthiopische Fachkräfte beruht auf mehreren entscheidenden Vorteilen:

  • Fortschrittliche Arbeitsgesetze und Kafala-Reform: Bahrain hat bereits 2009 tiefgreifende Reformen seines Kafala-Systems (Sponsoring) eingeführt – lange bevor Saudi-Arabien und die VAE vergleichbare Schritte unternahmen. Dadurch konnten Arbeitnehmer in Bahrain schon früh ihren Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers wechseln. Dies hat zu einem sicheren und dynamischen Arbeitsmarkt geführt und gibt äthiopischen Fachkräften deutlich mehr Kontrolle über ihre berufliche Laufbahn sowie eine höhere Arbeitsplatzsicherheit.
  • Vielfältiger und wachsender Arbeitsmarkt: Die bahrainische Wirtschaft ist robust und stark diversifiziert, wodurch die Abhängigkeit vom Öl- und Gassektor verringert wird. Zu den wichtigsten Branchen, die aktiv internationale Fachkräfte rekrutieren, gehören Finanzdienstleistungen (insbesondere islamische Finanzen und Fintech), Öl und Gas, Bauwesen, Gesundheitswesen, Gastgewerbe, Bildung und Informationstechnologie. Äthiopische Fachkräfte mit Qualifikationen in Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und IT stellen fest, dass ihre Kompetenzen hoch anerkannt und sehr gefragt sind. In diesen Branchen besteht eine starke Nachfrage nach ihren Fähigkeiten.
  • Uneingeschränkte Gehaltsrücküberweisung: Für jeden äthiopischen Fachkraft, die im Ausland arbeitet, ist die Möglichkeit, ihr Einkommen in die Heimat zu überweisen, ein entscheidender Faktor. Bahrain erhebt keinerlei Beschränkungen bei der Rücküberweisung von Gehältern oder Ersparnissen nach Äthiopien. Das ist ein erheblicher Vorteil – besonders angesichts der dortigen Devisenkontrollen, der starken Abwertung des Äthiopischen Birr (ETB), der obligatorischen Pensionsfondsbeiträge und des oft bürokratischen, papierlastigen Verfahrens der äthiopischen Steuer- und Zollbehörde (ERCA). In Bahrain verdienen Sie in einer stabilen und starken Währung (Bahraini Dinar, der an den US-Dollar gekoppelt ist) und können Gelder frei transferieren, um Ihre Familie zu unterstützen oder Investitionen in Äthiopien zu tätigen.
  • Anerkennung äthiopischer Qualifikationen: Berufsqualifikationen von akkreditierten äthiopischen Universitäten und Hochschulen werden in Bahrain grundsätzlich anerkannt. Abschlüsse in Ingenieurwesen, Finanzwesen, Medizin und IT genießen hohes Ansehen und erleichtern das Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis erheblich, sobald die Unterlagen ordnungsgemäß beglaubigt sind.
  • Hohe Lebensqualität und niedrigere Lebenshaltungskosten: Bahrain bietet eine hohe Lebensqualität mit exzellenter Gesundheitsversorgung, renommierten Schulen und einer weltoffenen Expat-Gemeinschaft. Im Vergleich zu anderen GCC-Staaten sind die Lebenshaltungskosten in Bahrain relativ niedrig, sodass Fachkräfte mehr sparen können, während sie moderne Annehmlichkeiten und ein lebendiges kulturelles Angebot genießen.
  • Gründungserleichterungen: Für unternehmerisch denkende Akteure aus Äthiopien ist das unkomplizierte Gesellschaftsgründungsverfahren in Bahrain äußerst attraktiv. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) kann zu 100 % im Alleineigentum einer natürlichen Person stehen, wobei das gesetzliche Mindeststammkapital lediglich 1 BHD beträgt. Obwohl der gesetzliche Mindestbetrag niedrig ist, empfehlen wir ein Stammkapital von mindestens 1.000 BHD, um die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung eines Investor Visa deutlich zu erleichtern.
  • Die Arbeitserlaubnisse in Bahrain werden hauptsächlich von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet – einer zukunftsorientierten Regierungsbehörde, die für die Regulierung des Arbeitsmarkts und die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen zuständig ist. Die Kenntnis der verschiedenen Genehmigungsarten ist entscheidend, wenn Sie den richtigen Weg für Ihre berufliche Zukunft in Bahrain wählen möchten.

    Hier die wichtigsten Optionen für äthiopische Fachkräfte:

    1. Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)

    Dies ist der gängigste Typ der Arbeitserlaubnis. Er eignet sich, wenn Sie ein Stellenangebot eines Unternehmens in Bahrain erhalten haben. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Sponsoring Ihres Visums.

    • Zielgruppe: Fachkräfte, qualifizierte Arbeitskräfte und Führungskräfte mit einem bestätigten Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens. * Sponsor: Ihr Arbeitgeber in Bahrain. * Antragsverfahren: Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag über das LMRA Expatriates Portal. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein Einreisevisum für Bahrain. Nach der Einreise wird das Verfahren mit einer medizinischen Untersuchung und der biometrischen Erfassung abgeschlossen, woraufhin Ihnen die physische „Arbeitserlaubniskarte“ (Smart ID) ausgestellt wird. * Gültigkeit: Gültig für 2 Jahre und verlängerbar um jeweils weitere 2 Jahre.
    • Kosten: BHD 96 pro Jahr (vom Arbeitgeber zu tragen). * Wesentlicher Vorteil: Bietet Stabilität durch einen einzigen Arbeitgeber, in der Regel verbunden mit umfassenden Sozialleistungen und einem klaren Arbeitsvertrag.

    2. Flexible Work Permit (FWP) – Der Game Changer für freiberufliche Äthiopier

    Der 2021 eingeführte Flexible Work Permit ist eine revolutionäre Initiative Bahrains, die ausländische Arbeitnehmer und Freiberufler stärken soll. Er ist ein echter Gamechanger, insbesondere für digitale Nomaden, Berater und projektbasierte Fachkräfte aus Äthiopien, die mehr Unabhängigkeit suchen.

    • Zielgruppe: Freiberufler, Projektmitarbeiter, Berater, digitale Nomaden und Personen, die nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden sein möchten. Diese Option ermöglicht es Ihnen, legal für mehrere Auftraggeber oder Arbeitgeber gleichzeitig tätig zu sein. * Sponsor: Selbst gesponsert. Es ist kein Arbeitgeber-Sponsoring erforderlich. * Antragsverfahren: Sie beantragen die Genehmigung direkt bei der LMRA. * Gültigkeit: Gültig für 2 Jahre, verlängerbar. * Kosten: BHD 450 für die 2-Jahres-Genehmigung (vom Antragsteller zu zahlen). * Wesentlicher Vorteil: Bietet beispiellose Freiheit und Flexibilität.

    Sie können unterschiedliche Projekte annehmen, für mehrere Unternehmen arbeiten oder Ihre Dienstleistungen als Berater anbieten, ohne einen einzelnen Sponsor zu benötigen. Dies ist ideal für alle, die mehrere Einkommensquellen aufbauen oder unternehmerische Vorhaben verfolgen möchten.

    3. Trainingsvisum

    Dieses Visum ist ausschließlich für Personen gedacht, die zu Aus- oder Weiterbildungszwecken nach Bahrain einreisen.

    * Zielgruppe: Studierende oder Berufstätige, die an speziellen Trainingsprogrammen in Bahrain teilnehmen. * Sponsor: Die Bildungseinrichtung oder das entsendende Unternehmen. * Gültigkeit: Variiert je nach Dauer des Trainingsprogramms, in der Regel bis zu 6 Monate. * Kosten: 60 BHD. * Wesentlicher Vorteil: Ermöglicht den Ausbau von Kompetenzen und die berufliche Weiterentwicklung in Bahrain.

    4. Investor-as-Employee-Visum

    Wenn Sie planen, in Bahrain eine Gesellschaft zu gründen und sich daraus ein Gehalt auszahlen zu lassen, beantragen Sie in der Regel eine Investoren-Aufenthaltserlaubnis. Diese ermöglicht es Ihnen, als Angestellter Ihrer eigenen Gesellschaft geführt zu werden.

    • Für wen es geeignet ist: Unternehmer aus Äthiopien, die in Bahrain ein eigenes Unternehmen gründen und darin arbeiten möchten. Wie bereits erwähnt, kann eine bahrainische WLL zu 100 % im Alleineigentum einer Person stehen – bei einem Mindeststammkapital von BHD 1 (empfohlen werden jedoch BHD 1.000, um die Eröffnung eines Firmenkontos reibungsloser zu gestalten). * Sponsor: Ihr eigenes Unternehmen (das sich vollständig in Ihrem Besitz befindet). * Gültigkeit: In der Regel 2 Jahre, verlängerbar.
    • Kosten: BHD 96 pro Jahr (wird von Ihrem eigenen Unternehmen getragen). * Wichtigster Vorteil: Vollständige Kontrolle über Ihr Unternehmen sowie ein klarer Weg zum Aufenthalt durch Investition. So können Sie Ihr Unternehmen selbst führen und ein Gehalt daraus beziehen.

    Flexible Work Permit: Der Game Changer für freiberufliche Äthiopier und Berater

    Die Flexible Work Permit ist besonders revolutionär für äthiopische Fachkräfte in Bereichen wie IT, Digital Marketing, Grafikdesign, Beratung, Bildung und Finanzen. Wenn Sie gefragte Kompetenzen besitzen und Ihr eigenes Kundenportfolio selbst verwalten möchten oder als Digital Nomad eine Basis mit hervorragender Anbindung und unternehmensfreundlichem Umfeld suchen, ist die FWP wie für Sie gemacht.

    Deshalb ist das ein großer Vorteil:

    • Kein Arbeitgeber erforderlich: Sie beantragen direkt bei der LMRA. Sie benötigen weder ein Stellenangebot noch ein Sponsoring-Schreiben oder einen bahrainischen Partner. Ihr Reisepass, Nachweise über Ihr Einkommen oder Ihre Kundenhistorie, eine Krankenversicherung sowie ein aktueller Kontoauszug, der Ihre finanzielle Stabilität belegt, sind in der Regel ausreichend. * Kosten und Nutzen: Die Gebühr von 450 BHD für eine zweijährige Genehmigung entspricht 18,75 BHD pro Monat.

    Zwar ist der Betrag im Voraus höher als bei einem vom Arbeitgeber gesponserten Visum, dafür behalten Sie 100 % Ihrer Einnahmen, genießen volle Autonomie und sind nicht an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden, der Ihre Arbeitszeiten und Konditionen vorgibt.

    • Für wen eignet sich die Genehmigung: Diese Genehmigung ist ideal für äthiopische Freiberufler, die internationale Kunden remote betreuen, Berater, die mit mehreren bahrainischen oder GCC-Unternehmen zusammenarbeiten, digitale Nomaden mit Sitz in Bahrain, die weltweit von Kunden bezahlt werden, sowie Fachkräfte, die den bahrainischen Markt zunächst testen möchten, bevor sie sich an einen einzelnen Arbeitgeber binden. * Wichtige Einschränkung: Wichtig zu verstehen: Auf einem FWP dürfen Sie keine Vollzeit-Festanstellung annehmen.

    Möchten Sie als regulärer Angestellter mit Festvertrag für ein Unternehmen arbeiten, müssen Sie auf ein reguläres Arbeitsvisum wechseln, das dann Ihr Arbeitgeber sponsert. Das FWP ist ausschließlich für mehrere Einkommensquellen und selbstständige Tätigkeiten gedacht.

    Diese Genehmigung ermöglicht es Ihnen, sich legal in Bahrain aufzuhalten und zu arbeiten, ohne die traditionelle Bindung an einen einzelnen Arbeitgeber. Sie schafft ein Umfeld echter beruflicher Freiheit. Die Genehmigung passt perfekt zum globalen Trend des ortsunabhängigen Arbeitens und der Gig Economy und verschafft Bahrain einen echten Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung unabhängiger Talente aus Äthiopien und aller Welt.

    Beschäftigungsvisum: Schritt-für-Schritt-Anleitung für äthiopische Fachkräfte

    Wenn Sie ein Jobangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten haben, erläutert Ihr Arbeitgeber in Bahrain im Folgenden detailliert, welche Schritte er zur Erlangung Ihres Employment Visa unternimmt:

    Schritt 1: Der Arbeitgeber stellt den Antrag über das LMRA-Expatriates-Portal Ihr Arbeitgeber in Bahrain loggt sich in das LMRA-Expatriates-Portal ein. Er reicht Ihre Daten, die Stellenbeschreibung sowie alle erforderlichen Unterlagen ein – darunter eine Kopie Ihres Reisepasses, das unterzeichnete Stellenangebot und die beglaubigten Bildungsabschlüsse.

    Schritt 2: Erste LMRA-Genehmigung & Erteilung des Einreisevisums Nach Prüfung des Antrags erteilt die LMRA in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen eine vorläufige Genehmigung. Ihr Arbeitgeber erhält dann ein Einreisevisum für Sie. Dieses Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Bahrain und ist üblicherweise einen Monat gültig. Ihr Arbeitgeber sendet es Ihnen elektronisch zu.

    Schritt 3: Reise nach Bahrain Mit Ihrem Einreisevisum können Sie nun Ihren Flug nach Bahrain buchen. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist.

    Schritt 4: Medizinische Untersuchung in Bahrain Nach Ihrer Ankunft in Bahrain müssen Sie eine verpflichtende medizinische Untersuchung in einem LMRA-anerkannten Gesundheitszentrum durchlaufen. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Gesundheitsprüfung, Bluttests und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Abklärung übertragbarer Krankheiten wie Tuberkulose, Hepatitis und HIV. * Kosten: Ca. BHD 40–60 (zunächst vom Mitarbeiter zu tragen, häufig vom Arbeitgeber erstattet). * Dauer: Normalerweise innerhalb von 1–2 Tagen abgeschlossen, die Ergebnisse liegen meist wenige Tage später vor.

    Schritt 5: Biometrie (Fingerabdrücke) Sie müssen außerdem die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke) in einem LMRA-Servicecenter durchführen. Dies erfolgt in der Regel parallel zur oder unmittelbar nach Ihrer medizinischen Untersuchung.

    Schritt 6: Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte Nach erfolgreicher Absolvierung der medizinischen Untersuchung und der biometrischen Erfassung druckt die LMRA Ihre physische „Arbeitserlaubniskarte“ (Smart ID) aus. Diese Karte dient als Ihr offizieller Ausweis und als Nachweis Ihres gesetzlichen Rechts, in Bahrain zu arbeiten und sich dort aufzuhalten. Ihr Arbeitgeber wird die Karte in der Regel für Sie abholen und Ihnen aushändigen – normalerweise innerhalb von 5–10 Werktagen.

    Schritt 7: Aufenthaltstempel / Digitaler Eintrag Ihr Arbeitgeber veranlasst anschließend die Anbringung eines Aufenthaltstempels in Ihrem Reisepass oder die Aktualisierung Ihres digitalen Aufenthaltseintrags. Damit wird Ihr rechtmäßiger Aufenthalt in Bahrain offiziell bestätigt und an diesen Arbeitgeber für die Dauer der Genehmigung gebunden.

    Erforderliche Unterlagen: Eine spezifische Checkliste für äthiopische Antragsteller

    Die sorgfältige Zusammenstellung Ihrer Unterlagen ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

    Für das Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert):

  • Angebotsschreiben/Arbeitsvertrag: Ein klares und unterzeichnetes Angebotsschreiben Ihres bahrainischen Arbeitgebers mit genauer Angabe Ihrer Position, Ihres Gehalts und der Beschäftigungsbedingungen.
  • Reisepasskopie: Eine klare Farbkopie Ihres äthiopischen Reisepasses. Er muss ab dem geplanten Einreisedatum nach Bahrain noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Passfotos: Zwei aktuelle Passfotos, die den bahrainischen Einwanderungsbestimmungen entsprechen (üblicherweise weißer Hintergrund, 3,5 cm x 4,5 cm).
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird von einer LMRA-anerkannten Klinik in Bahrain nach Ihrer Ankunft ausgestellt.
  • Bildungsnachweise: Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse, Diplome oder beruflichen Qualifikationen. Diese müssen vom äthiopischen Außenministerium und anschließend von der bahrainischen Botschaft in Addis Abeba beglaubigt werden. Äthiopische Berufsqualifikationen – insbesondere in Ingenieurwesen, Finanzwesen und Medizin – werden nach erfolgter Beglaubigung in Bahrain in der Regel anerkannt.
  • Erfahrungsbescheinigungen: Schreiben früherer Arbeitgeber, aus denen Ihre Berufserfahrung hervorgeht. Diese sind zwar häufig erwünscht, aber nicht immer zwingend erforderlich und können Ihren Antrag dennoch deutlich stärken.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein aktuelles Führungszeugnis der äthiopischen Bundespolizei, das bestätigt, dass Sie kein Vorstrafenregister haben. Dieses muss gegebenenfalls auch vom äthiopischen Außenministerium beglaubigt werden. Es darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.
  • Dokumente des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber muss außerdem die Registrierungsunterlagen seines Unternehmens sowie den Handelsregisterauszug (CR) einreichen.
  • Für Flexible Work Permit (FWP):

  • Reisepasskopie: Eine klare Farbkopie Ihres äthiopischen Reisepasses, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Passbilder: Zwei aktuelle Passbilder, die den bahrainischen Einwanderungsvorgaben entsprechen.
  • Nachweis von Einkommen/Kunden/Fähigkeiten: Unterlagen, die Ihre Fähigkeit belegen, unabhängig Einkommen zu erzielen. Dazu können gehören:
  • * Professionelles Portfolio oder Lebenslauf, der Ihre Kompetenzen herausstellt. * Absichtserklärungen potenzieller Kunden oder bestehende freiberufliche Verträge. * Frühere Arbeitsverträge oder Vereinbarungen über freiberufliche Projekte. * Berufslizenzen oder Zertifizierungen. * Ein prägnanter Geschäftsplan (falls zutreffend).
  • Kontoauszug: Aktuelle Kontoauszüge (in der Regel der letzten drei bis sechs Monate) Ihres äthiopischen oder internationalen Bankkontos, aus denen hervorgeht, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in Bahrain verfügen (zur Demonstration der finanziellen Stabilität wird häufig ein Gegenwert von mindestens 1.000 BHD empfohlen).
  • Krankenversicherung: Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung in Bahrain für die gesamte Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Diese muss bei einem in Bahrain zugelassenen Anbieter abgeschlossen werden.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein aktuelles Führungszeugnis der äthiopischen Bundespolizei, das möglicherweise beglaubigt werden muss und innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt worden sein muss.
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird von einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain nach Ihrer Ankunft ausgestellt.
  • Für das Investor-as-Employee-Visum:

    • Alle für das Employment Visa erforderlichen Dokumente (außer dem Angebotsschreiben, da Sie der Arbeitgeber sind). * Commercial Registration (CR) des Bahrain Ministry of Industry and Commerce. * Ihre WLL-Gesellschaftsgründungsunterlagen. * Nachweis der Stammeinlage (mindestens 1 BHD, empfohlen 1.000 BHD).

    Wichtiger Hinweis zur Beglaubigung: Für beide Visumarten müssen sämtliche Bildungs-, Berufs- oder Personenstandsurkunden (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden) aus Äthiopien beglaubigt werden. Dies umfasst in der Regel die Überprüfung durch das äthiopische Außenministerium in Addis Abeba sowie anschließend durch die Botschaft Bahrains in Addis Abeba. Erkundigen Sie sich stets bei der LMRA oder Ihrem Arbeitgeber nach den aktuellsten Beglaubigungsanforderungen oder lassen Sie sich von einem vertrauenswürdigen Einwanderungsberater beraten.

    Kosten und Gebühren (echte BHD-Beträge)

    Die genauen Kosten sind für die Planung Ihres Umzugs nach Bahrain entscheidend.

    | Visumtyp/Dienstleistung | Antragsgebühr (wer zahlt) | Jährliche Gebühr (wer zahlt) | Gesamt für 2 Jahre (ca.) | | :----------------------------- | :------------------------------------------------- | :--------------------------------------- | :------------------------ | | Beschäftigungsvisum | 96 BHD (Arbeitgeber) | 96 BHD (Arbeitgeber) | 192 BHD (Arbeitgeber) | | Flexible Arbeitserlaubnis | 450 BHD (Antragsteller) | In der 2-Jahres-Gebühr enthalten | 450 BHD (Antragsteller) | | Ausbildungsvisum | 60 BHD (Arbeitgeber/Institution) | – (kurzfristig) | 60 BHD (Arbeitgeber/Institution) | | Investor als Angestellter | 96 BHD (Ihr Unternehmen) | 96 BHD (Ihr Unternehmen) | 192 BHD (Ihr Unternehmen) | | Medizinische Untersuchung | 40–60 BHD (Antragsteller, ggf.

    erstattet) | – (einmalig für Erstantrag) | 40–60 BHD | | Krankenversicherung (FWP) | Variiert, 100–300+ BHD pro Jahr (Antragsteller) | 100–300+ BHD pro Jahr | 200–600+ BHD | | Polizeiliches Führungszeugnis (Äthiopien) | Variiert, ca. 2.000–5.000 ETB (Antragsteller) | – | – | | Dokumentenbeglaubigung | Variiert, ca. 5.000–10.000 ETB (Antragsteller) | – | – | | Visumgebühr für Angehörige | 30 BHD pro Angehörigen | 30 BHD pro Angehörigen (jährlich erneuerbar) | 60 BHD pro Angehörigen |

    Hinweis: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Employment Visa und dessen jährliche Verlängerung zu bezahlen. Beim Flexible Work Permit sind alle Gebühren direkt vom Antragsteller zu tragen.

    Zeitplan: Was Sie erwarten können

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