Investor-Visum in Bahrain für Kolumbianer – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was kolumbianische Staatsbürger über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.

Für kolumbianische Unternehmer und Investoren, die international expandieren und ihre finanzielle Stabilität sichern möchten, ist das Königreich Bahrain ein strategisches und äußerst attraktives Tor zum Nahen Osten und darüber hinaus. Mit seinem außergewöhnlich unternehmensfreundlichen Umfeld, der günstigen Lage und der Null-Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen bietet Bahrain eine überzeugende Alternative zu den Komplexitäten und Herausforderungen anderer Märkte – einschließlich bestimmter Aspekte der derzeitigen Wirtschaftslage Kolumbiens.

Dieser umfassende Leitfaden wurde speziell für kolumbianische Staatsangehörige erstellt. Er erläutert detailliert alle Schritte, die zur Erlangung eines Investor Visa in Bahrain im Jahr 2025 erforderlich sind – von der Unternehmensgründung über die genauen Dokumentenanforderungen und eine klare Kostenaufstellung bis hin zu den Möglichkeiten des Golden Visa. Der Leitfaden gibt Ihnen einen direkten und sicheren Fahrplan, mit dem Sie erfolgreich in Bahrain Fuß fassen können.

Warum kolumbianische Unternehmer das Bahrain-Investorenvisum wählen

Kolumbien ist eine dynamische Wirtschaft, doch das geschäftliche Umfeld stellt Unternehmer vor besondere Herausforderungen. Die jüngsten Steuerreformen haben die Körperschaftsteuer von 31 % im Jahr 2022 auf 35 % angehoben. Hinzu kommen lokale Gewerbe- und Handelssteuern zwischen 0,3 % und 1,4 % des Bruttoumsatzes. Außerdem sorgt die anhaltende Abwertung und Volatilität des kolumbianischen Pesos (COP) gegenüber den wichtigsten internationalen Währungen für erhebliche finanzielle Unsicherheit – insbesondere bei Unternehmen mit internationalen Ambitionen, Import-/Exportgeschäften oder dem Wunsch, Vermögenswerte zu schützen.

Seit 2022 hat der COP gegenüber dem US-Dollar mehr als 20 % an Wert verloren. Das belastet die Kaufkraft und die Rendite von Investitionen.

Vor diesem Hintergrund erweist sich Bahrain als Inbegriff von Stabilität, Chancen und Effizienz. Es bietet klare Vorteile, die kolumbianische Unternehmer besonders ansprechen:

* Keine Körperschaftsteuer: Für die meisten Unternehmen ist dies ein entscheidender Vorteil. Im Vergleich zur kolumbianischen Körperschaftsteuer von 35 % ermöglicht er höhere Reinvestitionen, deutlich bessere Rentabilität und ein effizienteres Kapitalwachstum. * Keine Einkommensteuer für Privatpersonen: In Bahrain gibt es weder Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer noch Vermögensteuer. Das verbessert die persönliche finanzielle Situation der Einwohner erheblich.

* Strategische Lage: Bahrain bildet die direkte Brücke nach Saudi-Arabien, der größten Volkswirtschaft im Nahen Osten, und gewährt einfachen Zugang zum gesamten GCC-Markt mit über 50 Millionen Verbrauchern. Diese Lage ist ideal für die regionale Expansion. * 100 % ausländisches Eigentum: Anders als in vielen anderen Ländern erlaubt Bahrain in den meisten Branchen die vollständige ausländische Eigentümerschaft an Unternehmen. Gründer behalten damit die volle Kontrolle über ihr Vorhaben – ohne lokalen Partner oder Sponsor.

* Robustes und transparentes Rechtssystem: Bahrain verfügt über ein transparentes, auf dem Common Law basierendes Rechtssystem. Es gewährleistet hohe Rechtssicherheit, starken Investitionsschutz und klare regulatorische Rahmenbedingungen. Beachten Sie hierzu die Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes (insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 ff. AStG) sowie etwaige Doppelbesteuerungsabkommen, die für Ihre steuerliche Situation in Deutschland relevant sein können.

* Diversifizierte und wachsende Wirtschaft: Neben dem Ölsektor verfügt Bahrain über eine florierende Finanzbranche (als regionales Zentrum), eine starke Fertigungs- und Logistikindustrie sowie ein rasch wachsendes Technologie- und Startup-Ökosystem. Diese Breite bietet vielfältige Chancen in unterschiedlichen Sektoren. * Währungsstabilität: Der Bahrain-Dinar (BHD) ist zum US-Dollar im festen Verhältnis von 1 BHD = 2,65 USD gebunden. Diese Kopplung sorgt für höchste Währungsstabilität und schützt Investitionen vor der Volatilität des kolumbianischen Pesos.

* Hervorragende Lebensqualität: Bahrain bietet einen kosmopolitischen Lebensstil mit einer vielfältigen internationalen Gemeinschaft, im regionalen Vergleich günstigen Lebenshaltungskosten, exzellenten Gesundheits- und Bildungseinrichtungen (einschließlich internationaler Schulen) sowie einem sicheren und weltoffenen Umfeld. * Vorteil der Selbstsponsoring: Als Unternehmenseigentümer sponsern Sie Ihr eigenes Visum selbst. Sie behalten damit die volle Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus und sind weder auf externe Sponsoren noch auf Ausreisegenehmigungen angewiesen.

Das Investor Visa in Bahrain ist Ihr direkter Weg, diese Vorteile zu nutzen. Es bietet nicht nur den Aufenthalt, sondern auch eine starke Plattform, um Ihr Geschäft zu skalieren, Ihre Aktivitäten zu diversifizieren und Ihre finanzielle Zukunft in einer stabilen, steuerlich attraktiven Jurisdiktion abzusichern.

Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für kolumbianische Staatsangehörige

Bahrain bietet Investoren und Unternehmern verschiedene Möglichkeiten, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die genaue Kenntnis der Unterschiede ist entscheidend, um die für Ihre individuellen Ziele passende Option auszuwählen.

1. Investor Visa durch Firmengründung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und direkteste Weg für kolumbianische Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen und aktiv betreiben möchten. Er verknüpft Ihren Aufenthalt direkt mit Ihrer aktiven Commercial Registration (CR) als Gesellschafter eines bahrainischen Unternehmens.

* Voraussetzung: Sie müssen als registrierter Gesellschafter (Eigentümer) einer aktiven bahrainischen Gesellschaft im Handelsregister (CR) eingetragen sein. Die gängigste, flexibelste und empfohlene Rechtsform für ausländische Investoren ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL). * Zuständige Behörde: Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ist die primäre Behörde für die Ausstellung und Verwaltung von Arbeitserlaubnissen und Investor Visa auf Grundlage der Unternehmensbeteiligung. Die National Population Registration Authority (NPRA) ist für die finale Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (CPR) zuständig.

* Verfahren: Der Antrag wird über das LMRA Expatriates Portal von Ihrer registrierten Gesellschaft gestellt. * Kosten: Die LMRA-Gebühr für die Arbeitserlaubnis beträgt ca. 120 BHD pro Jahr. Zusätzliche medizinische und administrative Gebühren erhöhen die jährlichen Gesamtkosten für das Visum auf etwa 280–310 BHD (ca. 743–822 USD). * Gültigkeit & Verlängerung: Das Visum ist ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden, sofern die Gesellschaft eine aktive CR unterhält und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

* Mindestkapital: Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL beträgt zwar nur 1 BHD, wir empfehlen jedoch dringend, ein Stammkapital von mindestens 1.000 BHD (ca. 2.650 USD) oder mehr festzulegen. Ein höheres Kapital erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und stärkt Ihre Glaubwürdigkeit beim Investor-Visumantrag. Eine einzelne Person kann 100 % einer WLL-Gesellschaft in Bahrain halten. * Kein Mindestgehalt: Für Firmeninhaber gibt es in dieser Visakategorie keine Mindestgehaltsanforderung.

2. Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthaltserlaubnis)

Das 2022 eingeführte Bahrain Golden Visa bietet eine langfristige, selbstfinanzierte Aufenthaltserlaubnis, die mehr Stabilität und ein breiteres Spektrum an Vorteilen gewährt. Es richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte, talentierte Persönlichkeiten und kapitalkräftige Investoren, die eine erhebliche Bindung an Bahrain nachweisen.

* Wichtigster Vorteil: Gewährt eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis, die unbegrenzt verlängerbar ist und deutlich mehr langfristige Sicherheit bietet als das jährliche Investorenvisum auf Basis der CR. Außerdem umfasst sie das Recht für Ehepartner, ohne separate Arbeitserlaubnis zu arbeiten. * Ausstellende Behörde: Die National Population Registration Authority (NPRA). * Kategorien für kolumbianische Staatsangehörige: * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in ein bahrainisches Unternehmen, genehmigte Immobilien oder Staatsanleihen.

* Remote Worker: Erfordert den Nachweis einer Beschäftigung bei einem ausländischen Unternehmen sowie ein Mindesteinkommen von 2.000 USD pro Monat und mindestens sechs Monate ununterbrochenen Aufenthalt in Bahrain. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren mit Nachweis einer Rente oder passiven Einkünften von mindestens 5.000 USD pro Monat. * Spezialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in zugelassenen Berufen, die für die wirtschaftliche Entwicklung Bahrains als besonders wichtig gelten.

In der Regel sind hierfür spezielle berufliche Zertifizierungen, eine Anerkennung durch die zuständigen Stellen oder herausragende akademische Abschlüsse erforderlich. * Kosten: Die Antragsgebühr der NPRA für das 10-jährige Golden Visa beträgt zwischen 300 BHD und 500 BHD (ca. 800 USD bis 1.330 USD), zuzüglich der damit verbundenen medizinischen und administrativen Gebühren. * Flexibilität: Ermöglicht mehrfache Ein- und Ausreisen sowie längere Abwesenheiten aus dem Land, ohne dass die Visumsgültigkeit beeinträchtigt wird. Dies bietet deutlich mehr Mobilität.

3. Selbstsponsoring durch Unternehmenseigentum

Dies bezieht sich auf die Möglichkeit eines Unternehmensinhabers in Bahrain, sich selbst für ein Aufenthaltsvisum zu sponsern, anstatt einen externen oder lokalen individuellen Sponsor zu benötigen. Dies ist ein erheblicher Wettbewerbsvorteil Bahrains gegenüber vielen anderen GCC-Staaten, in denen ausländische Geschäftsinhaber früher häufig noch einen lokalen individuellen Sponsor brauchten oder einen Public-Relations-Officer-(PRO-)Service für ihr Visum in Anspruch nehmen mussten.

* Mechanismus: Bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und der Eintragung als Gesellschafter fungiert Ihr Unternehmen als Ihr Sponsor für das Investor Visa. Das LMRA-Portal listet Sie als „self-sponsored“ (selbst gesponsert). Das bedeutet, dass Sie die volle Kontrolle und Unabhängigkeit über Ihren Aufenthaltsstatus behalten, solange Ihre Gesellschaft eine aktive CR führt und die lokalen Vorschriften einhält.

* Autonomie: Dieses Modell bietet Unternehmern ein Höchstmaß an Freiheit und Unabhängigkeit, da Ihr Einwanderungsstatus direkt an Ihr eigenes Unternehmen gekoppelt ist und nicht von Dritten oder den Komplexitäten eines Sponsoring-Systems abhängt. * Keine Ausreiseerlaubnis: Entscheidend ist, dass Bahrain KEINE Ausreiseerlaubnis verlangt. Sie können das Land jederzeit frei betreten und verlassen, ohne die Genehmigung eines Sponsors zu benötigen – ein großer Vorteil für internationale Geschäftsreisen und Ihre persönliche Freiheit.

Für die meisten kolumbianischen Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain aktiv führen möchten, ist das „Investor Visa via Company Ownership (CR-based)“ der naheliegende Einstieg. Es bietet einen praktikablen und kostengünstigen Weg zum Aufenthalt. Das Golden Visa ist ein hervorragendes langfristiges Ziel, sobald eine substanzielle Investition getätigt wurde oder andere Qualifizierungskriterien erfüllt sind.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren

Die Beantragung Ihres Investor Visa in Bahrain aus Kolumbien umfasst zwei Hauptphasen: die Firmengründung und den eigentlichen Visumantrag.

Phase 1: Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain (WLL-Gründung)

Diese Anfangsphase konzentriert sich auf die rechtliche Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain. Der gesamte Firmenregistrierungsprozess über das bahrainische „Sijilat“-Portal ist effizient und dauert in der Regel 3–7 Werktage.

  • Geschäftstätigkeit – Identifizierung: Definieren Sie Ihre Geschäftstätigkeiten klar. Das Ministerium für Industrie und Handel Bahrains (MOIC) veröffentlicht über sein Sijilat-Portal sämtliche zulässigen kommerziellen Aktivitäten samt zugehöriger Codes. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählten Tätigkeiten für ausländische Investoren nicht eingeschränkt sind (z. B. bestimmte Tätigkeiten im Bank-, Öl- oder Gasbereich).
  • Wahl der Rechtsform: Für ausländische Investoren ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) die gängigste und nachdrücklich empfohlene Rechtsform. Sie erlaubt eine 100-prozentige ausländische Beteiligung und beschränkt die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage.
  • Firmenname-Registrierung: Wählen Sie einen eindeutigen Namen für Ihr Unternehmen und reservieren Sie ihn über das Sijilat-Portal. Geben Sie dazu mindestens drei Alternativen in der Reihenfolge Ihrer Präferenz an.
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags (MoA): Dies ist das grundlegende Rechtsdokument, das den Unternehmenszweck, das Stammkapital, die Managementstruktur und die Gesellschafterdetails Ihres Unternehmens festlegt. Für eine WLL beträgt das Mindeststammkapital 1 BHD. Wie bereits erwähnt, empfehlen wir jedoch dringend, es auf 1.000 BHD (ca. 2.650 USD) oder mehr festzulegen, um die Eröffnung eines Firmenbankkontos zu erleichtern und die Glaubwürdigkeit des Visumantrags zu stärken. Ein einzelner kolumbianischer Staatsangehöriger kann 100 % einer WLL-Gesellschaft in Bahrain halten.
  • Registrierte Geschäftsadresse bereitstellen: Sie benötigen eine physische oder virtuelle Geschäftsadresse in Bahrain. Viele Business Center, Coworking-Spaces und Anbieter virtueller Büros bieten die Einrichtung einer registrierten Geschäftsadresse an, die diese Anforderung erfüllt. Hierfür ist ein Mietvertrag oder ein Vertrag für ein virtuelles Büro erforderlich.
  • Beantragung der Commercial Registration (CR): Reichen Sie Ihre Gründungsurkunde (MoA), den Mietvertrag für das Büro sowie gescannte Kopien der Pässe der Gesellschafter über das Sijilat-Portal beim Ministerium für Industrie und Handel ein. Der Antrag wird geprüft; nach der Genehmigung erhalten Sie Ihr digitales CR-Zertifikat. Dies ist die offizielle Rechtsidentität Ihres Unternehmens.
  • Die Gründung eines Unternehmens in Bahrain bietet ausländischen Investoren eine attraktive Plattform für ihre Geschäftsaktivitäten. Wir unterstützen Sie bei der Navigation durch die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Anforderungen für die Commercial Registration (CR) und die Wahl der passenden Rechtsform, wie z. B. der WLL (With Limited Liability). Unser Service umfasst die gesamte Antragsbearbeitung über das Sijilat-Portal, die Koordination mit dem MOICT (Ministry of Industry, Commerce and Tourism) sowie die Einhaltung der Bestimmungen der LMRA (Labour Market Regulatory Authority) und NPRA (National Portal for Registration Affairs). Besonderes Augenmerk legen wir auf die steuerlichen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelbesteuerung durch bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und die Berücksichtigung der spezifischen steuerlichen Situation Ihres Heimatlandes. Wir weisen explizit auf die Notwendigkeit der Beachtung von Regelungen wie dem deutschen Außensteuergesetz (insbesondere im Hinblick auf Hinzurechnungsbesteuerung) hin. Die regulatorischen Anforderungen der CBB (Central Bank of Bahrain) sowie die Prozesse rund um die CPR (Central Population Registry) und die Ausstellung von Investor Visa werden von uns professionell begleitet. Es fällt keine allgemeine Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen an (Ausnahmen gelten für Öl- und Gasunternehmen sowie große multinationale Konzerne); die steuerliche Situation hängt vom Ansässigkeitsstaat des Investors ab.Kolumbien-spezifischer Hinweis:Ihr Reisepass und gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Firmengründung verwendet werden, müssen möglicherweise von der bahrainischen Botschaft in Bogotá beglaubigt und legalisiert werden. Falls dies erforderlich ist, planen Sie für diesen Legalisierungsprozess zusätzliche 1–2 Wochen ein.
  • Eröffnung eines Firmenbankkontos: Mit Ihrem CR-Zertifikat in der Hand wenden Sie sich an eine lokale bahrainische Bank. Sie müssen das anfängliche Stammkapital (z. B. BHD 1.000) auf dieses Konto einzahlen. Dieser Schritt ist entscheidend als Kapitalnachweis und für den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Bank benötigt Ihren CR, Ihre Satzung (MoA), Ihren Reisepass und möglicherweise ein Referenzschreiben Ihrer Hausbank in Kolumbien. Beachten Sie die rechtlichen Vorgaben und die spezifischen Anforderungen der CBB.
  • Phase 2: Beantragung Ihres Investor Visa

    Sobald Ihr Unternehmen offiziell registriert und aktiv ist, können Sie den Antrag auf Ihr Investorenvisum bei der LMRA stellen.

  • Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie sämtliche benötigten persönlichen und unternehmensbezogenen Dokumente zusammen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Abschnitt „Checkliste der erforderlichen Unterlagen“ weiter unten.
  • Antrag über das LMRA-Expatriates-Portal einreichen: Ihr bevollmächtigter Unternehmensvertreter (oder Ihr Berater, falls Sie einen bestellt haben) meldet sich mit den Zugangsdaten des Unternehmens im LMRA Expatriates Portal (https://expatriates.lmra.bh) an. Dabei sind Formulare auszufüllen, gescannte Kopien sämtlicher Dokumente hochzuladen und die Antragsgebühren zu entrichten. Wählen Sie als Visumtyp „Investor/Partner“ aus.
  • Prüfung und Ersterteilung der Genehmigung durch die LMRA: Die LMRA prüft Ihren Antrag. Dieser Schritt dauert in der Regel 1–2 Wochen bei der Standardbearbeitung bzw. 3–5 Werktage bei beschleunigter Bearbeitung (ggf. zzgl. einer Gebühr von 50–100 BHD). Sind sämtliche Unterlagen vollständig und werden alle Kriterien erfüllt, erteilt die LMRA eine vorläufige Genehmigung (e-Visa/Einreisegenehmigung).
  • Vorbereitung der Unterlagen vor der Einreise (für kolumbianische Staatsangehörige): Während Ihr Visum bearbeitet wird, sollten Sie bereits die notwendigen Beglaubigungen für Ihr Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) bei der bahrainischen Botschaft oder dem Konsulat in Bogotá, Kolumbien, einholen. Dieser wichtige Schritt kann den gesamten Prozess um 1–2 Wochen verlängern. Ein ärztliches Attest aus Kolumbien ist für die Vorabklärung in der Regel nicht erforderlich, da die eigentliche medizinische Untersuchung in Bahrain durchgeführt wird.
  • Reise nach Bahrain: Sobald Sie die erste Genehmigung (Entry Permit) erhalten haben, können Sie nach Bahrain einreisen.
  • Medizinische Untersuchung in Bahrain: Innerhalb weniger Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einem von der LMRA zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain durchlaufen. Diese umfasst in der Regel Bluttests (auf HIV, Hepatitis B/C und Syphilis) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Die Ergebnisse liegen normalerweise innerhalb von 3–5 Werktagen vor.
  • Fingerabdruckaufnahme und Aufenthaltserlaubnis: Nach bestandener medizinischer Untersuchung gehen Sie zum NPRA-Büro, wo Ihre Fingerabdrücke erfasst werden (biometrische Registrierung). Sobald die biometrischen Daten vorliegen, wird die endgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese besteht in der Regel aus einer digitalen ID-Karte und einem Stempel in Ihrem Reisepass.
  • Abholung Ihrer CPR/Aufenthaltskarte: Sie werden benachrichtigt, Ihre Central Population Registration (CPR)-Karte abzuholen. Diese dient als Ihr nationaler Personalausweis und als Nachweis Ihres Wohnsitzes in Bahrain.
  • Checkliste der erforderlichen Unterlagen

    Hier finden Sie eine detaillierte Liste der für die Gründung Ihres Unternehmens und den anschließenden Antrag auf ein Investor Visa erforderlichen Dokumente. Bitte achten Sie darauf, dass alle Unterlagen gut lesbar, gültig und – wo vorgeschrieben – beglaubigt sind.

    Für die Firmengründung (WLL):

    * Reisepasskopien: Gescannte Kopie des Reisepasses (mindestens 6 Monate gültig) aller Gesellschafter und der vorgesehenen Geschäftsführer. * Kolumbianischer Personalausweis: Kopie der kolumbianischen Cédula de Ciudadanía. * Vorgeschlagener Firmenname: Mindestens drei Alternativen in der Reihenfolge der Präferenz. * Geschäftstätigkeiten: Detaillierte Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeiten mit den entsprechenden Sijilat-Codes. * Gesellschaftsvertrag (MoA): Entwurf und unterzeichnete Fassung (häufig durch einen Berater, wenn eine Vollmacht erteilt wurde).

    Wird die Urkunde im Ausland unterzeichnet, ist für kolumbianische Staatsangehörige in der Regel eine notarielle Beglaubigung in Kolumbien erforderlich. * Mietvertrag: Nachweis einer registrierten Geschäftsadresse in Bahrain (z. B. Mietvertrag oder Vertrag über ein virtuelles Büro). * Bankreferenzschreiben: Für die Gesellschafter ein Schreiben der Hausbank in Kolumbien, das die einwandfreie Bonität bestätigt (optional, erleichtert jedoch die spätere Kontoeröffnung). * Vollmacht (PoA): Falls Sie einen Berater damit beauftragen, die Firmengründung in Ihrem Namen durchzuführen.

    Für die Beantragung eines Investorenvisums (über die LMRA):

    * Gültiger Reisepass: Originalreisepass (mindestens 6 Monate über den geplanten Visumszeitraum hinaus gültig) mit ausreichend freien Seiten. * Passfotos: Vier bis sechs aktuelle Farbfotos mit weißem Hintergrund im Standard-Passformat (4,5 cm x 3,5 cm). * Commercial Registration (CR): Eine von Sijilat beglaubigte Kopie der aktiven CR Ihres bahrainischen Unternehmens. * Gesellschaftsvertrag (MoA): Eine Kopie des MoA Ihres Unternehmens, aus der eindeutig hervorgeht, dass Sie Gesellschafter sind.

    * Kontoauszug des Firmenkontos: Für Firmeninhaber ist zwar kein Mindestgehalt erforderlich, dennoch muss ein Kontoauszug vorliegen, der die Einzahlung des anfänglichen Stammkapitals auf das bahrainische Firmenkonto Ihres Unternehmens nachweist. Persönliche Kontoauszüge aus Kolumbien mit ausreichenden Mitteln (BD 1.000–3.000 empfohlen) können zusätzlich hilfreich sein, insbesondere zum Nachweis der anfänglichen finanziellen Stabilität. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einem zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain nach Ihrer Ankunft. * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): * Ausgestellt von der kolumbianischen Nationalpolizei (Policía Nacional de Colombia).

    * Innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt. * Von einem vereidigten Übersetzer in Kolumbien ins Englische oder Arabische übersetzt. * Für kolumbianische Staatsangehörige ist zusätzlich die offizielle Beglaubigung durch das kolumbianische Außenministerium und anschließend durch die bahrainische Botschaft bzw. das Konsulat in Bogotá zwingend erforderlich. * Visumantragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

    Für die Familienzusammenführung:

    * Gültiger Reisepass: Originalreisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit) für jeden Angehörigen. * Passfotos: Aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund für jeden Angehörigen. * Geburtsurkunde: Für Kinder, ins Englische oder Arabische übersetzt und beglaubigt durch das kolumbianische Außenministerium sowie die bahrainische Botschaft in Bogotá. * Heiratsurkunde: Für den Ehepartner, ins Englische oder Arabische übersetzt und beglaubigt durch das kolumbianische Standesamt, das kolumbianische Außenministerium und die bahrainische Botschaft in Bogotá.

    * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Für Angehörige ab 15 Jahren, nach der Ankunft in Bahrain einzuholen. * Polizeiliches Führungszeugnis: Für Angehörige ab 18 Jahren, auszustellen von

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