Beantragen Sie ein Investorenvisum in Bahrain aus Saudi-Arabien. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Investitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für saudische Investoren.
Investorenvisum in Bahrain aus Saudi-Arabien | Leitfaden 2024
Beantragen Sie ein Investorenvisum in Bahrain aus Saudi-Arabien. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Investitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für saudische Investoren.
Saudi-arabische Unternehmer blicken zunehmend über die King-Fahd-Brücke hinweg nach Geschäftsmöglichkeiten, die mehr Flexibilität, niedrigere Kosten und einfachere regulatorische Rahmenbedingungen bieten. Bahrain hat sich als bevorzugtes Ziel für saudische Geschäftsinhaber etabliert, die eine regionale Präsenz aufbauen, Zugang zu internationalen Märkten erhalten oder einfach ihre Betriebskosten senken möchten.
Dieser Leitfaden erläutert alles, was saudische Staatsangehörige und in Saudi-Arabien ansässige Unternehmer über die Beantragung eines Investor Visa in Bahrain wissen müssen – vom Antragsverfahren und den Kosten über die erforderlichen Unterlagen bis hin zu den erheblichen Vorteilen, die Bahrain gegenüber einer reinen Geschäftstätigkeit im Königreich bietet.
Warum saudische Unternehmer Bahrain für Geschäftsgründung und Wohnsitz wählen
Das Geschäftsumfeld in Saudi-Arabien hat sich unter Vision 2030 zwar erheblich verändert, doch bestimmte strukturelle Herausforderungen treiben Unternehmer weiterhin nach Bahrain. Wer diese Faktoren kennt, versteht, warum der Investor Visa bei saudischen Geschäftsinhabern so beliebt geworden ist.
Die Körperschaftsteuer in Saudi-Arabien beträgt nun 20 % auf den Nettogewinn für nicht-saudische Anteilseigner, zuzüglich einer Zakat-Pflicht von 2,5 % für saudische und GCC-Anteilseigner. Zusammen mit den steigenden Gewerbemieten in Riad – wo erstklassige Büroflächen jährlich mehr als 2.000 SAR pro Quadratmeter kosten können – sind die Geschäftskosten erheblich gestiegen.
Das Nitaqat-System (Saudisierung) verpflichtet Unternehmen, je nach Branche und Unternehmensgröße zwischen 30 % und 40 % saudische Staatsangehörige zu beschäftigen. Auch wenn dies die Ziele der Nationalisierung unterstützt, schafft es echte operative Herausforderungen für kleine Unternehmen und Start-ups, die bei der Personalsuche Flexibilität benötigen.
Bahrain bietet eine attraktive Alternative. Es gibt keine Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer und keine Saudisierungsquoten. Eine Gesellschaft kann zu 100 % in ausländischem Eigentum stehen, und eine einzelne Person kann eine WLL (With Limited Liability) gründen und vollständig besitzen. Das Mindeststammkapital für eine Bahrain WLL beträgt lediglich BHD 1, wobei die Praxis zeigt, dass BHD 1.000 eine reibungslosere Kontoeröffnung und eine schnellere Erteilung des Investor Visa ermöglicht.
Für saudische Staatsangehörige macht die 25 Kilometer lange Dammbrücke, die beide Länder verbindet, Bahrain praktisch zu einem Ziel für Tagesausflüge. Viele saudische Unternehmer unterhalten ihren Familienwohnsitz in Dammam, Khobar oder Riad und führen parallel ihr Unternehmen in Bahrain, wobei sie die Grenze bei Bedarf überqueren.
Arten des Bahrain-Investorenvisums für saudische Staatsangehörige
Bahrain bietet Unternehmern drei Hauptwege zum Aufenthalt durch Unternehmensgründung. Jeder Weg richtet sich an unterschiedliche Bedürfnisse und Investitionsvolumina.
CR-basiertes Investorenvisum (Standard-Investorenaufenthalt)
Dies ist der gängigste Weg für saudische Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen. Das Investor-Visum ist direkt an Ihre Commercial Registration (CR) gekoppelt und wird über die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ausgestellt.
Um das Investor Visa zu erhalten, müssen Sie als Gesellschafter in einer aktiven Handelsregistereintragung (CR) eingetragen sein. Es gibt keinen Mindestinvestitionsbetrag über Ihre Stammeinlage hinaus und keine Mindestgehaltsanforderung – im Gegensatz zu Arbeitnehmervisa, die Gehaltsschwellen vorsehen. Das Visum gilt ein Jahr und ist jährlich verlängerbar, solange Ihre CR aktiv bleibt.
Dieser Weg eignet sich hervorragend für Unternehmer, die eine WLL gründen, um regional Geschäfte zu tätigen, Investitionen zu halten oder Beratungsleistungen anzubieten. Sie erhalten eine legale Aufenthaltserlaubnis, können private Bankkonten eröffnen, Angehörige sponsern und sich ohne Ausreiseerlaubnis frei in Bahrain und aus Bahrain bewegen.
Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthalt)
Das Golden-Visa-Programm der Nationalen Bevölkerungsregisterbehörde (NPRA) gewährt qualifizierten Personen eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis. Es gibt vier Kategorien; saudische Unternehmer qualifizieren sich in der Regel über die Investorenkategorie.
Investorenkategorie: Erfordert eine Mindestinvestition von BHD 200.000 in bahrainische Immobilien, ein qualifizierendes Unternehmen oder staatlich genehmigte Anlagevehikel. Dies eignet sich für Unternehmer, die erhebliche Investitionen in Bahrain tätigen.
Kategorie Remote Worker: Es ist ein nachgewiesenes monatliches Einkommen von mindestens 2.000 USD aus Remote-Arbeit erforderlich. Saudische Fachkräfte, die für internationale Unternehmen arbeiten oder Online-Geschäfte betreiben, können die Voraussetzungen erfüllen.
Ruheständler-Kategorie: Verfügbar für Personen ab 50 Jahren mit Renteneinkünften oder Ersparnissen, die ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen.
Spezialkategorie: Für Fachkräfte in anerkannten Berufen, darunter Gesundheitswesen, Technologie, Ingenieurwesen und Finanzwesen.
Das Golden Visa entfällt die jährliche Verlängerungspflicht und bietet deutlich mehr langfristige Sicherheit. Für die meisten saudischen Unternehmer, die zunächst nur mit einer kleinen Präsenz in Bahrain starten, ist jedoch das reguläre CR-basierte Investorenvisum der deutlich praktikablere Einstieg.
Selbstsponsoring durch Unternehmenseigentum
Im Gegensatz zu den meisten GCC-Staaten, in denen Ausländer einen Sponsor (Kafeel) benötigen, erlaubt Bahrain Unternehmensinhabern, sich selbst zu sponsern. Ihre Gesellschaft fungiert als Ihr Sponsor. Da Sie jedoch Eigentümer der Gesellschaft sind, kontrollieren Sie Ihren eigenen Aufenthaltsstatus.
Dieses Self-Sponsorship-Modell bedeutet, dass Sie für Ihren rechtlichen Status nicht von einem Arbeitgeber oder lokalen Partner abhängig sind. Sie können in Bahrain bleiben, solange Ihr Unternehmen aktiv ist – unabhängig davon, ob das Geschäft profitabel ist oder aktiv Handel betreibt. Diese Sicherheit spricht Unternehmer besonders an, die in anderen Golfstaaten bereits Sponsoring-Probleme erlebt haben.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für saudische Staatsangehörige
Das Antragsverfahren für das Investor-Visum durchläuft mehrere staatliche Stellen. Hier ist die genaue Reihenfolge, die Sie einhalten müssen.
Schritt 1: Unternehmensgründung und Handelsregistereintragung (CR)
Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen, benötigen Sie eine aktive Gesellschaft in Bahrain. Der Gründungsprozess beginnt bei Sijilat, dem Online-Portal des Ministeriums für Industrie und Handel (MOICT).
Registrieren Sie sich auf Sijilat unter www.sijilat.bh mit Ihren Passdaten. Wählen Sie Ihre Gesellschaftsform (WLL wird für die meisten Unternehmer empfohlen) und Ihre Geschäftstätigkeiten aus. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein, darunter Passkopien, den vorgeschlagenen Firmennamen, die Gründungsurkunde (Memorandum of Association) sowie den Nachweis der registrierten Geschäftsanschrift.
Die Gebühr für den CR-Antrag beträgt 30 BHD für Standardaktivitäten. Die Bearbeitung dauert drei bis fünf Werktage für unkomplizierte Anträge. Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Handelsregisterbescheinigung mit einer eindeutigen CR-Nummer.
Schritt 2: Beantragung des Investor-Visum-Kontingents
Ihr neues Unternehmen benötigt eine Genehmigung, um Investoren sponsern zu dürfen. Beantragen Sie über Sijilat eine Quote für ein Investor Visa. Damit wird Ihr Recht bestätigt, über Ihr Unternehmen Investor Visas auszustellen. Die Quoten-Genehmigung wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen erteilt.
Schritt 3: Investorenvisum über die LMRA beantragen
Rufen Sie das LMRA Expatriates Management System (EMS) unter www.lmra.gov.bh auf. Legen Sie ein Arbeitgeberkonto an, das mit Ihrer CR-Nummer verknüpft ist, falls Sie noch keines haben.
Reichen Sie einen neuen Visumantrag ein und wählen Sie „Investor“ als Visakategorie aus. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch (detailliert im nächsten Abschnitt). Zahlen Sie die Visumantragsgebühr in Höhe von 200 BHD.
Schritt 4: Medizinische Untersuchung
Nach vorläufiger Genehmigung Ihres Antrags müssen Sie eine medizinische Eignungsuntersuchung in einem von der LMRA zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain absolvieren. Die Untersuchung umfasst Bluttests, eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs und eine allgemeine gesundheitliche Beurteilung. Die Ergebnisse werden direkt vom medizinischen Zentrum an die LMRA übermittelt. Die medizinische Untersuchung kostet etwa 25 bis 35 BHD.
Schritt 5: Visumserteilung und CPR-Registrierung
Nach erfolgreicher medizinischer Untersuchung stellt die LMRA Ihr Investor Visa aus. Anschließend registrieren Sie sich bei der National Population Registration Authority (NPRA), um Ihre Central Population Registration (CPR)-Karte zu erhalten – den bahrainischen Personalausweis für Einwohner.
Die CPR-Registrierung erfordert den Besuch eines NPRA-Servicezentrums mit Reisepass, Visum und Passfotos. Ihre CPR-Karte ist in der Regel innerhalb einer Woche abholbereit.
Schritt 6: Einwanderungsformalitäten abschließen
Wenn Sie mit einem Besuchervisum nach Bahrain einreisen, um das Verfahren abzuschließen, wandelt sich Ihr Status mit der Visumserteilung automatisch in einen Aufenthaltsstatus. Ihr Reisepass erhält dann den entsprechenden Aufenthaltstempel.
Checkliste erforderlicher Dokumente
Halten Sie folgende Unterlagen bereit, bevor Sie mit dem Antrag beginnen:
So gründen Sie Ihr Unternehmen:
- Kopie des Reisepasses mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit
- Entwurf der Gründungsurkunde (Memorandum of Association – MOA)
- Nachweis der eingetragenen Geschäftsadresse (Mietvertrag oder Bestätigung des Eigentümers)
- Passfotos (weißer Hintergrund, aktuell)
- Gültiger Reisepass (Original und Kopie)
- Handelsregisterauszug (CR)
- Gesellschaftsvertrag mit Nachweis Ihrer Beteiligung
- Passfotos (sechs Stück empfohlen)
- Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate (Nachweis der finanziellen Stabilität)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Saudi-Arabien oder Ihrem Heimatland
- Ärztliches Attest (in Bahrain einzuholen)
Saudische Staatsangehörige profitieren dank der GCC-Abkommen von deutlich vereinfachten Verfahren. In vielen Fällen kann auf die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verzichtet werden, und der gesamte Prozess läuft wesentlich schneller ab. Nehmen Sie Ihren saudischen Personalausweis (Huwiyah) als Identitätsnachweis mit – er beschleunigt die Überprüfung in allen Verfahrensschritten erheblich.
Aufschlüsselung der Kosten und staatlichen Gebühren
Ein vollständiges Bild der Kosten ermöglicht eine genaue Budgetplanung. Alle Beträge sind in Bahraini Dinar (BHD) angegeben.
Kosten der Unternehmensgründung:
- CR-Registrierungsgebühr: BHD 30 bis BHD 100 (je nach Tätigkeit)
- Mitgliedschaft in der Handelskammer: BHD 50 pro Jahr
- Eingetragener Firmensitz (bei virtuellem Büro): BHD 1.000 bis BHD 2.500 pro Jahr
- Kommunale Lizenz: BHD 50 bis BHD 150 (je nach Tätigkeit)
- Visumantragsgebühr: BHD 200
- Medizinische Untersuchung: BHD 25 bis BHD 35
- CPR-Kartengebühr: BHD 7
- Visumstempelung und -bearbeitung: BHD 20 bis BHD 40
Für eine unkomplizierte WLL-Gründung mit Investor Visa sollten Sie mit Kosten zwischen 1.500 BHD und 3.000 BHD rechnen – je nach Bürobedarf und ob Sie professionelle Gründungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Kosten des Golden Visa:
Die Antragsgebühr für das Golden Visa liegt je nach Kategorie zwischen 300 BHD und 500 BHD. Damit ist die 10-jährige Aufenthaltserlaubnis abgedeckt – für qualifizierte Investoren langfristig die kostengünstigere Lösung.
Bearbeitungsdauer
Die Standardbearbeitung erfolgt nach folgendem Zeitplan:
- Gesellschaftsgründung: 3 bis 5 Werktage
- Genehmigung der Investorenquote: 2 bis 3 Werktage
- Prüfung des Visumantrags: 5 bis 10 Werktage
- Medizinische Untersuchung: 1 bis 2 Tage (zzgl. 3 bis 5 Tage für die Ergebnisse)
- Visumausstellung: 2 bis 3 Werktage
- CPR-Registrierung: 5 bis 7 Werktage
Eine Express-Bearbeitung kann dies in dringenden Fällen auf 1 bis 2 Wochen verkürzen. Express-Dienstleistungen sind mit zusätzlichen Gebühren in verschiedenen Phasen verbunden und erfordern, dass alle Unterlagen von Beginn an vollständig und fehlerfrei vorliegen.
So funktioniert das Golden Visa
Das Golden-Visa-Programm verdient eine genauere Betrachtung für saudische Unternehmer mit erheblichem Kapital.
Die Investitionsschwelle von 200.000 BHD (ca. 2 Mio. SAR) kann durch Immobilienkauf, Unternehmensbeteiligung oder zugelassene Investmentfonds erbracht werden. Der Immobilienkauf ist der einfachste Weg – der Erwerb einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie im Wert von mindestens 200.000 BHD qualifiziert Sie automatisch.
Inhaber eines Golden Visa erhalten einen verlängerbaren 10-Jahres-Aufenthaltstempel. Sie können beliebig viele Angehörige sponsern. Ihr Ehepartner erhält automatisch eine Arbeitserlaubnis. Das Visum bleibt auch bei längeren Auslandsaufenthalten gültig und bietet Unternehmern, die in mehreren Ländern tätig sind, hohe Flexibilität.
Der Antrag wird über die NPRA und nicht über die LMRA gestellt. Reichen Sie Ihren Investitionsnachweis, Reisepass, Fotos und die übrigen Unterlagen über das NPRA Golden Visa Portal ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Vorteil der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber Saudi-Arabien
Das Selbstsponsoring-Modell stellt einen grundlegenden Wandel vom traditionellen Golf-Sponsoring-System dar. In Saudi-Arabien sehen sich geschäftsführende Eigentümer, die keine saudischen Staatsangehörigen sind, mit komplexen Sponsoring-Anforderungen konfrontiert. Selbst saudische Unternehmer müssen die Nitaqat-Vorgaben einhalten, die ihre Unternehmensstruktur faktisch an die Zusammensetzung der Belegschaft binden.
In Bahrain sponsern Sie sich selbst über Ihre Gesellschaft. Sie entscheiden, wann Sie verlängern. Sie können jederzeit aus- und einreisen, ohne die Erlaubnis eines Arbeitgebers. Es gibt keine Ausreiseerlaubnis – ein wesentlicher Unterschied zu früheren Regelungen in einigen GCC-Staaten.
Diese Unabhängigkeit erweist sich vor allem bei Unternehmenswechseln als besonders wertvoll. Schließen Sie eine Firma und gründen eine neue, übertragen Sie Ihr Visum einfach mit. Verkaufen Sie Ihre Anteile, regeln Sie Ihren Ausstieg selbst und in Ihrem eigenen Tempo. Sie geraten niemals durch Streitigkeiten mit einem Sponsor in die Bredouille.
Familiennachzug
Inhaber eines Investor-Visums können ihre engsten Familienangehörigen sponsern:
Ehepartner: Vollständige Sponsoring mit Arbeitserlaubnis. Ihr Ehepartner kann eine Anstellung suchen oder ein eigenes Unternehmen gründen, ohne dass dafür eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Kinder: Abhängige Visa bis zum 18. Lebensjahr, oder bis zum 25. Lebensjahr bei einem Vollzeitstudium. Volljährige Kinder können auf ein eigenes Investoren- oder Arbeitsvisum umstellen.
Eltern: Unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern die finanzielle Unterstützungsfähigkeit nachgewiesen wird.
Die Kosten für ein Abhängigenvisum belaufen sich auf ca. 100 BHD pro Person und Jahr. Für alle Angehörigen über 15 Jahren ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Das Verfahren läuft parallel zu Ihrem Investor Visa und wird häufig zeitgleich abgeschlossen.
Verlängerungsverfahren
Ihr Investor Visa muss jedes Jahr erneuert werden. Das Verfahren ist unkompliziert, solange Ihr Unternehmen in gutem Standing ist.
Drei Monate vor Ablauf loggen Sie sich in das LMRA-System ein und leiten die Verlängerung ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre CR noch aktiv ist (bei Bedarf verlängern – die CR-Verlängerung erfolgt jährlich und kostet zwischen BHD 30 und BHD 100). Zahlen Sie die Verlängerungsgebühr von BHD 200. Führen Sie bei Bedarf eine neue medizinische Untersuchung durch (die LMRA verzichtet in manchen Fällen bei Verlängerungen darauf).
Die Bearbeitung dauert ein bis zwei Wochen. Ihre CPR bleibt während des Verlängerungsverfahrens gültig, sofern Sie den Antrag vor Ablauf einreichen.
Halten Sie Ihren CR stets aktiv. Ein abgelaufener CR macht Ihr Investorenvisum ungültig und kann zu aufenthaltsrechtlichen Komplikationen führen. Legen Sie sich Kalendererinnerungen für die Verlängerungstermine von CR und Visum an.
Häufig gestellte Fragen für Bewerber aus Saudi-Arabien
Kann ich meinen saudischen Aufenthaltstitel behalten, während ich ein Bahrain-Investorenvisum besitze?
Ja. Saudische Staatsbürger behalten ihre Staatsbürgerschaft unabhängig vom Wohnsitz in Bahrain. Nicht-saudische Einwohner Saudi-Arabiens sollten die Auswirkungen auf ihre saudische Iqama prüfen. Ein Wohnsitz in Bahrain wirkt sich jedoch nicht automatisch auf den saudischen Aufenthaltsstatus aus.
Muss ich in Bahrain wohnen, um mein Investor Visa zu behalten?
Für das Standard-Investorenvisum gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer. Viele saudische Unternehmer überqueren die Brücke monatlich oder vierteljährlich und behalten dabei ihr Visum. Längere Abwesenheiten von mehr als 12 Monaten können bei der Verlängerung Fragen aufwerfen, doch die Praxis zeigt, dass bei aktiven Geschäftsinhabern Flexibilität besteht.
Kann ich meine Bahrain-Gesellschaft nutzen, um saudische Kunden zu fakturieren?
Selbstverständlich. Viele saudische Unternehmer gründen gezielt eine Gesellschaft in Bahrain, um Kunden im gesamten GCC-Raum zu bedienen. Ihre Bahrain-Gesellschaft kann rechtmäßig Verträge mit saudischen Unternehmen abschließen, Zahlungen entgegennehmen und Dienstleistungen in der gesamten Region erbringen.
Ist die Überfahrt über den Causeway für regelmäßige Geschäftsreisen praktikabel?
Die Überquerung des King-Fahd-Damms dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. An Donnerstagabenden und Freitagmorgen ist erfahrungsgemäß deutlich mehr Verkehr. Viele Unternehmer pendeln mehrmals im Monat ohne Probleme. Die Mautgebühr beträgt SAR 25 pro Richtung.
Was passiert, wenn meine Bahrain-Firma inaktiv wird?
Ihr Investorenvisum ist an Ihre aktive CR gebunden. Wird das Unternehmen inaktiv oder erlischt die CR, müssen Sie das Unternehmen entweder reaktivieren, auf eine neue Gesellschaft umschreiben oder Bahrain verlassen. Auch ein ruhendes Unternehmen in gutem Standing (CR verlängert, Gebühren bezahlt) schützt Ihren Aufenthaltsstatus.
Bereit für Ihr Investorenvisum in Bahrain?
Der Investorenvisum-Prozess lässt sich mit erfahrener Unterstützung deutlich einfacher gestalten. Unser Team hat bereits Hunderten saudischer Unternehmer bei der Gründung ihrer Bahrain-Präsenz geholfen – von der Unternehmensgründung über die Visumerteilung bis zur laufenden Einhaltung aller Vorschriften.
Wir übernehmen die Sijilat-Registrierungen, LMRA-Anträge, die Erstellung sämtlicher Dokumente und die Abstimmung mit allen zuständigen Behörden. Die meisten Mandanten schließen den gesamten Prozess innerhalb von drei Wochen ab.
Kontaktieren Sie noch heute unser Team für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Investorenvisum für Bahrain. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns über WhatsApp oder füllen Sie unser Online-Anfrageformular aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer persönlichen Einschätzung Ihrer Situation und einem klaren Kostenangebot.
Bereit loszulegen?
Unser Team ist darauf spezialisiert, Unternehmer aus Saudi-Arabien dabei zu unterstützen, das Verfahren in Bahrain schnell und fehlerfrei zu durchlaufen.
Kostenlose Beratung anfordernWeitere Informationen für Gründer aus Saudi-Arabien
Sprechen Sie mit einem Bahrain-Setup-Berater
Nennen Sie uns Ihr Ziel – wir erarbeiten den passenden Weg, den Zeitplan und die Kosten und übernehmen anschließend die Einreichung. Wir antworten innerhalb einer Werktagstunde.
- Über 2.500 Unternehmen seit 2018 gegründet
- 100 % ausländisches Eigentum, wo zulässig
- Bankfertige Unterlagen bereits beim ersten Versuch
Fordern Sie Ihre kostenlose Beratung an
Keine Verpflichtung. Ihre Daten bleiben vertraulich.
Bereit für den Start aus Saudi-Arabien?
Sagen Sie uns Ihr Ziel – wir erarbeiten den passenden Weg, den Zeitplan und die Kosten und übernehmen anschließend die komplette Einreichung.