Litauische Investoren können ein Investor Visa für Bahrain erhalten. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Investitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für litauische Staatsangehörige.
Investor-Visum in Bahrain aus Litauen | Jetzt beantragen
Litauische Investoren können ein Bahrain Investor Visa erhalten. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Investitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für litauische Staatsangehörige.
Litauen hat sich als fintech-freundliches europäisches Zentrum einen Namen gemacht, doch viele litauische Unternehmer stellen fest, dass Bahrain ihnen etwas bietet, das ihr Heimatland nicht kann: einen steuerlich attraktiven, englischsprachigen Zugang zu den Golfmärkten – ohne die bürokratische Komplexität, die für das Baltikum so typisch ist.
Wenn Sie sich schon mit VMI-e-VAT-Einreichungen herumgeschlagen, die obligatorischen PSD-Krankenversicherungsbeiträge gemeistert oder die bittere Realität erlebt haben, dass litauische Gerichte sämtliche Unterlagen ausschließlich auf Litauisch verlangen, dann verstehen Sie bereits, warum Bahrains unkompliziertes regulatorisches Umfeld für Gründer so attraktiv ist, die international skalieren wollen.
Dieser Leitfaden erläutert Ihnen als litauischem Staatsangehörigen jeden Schritt zur Erlangung eines Bahrain-Investorenvisums – von den verfügbaren Visakategorien über die exakt benötigten Dokumente bis hin zu den tatsächlichen Kosten.
Warum litauische Unternehmer das Bahrain Investor Visa wählen
Die Entscheidung, den Geschäftsbetrieb von Litauen nach Bahrain zu verlegen, beruht in der Regel auf mehreren praktischen Faktoren, die den täglichen Betrieb und das langfristige Wachstum beeinflussen.
Während Litauens Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig ist, wiegt er deutlich schwerer, wenn man ihn mit Bahrains nullprozentiger Körperschaftsteuer auf die meisten Geschäftstätigkeiten vergleicht. Bei einem Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 200.000 EUR bedeutet dies 30.000 EUR, die im Unternehmen verbleiben, statt an das Finanzamt abgeführt zu werden.
Neben steuerlichen Fragen nennen litauische Unternehmer häufig folgende Reibungspunkte:
Komplexe MwSt-Compliance: Das elektronische MwSt-Einreichungssystem der VMI erfordert eine penible Buchführung und regelmäßige Meldungen, die erhebliche administrative Ressourcen binden.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung: Die PSD-Beiträge in Litauen fallen unabhängig davon an, ob Sie die litauische Gesundheitsversorgung tatsächlich nutzen. Für international mobile Gründer entsteht damit eine laufende Kostenbelastung mit begrenztem Nutzen.
Sprachbarrieren in behördlichen Verfahren: Trotz des modernen Geschäftsumfelds in Litauen müssen Gerichtsdokumente und bestimmte regulatorische Einreichungen auf Litauisch erfolgen, was internationale Geschäftsaktivitäten erschwert.
Begrenzter Zugang zum Golfmarkt: Litauen hat nur wenige bilaterale Investitionsabkommen mit den GCC-Staaten. Für die Betreuung von Kunden aus dem Nahen Osten sind daher Unternehmen mit Sitz in Bahrain deutlich praktikabler.
Bahrain begegnet all diesen Bedenken und bietet gleichzeitig ein regulatorisches Umfeld, das speziell auf internationale Geschäftsinhaber zugeschnitten ist.
Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für litauische Staatsangehörige
Bahrain bietet litauischen Unternehmern, die durch Firmengründung die Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, drei unterschiedliche Wege. Jeder ist auf andere Umstände und Investitionsbeträge zugeschnitten.
CR-basiertes Investorenvisum (Standardoption)
Der gängigste Weg für Geschäftsinhaber führt über den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch Beteiligung an einer bahrainischen Gesellschaft mit aktiver Handelsregistereintragung (Commercial Registration – CR). Dieses Visum wird gemeinsam von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet und nach Genehmigung Ihres Antrags über deren Expatriates Portal erteilt.
Diese Option eignet sich für Unternehmer, die ein echtes Unternehmen in Bahrain gründen und betreiben möchten. Sie werden Gesellschafter einer Bahrain WLL (With Limited Liability Company) und Ihr Anteil an der Commercial Registration (CR) berechtigt Sie, eine Investoren-Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Wesentliche Merkmale des auf dem CR beruhenden Investorenvisums:
- Sie müssen als Gesellschafter in einer aktiven Handelsregistereintragung (CR) eingetragen sein
- Jährliche Gültigkeit mit unkomplizierter Verlängerung
- Keine Mindestgehaltsanforderung für Firmeninhaber
- Ermöglicht die Selbstsponsoring ohne bahrainischen oder ausländischen Sponsor
- Ermöglicht die Einbeziehung von Familienangehörigen als Abhängige
Bahrain Golden Visa (Premium-Langzeitoption)
Der Golden Visa wurde eingeführt, um vermögende Privatpersonen und qualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Er gewährt eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis mit minimalem Erneuerungsaufwand. Die National Population Registration Authority (NPRA) verwaltet dieses Programm.
Litauische Staatsangehörige können in vier Kategorien einreisen:
Investorenkategorie: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 480.000 EUR) in bahrainische Immobilien, Geschäftsvermögen oder zugelassene Anlagevehikel. Dies ist eine erhebliche Verpflichtung, bietet dafür aber die langfristigste Absicherung.
Kategorie Remote Worker: Konzipiert für digitale Nomaden und ortsunabhängige Fachkräfte, die monatlich mindestens 2.000 USD von Kunden außerhalb Bahrains verdienen. Diese Kategorie erfreut sich bei litauischen Tech-Fachkräften und Freiberuflern großer Beliebtheit.
Ruheständler-Kategorie: Verfügbar für Personen ab 50 Jahren, die über ausreichende Renteneinkünfte oder Kapitalerträge verfügen, um sich ohne lokale Beschäftigung selbst zu versorgen.
Spezialistenkategorie: Diese Kategorie ist Fachkräften in anerkannten Bereichen wie Medizin, Ingenieurwesen, Technologie und Finanzen vorbehalten. Maßgeblich sind dabei Qualifikationen und Berufserfahrung, nicht die Höhe einer Investition.
Selbstsponsoring durch Unternehmensbeteiligung
Dies fällt technisch unter das CR-basierte Visum, verdient aber eine gesonderte Erwähnung, weil es einen erheblichen Vorteil gegenüber den meisten Golfstaaten darstellt. In Bahrain können Sie, sobald Sie ein Unternehmen besitzen, Ihre eigene Aufenthaltserlaubnis sponsern, ohne lokalen Partner, Bürgen oder ein Anstellungsverhältnis mit einem anderen Unternehmen zu benötigen.
Diese Möglichkeit der Selbst-Sponsoring-Fähigkeit bedeutet, dass Sie die vollständige Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus behalten. Anders als in den VAE oder Saudi-Arabien, wo Visuminhaber traditionell auf einen Sponsor angewiesen waren, um einen Jobwechsel oder die Ausreise zu genehmigen, behandelt Bahrain Unternehmenseigentümer als unabhängige Akteure.
Schritt-für-Schritt-Antrag für litauische Staatsangehörige
Das Verfahren zur Erlangung eines Bahrain-Investorenvisums umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte. Litauische Antragsteller profitieren von einem optimierten Verfahren über das LMRA-Portal, und als Inhaber eines EU-Passes ist der anfängliche Einreiseprozess unkompliziert.
Schritt 1: Einreise nach Bahrain mit E-Visum oder Visum bei Ankunft
Inhaber litauischer Pässe können vor der Abreise über das Bahrain eVisa-Portal ein E-Visum beantragen oder bei der Einreise ein Visum für 14 Tage mit Verlängerungsoptionen erhalten. Für die Unternehmensgründung bietet ein E-Visum deutlich mehr Planungssicherheit.
Die Gebühr für das E-Visum beträgt ca. 29 BHD (70 EUR) für ein zweiwöchiges Visum zur einmaligen Einreise.
Schritt 2: Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain
Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen, benötigen Sie eine aktive Commercial Registration (CR), die Ihre Eigentumsanteile ausweist. Die Unternehmensgründung läuft wie folgt ab:
Reservieren Sie Ihren Firmennamen über Sijilat, Bahrains Online-Portal zur Unternehmensregistrierung. Die Namensfreigabe dauert in der Regel ein bis zwei Werktage und kostet 10 BHD.
Entwurf der Gründungsdokumente, einschließlich des Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association) und der Satzung (Articles of Association). Diese Dokumente legen Ihre Eigentumsanteile, Ihre Kapitaleinlage und Ihre Geschäftstätigkeiten fest.
Registrierung beim Ministerium für Industrie und Handel über Sijilat. Die Standardgebühr für die WLL-Registrierung beträgt 10 BHD zuzüglich aktivitätsspezifischer Gebühren zwischen 20 BHD und 200 BHD – je nach Geschäftskategorie.
Erhalten Sie Ihre Handelsregisterauszug (CR), was nach Einreichung der vollständigen Unterlagen drei bis fünf Werktage dauert.
Für eine Standard-WLL beträgt das Mindeststammkapital lediglich BHD 1. Wir empfehlen jedoch stets, mit BHD 1.000 oder mehr zu kapitalisieren. Dieser höhere Betrag erleichtert die Eröffnung eines Bankkontos erheblich und vermittelt den Einwanderungsbehörden bei der Prüfung Ihres Investor-Visum-Antrags die notwendige Substanz.
Schritt 3: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Bevor Sie Ihren Visumantrag stellen, sammeln und bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Litauischer Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten ab Ihrem geplanten Einreisedatum. Achten Sie darauf, dass mindestens zwei leere Seiten für Visastempel vorhanden sind.
Gewerbeanmeldung (CR), ausgestellt vom Ministerium für Industrie und Handel mit Ihrem Namen als Gesellschafter.
Memorandum of Association als Nachweis Ihrer Beteiligung und Kapitaleinlage.
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis eines von Bahrain zugelassenen medizinischen Zentrums. Diese Untersuchung umfasst Bluttests, eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs und eine allgemeine Gesundheitsprüfung. Die Kosten liegen bei ca. 30 BHD.
Polizeiliches Führungszeugnis aus Litauen. Dieses beantragen Sie beim Informatikos ir Ryšių Departamentas (Informations- und Kommunikationsdepartement) im Innenministerium. Die Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen und kostet ca. 10 EUR. Das Zeugnis muss für die Verwendung in Bahrain apostilliert werden.
Passbilder nach den Vorgaben Bahrains: weißer Hintergrund, aktuell und korrekt formatiert. Bitte sechs Exemplare mitbringen.
Bankauszüge der letzten drei bis sechs Monate, die Ihre finanzielle Stabilität belegen. Es ist zwar kein Mindestguthaben vorgeschrieben, die Auszüge sollten jedoch regelmäßige Einkünfte oder ausreichende Rücklagen erkennen lassen, um Ihren Lebensunterhalt in Bahrain bestreiten zu können.
Schritt 4: Antrag auf Investor Visa über die LMRA einreichen
Melden Sie sich mit den Zugangsdaten Ihres Unternehmens im LMRA Expatriates Portal an. Das System wurde in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet und bietet nun durchgängig eine Bearbeitung auf Englisch.
Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als klare PDF-Scans hoch. Zahlen Sie die Antragsgebühr von BHD 200 (ca. EUR 480) über das Online-Zahlungssystem, das gängige Kreditkarten akzeptiert.
Die LMRA prüft Anträge innerhalb von drei bis fünf Werktagen auf Vollständigkeit. Fehlende oder unklare Unterlagen werden über das Portal mitgeteilt, wobei genau angegeben wird, welche zusätzlichen Informationen erforderlich sind.
Schritt 5: Biometrische Erfassung und Visumausstellung
Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie eine Benachrichtigung, ein NPRA-Servicecenter zur biometrischen Erfassung aufzusuchen. Dort werden Ihre Fingerabdrücke genommen und ein Foto für Ihre Aufenthaltserlaubniskarte erstellt.
Bringen Sie Ihren Reisepass, die Genehmigungsmitteilung und ein zusätzliches Passfoto mit. Der gesamte Vorgang dauert inklusive Wartezeit etwa 30 Minuten.
Ihr Aufenthaltstitel als Investor wird anschließend je nach aktuellen NPRA-Verfahren entweder in Ihren Reisepass eingeklebt oder als separate Aufenthaltskarte ausgestellt.
Aufschlüsselung der Kosten und staatlichen Gebühren
Die Kenntnis der insgesamt erforderlichen Investitionssumme erleichtert die Planung. Hier eine realistische Aufschlüsselung für einen litauischen Unternehmer, der über eine Unternehmensgründung ein Investorenvisum erhalten möchte:
Kosten der Unternehmensgründung:
- Namensreservierung: BHD 10
- Handelsregister (CR): BHD 10
- Gebühren für die Geschäftslizenz: BHD 20–200
- Eingetragene Adresse (bei Nutzung eines virtuellen Büros): BHD 300–600 pro Jahr
- Gesamtkosten der Unternehmensgründung: ca. BHD 340–820
- E-Visa-Einreise: BHD 29
- Medizinische Untersuchung: BHD 30
- Polizeiliches Führungszeugnis (Litauen): EUR 10 zzgl. Apostille EUR 15
- LMRA-Antragsgebühr: BHD 200
- NPRA-Aufenthaltkarte: BHD 40
- Gesamte Visumkosten: ca. BHD 300 (EUR 720)
- Erneuerung der Commercial Registration: BHD 60–100
- Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis: BHD 200
- Virtuelles Büro (falls zutreffend): BHD 300–600
- Gesamte jährliche Unterhaltskosten: ca. BHD 560–900
Bearbeitungsdauer
Der gesamte Ablauf von der ersten Einreise bis zum Erhalt Ihrer Investoren-Aufenthaltserlaubnis sieht in der Regel wie folgt aus:
Unternehmensgründung: 7–14 Werktage von der Einreichung der Unterlagen bis zum Erhalt Ihrer Handelsregisterbescheinigung (CR).
Dokumentenbeschaffung: 2–3 Wochen, hauptsächlich Wartezeit auf Ihr litauisches polizeiliches Führungszeugnis.
Bearbeitung von LMRA-Anträgen: 2–4 Wochen bei Standardbearbeitung. Gegen Aufpreis ist eine Expressbearbeitung möglich, die den Vorgang auf 1–2 Wochen verkürzt.
Biometrische Erfassung und Kartenausstellung: 3–5 Werktage ab Genehmigungsbenachrichtigung.
Gesamtdauer (realistisch): 6–10 Wochen vom Prozessstart bis zum Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Litauische Antragsteller durchlaufen den Prozess häufig schneller, wenn sie alle Unterlagen im Vorfeld vollständig vorbereitet haben und die Express-Bearbeitung nutzen.
Golden-Visa-Option – Erläuterung
Für litauische Unternehmer mit erheblichem Kapital oder gesicherten Einkünften aus der Ferne bietet das Golden Visa deutliche Vorteile gegenüber dem regulären Investor Visa.
Die zehnjährige Gültigkeit entfällt die jährliche Erneuerungspflicht und schafft langfristige Planungssicherheit für Ihr Unternehmen. Die Investitionsschwelle von BHD 200.000 (ca. EUR 480.000) kann erfüllt werden durch:
- Immobilienkauf in genehmigten Entwicklungsprojekten
- Investition in ein bahrainisches Unternehmen mit nachgewiesenem Wert
- Von der Regierung genehmigte Investmentfonds oder Wertpapiere
Die Kategorie für Remote Worker hat litauische Digitalprofis besonders angesprochen. Der Nachweis eines monatlichen Einkommens von 2.000 USD (ca. 1.850 EUR) aus nicht-bahrainischen Quellen qualifiziert Sie für diesen Weg. Zur Dokumentation gehören in der Regel Kundenverträge, Kontoauszüge mit regelmäßigen Geldeingängen sowie Steuererklärungen aus Ihrem Heimatland.
Vorteile der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber Litauen
Das in Bahrain verfügbare Selbstsponsoring-Modell unterscheidet sich grundlegend von der Situation, mit der viele litauische Unternehmer bei der Strukturierung internationaler Geschäfte konfrontiert sind.
In Litauen richtet sich Ihre steuerliche Ansässigkeit nach dem Ort des Managements und der Kontrolle. Auch wenn Sie eine Gesellschaft im Ausland besitzen, unterliegen Sie bei Beibehaltung Ihres litauischen Wohnsitzes der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht zu litauischen Steuersätzen. Bahrain bietet eine echte Alternative: Begründen Sie dort Ihren Wohnsitz, verlegen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz und profitieren Sie von der vollständigen Befreiung von der Einkommensteuer auf Kapitalerträge und Gewinnausschüttungen.
Besonders hervorzuheben ist, dass in Bahrain keine Ausreiseerlaubnis erforderlich ist. Anders als in früheren Regelungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo Arbeitnehmer die Genehmigung ihres Arbeitgebers zur Ausreise benötigten, können Visa-Inhaber Bahrain jederzeit frei verlassen und wieder einreisen. Sie können ohne Einschränkungen reisen und ohne bürokratische Hürden zurückkehren.
Sponsoring von Angehörigen
Ihr bahrainisches Investorenvisum berechtigt Sie, unmittelbare Familienangehörige zu sponsern. Ihr Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (oder unter 25 Jahren, sofern sie ein Vollzeitstudium absolvieren) können abhängige Aufenthaltserlaubnisse erhalten, die an Ihren Status gekoppelt sind.
Der Prozess erfordert Folgendes:
- Heiratsurkunde (apostilliert und übersetzt, falls nicht in Englisch oder Arabisch)
- Geburtsurkunden der Kinder (apostilliert und übersetzt)
- Medizinische Untersuchungen für jeden Angehörigen
- Zusätzliche Visagebühren von ca. BHD 100 pro Angehörigem
Verlängerungsverfahren
Das Standard-Investor-Visum muss jährlich verlängert werden. Die Verlängerung ist deutlich unkomplizierter als der Erstantrag.
Etwa 30 Tage vor Ablauf reichen Sie über das LMRA-Portal einen Verlängerungsantrag ein. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Reisepass (mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit)
- Aktuelle Handelsregistereintragung (CR) – stellen Sie sicher, dass Ihre CR vor der Visumverlängerung erneuert wird
- Zahlung der Verlängerungsgebühr in Höhe von 200 BHD
- Aktuelle medizinische Untersuchung (alle zwei Jahre erforderlich)
Häufig gestellte Fragen für litauische Antragsteller
Kann ich meine litauische Gesellschaft beibehalten, während ich ein bahrainisches Investorenvisum besitze?
Ja, allerdings erfordern die steuerlichen Folgen eine sorgfältige Planung. Litauen besteuert Ansässige auf ihr weltweites Einkommen. Wer eine echte Ansässigkeit in Bahrain begründet (mehr als 183 Tage pro Jahr im Land verbringt und nachweist, dass der Lebensmittelpunkt dorthin verlegt wurde), kann seinen litauischen Steuerstatus auf „nicht ansässig“ ändern. Dann unterliegt nur noch litauisches Einkommen der litauischen Besteuerung. Ziehen Sie einen qualifizierten Steuerberater hinzu, der mit beiden Rechtsordnungen vertraut ist.
Müssen meine litauischen Dokumente ins Arabische übersetzt werden?
Polizeiliches Führungszeugnis und akademische Abschlüsse müssen in Litauen apostilliert und von einem vereidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt werden. Die meisten Behörden in Bahrain akzeptieren englische Übersetzungen, ohne eine arabische Version zu verlangen.
Kann ich als Inhaber eines litauischen Passes ein Bankkonto in Bahrain eröffnen?
Ja. Bahrainische Banken akzeptieren internationale Kunden, darunter auch litauische Staatsangehörige. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie Ihr CR-Zertifikat, Ihre Aufenthaltserlaubnis und einen Adressnachweis. Die Eröffnung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Eine Kapitalisierung Ihres Unternehmens ab 1.000 BHD vereinfacht die Due-Diligence-Prüfung erheblich.
Gibt es eine Doppelbesteuerung zwischen Litauen und Bahrain?
Zwischen Litauen und Bahrain besteht derzeit kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen. Da Bahrain jedoch keine Einkommensteuer für natürliche Personen erhebt, bleibt die Frage für die meisten Einkunftsarten rein theoretisch. Ihre steuerlichen Pflichten in Litauen hängen ausschließlich von Ihrem steuerlichen Wohnsitz und der Quelle Ihrer Einkünfte ab.
Kann ich ohne Ausreise aus Bahrain von einem Touristenvisum auf ein Investorenvisum umsteigen?
Ja, Bahrain erlaubt Statuswechsel direkt im Land. Sie können mit einem Touristenvisum oder E-Visum einreisen, Ihr Unternehmen gründen und anschließend das Investorenvisum beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen. Das unterscheidet sich von manchen anderen Rechtsordnungen, die eine Ausreise vor dem Wechsel des Visumstatus verlangen.
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Der Wechsel vom komplexen litauischen Steuerumfeld in die unkomplizierte Geschäftslandschaft Bahrains ist für jeden Unternehmer ein großer Schritt. Das Verfahren berührt mehrere Behörden, erfordert präzise Dokumentation und eine genaue zeitliche Abstimmung – hier lohnt sich erfahrene Unterstützung.
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