Investor-Visum in Bahrain aus Jordanien – Der vollständige Leitfaden 2025

Alles, was jordanische Staatsbürger über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitplan – der komplette Ratgeber 2025.

Das Königreich Bahrain bietet jordanischen Unternehmern eine überzeugende Alternative zu komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen und hohen Betriebskosten. Mit über 15 Jahren Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen durch die Feinheiten des bahrainischen Einwanderungs- und Gesellschaftsrechts haben wir unzählige jordanische Staatsangehörige erfolgreich dabei unterstützt, in diesem dynamischen GCC-Standort eine florierende Präsenz aufzubauen.

Dieser umfassende Leitfaden richtet sich speziell an jordanische Staatsangehörige, die 2025 ein Investorenvisum in Bahrain erhalten möchten. Wir behandeln dabei alle relevanten Aspekte: von den verschiedenen Visumstypen und dem detaillierten schrittweisen Antragsverfahren über die erforderlichen Unterlagen und die damit verbundenen Kosten bis hin zu den einzigartigen und unbestreitbaren Vorteilen, die Bahrain gegenüber seinen regionalen Nachbarländern bietet.

Warum jordanische Unternehmer Bahrain wählen

Jordanische Unternehmen bewegen sich häufig in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Körperschaftsteuersätze liegen bei 20 % und steigen für Banken und Telekommunikationsunternehmen auf satte 35 %. Hinzu kommen komplexe Einreichungspflichten gegenüber dem Income Tax Department sowie erhebliche Beiträge zur Social Security Corporation in Höhe von 21,75 % der Gehälter. All dies schmälert die Rentabilität und treibt die operativen Gemeinkosten in die Höhe.

Der administrative Aufwand für wiederkehrende Lizenzverlängerungen und kommunale Genehmigungen in Jordanien kann pro Jahr mehrere Wochen wertvoller produktiver Arbeitszeit verschlingen.

Bahrain hingegen bietet eine willkommene Abwechslung und ein wirklich unternehmerfreundliches Ökosystem:

* Null Körperschaftsteuer: Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in Bahrain profitiert von einem Körperschaftsteuersatz von 0 %, der Ihr Ergebnis deutlich verbessert und die Finanzplanung stark vereinfacht. Beachten Sie hierzu die spezifischen Regelungen für Öl- und Gasunternehmen sowie für große multinationale Konzerne. Die steuerliche Ansässigkeit des Investors ist für die endgültige Steuerposition maßgeblich.

* 100 % ausländisches Eigentum: Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen erlaubt Bahrain in den meisten Branchen die 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft an Unternehmen – etwa an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL). Damit entfällt die Notwendigkeit eines lokalen Partners oder Sponsors; Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen. * Strategische Lage: Bahrain ist das Tor zum gesamten GCC-Markt und bietet unvergleichliche Anbindung sowie Zugang zu einer Verbraucherbasis von über 50 Millionen Menschen.

Das macht das Königreich zu einem idealen logistischen und kommerziellen Drehkreuz. * Geschäftsfreundliche Rahmenbedingungen: Die bahrainische Regierung schafft aktiv ein Umfeld, in dem sich Unternehmen leicht tun. Digitale Plattformen wie das Sijilat-Portal vereinfachen die Unternehmensgründung und die laufende Compliance erheblich und reduzieren bürokratische Hürden. Die CR (Commercial Registration) wird über das MOICT verwaltet. * Hervorragende Lebensqualität: Bahrain verfügt über eine vielfältige Expat-Gemeinschaft, erstklassige Infrastruktur, exzellente Gesundheitsversorgung sowie ein sicheres und stabiles Umfeld.

Der kosmopolitische Lebensstil und die im Vergleich zu anderen GCC-Finanzzentren günstigen Lebenshaltungskosten machen das Land für Singles und Familien gleichermaßen attraktiv. * Keine Ausreiseerlaubnis: Ein großer Vorteil: Bahrain hat die Ausreiseerlaubnis abgeschafft. Alle Einwohner können frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung ins Ausland reisen. * Keine Einkommensteuer für natürliche Personen: Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer erhebt Bahrain keine Einkommensteuer auf Gehälter oder sonstige Einkünfte. So können Privatpersonen einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens behalten.

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der Ansässigkeit der jeweiligen Person ab.

Diese kollektiven Vorteile machen Bahrain zu einem unwiderstehlichen Ziel für ehrgeizige jordanische Unternehmer, die Wachstum, Stabilität und ein wirklich unterstützendes Geschäftsumfeld suchen.

Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für jordanische Staatsangehörige

Bahrain bietet Investoren und Unternehmern mehrere klare Wege zum Aufenthalt. Entscheidend ist, welche Option am besten zu Ihrer Geschäftsstrategie und Ihren persönlichen Verhältnissen passt. Die zentralen Behörden für diese Visa sind die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) und die National Population Registration Authority (NPRA).

1. CR-basiertes Investor-Visum (Unternehmensbeteiligung)

Dies ist der direkteste und gängigste Weg für aktive Geschäftsinhaber und Gründer eines neuen Unternehmens in Bahrain. Ihr Aufenthalt ist direkt an Ihren Eigentumsanteil an einer in Bahrain registrierten Gesellschaft gekoppelt.

* Ausgestellt von: LMRA in Abstimmung mit der NPRA. Die LMRA bearbeitet die Arbeits- bzw. Investoren-Genehmigung, während die NPRA die physische Aufenthaltserlaubnis (CPR) ausstellt. * Voraussetzung: Sie müssen über eine aktive Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain verfügen und offiziell als Gesellschafter in diesem CR eingetragen sein. * Zweck: Ausschließlich für Personen, die aktiv an der Geschäftsführung oder am Eigentum ihres bahrainischen Unternehmens beteiligt sind. * Mindestkapital: Rechtlich kann eine WLL-Gesellschaft mit einem Mindeststammkapital von BHD 1 gegründet werden.

Um jedoch die Eröffnung eines Firmenbankkontos zu erleichtern und die Chancen auf Erteilung eines Investor Visa zu erhöhen, empfehlen wir dringend, das Unternehmen mit einem Mindeststammkapital von BHD 1.000 (ca. USD 2.650) zu gründen. * Kosten: Ca. BHD 200 (rund USD 530) pro Jahr, einschließlich LMRA-Gebühren und CPR-Verlängerung. * Gültigkeit: Jährlich verlängerbar.

2. Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthalt)

Der Bahrain Golden Visa wurde eingeführt, um Langzeitresidenten, vermögende Privatpersonen und Spitzenkräfte anzuziehen. Er bietet eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis mit deutlich weniger Erneuerungsaufwand. Dieses prestigeträchtige Visum wird direkt von der NPRA ausgestellt.

* Ausgestellt von: NPRA. * Gültigkeit: Eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar. * Kategorien für jordanische Staatsangehörige: * Investor: Für Personen, die mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in bahrainische Immobilien, Unternehmen oder staatlich genehmigte Investmentfonds investiert haben. Diese Investition kann direkt mit einem von Ihnen geführten Unternehmen verbunden sein oder ausschließlich über andere Vermögenswerte erfolgen. * Remote Worker: Wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen von mindestens 2.000 USD (ca.

753 BHD) aus dem Ausland erzielen und nachhaltige Fähigkeiten zur Remote-Arbeit nachweisen können. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren, die eine stabile Rente oder eine regelmäßige Einkommensquelle nachweisen können. * Spezialist: Hochqualifizierte Fachkräfte in genehmigten, gefragten Bereichen wie Ärzte, Ingenieure, IT-Spezialisten, Akademiker und Forscher, die die spezifischen Kriterien der NPRA erfüllen. * Kosten: Eine Antragsgebühr zwischen 300 BHD und 500 BHD (ca. 795 USD bis 1.325 USD).

Die endgültige Ausstellungsgebühr für die 10-jährige Aufenthaltserlaubnis wird nach der Genehmigung gesondert festgelegt. Das Verfahren vereinfacht die langfristige Ansiedlung erheblich.

3. Selbstsponsoring über Ihr eigenes Unternehmen

Einer der wesentlichen Standortvorteile Bahrains, insbesondere für ausländische Unternehmer, ist die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel selbst zu sponsern. Anders als in vielen anderen GCC-Staaten benötigen Sie keinen lokalen Sponsor oder Partner, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

* Mechanismus: Als Inhaber und Gesellschafter Ihrer bahrainischen Firma können Sie sich selbst direkt für Ihr Aufenthaltsvisum sponsern. Dies gilt für das CR-basierte Investorenvisum und ist ein zentraler Bestandteil, wenn Ihr Golden Visa mit einer Unternehmensinvestition verknüpft ist. Das bedeutet, dass Ihre eigene Gesellschaft als Ihr Sponsor auftritt.

* Vorteil: Dieses einzigartige Merkmal bietet unvergleichliche Kontrolle, Unabhängigkeit und Flexibilität und beseitigt potenzielle Komplexitäten oder Abhängigkeiten, die mit Sponsoring-Vereinbarungen durch Dritte einhergehen – wie sie in anderen Ländern der Region üblich sind. Ein alleinstehender jordanischer Staatsangehöriger kann 100 % einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) besitzen und sein eigenes Visum sponsern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum CR-basierten Investorenvisum

Die Beantragung Ihres Investorenvisums in Bahrain erfolgt in einer klaren Abfolge schlanker Schritte und beginnt mit der Gründung Ihres Unternehmens. Der Prozess ist zwar auf Effizienz ausgelegt, dennoch sind sorgfältige Detailarbeit und fehlerfreie Dokumentation unerlässlich.

Schritt 1: Unternehmensgründung und Handelsregistereintragung (CR)

Ihre Reise beginnt mit der Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain.

* Rechtsform wählen: Für die meisten jordanischen Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) die bevorzugte Wahl. Sie bietet hohe Flexibilität, umfassenden Haftungsschutz und – entscheidend – die Möglichkeit zu 100 % ausländischem Eigentum, auch durch eine einzelne Person. * Mindestkapital: Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL beträgt zwar nur 1 BHD, wir empfehlen jedoch dringend, das Unternehmen mit mindestens 1.000 BHD (ca. 2.650 USD) auszustatten.

Das beschleunigt die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und signalisiert ernsthaften Geschäftswillen, was sich positiv auf die Erteilung eines Investor Visa auswirkt. * Registrierungsportal: Die gesamte Unternehmensgründung erfolgt effizient über das offizielle Sijilat-Portal (www.sijilat.bh). Auf dieser benutzerfreundlichen Online-Plattform wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeiten (kommerziell, industriell, professionell etc.), reservieren Ihren gewünschten Firmennamen und reichen den Gesellschaftsvertrag (MoA) sowie die übrigen erforderlichen Unterlagen elektronisch ein. * Zeitaufwand: Dieser erste Schritt dauert in der Regel 3–5 Werktage, sofern alle eingereichten Unterlagen korrekt und vollständig sind.

Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen

Sobald Ihr Handelsregisterauszug (CR) erteilt wurde, ist die Eröffnung eines Firmenbankkontos der nächste entscheidende Schritt.

* Stammeinlage: Falls Ihre gewählte Geschäftstätigkeit ein Stammkapital erfordert oder Sie unserer Empfehlung einer Stammeinlage von 1.000 BHD gefolgt sind, ist dies das Konto, auf das Sie diese Mittel einzahlen werden. * Operative Notwendigkeit: Ein lokales Bankkonto in Bahrain ist für sämtliche Geschäftstransaktionen unverzichtbar – von der Begleichung laufender Betriebskosten über den Zahlungseingang bis hin zur Gehaltszahlung an Mitarbeiter. Die Banken verlangen hierzu in der Regel Ihren CR, den Gesellschaftsvertrag (MoA) sowie Kopien der Reisepässe der Gesellschafter.

Die empfohlene Stammeinlage von 1.000 BHD deckt meist die Mindesteinzahlung ab und erleichtert die Kontoeröffnung erheblich.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Die Zusammenstellung aller erforderlichen persönlichen und unternehmensbezogenen Dokumente ist ein entscheidender Schritt. Für jordanische Staatsangehörige müssen die spezifischen Beglaubigungsanforderungen peinlich genau eingehalten werden.

* Gültiger Reisepass: Ihr Reisepass muss ab dem Antragsdatum noch mindestens sechs Monate gültig sein. * Gesellschaftsdokumente: Beglaubigte Kopien Ihrer neu ausgestellten Handelsregisterauszüge (CR) und der Gründungsurkunde (MoA). * Passfotos: Aktuelle (nicht älter als 6 Monate), hochauflösende Passbilder mit klarem weißem Hintergrund (typischerweise 4x6 cm). * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Jordanien): Holen Sie ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis von einem anerkannten medizinischen Zentrum in Jordanien ein. Dieses Dokument ist für die erstmalige Einreichung des Visumantrags erforderlich.

* Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Besorgen Sie ein aktuelles Original-Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) von den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland (Jordanien). Dieses Dokument darf nicht älter sein. * Kontoauszüge: Persönliche Kontoauszüge, die ausreichende Mittel für die Lebenshaltungskosten in Bahrain nachweisen (wir empfehlen einen Saldo von BHD 5.000 oder mehr) und, falls zutreffend, Geschäftskontoauszüge (falls das Unternehmen bereits operativ ist). * Bildungs- und Berufsqualifikationen: Kopien von Abschlüssen oder beruflichen Zertifikaten, insbesondere wenn Ihre Geschäftstätigkeit spezielle Fachkenntnisse erfordert.

Diese müssen in bestimmten Fällen von Jordanien aus beglaubigt werden. * Nachweis der Unterkunft: Ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde in Bahrain ist zwar für den erstmaligen Visumantrag manchmal nicht zwingend erforderlich, aber für die Erlangung einer physischen Adresse für Ihre CPR unerlässlich.

Wichtiger Hinweis zur Beglaubigung für jordanische Staatsangehörige: Sowohl Ihr medizinisches Tauglichkeitszeugnis als auch Ihr polizeiliches Führungszeugnis aus Jordanien müssen in einem zweistufigen Verfahren beglaubigt werden:

  • Außenministerium von Jordanien: Die Dokumente müssen zunächst vom jordanischen Außenministerium beglaubigt werden.
  • Botschaft des Königreichs Bahrain in Jordanien: Anschließend müssen diese Dokumente von der Botschaft des Königreichs Bahrain in Amman beglaubigt werden. Das gesamte Beglaubigungsverfahren kann Ihre Gesamtdauer um weitere 1–2 Wochen verlängern. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.
  • Schritt 4: Beantragen Sie das Investor Visa über das LMRA-Expatriates-Portal

    Nachdem Ihr Unternehmen gegründet und alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorbereitet und beglaubigt wurden, können Sie nun offiziell Ihr Investorenvisum beantragen.

    * Online-Antrag: Der Antrag wird über das LMRA Expatriates Portal (www.lmra.gov.bh) eingereicht. * Einreichung: Ihr bevollmächtigter Unternehmensvertreter (das können Sie selbst sein, sofern Sie Portalzugang haben, üblicherweise jedoch Ihr PRO oder Berater) meldet sich an, füllt das Online-Formular aus, lädt alle vorbereiteten Unterlagen hoch (einschließlich der beglaubigten Dokumente für jordanische Staatsangehörige) und zahlt die staatlichen Gebühren. Die LMRA-Bearbeitungsgebühr liegt in der Regel bei BHD 45–60. * Gebühren: Die jährliche Gebühr für ein CR-basiertes Investor Visa beträgt ca.

    BHD 200 (USD 530) und umfasst die LMRA-Genehmigung sowie die CPR-Verlängerung.

    Schritt 5: Medizinische Untersuchung in Bahrain

    Nach der erstmaligen Genehmigung Ihres Visumantrags durch die LMRA und nach Ihrer Einreise nach Bahrain (in der Regel mit einem Einreisevisum, das nach der Erstgenehmigung erteilt wird) müssen Sie eine obligatorische medizinische Untersuchung durchlaufen.

    * Zugelassene Kliniken: Diese medizinische Untersuchung muss in einer von der bahrainischen Regierung zugelassenen medizinischen Einrichtung erfolgen. Sie umfasst in der Regel grundlegende Gesundheitschecks, eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs sowie Bluttests (z. B. auf HIV und Hepatitis), um die medizinische Eignung für den Aufenthalt nachzuweisen. * Kosten & Dauer: Die Untersuchung kostet in der Regel 30–50 BHD. Die Ergebnisse liegen meist innerhalb von 3–5 Werktagen vor.

    Schritt 6: Fingerabdrucknahme und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (NPRA)

    Dies ist der letzte Schritt bis zur Erteilung Ihrer offiziellen bahrainischen Aufenthaltserlaubnis.

    * NPRA-Besuch: Nach erfolgreich bestandener medizinischer Untersuchung besuchen Sie eine Niederlassung der National Population Registration Authority (NPRA) oder nutzen deren E-Channel-Dienste. * Biometrie: Dort werden Ihre Fingerabdrücke und ein digitales Foto für die biometrische Registrierung erfasst. * Ausstellung der CPR: Sobald die biometrischen Daten erfasst und alle Hintergrundprüfungen abgeschlossen sind, wird Ihre offizielle bahrainische Aufenthaltserlaubnis (oft als CPR-Karte bezeichnet, die zugleich als nationaler Personalausweis dient) ausgestellt. Die Gebühr für die Ausstellung der CPR beträgt in der Regel BHD 10–20.

    Checkliste erforderlicher Dokumente

    Um einen reibungslosen und effizienten Antragsprozess zu gewährleisten, halten Sie bitte die folgende umfassende Liste an Unterlagen bereit:

    * Gültiger Reisepass: Originalreisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten ab dem Antragsdatum. * Handelsregisterauszug (CR) und Gesellschaftsvertrag (MoA): Beglaubigte Kopien der Registrierungsdokumente Ihrer bahrainischen Gesellschaft, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie Gesellschafter sind. * Passfotos: Zwei aktuelle (innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommene), hochauflösende Fotos mit weißem Hintergrund im Format 4 × 6 cm. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ein Originalzeugnis, ausgestellt von einer anerkannten Klinik in Jordanien, beglaubigt vom jordanischen Außenministerium und der bahrainischen Botschaft in Jordanien.

    (Hinweis: Nach der Einreise ist in Bahrain eine separate medizinische Untersuchung erforderlich.) * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein Originalzeugnis, ausgestellt von der zuständigen Behörde in Jordanien, beglaubigt vom jordanischen Außenministerium und der bahrainischen Botschaft in Jordanien. * Bankauszüge: Persönliche Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate, die Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen (empfohlener Kontostand: mindestens 5.000 BHD), sowie – falls zutreffend – die Kontoauszüge des Unternehmens.

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