Beantragen Sie Ihr Investor-Visum für Bahrain aus Deutschland. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Investitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für deutsche Investoren.
Investor-Visum in Bahrain aus Deutschland | Jetzt beantragen
Beantragen Sie Ihr Investor Visa in Bahrain aus Deutschland. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Investitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für deutsche Investoren.
Die Verlagerung Ihrer Geschäfts- oder Investitionstätigkeiten von Deutschland nach Bahrain ist eine der wirkungsvollsten Steueroptimierungsstrategien, die europäischen Unternehmern heute zur Verfügung stehen. Während in Deutschland die kombinierte Körperschaftsteuerbelastung bei 29 bis 33 Prozent liegt – berücksichtigt man die 15 Prozent Körperschaftsteuer, den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie die je nach Gemeinde variable Gewerbesteuer –, bietet Bahrain null Körperschaftsteuer auf die meisten Geschäftstätigkeiten, null Einkommensteuer für natürliche Personen und ein wirklich einladendes Umfeld für ausländische Investoren. Beachten Sie dabei die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (CFC) und das Außensteuergesetz, die die steuerliche Ansässigkeit und die Besteuerung ausländischer Einkünfte regeln. Die steuerliche Beurteilung hängt maßgeblich von Ihrem Ansässigkeitsstaat ab.
Dieser umfassende Leitfaden führt Sie als deutscher Staatsangehöriger durch alle Aspekte der Beantragung eines Bahrain-Investorenvisums – von der Auswahl der richtigen Visakategorie über die Antragstellung bis hin zur Einbeziehung Ihrer Familienangehörigen als Sponsoren.
Warum deutsche Unternehmer das Bahrain Investor Visa wählen
Deutsche Unternehmer erkennen zunehmend, dass die Region des Golfkooperationsrats Chancen bietet, die es im regulatorischen Rahmen der Europäischen Union schlicht nicht gibt. Unter den GCC-Staaten sticht Bahrain aus mehreren Gründen besonders hervor – vor allem für deutsche Unternehmer, die Effizienz und Verlässlichkeit gewohnt sind.
Zunächst erlaubt Bahrain in den meisten Wirtschaftssektoren eine 100-prozentige ausländische Beteiligung. Anders als einige Nachbarstaaten, die für bestimmte Tätigkeiten weiterhin lokale Partner vorschreiben, können Sie eine Bahrain WLL (With Limited Liability Company) mit sich selbst als alleinigem Gesellschafter gründen. Die Mindestkapitaleinlage beträgt lediglich BHD 1, wir empfehlen jedoch durchgängig BHD 1.000, um eine reibungslosere Kontoeröffnung und eine schnellere Visa-Erteilung zu gewährleisten.
Zweitens verlangt Bahrain keine Ausreiseerlaubnis. Sollten Sie die VAE oder Saudi-Arabien recherchiert haben, sind Ihnen möglicherweise Berichte begegnet, wonach man die Erlaubnis des Arbeitgebers benötigt, um das Land zu verlassen. Bahrain hat dieses System vollständig abgeschafft. Als Inhaber eines Investor Visa reisen Sie völlig frei und ohne jegliche Einschränkungen.
Drittens bedeutet das Selbst-Sponsoring-Modell, dass Sie für Ihren Aufenthaltsstatus nicht von Dritten abhängig sind. Ihr Unternehmen sponsert Sie, und da Sie der Eigentümer sind, sponsern Sie sich im Grunde selbst. Diese Unabhängigkeit ist besonders wertvoll für deutsche Staatsangehörige, die großen Wert auf Eigenständigkeit und die Kontrolle über ihren rechtlichen Status legen.
Arten von Investor Visa für Bahrain, die deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung stehen
Deutsche Staatsbürger haben in Bahrain drei Hauptwege für einen langfristigen Aufenthalt auf Basis von Investitionen oder Unternehmensgründung.
CR-basiertes Investorenvisum durch Unternehmensbeteiligung
Dies ist der gängigste Weg für deutsche Unternehmer, die in Bahrain ein Unternehmen gründen. Das CR-basierte Investorenvisum ist direkt mit Ihrer Handelsregistereintragung (CR) verknüpft, die Sie über das Sijilat-Portal des Ministeriums für Industrie und Handel (MOICT) beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung ist die Eintragung als Gesellschafter in einer aktiven Handelsregistereintragung (CR). Das Visum wird von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) über deren Expatriates Portal ausgestellt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. 200 BHD. Das Visum muss jährlich erneuert werden, solange Ihre CR aktiv bleibt.
Dieser Weg eignet sich hervorragend für Unternehmer, die ihr Bahrain-Geschäft aktiv führen möchten und eine unkomplizierte, kostengünstige Aufenthaltserlaubnis anstreben.
Bahrain Golden Visa
Das Golden-Visa-Programm wurde aufgelegt, um vermögende Einwohner anzuziehen. Es bietet eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis ohne jährliche Verlängerungspflicht. Die National Population Registration Authority (NPRA) verwaltet dieses Programm. Deutsche Staatsangehörige erfüllen die Voraussetzungen in mehreren Kategorien.
Die Investorenkategorie erfordert eine Mindestinvestition von BHD 200.000 in bahrainischen Vermögenswerten. Dazu zählen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Staatsanleihen.
Die Kategorie für Remote Worker eignet sich für deutsche Freiberufler und Berater, die monatlich mindestens 2.000 USD von Kunden außerhalb Bahrains verdienen. Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen in den vergangenen 12 Monaten nachweisen.
Die Kategorie für Ruheständler richtet sich an Deutsche ab 50 Jahren, die über Renteneinkünfte oder sonstige regelmäßige Einkünfte verfügen, die zur Selbstversorgung ohne Erwerbstätigkeit in Bahrain ausreichen.
Die Kategorie „Fachkräfte“ umfasst anerkannte Berufe wie Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler und andere hochqualifizierte Fachkräfte, deren Know-how Bahrain gezielt anziehen möchte.
Die Kosten für das Golden Visa liegen je nach Kategorie und Bearbeitungsdauer zwischen 300 BHD und 500 BHD.
Selbstsponsoring durch Unternehmenseigentum
Obwohl die Selbstsponsoring technisch eine Variante des CR-basierten Weges darstellt, verdient sie eine gesonderte Erwähnung, da sie einen erheblichen Vorteil gegenüber den meisten anderen Ländern bietet – einschließlich der komplexen Visa-Sponsoring-Anforderungen Deutschlands für Nicht-EU-Bürger.
Bei der Gründung einer Gesellschaft in Bahrain kann diese Ihr Aufenthaltsvisum sponsern. Da Sie die Gesellschaft besitzen und kontrollieren, bestimmen Sie effektiv selbst über Ihren Einwanderungsstatus. Kein Arbeitgeber hat Macht über Ihren Verbleib im Land.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für deutsche Staatsangehörige
Der folgende Prozess setzt voraus, dass Sie das CR-basierte Investorenvisum anstreben – den Standardweg für die meisten deutschen Unternehmer.
Schritt 1: Gründung Ihrer Bahrain-Gesellschaft
Bevor Sie ein Investorenvisum erhalten können, benötigen Sie eine aktive Commercial Registration (CR). Der Prozess beginnt auf dem Sijilat-Portal, wo Sie Ihren Firmennamen reservieren, Ihre Geschäftstätigkeiten auswählen und Ihre Gründungsurkunde (Memorandum of Association) einreichen.
Für eine Standard-WLL mit einem deutschen Gesellschafter dauert der CR-Prozess in der Regel fünf bis sieben Arbeitstage. Sie benötigen eine eingetragene Geschäftsadresse in Bahrain – diese kann auch ein virtuelles Büro eines zugelassenen Anbieters sein.
Schritt 2: Firmenkonto eröffnen
Obwohl die Eröffnung Ihres Firmenkontos nicht zwingend vor der Visumbeantragung erforderlich ist, empfehlen wir dringend, das Konto frühzeitig zu eröffnen. Die Banken benötigen in der Regel Ihre CR-Bescheinigung, eine Kopie Ihres Reisepasses sowie einen Adressnachweis. Ein aktives Bankkonto zeigt der LMRA, dass Ihr Unternehmen bereits operativ ist.
Die Standardbearbeitung dauert bei den meisten Banken in Bahrain höchstens zwei bis drei Wochen. Einige Banken bieten deutschen Staatsangehörigen aufgrund der engen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen eine beschleunigte Bearbeitung an.
Schritt 3: Bereiten Sie Ihr Dokumentenpaket vor
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente und sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Beglaubigung. Deutsche Dokumente benötigen eine Apostille durch die zuständige deutsche Behörde – in der Regel das Landgericht oder Amtsgericht, je nach Dokumentenart.
Schritt 4: Antrag auf ärztliches Gesundheitszeugnis einreichen
Sie müssen eine medizinische Untersuchung in einem zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain durchführen lassen. Falls Sie sich noch nicht im Land befinden, können Sie zu diesem Zweck mit einem Touristenvisum oder eVisa einreisen. Die Untersuchung umfasst Bluttests, eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs und eine allgemeine Gesundheitsprüfung. Die Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor.
Schritt 5: Antrag über das LMRA-Expatriates-Portal stellen
Ihr Unternehmen als Sponsor reicht den Antrag auf ein Investor Visa über das LMRA Expatriates Management System ein. Der Antrag erfordert das Hochladen Ihrer Unterlagen, die Zahlung der anfallenden Gebühren sowie die Angabe, dass Sie als Gesellschafter ein Investor Visa und kein Arbeitnehmervisum beantragen.
Schritt 6: Biometrie und Visumstempelung
Nach der Genehmigung gehen Sie zur NPRA, um die biometrische Registrierung abzuschließen. Anschließend wird Ihr Reisepass mit dem Investorenvisum versehen, und innerhalb von etwa zwei Wochen erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis (CPR).
Schritt 7: CPR-Registrierung abschließen
Die Central Population Registration Card (CPR) dient in Bahrain als Ihr zentrales Identifikationsdokument. Sie ist mit Ihren Bankkonten, Immobilienbesitz, Fahrzeugzulassungen und sämtlichen behördlichen Vorgängen verknüpft.
Checkliste erforderlicher Dokumente
Jeder deutsche Antragsteller benötigt die folgenden Dokumente vorbereitet und ordnungsgemäß beglaubigt.
Ihr Reisepass muss zum Zeitpunkt der geplanten Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bitte legen Sie farbige Kopien aller Seiten bei, einschließlich der leeren Seiten.
Die Handelsregisterbescheinigung (CR) muss Sie als Gesellschafter ausweisen. Dieses Dokument wird direkt von Sijilat ausgestellt und bedarf keiner zusätzlichen Beglaubigung.
Ihr Gesellschaftsvertrag muss Ihren genauen Geschäftsanteil (in Prozent) aufführen. Die arabische Version aus Sijilat ist das maßgebliche Dokument.
Ein ärztliches Attest eines zugelassenen bahrainischen Medizinischen Zentrums ist zwingend erforderlich. Dieses kann nicht in Deutschland ausgestellt werden und erfordert Ihre persönliche Anwesenheit in Bahrain.
Ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland – konkret ein Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz – muss apostilliert und von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische übersetzt werden.
Aktuelle Passfotos, die den bahrainischen Vorgaben entsprechen, sind erforderlich. Die meisten Antragsteller reichen vier Fotos im Format 4 × 6 cm mit weißem Hintergrund ein.
Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate belegen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit. Für Firmeninhaber gibt es zwar keine Mindestgehaltsanforderung, doch ein gesundes Kontoguthaben stärkt Ihren Antrag erheblich.
Der Nachweis Ihrer Adresse in Bahrain – sei es durch einen Mietvertrag oder die im Handelsregister eingetragene Firmenadresse – begründet Ihren lokalen Wohnsitz.
Kosten- und Gebührenübersicht
Wer die vollständigen Kosten kennt, kann seine Bahrain-Umsiedlung als deutscher Unternehmer realistisch budgetieren.
Die Gebühren für die Handelsregistereintragung (Commercial Registration) variieren je nach Tätigkeit, liegen aber für Standardgeschäftskategorien typischerweise zwischen 50 BHD und 300 BHD.
Die Antragsgebühr für das Investorenvisum über die LMRA beträgt für den Erstantrag BD 200.
Die Gebühren für die medizinische Untersuchung in zugelassenen Zentren belaufen sich auf ca. 30 bis 50 BHD.
Die Ausstellung der CPR-Karte kostet 20 BHD.
Die Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten – einschließlich Apostille, Übersetzung und Beurkundung – belaufen sich für deutsche Dokumente in der Regel auf 200 bis 400 EUR.
Die Gesamtkosten im ersten Jahr für die Firmengründung zuzüglich Investor Visa liegen zwischen 500 und 800 BHD, was bei aktuellen Wechselkursen etwa 1.200 bis 1.900 EUR entspricht.
Die jährlichen Verlängerungskosten für das Visum betragen 200 BHD zuzüglich etwaiger CR-Verlängerungsgebühren, die für Ihre konkreten Geschäftstätigkeiten anfallen.
Bearbeitungszeit
Deutsche Staatsangehörige profitieren von einem vereinfachten Verfahren über das LMRA-Portal. Die Standardbearbeitungszeit beträgt zwei bis vier Wochen von der vollständigen Antragseinreichung bis zur Visumserteilung.
Eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen Aufpreis möglich und verkürzt die Bearbeitungszeit auf ein bis zwei Wochen.
Die Unternehmensgründung vor Ihrem Visumsantrag dauert fünf bis sieben Werktage.
Die Eröffnung eines Bankkontos läuft parallel zu den übrigen Verfahren und dauert zwei bis drei Wochen.
Vom ersten Kontakt bis zum Erhalt Ihrer CPR-Karte vergehen bei deutschen Unternehmern mit vollständig vorbereiteten Unterlagen in der Regel sechs bis acht Wochen.
Golden Visa – die Option im Detail
Das Bahrain Golden Visa bietet deutschen Investoren, die die erforderlichen Schwellenwerte erfüllen, attraktive Vorteile.
Für die Investorenkategorie müssen Sie BHD 200.000 (ca. EUR 490.000) in qualifizierende Investitionen einbringen. Der Erwerb von Immobilien in Bahrain wird ebenso auf diese Schwelle angerechnet wie Beteiligungen an bahrainischen Unternehmen und bestimmte staatlich genehmigte Anlagevehikel.
Die zehnjährige Gültigkeit entfällt die jährliche Verlängerung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Ihr Aufenthaltsstatus bleibt unabhängig von geschäftlichen Schwankungen gesichert. So haben Sie die Gewissheit, dass sich Änderungen Ihres CR-Status nicht auf Ihre persönliche Aufenthaltserlaubnis auswirken.
Inhaber eines Golden Visa genießen dieselben Rechte wie Inhaber eines auf CR beruhenden Investorenvisums, einschließlich der Möglichkeit, Angehörige zu sponsern, Immobilien zu erwerben und Unternehmen zu betreiben.
Die Antragsbearbeitung durch die NPRA dauert etwa vier bis sechs Wochen. Die Gebühr von BD 300 bis BD 500 deckt den gesamten Zehnjahreszeitraum ab und macht das Angebot im Vergleich zu jährlichen Verlängerungen äußerst kostengünstig.
Für deutsche Investoren, die eine bedeutende Präsenz in Bahrain planen, ist das Golden Visa trotz höherer Anfangsinvestition oft die bessere Wahl.
Vorteile der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber den deutschen regulatorischen Anforderungen
Deutsche Unternehmer kennen sich mit komplexer Bürokratie bestens aus. Der Kontrast zum bahrainischen Self-Sponsorship-Modell könnte kaum größer sein.
In Deutschland sehen sich Nicht-EU-Bürger, die ein Geschäftsvisum beantragen, mit umfangreichen Anforderungen konfrontiert – darunter Mindestinvestitionssummen, Vorgaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen und laufende Berichtspflichten. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern und erfordert die Abstimmung mit verschiedenen Behörden.
In Bahrain gründen Sie eine Gesellschaft in etwa einer Woche, beantragen als Gesellschafter Ihr Investorenvisum und behalten die volle Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus. Kein externer Sponsor kann Ihr Visum kündigen. Kein Arbeitgeber hat Einfluss auf Ihren Einwanderungsstatus.
Diese Autonomie erweist sich besonders bei Unternehmenswechseln als wertvoll. Schließen Sie eine Gesellschaft und gründen eine neue, hängt Ihr Aufenthalt allein davon ab, dass Sie über eine aktive CR mit Gesellschafterstellung verfügen. Diese Flexibilität fördert unternehmerisches Handeln, statt es einzuschränken.
Familiennachzug für deutsche Familien
Inhaber eines Investor Visa können ihre engsten Familienangehörigen für eine abhängige Aufenthaltserlaubnis in Bahrain sponsern.
Ihr Ehepartner hat Anspruch auf ein abhängiges Visum im Rahmen Ihres Investorenvisums. Für die Beantragung müssen die Heiratsurkunde in Deutschland apostilliert und für die Verwendung in Bahrain legalisiert werden. Außerdem sind Passkopien und ärztliche Atteste erforderlich. Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis erhalten, sobald sie eine Stelle in Bahrain gefunden haben.
Kinder unter 18 Jahren gelten automatisch als Angehörige. Personen über 18 Jahren können ebenfalls als Angehörige gelten, sofern sie Vollzeitstudierende sind und weiterhin finanziell von Ihnen abhängig sind.
Die Kosten für ein Visum für Angehörige betragen ca. 100 BHD pro Person und Jahr.
Das Verfahren zur Familienzusammenführung läuft parallel zu Ihrer eigenen Visumgenehmigung oder unmittelbar danach. Die Bearbeitung dauert pro Familienangehörigem etwa zwei Wochen.
Verlängerungsverfahren für das CR-basierte Investorenvisum
Durch die jährliche Verlängerung bleibt Ihr Aufenthaltsstatus dauerhaft erhalten.
Etwa 30 Tage vor Ablauf reichen Sie die Verlängerungsanträge über das LMRA-Portal ein. Achten Sie darauf, dass Ihre CR weiterhin aktiv ist und sich Ihr Gesellschafterstatus nicht geändert hat.
Für die Verlängerung benötigen Sie alle zwei Jahre neue medizinische Atteste sowie aktuelle Lichtbilder.
Die Jahresgebühr von 200 BHD deckt jede Verlängerung ab.
Die Bearbeitung von Verlängerungen ohne Komplikationen dauert in der Regel fünf bis sieben Werktage.
Häufig gestellte Fragen deutscher Antragsteller
Kann ich meine deutsche steuerliche Ansässigkeit beibehalten, während ich ein Bahrain-Investorenvisum besitze?
Die Beibehaltung der deutschen steuerlichen Ansässigkeit bei gleichzeitiger Inhaberschaft eines Bahrain-Investorenvisums ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Prüfung der deutschen und bahrainischen Steuervorschriften erfordert. Nach deutschem Recht besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 8 AO). Allein der Erwerb eines Investorenvisums für Bahrain führt nicht automatisch zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse – insbesondere die Dauer Ihrer Abwesenheit, der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen und die Verfügbarkeit einer Wohnung in Deutschland. Es ist dringend ratsam, eine detaillierte steuerliche Beratung einzuholen, um alle Pflichten zu erfüllen und mögliche Konflikte mit dem Außensteuergesetz (insbesondere der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG) zu vermeiden. Das bahrainische Steuerrecht sieht für die meisten Unternehmen keine Körperschaftsteuer vor, mit Ausnahme von Öl- und Gasunternehmen sowie bestimmten Großunternehmen. Ihre steuerliche Behandlung richtet sich maßgeblich nach Ihrem Ansässigkeitsstaat. Zwischen Deutschland und Bahrain besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu beachten sind.
Dies hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen und der Aufenthaltsdauer in den jeweiligen Ländern ab. Das deutsche Steuerrecht berücksichtigt dabei deutlich mehr Faktoren als nur eine Aufenthaltserlaubnis. Wir empfehlen dringend, einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten deutschen Steuerberater zu konsultieren, bevor Sie Ihre steuerliche Position einschätzen. Beachten Sie insbesondere die Regelungen des Außensteuergesetzes (AuStG) und die möglichen Auswirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln).
Muss ich für die Aufrechterhaltung meines Investor Visa ganzjährig in Bahrain wohnen?
Nein. Für CR-basierte Investorenvisa gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer. Sie müssen Bahrain lediglich einmal pro Jahr einreisen, um Ihr Visum aktiv zu halten, und Ihre CR muss gültig bleiben. Eine durchgehende Anwesenheit ist nicht erforderlich.
Darf mein Ehepartner auf einem Abhängigenvisum in Bahrain arbeiten?
Ja. Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis erhalten, die es ihnen erlaubt, eine Beschäftigung in Bahrain aufzunehmen. Das einstellende Unternehmen übernimmt den Antrag auf die Arbeitserlaubnis, während der Aufenthalt an Ihr Investor-Visum gekoppelt bleibt.
Wie funktioniert das Fehlen von Ausreiseerlaubnissen in Bahrain in der Praxis?
Genau wie beschrieben. Sie buchen Ihren Flug, fahren zum Flughafen und reisen aus. Es ist keine Benachrichtigung erforderlich, keine Genehmigung nötig und es gibt kein System, das Sie durchlaufen müssen. Ihre CPR-Karte erfasst Ein- und Ausreise für aufenthaltsrechtliche Zwecke, aber keine Behörde kann Ihnen die Ausreise verweigern.
Was passiert mit meinem Visum, wenn meine Firma inaktiv wird?
Erlischt Ihre CR oder wird sie inaktiv, verliert Ihr Investor Visa seine Grundlage und kann nicht verlängert werden. Ihnen bleiben dann 30 Tage, um entweder eine neue CR mit Gesellschafterbeteiligung zu aktivieren oder einen alternativen Visumsstatus zu beantragen. Deshalb empfehlen wir, die CR stets durch rechtzeitige Verlängerungen in gutem Stand zu halten.
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