Investor-Visum in Bahrain aus Gambia – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was gambische Staatsbürger über das Investor-Visum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Ratgeber 2025.

Bahrain hat sich als erstklassiges Ziel für internationale Geschäfte und als äußerst begehrter Standort für Unternehmer etabliert, die ihre Geschäftstätigkeit über ihre Heimatmärkte hinaus ausdehnen möchten. Insbesondere für gambische Unternehmer stellen die von Bahrain gebotenen Chancen und Vorteile ein überzeugendes Angebot für die Beantragung eines Investor Visa dar. Dieser umfassende Leitfaden durchschaut die Komplexität und bietet einen klaren, praxisnahen und verbindlichen Fahrplan für die Erlangung eines Investor Visa in Bahrain.

Er behandelt alles von der Unternehmensgründung bis zur endgültigen Visumausstellung und liefert präzise Schritte, konkrete Zahlen und maßgeschneiderte, entscheidende Einblicke speziell für gambische Staatsangehörige.

Warum gambische Unternehmer Bahrain für ein Investor Visa wählen

Die Entscheidung gambischer Unternehmer, sich in Bahrain niederzulassen, wird häufig durch den krassen Unterschied zwischen den Geschäftsbedingungen beider Länder motiviert. Während Gambia als Entwicklungsland mit erheblichen Herausforderungen kämpft, bietet Bahrain ein deutlich liberales, unternehmensfreundliches und stabiles Umfeld.

Herausforderungen in Gambia, die einen Umzug nach Bahrain sinnvoll erscheinen lassen: * Hohe Körperschaftsteuer: Gambia erhebt eine Körperschaftsteuer von 27 %, die das Wachstum behindern und die Möglichkeiten zur Reinvestition von Gewinnen einschränken kann. * Währungsinstabilität: Der Gambische Dalasi (GMD) verzeichnet eine jährliche Abwertung von 10 % bis 15 % gegenüber den wichtigsten internationalen Währungen. Dieser kontinuierliche Wertverlust erschwert den internationalen Handel, die Investitionsplanung und die finanzielle Stabilität für Unternehmen, die überwiegend in GMD operieren.

* Bürokratie und begrenzte Digitalisierung: Die Gambia Revenue Authority (GRA) befindet sich zwar im Umbruch, verfügt aber weiterhin nur über eingeschränkte E-Filing-Möglichkeiten. Dies führt häufig zu umfangreicher manueller Bearbeitung, längeren Bearbeitungszeiten und administrativen Engpässen, die Geschäftsabläufe und die Einhaltung von Vorschriften erheblich verlangsamen können. * Noch unterentwickelter Bankensektor: Die Zentralbank von Gambia (CBG) beaufsichtigt einen Bankensektor, der zwar wächst, jedoch deutlich weniger fortschrittliche Dienstleistungen, eingeschränkten Zugang zu Krediten und eine geringere internationale Vernetzung bietet als etablierte Finanzplätze.

Dies erschwert den Zugang zu globalen Märkten und anspruchsvollen Finanzinstrumenten.

Bahrains entscheidende Vorteile: Im Gegensatz dazu bietet Bahrain eine strategisch günstig gelegene, hochgradig diversifizierte und robuste regulatorische Landschaft, die gezielt auf Geschäftswachstum und Stabilität ausgerichtet ist: * Null Körperschaftsteuer: Die meisten Unternehmen in Bahrain profitieren von einem Körperschaftsteuersatz von 0 %, was die Rentabilität und das Reinvestitionspotenzial erheblich steigert. Die steuerliche Situation hängt vom Ansässigkeitsland des Mandanten ab. Es sind keine allgemeinen Körperschaftsteuern für die meisten Unternehmen zu entrichten (Ausnahmen gelten für Öl/Gas und große multinationale Konzerne).

Beachten Sie die Regelungen zum Außensteuergesetz (CFC) und die Doppelbesteuerungsabkommen. * Währungsstabilität: Der Bahrain-Dinar (BHD) ist fest an den US-Dollar gekoppelt (1 BHD = 2,65 USD), was eine beispiellose Währungsstabilität gewährleistet und Währungsverlustrisiken im Zusammenhang mit dem GMD ausschließt. Dies vereinfacht internationale Transaktionen und die Finanzplanung erheblich. * Fortschrittliche digitale Infrastruktur: Bahrain verfügt über eine hochmoderne digitale Infrastruktur, einschließlich des vollständig digitalen Unternehmensregistrierungsportals Sijilat (www.sijilat.bh). Diese optimierte Online-Plattform ermöglicht eine schnelle Unternehmensgründung und eine effiziente Verwaltung aller Geschäftsangelegenheiten.

* Robuster und hochentwickelter Bankensektor: Bahrain ist ein etablierter Finanzplatz mit einem breiten Angebot lokaler und internationaler Banken, die fortschrittliche Dienstleistungen, exzellente internationale Anbindung und vielfältige Finanzprodukte bieten. * Strategischer Standort: Im Herzen des Golfs gelegen, bietet Bahrain direkten Zugang zu den wichtigsten Märkten im Nahen Osten, Nordafrika und darüber hinaus und dient als idealer Ausgangspunkt für regionale und internationale Expansion.

* Progressive Einwanderungspolitik: Bahrain zieht aktiv Talente und Investitionen durch flexible und investorenfreundliche Einwanderungsregelungen an – einschließlich des einzigartigen Vorteils der Selbstsponsoring-Möglichkeit für Unternehmenseigentümer.

Für gambische Unternehmer ist die Erlangung eines Investor Visa in Bahrain weit mehr als nur eine neue Aufenthaltserlaubnis; es ist ein struktureller Ausweg in ein Umfeld, das gezielt auf Geschäftserfolg, Stabilität und globale Vernetzung ausgerichtet ist.

Arten von Investor-Visa für Bahrainer, die gambischen Staatsangehörigen zur Verfügung stehen

Bahrain bietet Investoren verschiedene Wege, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Verständnis dieser Optionen ist der erste entscheidende Schritt bei der Wahl der für Ihre individuellen Verhältnisse passenden Lösung. Die zentralen Behörden für die Visumserteilung sind die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) und die National Population Registration Authority (NPRA).

1. Investorenvisum durch Firmengründung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und am einfachsten zugängliche Weg für Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen und betreiben möchten. Er verknüpft Ihren Aufenthaltstitel direkt mit Ihrer aktiven Commercial Registration (CR) und Ihrer Gesellschafterstellung in einem bahrainischen Unternehmen.

* Ausgestellt von: Primär durch die LMRA, die die Arbeitserlaubnis erteilt, in Abstimmung mit der NPRA, die die eigentliche Aufenthaltserlaubnis und die Smart Card (CPR/ID-Karte) ausstellt. * Voraussetzung: Sie müssen eine aktive Handelsregistereintragung (CR) für ein in Bahrain registriertes Unternehmen besitzen und dort als Gesellschafter eingetragen sein. Das setzt zunächst die Gründung einer Gesellschaft voraus. * Gültigkeit: In der Regel für ein Jahr ausgestellt, jährlich verlängerbar, sofern die CR Ihres Unternehmens weiterhin aktiv ist. * Kosten: Ca.

200 BHD pro Jahr für die LMRA-Gebühr zzgl. weiterer NPRA-Gebühren.

2. Bahrain Golden Visa (10-jähriger Aufenthalt)

Das Bahrain Golden Visa ist eine erstklassige, langfristige Aufenthaltserlaubnis, die hochkarätige Investoren, qualifizierte Fachkräfte, Remote Worker und Ruheständler anziehen soll, die Bahrain zu ihrem langfristigen Wohnsitz machen möchten. Sie bietet erweiterte Vorteile und eine deutlich längere Gültigkeitsdauer.

* Ausgestellt von: NPRA. * Gültigkeit: 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar, sofern die ursprünglichen Zulassungskriterien weiterhin erfüllt sind. * Kosten: BD 300 bis BD 500 für die NPRA-Bearbeitungsgebühr. * Antragstellerkategorien: * Investoren: Erfordert eine Investition von BHD 200.000 oder mehr in ein bahrainisches Unternehmen (z. B. Stammkapital, Vermögenserwerb) oder in Immobilien.

* Remote Worker: Es muss ein nachweisbares Einkommen von mindestens USD 2.000 pro Monat sowie ein mindestens einjähriger gültiger Arbeitsvertrag mit einem internationalen Arbeitgeber nachgewiesen werden – oder der Besitz eines international registrierten Unternehmens seit mindestens fünf Jahren. Dies ist eine hervorragende Option für gambische Unternehmer, die ihr internationales Geschäft remote führen. * Rentner: Mindestalter 50 Jahre sowie Nachweis einer Rente oder eines stabilen Investitionseinkommens von mindestens BD 1.500 (ca. USD 4.000) pro Monat.

* Spezialisten: Für Personen mit besonderen Talenten, herausragenden Qualifikationen oder hoch gefragter Expertise in kritischen Bereichen (z. B. Gesundheitswesen, Technologie, Finanzen, Ingenieurwesen, Wissenschaft), sofern dies von den zuständigen Behörden in Bahrain genehmigt wird.

3. Selbstsponsoring über Ihr eigenes Unternehmen

Einer der wesentlichen und unverwechselbaren Standortvorteile Bahrains – insbesondere im Vergleich zu den übrigen GCC-Staaten – besteht darin, dass der Inhaber einer Gesellschaft sein eigenes Aufenthaltsvisum selbst sponsern kann. Während in vielen anderen Ländern eine externe Person oder Institution als Visumsponsor benötigt wird, übernimmt in Bahrain das eigene Unternehmen diese Rolle, sobald man dessen Eigentümer ist.

Dies gilt sowohl für das CR-basierte Investor Visa als auch – in der Folge – für das Golden Visa von Investoren, die ein Unternehmen gründen.

Dieses Selbstsponsoring-Modell beseitigt Abhängigkeiten, reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und gibt Ihnen deutlich mehr Kontrolle und Autonomie über Ihren Aufenthaltsstatus. Es gewährt Ihnen eine beispiellose Unabhängigkeit, sodass Sie Ihre geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten ohne einen externen lokalen Partner oder Arbeitgeber, der Ihr Visum „hostet“, selbst verwalten können.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für ein Investorenvisum (CR-basiert)

Die Beantragung Ihres Investorenvisums in Bahrain erfolgt in einem klar definierten, mehrstufigen Verfahren. Hier eine detaillierte Aufschlüsselung, die gambischen Unternehmern jeden einzelnen wichtigen Schritt erläutert:

Phase 1: Unternehmensgründung und Registrierung

Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen können, muss Ihr Unternehmen zunächst in Bahrain gegründet werden. Die gängigste und flexibelste Rechtsform für ausländische Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL).

  • Geschäftstätigkeiten festlegen: Benennen Sie Ihre geplanten Geschäftstätigkeiten klar und eindeutig. Das Ministerium für Industrie und Handel Bahrains (MOIC) reguliert diese, und das Sijilat-Portal listet Tausende verfügbarer Optionen auf. Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewählten Tätigkeiten zu Ihrem Geschäftsplan passen.
  • Reservierung des Handelsnamens: Reservieren Sie den eindeutigen Handelsnamen Ihres Unternehmens über das Sijilat-Portal (www.sijilat.bh). Dies ist ein vollständig online abgewickelter und hochgradig optimierter Prozess. Es fallen Gebühren in Höhe von ca. 25 BHD an.
  • Mindestkapitalanforderung: Für eine WLL-Gesellschaft beträgt das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital BHD 1 (ein Bahrainischer Dinar). Basierend auf unserer praktischen Erfahrung empfehlen wir jedoch ein Stammkapital von mindestens BHD 1.000. Dies erhöht Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und zeigt ein deutlich greifbareres Engagement für Ihr Unternehmen, was sich positiv auf die Visa-Erteilung auswirken kann.
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association – MoA): Wir erstellen den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens. Dieses juristische Dokument legt die Gesellschafterdetails, das Stammkapital, die gewählten Geschäftstätigkeiten und die internen Regelungen fest. Für eine Ein-Gesellschafter-WLL (Bahrain erlaubt 100 % ausländisches Eigentum an einer WLL) ist dieser Prozess unkompliziert und kann von einem lizenzierten bahrainischen Schreibbüro oder Berater unterstützt werden.
  • Online-Antrag über Sijilat: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag auf Unternehmensregistrierung zusammen mit dem Entwurf Ihrer Satzung (MoA) und den weiteren erforderlichen Unterlagen (z. B. Kopie des Reisepasses der Gesellschafter, Nationalausweis falls zutreffend) über das Sijilat-Portal ein. Das MOIC bearbeitet diese Anträge digital und effizient.
  • CR-Erteilung: Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde und die anfänglichen MOIC-Gebühren bezahlt sind (z. B. 100–250 BHD für die Registrierung zuzüglich jährlicher Gebühren je nach Geschäftstätigkeit), wird Ihre Commercial Registration (CR) ausgestellt. Diese CR ist die offizielle rechtliche Identität Ihres Unternehmens in Bahrain.
  • *Zeitplan für Stufe 1:In der Regel 3–7 Werktage, sofern alle Unterlagen vollständig sind und die Genehmigungen zügig erteilt werden. *Kosten für Stufe 1:Für die Registrierung beim MOIC und die Handelsnamensgebühren fallen etwa 150–300 BHD an.

    Phase 2: Eröffnung eines Firmenbankkontos

    Sobald Sie Ihre CR (Commercial Registration) in Händen halten, ist der nächste entscheidende Schritt die Eröffnung eines Firmenbankkontos. Hier erweist sich das empfohlene Mindeststammkapital von 1.000 BHD als besonders vorteilhaft, da Banken Konten für Unternehmen mit nachweislichem Kapital deutlich bereitwilliger genehmigen.

  • Bankauswahl: Wählen Sie eine Bank, die am besten zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passt. Bahrain verfügt über einen robusten und wettbewerbsstarken Bankensektor mit vielen lokalen und internationalen Instituten (z. B. National Bank of Bahrain (NBB), Bahrain Kuwait Bank (BBK), HSBC, Standard Chartered, Arab Bank).
  • Unterlagen einreichen: Legen Sie der Bank Ihre CR, den Gesellschaftsvertrag (MoA), Reisepasskopien aller Gesellschafter und bevollmächtigten Vertreter sowie gegebenenfalls einen Geschäftsplan oder einen Nachweis über die Herkunft der Mittel für die Einzahlung des Stammkapitals vor.
  • Aktivierung des Firmenkontos: Sobald die Bank ihre interne Due-Diligence- und Compliance-Prüfung (KYC – Know Your Customer) abgeschlossen hat, wird Ihr Firmenkonto aktiviert. Sie können dann das Stammkapital der Gesellschaft einzahlen und die Finanzen des Unternehmens verwalten.
  • *Zeitlicher Ablauf Stufe 2:1–2 Wochen, je nach internen Prozessen der gewählten Bank und danach, wie vollständig Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Phase 3: LMRA-Arbeitserlaubnisantrag

    Nachdem Ihr Unternehmen gegründet und das Firmenkonto aktiviert wurde, können Sie nun die Beantragung Ihrer Investoren-Arbeitserlaubnis bei der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) einleiten.

  • Zugang zum LMRA-Expatriates-Portal: Ihr benannter Public Relations Officer (PRO) oder ein registrierter Berater greift für Sie auf das LMRA Expatriates Portal (expat.lmra.bh) zu und stellt dort den Visumantrag.
  • Antragseinreichung: Das Online-Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten und umfassenden Unternehmensinformationen ausgefüllt.
  • Dokumenten-Upload: Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, darunter:
  • * Kopie Ihres gültigen gambischen Reisepasses (mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit). * Kopie der aktiven Commercial Registration (CR) Ihres Unternehmens. * Kopie der Gründungsurkunde (Memorandum of Association – MoA) Ihres Unternehmens. * Aktuelle Passfotos (üblicherweise weißer Hintergrund, 4,3 x 5,5 cm).
  • Erstgenehmigung und Zahlung: Die LMRA prüft Ihren Antrag. Bei vorläufiger Genehmigung werden Sie oder Ihr PRO aufgefordert, die Visumgebühren zu bezahlen. Diese betragen ca. 200 BHD pro Jahr.
  • *Zeitplan für Stufe 3:5–10 Werktage bis zur ersten Genehmigung.

    Phase 4: Medizinische Untersuchung und polizeiliches Führungszeugnis

    Für die Arbeitserlaubnis und die anschließende Aufenthaltserlaubnis müssen Sie medizinische Eignungsuntersuchungen absolvieren und ein polizeiliches Führungszeugnis (PCC) vorlegen.

  • Pflichtärztliche Untersuchung: Nach Zahlung der LMRA-Gebühren erhalten Sie eine Überweisung für die obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung. Diese muss in einem von der LMRA zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain erfolgen. Die Untersuchung umfasst in der Regel eine allgemeine Untersuchung, Bluttests auf Infektionskrankheiten sowie eine Röntgenaufnahme. Die Kosten liegen üblicherweise bei ca. 30–50 BHD.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Ihrem Heimatland Gambia vorlegen. Dieses Zeugnis muss bestätigen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
  • *Besonderer Hinweis für gambische Staatsangehörige:Die Beantragung und Beglaubigung des PCC (Police Clearance Certificate) ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst muss das Dokument bei der gambischen Polizei (Gambia Police Force) oder der CID-Dienststelle in Banjul beantragt werden. Zweitens muss es vom Außenministerium in Banjul beglaubigt werden. Drittens ist eine Legalisierung durch die bahrainische Botschaft in Dakar (Senegal) erforderlich. Alternativ kann die Beglaubigung nach der Einreise durch das bahrainische Außenministerium erfolgen, sofern das Dokument bereits vom gambischen Außenministerium beglaubigt wurde. Dieser mehrstufige Beglaubigungsprozess bedeutet zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. *Zeitplan für Stufe 4 (Medizinische Untersuchung & polizeiliches Führungszeugnis):5–10 Werktage bis zum Vorliegen der medizinischen Ergebnisse.Planen Sie zusätzlich 1–2 Wochen speziell für die Beglaubigung und Legalisierung des gambischen PCC ein.bevor Ihr Visumantrag in Bahrain vollständig eingereicht und genehmigt werden kann.

    Stufe 5: Ausstellung der NPRA-Aufenthaltserlaubnis (Smart Card)

    Sobald Ihre medizinischen Tauglichkeitsergebnisse eingereicht und genehmigt wurden und Ihr polizeiliches Führungszeugnis (PCC) als gültig erachtet wird, erteilt die LMRA die endgültige Genehmigung für Ihre Investoren-Arbeitserlaubnis. Der letzte Schritt ist die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels bei der NPRA.

  • Endgültige LMRA-Genehmigung: Nach Abschluss aller vorherigen Schritte erteilt die LMRA die endgültige Genehmigung für Ihre Investoren-Arbeitserlaubnis.
  • Bearbeitung der NPRA-Aufenthaltserlaubnis: Nach der LMRA-Genehmigung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis von der National Population Registration Authority (NPRA) bearbeitet. Anschließend müssen Sie ein NPRA-Servicecenter (z. B. in Isa Town) aufsuchen, um die obligatorischen Fingerabdrücke abzugeben und Ihre Bahrain Smart Card (auch bekannt als CPR oder Personalausweis) abzuholen. Diese Smart Card dient als Ihr offizieller Ausweis und Ihre rechtliche Aufenthaltserlaubnis in Bahrain.
  • *Zeitplan für Phase 5:1–2 Wochen von der endgültigen LMRA-Genehmigung bis zur Ausstellung der Smart Card. *Kosten der Stufe 5:Ca. 50–100 BHD für den NPRA-Aufenthaltstitel und die Bearbeitung sowie 10 BHD für die Ausstellung der CPR-Karte.

    Checkliste der erforderlichen Dokumente

    Damit Ihr Antrag reibungslos und effizient bearbeitet werden kann, bereiten Sie bitte die folgenden Unterlagen sorgfältig vor:

    * Gültiger gambischer Reisepass: Originalreisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens zwei freien Seiten. * Passfotos: Vier bis sechs aktuelle Passfotos (4,3 x 5,5 cm) mit weißem Hintergrund. * Handelsregisterauszug (CR): Eine Kopie des aktiven CR Ihres bahrainischen Unternehmens, ausgestellt über Sijilat. * Gesellschaftsvertrag (MoA): Eine Kopie Ihres Gesellschaftsvertrags, notariell beglaubigt durch einen bahrainischen Notar. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einem LMRA-autorisierten medizinischen Zentrum in Bahrain nach Ihrer Untersuchung.

    * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Original-PCC der gambischen Polizei, ordnungsgemäß vom gambischen Außenministerium beglaubigt und anschließend von der bahrainischen Botschaft in Dakar (Senegal) oder vom bahrainischen Außenministerium legalisiert. * Geschäftskontoauszüge: Je nach Bank und Visumtyp aktuelle Geschäftskontoauszüge mit Nachweis der Geschäftstätigkeit oder einen Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals. * Privatkontoauszüge (für Golden Visa/Remote Worker): Bei Beantragung unter den Golden-Visa-Kategorien für Fernarbeiter oder Rentner: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder regelmäßiger Einkünfte (z. B. Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate).

    * Investitionsnachweis (für Golden Visa Investor): Nachweis einer Investition von über 200.000 BHD, z. B. durch Aktienzertifikate, Grundbucheinträge oder geprüfte Jahresabschlüsse des Unternehmens. * Arbeitsvertrag/Rentenbescheid (für Golden Visa Remote Worker/Retiree): Entsprechende Unterlagen gemäß der jeweiligen Golden-Visa-Kategorie. * Nachweis einer Adresse in Bahrain: Ein vorläufiger Mietvertrag, eine Hotelbuchung oder ein Schreiben eines Anbieters von Serviced Offices.

    Aufschlüsselung der Kosten und behördlichen Gebühren

    Das Verständnis des finanziellen Aufwands ist entscheidend für die Planung Ihrer Investition. Alle staatlichen Gebühren in Bahrain sind in Bahraini Dinar (BHD) ausgewiesen, der zum US-Dollar im Verhältnis 1 BHD = 2,65 USD gekoppelt ist.

    1. Kosten der Unternehmensgründung (anfänglich)

    * Reservierung des Handelsnamens: Ca. 25 BHD. * Entwurf und notarielle Beglaubigung der Satzung (MoA): 50–100 BHD (bei Inanspruchnahme eines professionellen Dienstleisters). * MOIC-Registrierungsgebühren: Ab ca. 100–250 BHD für eine WLL zuzüglich jährlicher Gebühren zwischen 50 BHD und mehreren Hundert, je nach konkreten Geschäftstätigkeiten. * Beratungs- und Anwaltsgebühren: Bei Beauftragung professioneller Dienstleister für die Unternehmensgründung müssen Sie mit Gebühren zwischen 300 BHD und über 1.000 BHD rechnen – abhängig von der Komplexität Ihres Vorhabens und dem genauen Leistungsumfang (z. B.

    Satzungserstellung, Tätigkeitsauswahl, Einreichung bei Sijilat).

    2. Gebühren für Investor-Visum (CR-basiert, jährlich)

    * LMRA-Visumgebühr: Ca. 200 BHD pro Jahr (jährlich bei Verlängerung fällig). * Medizinische Untersuchung: 30 BHD – 50 BHD. * NPRA-Aufenthaltserlaubnis-Aufkleber/Bearbeitung: 50 BHD – 100 BHD. * Ausstellung der CPR-Karte: 10 BHD. * PRO-Dienstleistungen (optional): Bei Einschaltung eines PRO oder Beraters für die Visumbeantragung fallen Gebühren zwischen 100 und 300 BHD pro Jahr an.

    Geschätzte Gesamtkosten im ersten Jahr (CR-basiertes Investorenvisum, ohne Beratung): ca. 525 BHD – 765 BHD. Geschätzte jährliche Verlängerungskosten (CR-basiertes Investorenvisum, ohne Beratung): ca. 250 BHD – 300 BHD (LMRA- und NPRA-Gebühren).

    3. Gebühren für das Bahrain Golden Visa (10 Jahre Gültigkeit)

    * NPRA Golden Visa Gebühr: 300 BHD bis 500 BHD (einmalige Gebühr für den 10-Jahres-Zeitraum). * Medizinische Untersuchung: 30 BHD – 50 BHD. * Polizeiliches Führungszeugnis – Beglaubigung (PCC): Kosten für die Beschaffung und Beglaubigung des PCC in Gambia und über die bahrainische Botschaft. Diese können variieren, liegen aber in der Regel zwischen 100 und 300 USD oder mehr, einschließlich Kurierdienst.

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