Investorenvisum in Bahrain aus Äquatorialguinea – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was Staatsangehörige Äquatorialguineas über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitablauf – der vollständige Leitfaden für 2025.

Die Gründung eines neuen Unternehmens oder die Suche nach einem stabilen, prosperierenden Umfeld für Ihr bestehendes Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung. Für Unternehmer und Investoren aus Äquatorialguinea ist Bahrain ein besonders attraktives Ziel. Mit seiner dynamischen Wirtschaft, der strategischen Lage und klaren, investorenfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen gilt das Königreich Bahrain als leuchtendes Beispiel für Chancen im Nahen Osten.

Die Herausforderungen, mit denen ausländische Investoren in Äquatorialguinea häufig konfrontiert sind – wie ein hoher Körperschaftsteuersatz von 35 %, die Komplexität der XAF-Währung und eine autoritäre Regierungsstruktur, die ausländischen Investoren nur begrenzte Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit bietet –, veranlassen viele, stabilere und berechenbarere Jurisdiktionen zu suchen. Bahrain bietet eine erfrischende Alternative: eine einladende Umgebung mit null Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen, robuster politischer Stabilität und einer Regierung, die sich ernsthaft für die Gewinnung ausländischer Direktinvestitionen einsetzt.

Entscheidend ist, dass Bahrain es Unternehmenseignern ermöglicht, ihre eigene Aufenthaltserlaubnis selbst zu sponsern. Damit entfällt die Notwendigkeit eines lokalen Partners oder Arbeitgebers, der für sie bürgt – ein krasser Gegensatz zu den oft restriktiven Sponsoring-Systemen, die anderswo üblich sind. Die steuerliche Behandlung hängt vom Ansässigkeitsstaat des Investors ab; dabei sind Vorschriften wie das deutsche Außensteuergesetz (CFC-Regeln) zu beachten.

Dieser umfassende Leitfaden richtet sich speziell an Staatsangehörige Äquatorialguineas und bietet einen fundierten, praxisnahen Fahrplan zur Erlangung eines Investor Visa in Bahrain für 2025. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung bei der Betreuung internationaler Unternehmer erklären wir verständlich und ohne Fachchinesisch den gesamten Prozess, die Voraussetzungen und die Vorteile – für einen reibungslosen Wechsel in dieses dynamische Golfkönigreich.

Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für Staatsangehörige Äquatorialguineas

Bahrain bietet ausländischen Staatsangehörigen mehrere klar unterschiedliche Wege, um durch Investitionen oder Unternehmensgründung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die genaue Kenntnis dieser Möglichkeiten ist der erste Schritt, um die passende Lösung für Ihre unternehmerischen Ziele und Ihre langfristigen Aufenthaltspläne zu finden.

1. Investorenvisum durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und direkteste Weg für aktive Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen und betreiben möchten. Er ist direkt an Ihren Eigentumsanteil an einem bahrainischen Unternehmen gebunden.

* Wer stellt es aus? Das Investor-Visum wird hauptsächlich von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) in enger Abstimmung mit der National Population Registration Authority (NPRA) erteilt. Die LMRA ist für den Arbeitserlaubnis-Teil zuständig, während die NPRA Ihren Aufenthalt verwaltet und Ihre Bahraini Smart Card (ID) ausstellt. * Wichtige Voraussetzung: Um in Frage zu kommen, müssen Sie über eine aktive Commercial Registration (CR) in Bahrain verfügen und als Gesellschafter in dieser CR eingetragen sein.

Ihre Gesellschaft kann eine „With Limited Liability“ (WLL) sein, die eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft erlaubt. Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL beträgt zwar nur BHD 1, wir empfehlen jedoch dringend, das Stammkapital Ihres Unternehmens mit mindestens BHD 1.000 anzusetzen. Dieses höhere Kapital erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und signalisiert der LMRA ausreichendes Engagement, was die Genehmigung des Investorenvisums deutlich vereinfacht. * Antragsverfahren: Der Antrag wird über das LMRA Expatriates Portal eingereicht, sobald Ihr Unternehmen rechtlich registriert und operativ ist.

* Gültigkeitsdauer & Verlängerung: Das Visum gilt ein Jahr und kann jährlich verlängert werden, sofern Ihr Unternehmen aktiv bleibt und alle lokalen Vorschriften eingehalten werden. * Kosten: Die staatlichen Gebühren für dieses Visum betragen ca. BHD 200 pro Jahr.

2. Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthaltserlaubnis)

Für diejenigen, die langfristige Stabilität und größere Flexibilität suchen, bietet das Bahrain Golden Visa einen prestigeträchtigen, 10 Jahre gültigen und verlängerbaren Aufenthalt. Dieses Visum wird direkt von der National Population Registration Authority (NPRA) ausgestellt und richtet sich an einen breiteren Personenkreis.

* Kategorien für Staatsangehörige Äquatorialguineas: Das Golden Visa richtet sich an verschiedene Gruppen. Für Unternehmer und Fachkräfte sind vor allem die Kategorien „Investor“ und „Remote Worker“ relevant: * Investor: Diese Kategorie erfordert eine Mindestinvestition von BHD 200.000 in Bahrain. Die Investition kann in verschiedenen Formen erfolgen – etwa durch den Erwerb von Immobilien, den Kauf von Anteilen an einem bahrainischen Unternehmen oder eine direkte Investition in ein neues oder bestehendes Unternehmen.

* Remote Worker: Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von USD 2.000 pro Monat (oder dessen Gegenwert in anderen Währungen) sowie ein gültiger Arbeitsvertrag oder der Nachweis der selbstständigen Tätigkeit bzw. der Unternehmenseigentümerschaft außerhalb Bahrains. Das Einkommen muss zwingend außerhalb Bahrains erzielt werden. * Rentner: Personen ab 50 Jahren, die eine stabile Rente oder ein monatliches Einkommen von mindestens BHD 4.000 nachweisen können, sind berechtigt. * Spezialist: Hochqualifizierte Fachkräfte in anerkannten Bereichen (z. B.

Ärzte, Ingenieure, IT-Experten) können ebenfalls einen Antrag stellen, sofern sie die jeweiligen Qualifikations- und Erfahrungsanforderungen erfüllen. * Vorteile: Das Golden Visa bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, Angehörige (Ehepartner und Kinder) zu sponsern, eine deutlich längere Aufenthaltserlaubnis ohne jährliche Verlängerung sowie die Freiheit, weder ein Unternehmen führen noch sich für eine Mindestzeit physisch in Bahrain aufhalten zu müssen. * Kosten: Die staatlichen Gebühren für das Golden Visa liegen zwischen BHD 300 und BHD 500 für die 10-jährige Aufenthaltserlaubnis.

3. Selbstsponsoring über die eigene Firma (Schlüsselmerkmal des CR-basierten Visums)

Dies ist keine eigenständige Visakategorie, sondern ein entscheidender Vorteil, der im Rahmen des bahrainischen Investorenvisums integriert ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Golf-Kooperationsrats-Staaten (GCC) erlaubt Bahrain Unternehmensinhabern, ihre Aufenthaltserlaubnis direkt selbst zu sponsern. Das bedeutet, dass Sie keinen externen bahrainischen Sponsor benötigen. Ihr eigenes registriertes Unternehmen in Bahrain übernimmt die Sponsorenrolle, sodass Sie die volle Kontrolle und Unabhängigkeit über Ihren Aufenthaltsstatus behalten. Dieses hohe Maß an Eigenständigkeit unterscheidet sich deutlich von den oft restriktiven Sponsoring-Systemen in anderen Ländern.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für das CR-basierte Investorenvisum

Die Beantragung Ihres Investorenvisums in Bahrain erfolgt in zwei Hauptphasen: der Gründung Ihres Unternehmens und der anschließenden Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Hier eine detaillierte, nummerierte Anleitung:

Phase 1: Unternehmensgründung (vor Visum)

  • Definieren Sie Ihr Unternehmen und wählen Sie die Tätigkeiten aus:
  • Definieren Sie zunächst klar Ihre Geschäftsidee. Dazu gehört die Auswahl der passenden gewerblichen Tätigkeiten für Ihre Commercial Registration (CR). Das Ministerium für Industrie und Handel Bahrains bietet über sein Portal Sijilat.bh eine breite Palette an Aktivitäten an. Stellen Sie sicher, dass Ihre gewählten Tätigkeiten zu Ihrem Geschäftsplan und Ihren künftigen operativen Abläufen passen.

  • Firmenregistrierung über das Sijilat-Portal:
  • Das Herzstück Ihrer Unternehmensgründung ist die Registrierung Ihrer Gesellschaft über das Online-Portal Sijilat.bh. *Unternehmensform wählen:Für ausländische Investoren ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) die gängigste und empfohlene Rechtsform. Sie ermöglicht eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft. *Mindestkapitalanforderung:Rechtlich kann eine WLL mit einem Mindeststammkapital von nur BHD 1 gegründet werden. Um jedoch die Eröffnung eines Bankkontos zu erleichtern und der LMRA ausreichend Engagement für die Genehmigung eines Investor Visa nachzuweisen,Wir empfehlen dringend, das Stammkapital Ihrer Gesellschaft mit mindestens 1.000 BHD anzusetzen.Aufbau in Bahrain: Wir beraten Sie umfassend bei der Gründung Ihres Unternehmens im Königreich Bahrain. Unser Service umfasst die komplette administrative Abwicklung – von der Einholung der CR (Commercial Registration) über die Registrierung bei MOICT, LMRA und NPRA bis hin zur Einholung aller erforderlichen Genehmigungen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess, einschließlich der Wahl der passenden Rechtsform (z. B. WLL – With Limited Liability), der Eröffnung von Bankkonten und der Beantragung eines Investor Visa. Besonderen Wert legen wir auf die Einhaltung aller lokalen Vorschriften und die optimale steuerliche Strukturierung unter Berücksichtigung internationaler Abkommen und der spezifischen Regelungen Ihres Heimatlandes. Die Bahrainische Zentralbank (CBB) und die National Personal Registration Authority (NPRA) sind zentrale Behörden, deren Anforderungen wir präzise erfüllen. Ihre persönliche Identifikation erfolgt über die CPR (Civil Personal Registration). Wir informieren Sie detailliert über die steuerlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen und Hinweisen zur steuerlichen Compliance (z. B. im Hinblick auf das deutsche Außensteuergesetz). Wichtig: Für die meisten Unternehmen fällt keine Körperschaftsteuer an (Ausnahmen gelten für Öl/Gas und große multinationale Konzerne). Die konkrete steuerliche Behandlung richtet sich nach Ihrem Ansässigkeitsstaat.Bestellung von Geschäftsführer und Gesellschafter:Sie bestellen sich selbst zum Direktor und alleinigen Gesellschafter (bei 100 % Beteiligung) oder erklären weitere Gesellschafter. Eine Person kann 100 % der Anteile halten. *Eingetragener Sitz:Für Ihre CR (Handelsregister) benötigen Sie eine physische Geschäftsadresse in Bahrain. Je nach Geschäftstätigkeit und Anforderungen kann dies ein klassisches Büro, ein Serviced Office oder auch ein virtuelles Büro sein. *Handelsnamenreservierung:Reservieren Sie Ihren gewünschten Firmennamen über Sijilat. *Finale Einreichung:Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Memorandum of Association, Angaben zu den Geschäftsführern etc.) über das Portal ein. Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR) vom Ministerium für Industrie und Handel (MOICT). *Ferngründung:Befinden Sie sich während der Firmengründung nicht in Bahrain, können Sie mit einer notariellen Vollmacht (POA) einen lokalen Vertreter bestellen. Die Vollmacht muss vom Außenministerium von Äquatorialguinea sowie von der bahrainischen Botschaft in Malabo oder einer nahegelegenen akkreditierten Botschaft beglaubigt werden.

  • Firmenbankkonto eröffnen:
  • Sobald Sie Ihre CR in Händen halten, ist der nächste entscheidende Schritt die Eröffnung eines Firmenkontos in Bahrain. Dies ist unerlässlich, um Ihre CR für bestimmte Aktivitäten zu aktivieren, finanzielle Aktivität nachzuweisen und – vor allem – den Antrag auf ein Investor Visa zu stellen. Die Banken verlangen in der Regel Ihre CR, die Gründungsurkunde (MoA), Kopien der Reisepässe der Gesellschafter sowie eine Einlage. Die empfohlene Stammeinlage von 1.000 BHD ist dabei äußerst hilfreich, denn viele Banken zögern, Konten für Gesellschaften mit nur 1 BHD Kapital zu eröffnen. Bei Neugründungen besonders beliebt sind die Bank ABC, die National Bank of Bahrain (NBB) und das Kuwait Finance House (KFH).

    Phase 2: Beantragung des Investorenvisums (nach CR)

  • Erforderliche Dokumente zusammenstellen:
  • Sobald Ihr Unternehmen registriert ist und Ihr Bankkonto aktiviert wurde, beginnen Sie mit der Zusammenstellung aller erforderlichen persönlichen und unternehmensbezogenen Unterlagen. Eine umfassende Checkliste finden Sie im nächsten Abschnitt. Achten Sie besonders auf Dokumente aus Äquatorialguinea, da diese zusätzliche Beglaubigungsschritte erfordern.

  • Online-Antrag über das LMRA-Expatriates-Portal:
  • Rufen Sie das LMRA Expatriates Portal auf (www.lmra.gov.bh). Als eingetragener Gesellschafter auf dem CR Ihres Unternehmens beantragen Sie Ihre Investoren-Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis). Das System übernimmt Ihre Firmendaten direkt aus Sijilat. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt sind und mit Ihrem CR übereinstimmen. Laden Sie alle geforderten Nachweise hoch. Zahlen Sie die Visagebühr (ca. 200 BHD).

  • LMRA-Prüfung und Ersterteilung der Genehmigung:
  • Die LMRA prüft Ihren Antrag und die hochgeladenen Dokumente. Sie kann zusätzliche Informationen oder Erläuterungen anfordern. Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie eine vorläufige Genehmigung, die in der Regel bedeutet, dass Sie mit der medizinischen Untersuchung und der Fingerabdruckaufnahme fortfahren können.

  • Medizinische Untersuchung in Bahrain:
  • Sie müssen eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung in einer zugelassenen staatlichen Klinik oder einem privaten medizinischen Zentrum in Bahrain durchführen lassen. Diese Untersuchung umfasst eine allgemeine Gesundheitsprüfung, Bluttests sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Abklärung übertragbarer Krankheiten. Die Kosten liegen in der Regel bei 30–50 BHD.

  • Fingerabdruckaufnahme und Smart-Card-Registrierung (NPRA):
  • Nach der medizinischen Freigabe besuchen Sie die National Population Registration Authority (NPRA), um Fingerabdrücke abgeben zu lassen. Gleichzeitig beantragen Sie Ihre bahrainische Smart Card (Personalausweis), auch bekannt als Central Population Register (CPR) Card. Diese Karte dient als Ihr offizieller Identitätsnachweis in Bahrain und enthält Ihre Aufenthaltsdaten.

  • Visumserteilung und Aufenthaltserlaubnis:
  • Sobald alle Überprüfungen (Sicherheits-, medizinische und administrative Prüfungen) abgeschlossen und sowohl von der LMRA als auch von der NPRA genehmigt wurden, wird Ihr Investor Visa offiziell erteilt. In der Regel erhalten Sie dann eine elektronische Aufenthaltserlaubnis, und Ihre Smart Card kann abgeholt werden.

  • Aktivierung:
  • Mit Visum und Smart Card in der Hand sind Sie nun rechtmäßiger Einwohner Bahrains und können Ihr Unternehmen frei führen sowie im Königreich leben. Inhaber eines Passes aus Äquatorialguinea erhalten in der Regel bei der Einreise ein Visum für Kurzaufenthalte. Dieses ermöglicht die Einreise nach Bahrain, um die biometrischen Daten und die medizinische Untersuchung abzuschließen.

    Checkliste der erforderlichen Unterlagen

    Alle Unterlagen müssen sorgfältig und frühzeitig vorbereitet werden – das ist entscheidend für einen reibungslosen Antragsprozess.

    * Gültiger Reisepass: Ihr Reisepass muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt in Bahrain hinaus gültig sein. * Handelsregisterauszug (CR) und Gesellschaftsvertrag (MoA): Kopien der CR-Bescheinigung Ihres Unternehmens sowie des Gesellschaftsvertrags (oder gleichwertiger Gründungsdokumente), aus denen hervorgeht, dass Sie Gesellschafter sind. * Passfotos: Aktuelle, hochauflösende Passfotos mit weißem Hintergrund. In der Regel werden 2–4 Fotos benötigt (4,5 cm x 3,5 cm). * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung in Bahrain nach erfolgter Untersuchung.

    * Polizeiliches Führungszeugnis (Good Conduct Certificate): Dieses Dokument ist von zentraler Bedeutung. Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland Äquatorialguinea (ausgestellt vom Innenministerium oder einer gleichwertigen Behörde) einholen. Hierfür ist in der Regel ein mehrstufiger Beglaubigungsprozess erforderlich: 1. Legalisierung durch das Außenministerium in Malabo. 2. Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft in Malabo oder – falls nicht möglich – durch die bahrainische Botschaft in einem Nachbarland (z. B. Yaoundé, Kamerun) bzw. über einen professionellen Dokumenten-Clearing-Service.

    Planen Sie für diesen Schritt ausreichend Zeit ein, da in Äquatorialguinea mit Komplikationen und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. * Kontoauszüge: Persönliche und/oder betriebliche Kontoauszüge, die ausreichende finanzielle Mittel oder Geschäftstätigkeit belegen. Bei privaten Auszügen sind in der Regel die Umsätze der letzten drei bis sechs Monate erforderlich. Bei Firmenkonten ist der Nachweis der Bareinzahlung von 1.000 BHD zwingend.

    * Nachweis der Wohnadresse in Bahrain: Kopie Ihres Mietvertrags für eine Immobilie in Bahrain oder eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens auf Ihren Namen. Bei Erstanträgen genügt in der Regel eine Hotelbuchung. * Nachweis der Wohnadresse in Äquatorialguinea: Eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens oder ein Kontoauszug mit Ihrer Wohnanschrift in Äquatorialguinea. * Bildungsabschlüsse/Lebenslauf (CV): Für das reguläre CR-basierte Investorenvisum in der Regel nicht zwingend erforderlich. Sie können jedoch bei bestimmten Geschäftstätigkeiten oder bei Beantragung der „Specialist“-Kategorie im Rahmen des Golden Visa angefordert werden.

    * Ausgefülltes LMRA-Antragsformular: Das online über das Expatriates Portal ausgefüllte Antragsformular.

    Kosten- und Behördengebühren – Aufschlüsselung (Schätzungen 2025)

    Die genaue Kenntnis der anfallenden Kosten ist entscheidend für die Planung Ihres Umzugs nach Bahrain. Hier eine Übersicht der wichtigsten staatlichen und damit verbundenen Gebühren:

    | Posten | Kosten (BHD) | Ungefährer Gegenwert in USD | Anmerkungen | | :--------------------------------------- | :------------------- | :------------------------------- | :------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Firmenregistrierung (Sijilat-Gebühren) | 150 – 300 | 400 – 800 $ | Die anfänglichen Einrichtungsgebühren variieren je nach Geschäftstätigkeit. Jährliche Verlängerungsgebühren fallen ebenfalls an (ca. 200–300 BHD). | | Notargebühren für den Gesellschaftsvertrag | 25 – 50 | 65 – 130 $ | Für die notarielle Beglaubigung des Memorandum of Association.

    | | Mindesteinlage auf dem Firmenbankkonto | 1.000 (empfohlen) | 2.650 $ | Dies ist eine Einlage auf dem Firmenkonto und keine staatliche Gebühr. Sehr zu empfehlen für eine reibungslose Kontoeröffnung und Visumgenehmigung. | | LMRA-Gebühr für das Investorenvisum | 200 (jährlich) | 530 $ | Staatliche Gebühr für das auf dem CR basierende Investorenvisum. Wird jährlich fällig.

    | | Gebühren für die medizinische Untersuchung | 30 – 50 | 80 – 130 $ | Für die vorgeschriebene medizinische Tauglichkeitsuntersuchung in Bahrain. | | Bahrainische Smart Card (ID/CPR-Karte) | 10 – 20 | 25 – 50 $ | Für die Ausstellung des offiziellen Personalausweises. | | Gebühren für die Beglaubigung des polizeilichen Führungszeugnisses (Äquatorialguinea) | 50 – 150 | 130 – 400 $ | Variiert stark je nach Botschaft, Beglaubigungsdienst und Kurierkosten.

    Rechnen Sie mit zusätzlicher Zeit und ggf. höheren Kosten. | | Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Gebühr) | 300 – 500 | 800 – 1.300 $ | Für die 10-jährige Aufenthaltserlaubnis anstelle der jährlichen LMRA-Gebühr. | | Gebühren für das Visum für Angehörige (pro Person) | 100 – 150 (jährlich) | 265 – 400 $ | Ungefähre jährliche Kosten für die Beantragung eines Visums für Ehepartner oder Kinder.

    | | Professionelle Beratungs- und Servicegebühren | Variieren erheblich | Variieren erheblich | Falls Sie einen Geschäfts- oder Einwanderungsberater mit der Unternehmensgründung, Visumanträgen und Dokumentenvorbereitung beauftragen. Separate Kosten. | | Geschätzte Gesamtkosten im ersten Jahr (ohne Einlage) | Ca. 450 – 700 BHD | 1.200 – 1.850 $ | Dies ist eine allgemeine Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können abweichen. |

    Hinweis zu Überweisungen in XAF: Die Überweisung von Geldern aus Äquatorialguinea (XAF) nach Bahrain (BHD) zum Zweck der Investition oder Kapitaleinlage kann Devisenbeschränkungen unterliegen. Die Zentralbank von Äquatorialguinea (BEAC) kann für Überweisungen über 10 Millionen XAF eine Genehmigung verlangen. Dabei müssen Sie den Investitionszweck nachweisen. Viele Staatsangehörige Äquatorialguineas nutzen USD-Konten in Drittländern (z. B. in Singapur oder den VAE) als Zwischenstation, um solche Transfers zu erleichtern.

    Bearbeitungsdauer

    Die hohe Effizienz der bahrainischen Behörden ist ein großer Vorteil für Investoren.

    * Unternehmensgründung: Dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen von der ersten Einreichung bis zum Erhalt der Handelsregisterbescheinigung (CR). * Eröffnung eines Firmenbankkontos: Dauert normalerweise 1 bis 2 Wochen nach der Unternehmensgründung, sofern alle Unterlagen vollständig sind und das empfohlene Stammkapital von 1.000 BHD für die Einzahlung bereitsteht.

    * Bearbeitung des Standard-Investorenvisums (LMRA): Sobald alle erforderlichen Dokumente korrekt über das LMRA-Portal eingereicht wurden, dauert die Bearbeitung eines Standard-Investorenvisums in der Regel 2 bis 4 Wochen bis zur Genehmigung und Ausstellung. * Beschleunigte Bearbeitung des Investorenvisums: In manchen Fällen und bei vollständiger Erfüllung aller Voraussetzungen kann der LMRA-Prozess gegen eine zusätzliche Gebühr auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.

    * Bearbeitung des Bahrain Golden Visa (NPRA): Anträge auf das Golden Visa werden nach vollständiger Einreichung bei der NPRA in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Wochen abgeschlossen. * Besonderer Hinweis für Äquatorialguinea (Dokumentenbeglaubigung): Aufgrund der vorgeschriebenen Botschaftsbeglaubigung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses und ggf. weiterer Dokumente aus Äquatorialguinea empfehlen wir, zusätzlich 1 bis 2 Wochen (oder mehr) für die Phase der Dokumentenbeschaffung und Beglaubigung vor der Antragstellung einzuplanen. Dieser Zeitpuffer verhindert Verzögerungen durch externe Verwaltungsverfahren.

    Rechnen Sie mit 10–14 Tagen beim Außenministerium sowie der anschließenden Prüfung durch die bahrainische Botschaft.

    Gesamte geschätzte Dauer vom Start bis zum Visum in der Hand: Für ein Standard-CR-basiertes Investorenvisum ist mit einem Gesamtzeitraum von 6 bis 10 Wochen zu rechnen. Bei Nutzung eines beschleunigten Verfahrens und effizienter Vorbereitung aller Unterlagen lässt sich dieser Zeitraum gegebenenfalls auf 4 bis 6 Wochen verkürzen.

    Bahrain Golden Visa: Eine erstklassige Option für den langfristigen Aufenthalt

    Für Investoren aus Äquatorialguinea, die mehr langfristige Sicherheit, größere Flexibilität und einen noch reibungsloseren Ablauf wünschen, ist das Bahrain Golden Visa eine hervorragende Option. Diese 10-jährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis bietet erhebliche Vorteile:

    * Erhöhte Stabilität: Keine jährlichen Verlängerungen erforderlich – über ein volles Jahrzehnt hinweg genießen Sie damit Sicherheit und beste Voraussetzungen für eine langfristige Planung. * Familiennachzug: Sie können Ihren Ehepartner und Ihre Kinder (unter 21 Jahren; unverheiratete Töchter jeden Alters in manchen Fällen auch darüber hinaus) nahtlos sponsern, damit diese zu Ihnen nach Bahrain kommen können. * Investitionsbasiert: Der Hauptweg für Investoren führt über den Nachweis einer Investition von mindestens 200.000 BHD in die bahrainische Wirtschaft.

    Dieses Engagement unterstreicht Ihre Verbundenheit mit dem Königreich und eröffnet den Zugang zu diesem Premium-Aufenthaltsstatus. Zu den Investitionsmöglichkeiten zählen der Erwerb von Immobilien, eine Beteiligung an einem bestehenden bahrainischen Unternehmen oder genehmigte bahrainische Staatsanleihen bzw. Fonds. * Flexibilität für Remote Worker: Für Personen mit einem stabilen Einkommen aus

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