Investor-Visum in Bahrain für Staatsbürger der Dominikanischen Republik – Der vollständige Leitfaden 2025

Alles, was Staatsangehörige der Dominikanischen Republik über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitplan – der komplette Ratgeber 2025.

Für Unternehmer und Investoren aus der Dominikanischen Republik, die ihre geschäftlichen Horizonte erweitern möchten, ist Bahrain ein äußerst attraktives Ziel. Dank seiner strategischen Lage, offenen Wirtschaft und sehr einladenden Rahmenbedingungen hat sich das Königreich Bahrain als eine der führenden Adressen für internationale Talente und Investitionen etabliert.

Dieser umfassende Leitfaden – basierend auf unserer langjährigen Erfahrung bei der Betreuung dominikanischer Unternehmen – erläutert alle Aspekte der Beantragung eines Investor Visa in Bahrain im Jahr 2025 und zeigt Ihnen einen klaren, sicheren Weg für Ihre Expansion auf. Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, Hinweise zu Doppelbesteuerungsabkommen und die expliziten Vorbehalte zur Steuereinhaltung (CFC/Außensteuergesetz). Die allgemeine Körperschaftsteuer entfällt für die meisten Unternehmen (Ausnahmen gelten für Öl/Gas und große multinationale Konzerne); die steuerliche Situation hängt vom Ansässigkeitsstaat des Mandanten ab.

Warum Unternehmer aus der Dominikanischen Republik das Investor Visa von Bahrain wählen

Unternehmer in der Dominikanischen Republik navigieren häufig durch ein komplexes heimisches Steuer- und Regulierungsumfeld. Im Inland unterliegen Unternehmen einer erheblichen Körperschaftsteuer von 27 % sowie einem mehrstufigen Vorauszahlungssystem für die DGII (Dirección General de Impuestos Internos), das in drei jährliche Raten unterteilt ist. Darüber hinaus erheben die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der TSS (Tesorería de la Seguridad Social) Arbeitgeber zusätzlich mit 11,71 %. Diese finanziellen und administrativen Hürden können Rentabilität, Cashflow und die allgemeine operative Leichtigkeit erheblich beeinträchtigen.

Bahrain bietet im Gegensatz dazu ein bemerkenswert vereinfachtes und attraktives Finanzökosystem. Die weit überwiegende Mehrheit der Unternehmen in Bahrain profitiert von einer Körperschaftsteuer von 0 %, was einen erheblichen Vorteil bei der Gewinnmaximierung und der Möglichkeit der Reinvestition darstellt. Neben der Steuerbelastung zeichnet sich das Königreich durch unerschütterliche politische Stabilität, eine vollständig an den US-Dollar gekoppelte Währung (Bahraini Dinar), die für wirtschaftliche Planungssicherheit sorgt, sowie ein außergewöhnlich übersichtliches und einfach zu handhabendes Regulierungsumfeld aus.

Seine zentrale Lage im Arabischen Golf macht es zu einem idealen Drehkreuz für den Zugang zu lukrativen Märkten im gesamten Nahen Osten, Nordafrika und auf den globalen Handelsrouten.

Für Unternehmen, die höchste Effizienz, deutlich niedrigere Betriebskosten und direkten Zugang zu dynamischen Märkten suchen – ohne die Komplexität hoher Steuerlasten und aufwendiger Sozialversicherungspflichten –, bietet Bahrain eine einzigartige Chance. Darüber hinaus überzeugt Bahrain nicht nur mit geschäftlichen Vorteilen, sondern auch mit hoher Lebensqualität, erstklassiger Infrastruktur und einer multikulturellen, weltoffenen Gesellschaft, die Expats und ihren Familien den Umzug erleichtert.

Arten von Bahrain-Investorenvisa für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik

Bahrain bietet Investoren und Unternehmern mehrere klar definierte Wege zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Diese sind auf unterschiedliche Investitionshöhen, Geschäftsziele und langfristige Vorstellungen zugeschnitten. Für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik, die einen strategischen Umzug planen, ist es wichtig, diese Möglichkeiten genau zu kennen.

1. Investor Visa durch Firmengründung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und direkteste Weg für Unternehmer. Ihr Aufenthaltsstatus ist direkt an Ihren Eigentumsanteil an einer im Königreich Bahrain registrierten Gesellschaft gekoppelt und schafft so eine klare Verbindung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem rechtmäßigen Aufenthalt im Königreich.

* Ausstellende Behörde: Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ist die zuständige Regierungsbehörde für die Bearbeitung und Ausstellung dieses Investorenvisums. * Voraussetzungen: Voraussetzung ist eine aktive Commercial Registration (CR) in Bahrain, in der Sie offiziell als Gesellschafter eingetragen sind. Dies sichert Ihre rechtliche Stellung als Geschäftsinhaber. * Ablauf: Der Antrag wird in der Regel über das LMRA Expatriates Portal gestellt und bearbeitet.

Dies kann entweder direkt durch den bevollmächtigten Vertreter Ihres Unternehmens oder – was deutlich häufiger der Fall ist – durch einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Unternehmensberater erfolgen. * Kosten & Gültigkeit: Die staatliche Gebühr beträgt ca. BD 200 pro Jahr. Das Visum ist jährlich verlängerbar, sofern Ihr Unternehmen weiterhin aktiv und compliant ist. * Vorteil: Mit diesem Visum können Sie sich legal in Bahrain aufhalten, Ihr Unternehmen betreiben und unmittelbar führen.

Es bildet damit die unverzichtbare Grundlage für alle Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Bahrain.

2. Bahrain Golden Visa

Das Bahrain Golden Visa wurde als strategische Initiative zur Gewinnung von Langzeitresidenten und vermögenden Privatpersonen eingeführt. Es bietet deutlich mehr Stabilität und ein umfassendes Leistungspaket und ist damit eine attraktive Wahl für alle, die eine langfristige Vision für Bahrain haben.

* Ausstellende Behörde: Die National Population Registration Authority (NPRA) ist direkt für die Verwaltung und Ausstellung des Golden-Visa-Programms zuständig. * Gültigkeit: Dabei handelt es sich um ein stark nachgefragtes, 10 Jahre gültiges und verlängerbares Aufenthaltsvisum, das im Vergleich zum jährlichen CR-basierten Investorenvisum deutlich mehr Stabilität und Sicherheit bietet. * Kategorien: Das Golden Visa ist in mehreren unterschiedlichen Kategorien erhältlich, die auf die Bedürfnisse einer breiten Palette von Antragstellern zugeschnitten sind: * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD.

Diese kann in Immobilien, Beteiligungen an bestehenden Unternehmen oder in die Gründung neuer Unternehmen in Bahrain fließen. * Remote Worker: Richtet sich an internationale Fachkräfte, die mindestens 2.000 USD pro Monat aus nicht-bahrainischen Quellen verdienen und eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren, die eine nachweisbare Rente oder ein regelmäßiges Einkommen von mindestens 4.000 BHD pro Monat vorweisen können.

* Spezialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in genehmigten, gefragten Branchen, die bestimmte Ausbildungs-, Erfahrungs- und berufliche Voraussetzungen erfüllen. * Kosten: Die offiziellen staatlichen Gebühren für ein Golden Visa liegen je nach Kategorie und Gültigkeitsdauer zwischen 300 BD und 500 BD. * Vorteile: Neben der langen Gültigkeitsdauer profitieren Inhaber eines Golden Visa vor allem von der Möglichkeit der Selbstsponsoring, der unkomplizierten Einbeziehung von Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) sowie der uneingeschränkten Aufenthaltsdauer außerhalb Bahrains – und damit von maximaler Flexibilität und Bewegungsfreiheit.

3. Selbstsponsoring durch Unternehmenseigentum

Ein klarer und sehr geschätzter Vorteil Bahrains gegenüber vielen anderen GCC-Staaten (Gulf Cooperation Council) ist die Möglichkeit, dass der Firmeninhaber sein eigenes Visum selbst sponsern kann. Das bedeutet, dass Sie keinen externen lokalen Sponsor (oft „Kafeel“ genannt) benötigen, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Stattdessen übernimmt Ihr eigenes Unternehmen, an dem Sie als Gesellschafter beteiligt sind, die Rolle des offiziellen Sponsors.

Diese einzigartige Regelung gewährt Unternehmern aus der Dominikanischen Republik beispiellose Kontrolle, Unabhängigkeit und Autonomie bei der Verwaltung ihres Aufenthaltsstatus. Sie beseitigt ein häufiges bürokratisches Hindernis und stellt sicher, dass Ihr Aufenthaltsrecht in Bahrain direkt an Ihr eigenes Unternehmen gekoppelt ist und nicht von einer externen Stelle abhängt. Dieses Modell der Selbst-Sponsoring ist ein zentraler Eckpfeiler des investorenfreundlichen Umfelds Bahrains.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Investor-Visum

Die Beantragung kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch wenn man sie in überschaubare Schritte zerlegt, wird der Ablauf klar und unkompliziert. Hier finden Sie eine detaillierte, schrittweise Anleitung für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik.

Schritt 1: Unternehmensgründung in Bahrain

Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen können, ist die Gründung eines rechtmäßigen Unternehmens in Bahrain die grundlegende Voraussetzung. * Wählen Sie Ihre Rechtsform: Die gängigste und am meisten empfohlene Rechtsform für ausländische Unternehmer – insbesondere für diejenigen, die 100 % Eigentum anstreben – ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL). Eine WLL ermöglicht es einer einzelnen Person, das gesamte Unternehmen zu halten.

* Mindestkapital: Das gesetzliche Mindeststammkapital für eine WLL beträgt zwar nur 1 BHD, wir empfehlen jedoch nachdrücklich ein Mindeststammkapital von 1.000 BHD. Dies vereinfacht den oft schwierigen Prozess der Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und erhöht die Chancen auf Erteilung eines Investorenvisums deutlich, da es gegenüber Behörden und Banken ernsthafte Absicht und finanzielle Solidität signalisiert. * Geschäftszweck festlegen: Beschreiben Sie Ihre geplanten Geschäftstätigkeiten klar und präzise. Diese werden in Ihrer Handelsregistereintragung (CR) offiziell festgehalten und müssen zum Unternehmensgegenstand passen.

* Registrierungsportal: Die Unternehmensgründung erfolgt überwiegend über das Sijilat-Portal (sijilat.bh), Bahrains zentrales Online-Registrierungssystem für Unternehmen. Rechnen Sie mit Einrichtungsgebühren von ca. 20 BHD sowie einer CR-Ausstellungsgebühr von 150 BHD.

Schritt 2: Gewerbeanmeldung (CR) einholen

* Antrags­einreichung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag auf Unternehmensgründung beim Ministry of Industry and Commerce (MOIC) über das Sijilat-Portal ein. Dieser entscheidende Schritt umfasst die Ausarbeitung und Einreichung Ihres Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association – MoA) und Ihrer Satzung (Articles of Association – AoA) sowie detaillierter Gesellschafterinformationen und der geplanten Geschäftstätigkeiten. * Genehmigung: Das MOIC prüft Ihren Antrag sorgfältig. Sofern alle eingereichten Unterlagen korrekt und vollständig sind, erfolgt die Genehmigung in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen.

Nach der Genehmigung erhält Ihr neu gegründetes Unternehmen seine eindeutige Handelsregisternummer (Commercial Registration – CR), die seine rechtliche Existenz begründet.

Schritt 3: Firmenbankkonto eröffnen

* Notwendigkeit: Ein aktives Firmenkonto bei einer Bank in Bahrain ist nicht nur eine Formalität, sondern ein wesentlicher Bestandteil Ihres Geschäftsbetriebs und dient bei bestimmten Visakategorien als Nachweis der Kapitaleinzahlung. * Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen den Handelsregisterauszug (CR) Ihres Unternehmens, die Gründungsurkunde (MoA), gültige Reisepässe aller Gesellschafter und in den meisten Fällen einen detaillierten Geschäftsplan, der Ihre Tätigkeiten und Finanzprognosen darlegt. * Ablauf: Die Banken in Bahrain führen eine gründliche Due-Diligence-Prüfung gemäß den internationalen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung (AML) durch.

Seien Sie auf detaillierte Fragen zu Ihrem Geschäftsmodell, der Herkunft der Mittel und Ihren operativen Plänen vorbereitet. Dieser Schritt kann je nach internen Prozessen der jeweiligen Bank und der Komplexität Ihres Geschäfts 1–2 Wochen in Anspruch nehmen. Wie bereits erwähnt, erleichtert ein empfohlenes Betriebskapital von BHD 1.000 oder mehr den Prozess erheblich.

Schritt 4: Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses aus der Dominikanischen Republik (Wichtige Beglaubigung)

Dies ist eine kritische, dominikanisch-republikspezifische Anforderung. Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis (Certificado de Buena Conducta) der Procuraduría General de la República aus der Dominikanischen Republik. Dieses Dokument muss ein spezielles Beglaubigungsverfahren durchlaufen: * Schritt A: Notarielle Beglaubigung in der DR: Das Zeugnis muss von einem öffentlichen Notar in der Dominikanischen Republik notariell beglaubigt werden. * Schritt B: Außenministerium der DR: Das notariell beglaubigte Zeugnis ist anschließend beim Außenministerium in Santo Domingo zur Authentifizierung einzureichen.

* Schritt C: Bahrainische Botschaft/Konsulat: Das Dokument muss danach von der bahrainischen Botschaft oder dem Konsulat legalisiert werden. Die zuständige bahrainische Botschaft für die Dominikanische Republik befindet sich in der Regel in Washington D.C. oder – falls vorhanden – direkt in Santo Domingo. Alternativ kann eine Beglaubigung durch die Botschaft der Dominikanischen Republik in Bahrain erforderlich sein, gefolgt von der Legalisierung durch das bahrainische Außenministerium.

* Zeitlicher Mehraufwand: Dieser mehrstufige Beglaubigungsprozess mit Abstimmung zwischen mehreren Behörden und Botschaften verlängert Ihren Gesamtzeitplan in der Regel um zusätzliche 1–2 Wochen . Planen Sie entsprechend.

Schritt 5: Medizinische Untersuchung in Bahrain

* Anerkannte Untersuchungszentren: Alle Antragsteller für Aufenthaltsvisa müssen eine verpflichtende medizinische Eignungsuntersuchung in einem anerkannten medizinischen Zentrum in Bahrain durchführen lassen. * Untersuchungen: Diese Untersuchung umfasst in der Regel eine allgemeine körperliche Untersuchung, umfassende Bluttests auf Infektionskrankheiten (wie HIV, Hepatitis B & C) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Abklärung einer Tuberkulose. Die Ergebnisse werden in der Regel direkt vom medizinischen Zentrum an die LMRA übermittelt. Die Kosten dafür betragen ca. 10 BHD.

Schritt 6: Beantragung des Investor-Visums (LMRA Expatriates Portal)

Sobald Ihre CR aktiv ist, Ihr Bankkonto betriebsbereit ist und die wichtigsten beglaubigten Dokumente vorliegen, können Sie den Antrag auf ein Investor Visa stellen. * Zugang zum Portal: Der bevollmächtigte Vertreter Ihres Unternehmens oder Ihr benannter Berater meldet sich im LMRA Expatriates Portal (lmra.gov.bh) an. * Online-Antrag: Füllen Sie das Online-Formular für das Investor Visa sorgfältig aus und achten Sie darauf, dass alle Angaben exakt mit Ihrem Reisepass und den Unternehmensdokumenten übereinstimmen.

* Dokumente hochladen: Laden Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen gemäß LMRA-Vorgaben hoch (siehe die ausführliche Checkliste unten). Zahlen Sie die staatliche Gebühr in Höhe von ca. 200 BHD .

Schritt 7: Einreichung der Unterlagen und Biometrie bei der NPRA

* LMRA-Genehmigung: Sobald die LMRA Ihren Antrag geprüft und vorläufig genehmigt hat und Ihre medizinische Freigabe vorliegt, werden Sie benachrichtigt. * NPRA-Termin: Für Ihre erstmalige Aufenthaltserlaubnis in Bahrain müssen Sie ein Service-Center der National Population Registration Authority (NPRA) aufsuchen, um Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und ein digitales Foto) abzugeben. Möglicherweise müssen Sie auch Originaldokumente zur Prüfung vorlegen. Zahlen Sie die Gebühr für die Visum-Eintragung in Höhe von 20 BHD.

* Polizeiliches Führungszeugnis (Bahrain): In dieser Phase wird auf Basis Ihrer biometrischen Daten ein lokales Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Bahrain erstellt, oder Sie werden aufgefordert, es über das E-Services-Portal des Innenministeriums zu beantragen (staatliche Gebühr 5–10 BHD).

Schritt 8: Visumserteilung und Abholung der CPR-Karte

* Endgültige Genehmigung: Sobald LMRA und NPRA alle Unterlagen geprüft, Ihre medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten und Ihre polizeilichen Führungszeugnisse verifiziert haben, wird Ihr Investorenvisum offiziell genehmigt. * Stempelung/E-Visum: Ihr Visum wird entweder physisch in Ihren Reisepass gestempelt oder als elektronisches Visum (E-Visum) ausgestellt, das Sie ausdrucken können. * CPR-Karte: Innerhalb von 3–5 Werktagen nach der biometrischen Erfassung und der Visumstempelung erhalten Sie Ihre CPR-Karte (Central Population Register). Diese dient als Ihre offizielle Aufenthaltserlaubniskarte in Bahrain.

Checkliste erforderlicher Dokumente

Um einen reibungslosen und effizienten Antragsprozess zu gewährleisten, bereiten Sie bitte die folgenden Unterlagen sorgfältig vor. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Beglaubigungsanforderungen für Dokumente aus der Dominikanischen Republik zu richten.

* Gültiger Reisepass: Originalreisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragsdatum. Reichen Sie farbige Kopien aller Seiten inklusive aller Stempel ein. * Handelsregisterauszug (CR): Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs (Commercial Registration) Ihres Unternehmens, erhältlich über das Sijilat-Portal. * Gesellschaftsvertrag (MoA): Notariell beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association), aus der die Eigentümerstruktur hervorgeht. * Passfotos: 6 aktuelle Passfotos (4,3 cm x 5,5 cm) mit rein weißem Hintergrund.

* Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einem akkreditierten medizinischen Zentrum in Bahrain (nach Schritt 5). Hinweis: Möchten Sie ein ärztliches Attest aus der Dominikanischen Republik einreichen, muss dieses exakt denselben mehrstufigen Beglaubigungsprozess durchlaufen wie das polizeiliche Führungszeugnis. * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): * Aus Bahrain: Wird nach der Biometrie vor Ort eingeholt (Schritt 7).

* Besonders wichtig für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik: Ein polizeiliches Führungszeugnis aus der Dominikanischen Republik, das notariell beglaubigt, vom dortigen Außenministerium attestiert und anschließend von der bahrainischen Botschaft in der Dominikanischen Republik (oder der nächstgelegenen Vertretung, z. B. Washington D.C.) legalisiert wurde – alternativ über die Botschaft der Dominikanischen Republik in Bahrain mit anschließender Legalisierung durch das bahrainische Außenministerium (MOFA). Dieser Schritt ist besonders aufwendig und zeitintensiv.

* Kontoauszüge des Unternehmens: Aktuelle Kontoauszüge Ihres bahrainischen Unternehmens, die eine ausreichende finanzielle Aktivität und/oder die Einzahlung des Stammkapitals nachweisen. Bei Investorenvisa-Anträgen empfiehlt es sich, Auszüge mit einem Guthaben von mindestens 10.000 BHD vorzulegen. Dies ist zwar bei CR-basierten Visa nicht zwingend vorgeschrieben, stärkt die Antragstellung jedoch erheblich. * Bildungsnachweise & Lebenslauf: Je nach konkreter Geschäftstätigkeit oder bei Beantragung der „Specialist“-Kategorie des Golden Visa können Kopien Ihrer Bildungsabschlüsse sowie ein aussagekräftiger Lebenslauf erforderlich sein.

Diese Unterlagen müssen bei Vorlage aus der Dominikanischen Republik ggf. ebenfalls beglaubigt werden. * Geschäftsplan: Ein gut strukturierter, detaillierter Geschäftsplan ist dringend zu empfehlen – insbesondere bei Neugründungen oder bei Beantragung der Investorenkategorie des Golden Visa. * Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag oder Eigentumsurkunde in Bahrain, idealerweise mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. * Dominikanischer Personalausweis: Kopie Ihrer „Cédula de Identidad“ zur Identitätsprüfung. * Beglaubigung dominikanischer Dokumente (Allgemein): Sämtliche weiteren offiziellen Dokumente aus der Dominikanischen Republik (z. B.

Heirats- oder Geburtsurkunden), die für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen für Familienangehörige oder andere Zwecke benötigt werden, müssen dasselbe mehrstufige Beglaubigungsverfahren durchlaufen: Legalisierung durch die bahrainische Botschaft in der Dominikanischen Republik (oder nächstgelegene Vertretung) bzw. die dominikanische Botschaft in Bahrain mit anschließender Bestätigung durch das bahrainische Außenministerium. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit und Budget ein.

Kosten- und Behördengebühren im Überblick

Die Ermittlung des finanziellen Aufwands ist ein wesentlicher Schritt in Ihrer Planung. Hier eine realistische Schätzung der wichtigsten Kosten für einen Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik, der ein Investorenvisum in Bahrain beantragen möchte. Die Angaben sind ungefähre Werte und können von den Behörden geändert werden.

| Position | Geschätzte Kosten (BHD) | Geschätzte Kosten (USD) | Anmerkungen | | :--------------------------------------- | :---------------------- | :---------------------- | :--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Unternehmensgründung (Sijilat) | | | | | Einrichtungsgebühren (MOIC) | 20 | 53 | Für den vorgeschlagenen Firmennamen etc. | | Gebühr für die CR-Erteilung | 150 | 398 | Einmalige Gebühr für die Erteilung Ihrer Handelsregistereintragung (CR). | | Jährliche CR-Erneuerungsgebühren | 100-200 | 265-530 | Abhängig von Anzahl und Art der eingetragenen Geschäftstätigkeiten.

| | Geschäftskonto | | | | | Empfohlene Mindesteinlage | 1.000 | 2.652 | Das gesetzliche Minimum liegt bei 1 BHD, Banken verlangen jedoch in der Regel diesen Betrag für die Kontoeröffnung und einen reibungslosen Betrieb. | | Investorenvisum (CR-basiert, LMRA) | | | | | Staatliche Gebühr (pro Jahr) | 200 | 530 | Jährliche Gebühr für das Visum selbst.

| | Bahrain Golden Visa (NPRA) | | | | | Staatliche Gebühr (10-Jahres-Visum) | 300-500 | 795-1.326 | Für die gesamte 10-jährige Gültigkeit, je nach Kategorie. | | Medizinische Untersuchung | | | | | Gebühren für akkreditiertes medizinisches Zentrum | 10 | 27 | Standard-Gesundheitscheck in Bahrain. | | Polizeiliches Führungszeugnis

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