Investor-Visum in Bahrain aus Dschibuti – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was djiboutische Staatsbürger über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.

Für Unternehmer und Investoren aus Dschibuti bietet Bahrain ein einzigartig agiles und unternehmerfreundliches Umfeld innerhalb des Golfkooperationsrats (GCC). Während Dschibuti Herausforderungen wie einen Körperschaftsteuersatz von 25 %, eingeschränkte geldpolitische Flexibilität aufgrund der Anbindung des Dschibuti-Franc (DJF) an den US-Dollar sowie mitunter langwierige Investitionsförderungsverfahren über Agenturen wie die ANPI (Nationale Agentur zur Förderung von Investitionen) mit sich bringt, stellt Bahrain eine erfrischende Alternative dar.

Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Staatsangehörige Dschibutis und bietet einen umfassenden, praxisnahen und aktuellen Fahrplan für die Gründung einer Präsenz und die Erlangung eines Investor Visa in Bahrain.

Bahrains Attraktivität für djibutische Unternehmer ist vielschichtig. Das Land gilt als Wirtschaftsknotenpunkt, der für seine Offenheit, sein robustes regulatorisches Umfeld und seine strategische Lage bekannt ist. Die Erlangung eines Investor Visa in Bahrain eröffnet erhebliche Vorteile und ermöglicht Unternehmern den Zugang zu einer stabileren, diversifizierteren Wirtschaft sowie einem weniger restriktiven Geschäftsumfeld.

Warum Bahrain? Die wichtigsten Vorteile für Unternehmer aus Dschibuti

Bahrain ist ein besonders attraktives Ziel für ausländische Direktinvestitionen und unternehmerische Vorhaben – vor allem im Vergleich zum Geschäftsumfeld in Dschibuti. Hier die überzeugenden Gründe, warum Staatsangehörige aus Dschibuti Bahrain für ihr Investorenvisum wählen:

* Keine Körperschaftsteuer: Im krassen Gegensatz zur 25 % Körperschaftsteuer in Dschibuti bietet Bahrain ein äußerst attraktives Steuerumfeld. Für die meisten Geschäftstätigkeiten fällt keine Körperschaftsteuer an, sodass Ihre Gewinne ungehindert wachsen können und Ihre Investitionsrendite maximiert wird. * Wirtschaftliche Stabilität und Diversifikation: Bahrains Wirtschaft ist strategisch breit aufgestellt und geht weit über den Ölsektor hinaus. Starke Branchen wie Finanzdienstleistungen, Technologie, Logistik, Produktion und Tourismus sorgen für eine stabile und widerstandsfähige Basis für unterschiedlichste Geschäftsaktivitäten.

Der Bahrain-Dinar (BHD) ist an den US-Dollar gekoppelt und bietet damit Währungsstabilität und verlässliche Finanzplanung – im Unterschied zum DJF, der zwar ebenfalls gekoppelt ist, aber in einem deutlich kleineren Wirtschaftsraum agiert. * Einfache Unternehmensgründung: Bahrain gehört weltweit zu den Spitzenreitern beim Ease of Doing Business und bietet ein schlankes, modernes Verfahren für die Gründung und Führung von Unternehmen.

Die digitalen Behördenangebote, insbesondere das Sijilat-Portal für die Handelsregistereintragung (CR), machen die Gründung deutlich unbürokratischer und schneller als in vielen anderen Ländern – auch im Vergleich zu den ANPI-Verfahren in Dschibuti. * Strategische Lage und Marktzugang: Bahrains zentrale Lage im Herzen des Golfs ermöglicht hervorragenden Zugang zu regionalen und internationalen Märkten. Die direkte Verbindung nach Saudi-Arabien über den King-Fahd-Damm sowie eine leistungsfähige Logistikinfrastruktur machen das Land zu einem idealen regionalen Drehkreuz für Handel und Dienstleistungen.

* Hervorragende Lebensqualität: Bahrain bietet einen hohen Lebensstandard zu vergleichsweise günstigen Kosten, exzellente Gesundheitsversorgung, erstklassige Bildungseinrichtungen und eine lebendige internationale Gemeinschaft. Damit ist es ein attraktives und angenehmes Ziel für Einzelpersonen und Familien, die einen Umzug planen. * Keine Mindestgehaltsvorgabe für Inhaber: Anders als viele Länder, die Mindestgehaltsschwellen für ausländische Mitarbeiter oder Unternehmer festlegen, gewährt Bahrain Unternehmensinhabern mit Investor Visa große Flexibilität. Die Aufenthaltserlaubnis ist an den Besitz des Unternehmens gekoppelt und nicht an ein festes Gehalt aus der Gesellschaft.

* 100 % ausländisches Eigentum: Bahrain erlaubt in den meisten Branchen die 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft von Unternehmen, insbesondere bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (WLL). Damit entfällt die Notwendigkeit, allein zu Sponsoringzwecken lokale Partner einzubinden. Unternehmer behalten die volle Kontrolle über ihr Unternehmen – ein klarer Vorteil gegenüber Märkten mit obligatorischer lokaler Beteiligung. * Self-Sponsorship-Modell: Einer der größten Vorteile Bahrains ist das Self-Sponsorship-Modell.

Als Gesellschafter Ihres bahrainischen Unternehmens können Sie sich selbst für das Investor Visa sponsern und sind damit nicht auf einen externen bahrainischen Sponsor angewiesen. Das gibt Ihnen deutlich mehr Autonomie und Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus – ein entscheidender Vorteil für dschibutische Staatsangehörige, die aus der Heimat komplexe Sponsoringverfahren gewohnt sind. * Freie Kapitalrückführung: Bahrain betreibt eine offene Wirtschaft ohne Beschränkungen bei der Kapitalrückführung. Investoren können Gewinne und Kapital jederzeit frei transferieren.

Diese finanzielle Freiheit ist ein zentraler Grund für die Attraktivität des Standorts.

Das Investor Visa in Bahrain ist weit mehr als nur eine Genehmigung; es ist ein Tor zu einem attraktiven Geschäftsumfeld, das internationale Unternehmer wie Sie gezielt fördern soll. Es bietet Freiheit, Stabilität und Wachstumspotenzial, das in der Region seinesgleichen sucht.

Arten von Bahrain-Investorenvisa für djiboutische Staatsangehörige

Bahrain bietet Unternehmern und vermögenden Privatpersonen verschiedene klar definierte Wege zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Für djiboutische Staatsangehörige bestehen primär folgende Möglichkeiten:

1. Investor Visa durch Unternehmensgründung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und praktikabelste Weg für aktive Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen und leiten möchten. Das Visum wird von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ausgestellt und ist direkt an die Commercial Registration (CR) Ihres Unternehmens gekoppelt.

Wichtige Merkmale: * Voraussetzungen: Sie müssen als registrierter Gesellschafter auf einer aktiven Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain eingetragen sein. Dies umfasst in der Regel die Gründung einer bahrainischen Aktiengesellschaft (BSC) oder – deutlich häufiger – einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL). * Mindestkapital für WLL: Rechtlich beträgt das Mindeststammkapital für eine WLL-Gesellschaft 1 BHD. Zur Erleichterung der Bankkontoeröffnung und zur Stärkung Ihres Investorenvisum-Antrags wird jedoch ein eingezahltes Kapital von mindestens 1.000 BHD (ca. 2.650 USD) dringend empfohlen.

Eine einzelne Person kann 100 % einer WLL-Gesellschaft halten. * Antragsverfahren: Der Antrag wird über das LMRA Expatriates Portal eingereicht – entweder direkt durch den benannten Vertreter des Unternehmens (der Sie selbst sein können) oder über einen registrierten Dienstleister. * Kosten: Ca. 200 BHD (rund 530 USD) für den Erstantrag zuzüglich einer jährlichen LMRA-Gebühr von 50 BHD (132 USD) pro Monat für ausländische Arbeitskräfte (einschließlich Ihrer Person als Eigentümer). Das ergibt insgesamt 600 BHD (1.590 USD) pro Jahr.

* Verlängerung: Jährlich verlängerbar, sofern Ihre CR aktiv bleibt, das Unternehmen alle Vorschriften einhält und die fälligen Gebühren bezahlt werden. * Beteiligte Behörden: Die LMRA ist primär für den Arbeitserlaubnis-Teil zuständig. Die National Population Registration Authority (NPRA) erteilt nach erfolgter LMRA-Genehmigung die Aufenthaltserlaubnis (RP).

2. Bahrain Golden Visa (10-jähriger Aufenthalt)

Der 2022 eingeführte Bahrain Golden Visa ist ein prestigeträchtiges Langzeit-Aufenthaltsprogramm, das eine 10 Jahre gültige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis bietet. Er wird direkt von der National Population Registration Authority (NPRA) ausgestellt, sorgt für deutlich mehr Stabilität und ist nicht an jährliche Verlängerungen gekoppelt, die von bestimmten Unternehmensaktivitäten abhängen. Investoren müssen jedoch ihre qualifizierende Investition aufrechterhalten.

Kategorien für djiboutische Staatsangehörige: * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in Bahrain. Diese Investition kann in verschiedenen Formen erfolgen, darunter Immobilien (Wohn- oder Gewerbeimmobilien), Beteiligungen an bestehenden Unternehmen oder die Gründung eines neuen Unternehmens mit erheblichem Kapital und hohem Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen. * Remote Worker: Für Personen mit einem nachweisbaren monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 USD, die remote für Unternehmen außerhalb Bahrains arbeiten.

Erforderlich ist der Nachweis eines stabilen, langfristigen Arbeitsvertrags oder eines entsprechenden Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit. * Rentner: Antragsteller ab 50 Jahren mit Nachweis einer Rente oder eines stabilen monatlichen Einkommens von mindestens 4.000 BHD (ca. 10.600 USD). * Spezialist: Hochqualifizierte Fachkräfte in anerkannten Bereichen mit spezifischen Qualifikationen und einschlägiger Berufserfahrung. Diese Kategorie erfordert in der Regel eine Empfehlung der zuständigen bahrainischen Ministerien oder Behörden (z. B. im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, im Ingenieurwesen oder in der IT).

Wichtige Merkmale: * Gültigkeitsdauer: 10 Jahre Aufenthalt, verlängerbar. * Kosten: Die staatlichen Gebühren liegen zwischen BHD 300 und BHD 500 (ca. USD 795 bis USD 1.325) für den Hauptantragsteller. Für Angehörige fallen zusätzliche Gebühren an. * Vorteile: Langfristige Sicherheit, deutlich geringerer Verwaltungsaufwand als bei jährlichen Verlängerungen sowie die Möglichkeit, direkte Familienangehörige zu sponsern (Ehepartner, Kinder und – in der Investorenkategorie unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern). * Zuständige Behörden: Primär die NPRA.

3. Selbstsponsoring über Ihr Unternehmen

Dies ist ein grundlegender Vorteil, den Bahrain bietet – insbesondere im Vergleich zu vielen anderen Ländern, darunter auch einigen im GCC, in denen ein lokaler Sponsor für ausländische Investoren oder Mitarbeiter meist zwingend vorgeschrieben ist. Im Rahmen des bahrainischen Investor Visa (insbesondere der CR-basierten Variante) können Sie sich als Gesellschafter selbst sponsern, wenn Sie ein Unternehmen besitzen.

So funktioniert es: * Sobald Sie Ihr Unternehmen registrieren und als Gesellschafter in der Commercial Registration (CR) beim Ministry of Industry & Commerce (MOIC) über das Sijilat-Portal eingetragen sind, können Sie automatisch Ihre eigene Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis als Investor beantragen. * Dieses Modell macht einen externen bahrainischen Sponsor überflüssig und gibt Ihnen dadurch uneingeschränkte Autonomie und volle Kontrolle über Ihr Unternehmen und Ihren Aufenthaltsstatus.

Für djiboutische Staatsbürger schafft dies erhebliche Freiheit von bürokratischen Hürden und möglichen Abhängigkeiten, die im Heimatland häufig mit lokalen Partnerschaftspflichten oder externen Sponsoring-Regelungen einhergehen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag auf das CR-basierte Investorenvisum

Dieser Abschnitt erläutert das Verfahren für die gängigste Art des Investor-Visums, das direkt mit der Commercial Registration (CR) Ihres Unternehmens verknüpft ist.

Phase 1: Unternehmensgründung in Bahrain

  • Auswahl der Geschäftstätigkeit: Benennen Sie Ihre geplanten Geschäftstätigkeiten. Bahrain bietet ein breites Spektrum zulässiger Tätigkeiten, doch einige erfordern besondere Genehmigungen der zuständigen Ministerien (z. B. Gesundheitswesen, Bildung, Finanzdienstleistungen, Öl und Gas).
  • Wahl der Rechtsform: Für die meisten Unternehmer in Bahrain ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) aufgrund ihrer Flexibilität, des Haftungsschutzes für die Gesellschafter und der Möglichkeit einer 100-prozentigen Einpersonen-Gesellschaft die geeignetste Rechtsform.
  • Namensreservierung: Reservieren Sie Ihren gewünschten Firmennamen über das Sijilat-Portal (bahrain.bh/sijilat), die Online-Registrierungsplattform des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus (MOICT).
  • Erstellung der Gründungsurkunde (Memorandum of Association – MoA) / Satzung (Articles of Association – AoA): Wir erstellen die rechtlichen Dokumente, die die Struktur, die Ziele, das Stammkapital und die Gesellschafterdaten Ihres Unternehmens festlegen.
  • Kapitaleinlage (optional, aber empfohlen): Das gesetzliche Mindestkapital einer WLL beträgt zwar nur BHD 1, dennoch wird dringend empfohlen, mindestens BHD 1.000 (USD 2.650) auf ein bahrainisches Bankkonto einzuzahlen. Dies erleichtert die Eröffnung des Bankkontos erheblich und stärkt Ihren Visumsantrag, da Sie damit Ihre ernsthafte finanzielle Verpflichtung unterstreichen.
  • Einreichung bei Sijilat: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente (MoA, AoA, Gesellschafterdaten, beglaubigte Passkopien) über das Sijilat-Portal ein. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen leserlich und korrekt ausgefüllt sind.
  • Ausstellung der CR: Nach der Genehmigung wird Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR) ausgestellt. Dieses grundlegende Dokument ist für Ihren Investor-Visumantrag und den Betrieb Ihres Unternehmens unerlässlich. Die Unternehmensgründung dauert in der Regel 2–5 Werktage, sofern alle Unterlagen vollständig sind und keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind.
  • Phase 2: Firmenbankkonto eröffnen

    Sobald Sie Ihre CR (Commercial Registration) und die Satzung (Memorandum of Association, MoA) vorliegen haben, ist der nächste entscheidende Schritt die Eröffnung eines Firmenbankkontos in Bahrain.

  • Bankauswahl: Wählen Sie eine Bank, die zu Ihren Geschäftsbedürfnissen passt, beispielsweise HSBC Bahrain, Ahli United Bank oder Bank ABC.
  • Erforderliche Dokumente: Sie benötigen die CR (Commercial Registration) Ihres Unternehmens, die Satzung (MoA), Ihren gültigen Reisepass und gegebenenfalls einen Gesellschafterbeschluss, wenn mehrere Anteilseigner vorhanden sind.
  • Mindesteinzahlung: Die meisten Banken verlangen eine Ersteinzahlung von oft 1.000 BHD, um das Firmenkonto zu aktivieren.
  • Bearbeitungszeit: Die Eröffnung eines Bankkontos dauert in der Regel 1–2 Wochen, je nach internen Compliance-Prozessen der Bank.
  • Phase 3: Beantragung des Investorenvisums über die LMRA

    Sobald Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist und das Firmenkonto funktionsfähig eingerichtet wurde, können Sie den Antrag auf ein Investor Visa stellen.

  • Zugang zum LMRA Expatriates Portal: Der von Ihrem Unternehmen benannte Unterzeichner (Sie als Inhaber) oder ein registrierter PRO (Public Relations Officer) greift auf das LMRA Expatriates Portal zu (lmra.gov.bh).
  • Neuen Arbeitserlaubnisantrag starten: Starten Sie einen neuen Arbeitserlaubnisantrag für sich selbst und wählen Sie dabei die Kategorie „Investor“ aus.
  • Erforderliche Dokumente hochladen: Laden Sie gescannte Kopien aller erforderlichen Dokumente gemäß der Checkliste unten hoch.
  • Antragsgebühren bezahlen: Zahlen Sie die anfänglichen LMRA-Antragsgebühren – in der Regel 100 BHD (ca. 265 USD).
  • LMRA-Bearbeitung: Die LMRA prüft Ihren Antrag. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen. Für Staatsangehörige aus Dschibuti sollten Sie aufgrund besonderer Anforderungen an die Dokumentenbeglaubigung zusätzlich 1–2 Wochen für die Vorbereitung einplanen.
  • Erstgenehmigung / E-Visum: Nach Genehmigung durch die LMRA wird eine „E-Visum“- oder Arbeitserlaubnis-Genehmigungsmitteilung ausgestellt. Befinden Sie sich noch nicht in Bahrain, können Sie diese Genehmigung für die Einreise nutzen.
  • Phase 4: Medizinische Untersuchung & Fingerabdrücke in Bahrain

    Nach der Einreise nach Bahrain (oder bei bereits bestehendem Aufenthalt) sind folgende Schritte für die Erteilung der endgültigen Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich.

  • Medizinische Untersuchung: Führen Sie eine medizinische Eignungsuntersuchung in einem zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain durch. Dazu gehören eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung, Bluttests auf übertragbare Krankheiten (z. B. HIV, Hepatitis B & C) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Die Kosten liegen in der Regel bei 25–50 BHD (66–132 USD).
  • Fingerabdrucknahme und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (RP): Besuchen Sie die Büros der NPRA (National Population Registration Authority) zur Abnahme Ihrer Fingerabdrücke. Diese biometrische Datenerfassung ist für Ihre nationale Identifikation unerlässlich.
  • Ausstellung der CPR-Karte (Central Population Register): Ihre CPR-Karte, die als Ihre bahrainische nationale Identifikationsnummer dient, wird vom NPRA innerhalb von 3–5 Werktagen nach erfolgreicher Abnahme der Fingerabdrücke und medizinischer Freigabe ausgestellt. Diese Karte dient gleichzeitig als Ihre digitale Aufenthaltserlaubnis.
  • Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (RP): Sobald die medizinische Untersuchung und die Abnahme der Fingerabdrücke erfolgreich abgeschlossen sind, stellt die NPRA Ihre Aufenthaltserlaubnis (RP) aus. Diese wird in der Regel als Aufkleber in Ihrem Reisepass oder digital auf Ihrer CPR-Karte angebracht und markiert den Abschluss des Investorenvisumverfahrens.
  • Checkliste der erforderlichen Dokumente

    Halten Sie die folgenden Dokumente für Ihren Antrag auf ein Investor Visa bereit. Für djiboutische Staatsangehörige sind spezielle Beglaubigungsanforderungen entscheidend – planen Sie daher frühzeitig.

    * Gültiger Reisepass: Originalreisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragsdatum. * Passfotos: Aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund (in der Regel 4–6 Stück, 2 x 2 Zoll). * Handelsregisterauszug (CR) / Unternehmensunterlagen: * Kopie des aktiven Handelsregisterauszugs (CR) Ihres Unternehmens, ausgestellt vom MOIC. * Kopie der Gründungsurkunde (MoA) und der Satzung (AoA). * Nachweis der Anteilsinhaberschaft (in der Regel im CR oder MoA ersichtlich).

    * Abschlusszeugnisse (falls relevant): Obwohl nicht immer zwingend für ein Investor Visa erforderlich, können beglaubigte Kopien von Hochschulabschlüssen den Antrag in manchen Fällen stärken oder für bestimmte Geschäftstätigkeiten verlangt werden. * Gesundheitszeugnis: * Ärztliches Attest aus Dschibuti: Ein ärztliches Zeugnis einer staatlich anerkannten Klinik in Dschibuti, das einen guten Gesundheitszustand bestätigt. Dieses Zeugnis muss von der bahrainischen Botschaft in Addis Abeba, Äthiopien (zuständig für Dschibuti), oder der nächstgelegenen bahrainischen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Planen Sie ausreichend Zeit für diese Beglaubigung ein.

    * Medizinische Untersuchung in Bahrain: Nach der Einreise wird in Bahrain eine weitere medizinische Untersuchung in einem LMRA-anerkannten Untersuchungszentrum durchgeführt. * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) / Unbescholtenheitsbescheinigung: * Original polizeiliches Führungszeugnis aus Dschibuti, ausgestellt von der Commission Nationale de Police Judiciaire in Dschibuti-Stadt. Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. * Dieses Zeugnis muss zunächst vom Außenministerium in Dschibuti und anschließend von der bahrainischen Botschaft in Addis Abeba, Äthiopien (oder der nächstgelegenen bahrainischen Auslandsvertretung) beglaubigt werden.

    Dieser Schritt kann den gesamten Prozess um 1–2 Wochen verlängern – berücksichtigen Sie dies frühzeitig in Ihrer Planung. Ohne ordnungsgemäß beglaubigtes Führungszeugnis wird das Visum abgelehnt. * Bankauszüge: Persönliche Kontoauszüge (aus Dschibuti oder internationalen Konten), die ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt und die Investition in Bahrain nachweisen. Auch wenn kein Mindestbetrag vorgeschrieben ist, sollte die finanzielle Stabilität für mindestens 3–6 Monate erkennbar sein. Das empfohlene Stammkapital von BHD 1.000 muss klar ersichtlich sein.

    * Mietvertrag / Wohnsitznachweis (in Bahrain): Nach der Ankunft in Bahrain benötigen Sie einen gültigen Mietvertrag für Ihre Wohnadresse. * Lebenslauf (CV): Ein detaillierter Lebenslauf, der Ihren beruflichen Hintergrund und Ihre Erfahrungen darlegt. * Geschäftsplan (optional, aber empfehlenswert): Ein prägnanter Geschäftsplan kann die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und Ihr Engagement für die bahrainische Wirtschaft unterstreichen – insbesondere bei größeren Investitionen oder komplexen Geschäftstätigkeiten.

    Wichtiger Hinweis für djibutische Staatsangehörige: Die Beglaubigung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses und des anfänglichen medizinischen Attests durch die bahrainische Botschaft in Addis Abeba (oder die nächstgelegene diplomatische Vertretung) ist zwingend erforderlich. Djibouti verfügt derzeit über keine bahrainische Botschaft. Diese Schritte können Ihren gesamten Zeitplan erheblich verlängern, daher ist eine frühzeitige Planung dieser Beglaubigungen unerlässlich.

    Kosten- und Gebührenübersicht

    Hier eine geschätzte Aufschlüsselung der Kosten für die Beantragung eines Investorenvisums in Bahrain. Die Beträge können von den Behörden geändert werden und sind ungefähre Werte in USD (Umrechnungskurs: 1 BHD = 2,65 USD).

    1. Kosten der Unternehmensgründung (einmalig):

    * MOIC-Registrierungsgebühren (Sijilat): Variieren je nach Unternehmensform und Geschäftstätigkeit. Für eine WLL rechnen Sie mit ca. BHD 20 – BHD 50 (ca. USD 53 – USD 133). * Virtual Office / Miete für physisches Büro: Erforderlich für die CR-Registrierung. Die Kosten liegen bei einem virtuellen Büro bei ca. BHD 50 – BHD 150 (ca. USD 133 – USD 398) pro Monat, für ein physisches Büro ab BHD 200 (ca. USD 530+), je nach Lage und Größe.

    * Beratungs- und Anwaltsgebühren: Bei Einschaltung einer professionellen Kanzlei für die Firmengründung und Visaabwicklung variieren die Gebühren je nach Leistungsumfang.

    2. Kosten für das Investor Visa (CR-basiert) (jährlich):

    * LMRA-Arbeitserlaubnisgebühr: 100 BHD (ca. 265 USD) für den Erstantrag und die jährliche Verlängerung. * LMRA-Monatsabgabe: 50 BHD (ca. 132 USD) monatlich für den Arbeitgeber (Ihr Unternehmen) pro ausländischem Mitarbeiter (einschließlich Ihnen als Inhaber). Dies entspricht einer jährlichen Abgabe von 600 BHD (ca. 1.590 USD), die Ihr Unternehmen zu entrichten hat. * NPRA-Residency-Permit-Gebühr: 48 BHD (ca. 127 USD) für die Ausstellung des Aufenthaltserlaubnis-Aufklebers/der CPR-Karte. * Medizinische Untersuchung in Bahrain: 25–50 BHD (ca.

    66–132 USD) in einem zugelassenen medizinischen Zentrum (erforderlich beim Erstantrag und in der Regel alle zwei Jahre danach). * Gesamte jährliche staatliche Gebühren (ca.): Beim CR-basierten Investorenvisum belaufen sich die gesamten jährlichen staatlichen Gebühren – ohne Unternehmensgründung und initiale medizinische Untersuchung – typischerweise auf ca. 748 BHD (ca. 1.982 USD) für LMRA-Abgabe, Arbeitserlaubnis und NPRA-Gebühren.

    3. Kosten für das Golden Visa (10-jährige Gültigkeit):

    * Gebühr für den Hauptantragsteller: 300 BHD – 500 BHD (ca. 795 USD – 1.325 USD). * Gebühren für Angehörige: Zusätzliche Gebühren pro Angehörigem (z. B. 50–100 BHD pro Person). * Erforderliches Investitionsvolumen: mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) für die Investorenkategorie.

    4. Weitere mögliche Kosten:

    * Dokumentenbeglaubigung (Dschibuti): Gebühren für die Beschaffung und Beglaubigung des polizeilichen Führungszeugnisses sowie des ärztlichen Attests über die bahrainische Botschaft in Addis Abeba, Äthiopien. Dies kann zusätzlich BHD 100–150 (USD 265–398) inklusive Kurierkosten ausmachen. * Flugtickets und Erste Unterkunft. * Professionelle Dienstleistungen: Unsere Beratungspauschale für die komplette Abwicklung des Verfahrens – von der Firmengründung über den Visumantrag bis hin zur Nachverfolgung. * Kapital für das Firmenkonto: Empfohlene Ersteinlage von BHD 1.000 (USD 2.650) auf Ihr Firmenbankkonto.

    Zusammenfassung der Kosten im ersten Jahr (CR-basiertes Investorenvisum): Bei der Kombination aus Unternehmensgründung, anfänglicher Visabearbeitung, empfohlenem Stammkapital und weiteren damit verbundenen Kosten liegt der gesamte Aufwand im ersten Jahr für eine WLL-Gesellschaft und das CR-basierte Investorenvisum für einen dschibutischen Staatsangehörigen in der Regel zwischen 1.800 BHD und 2.200 BHD (ca. 4.770 USD – 5.830 USD), einschließlich des empfohlenen Stammkapitals von 1.000 BHD.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit für Ihr Investor-Visum kann je nach Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, Komplexität Ihrer Geschäftstätigkeit und Arbeitsgeschwindigkeit der zuständigen Behörden variieren.

    * Unternehmensregistrierung (Sijilat): In der Regel

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