Investor Visa in Bahrain aus Bhutan – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was bhutanische Staatsbürger über das Investor Visa in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.

Für Unternehmer und Investoren aus Bhutan, die ihren Horizont erweitern, eine internationale Präsenz aufbauen und in einem stabilen, geschäftsfreundlichen Umfeld erfolgreich sein möchten, ist das Bahrain Investor Visa ein unvergleichliches Tor. Dieser umfassende Leitfaden entmystifiziert den gesamten Prozess – von der anfänglichen Unternehmensgründung bis zur Erlangung eines langfristigen Aufenthaltstitels – und ist speziell auf Antragsteller aus Bhutan zugeschnitten.

Warum Bahrain für bhutanische Unternehmer besonders attraktiv ist

Bhutan, ein weltweit für seine Philosophie des Bruttonationalglücks gefeiertes Land, besticht durch atemberaubende Schönheit und kulturellen Reichtum. Für Unternehmer mit Ambitionen auf internationales Wachstum und mehr wirtschaftliche Flexibilität können jedoch bestimmte landestypische Herausforderungen erhebliche Hindernisse darstellen. Bhutanische Unternehmen sehen sich häufig folgenden Problemen gegenüber:

* Hohe Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz Bhutans von 30 % kann die Rentabilität und das Reinvestitionspotenzial erheblich schmälern. Dies veranlasst Unternehmer, nach Rechtsordnungen mit niedrigeren oder null Körperschaftsteuersätzen zu suchen. * Währungsbindung und Geldpolitik: Der bhutanische Ngultrum (BTN) ist zum indischen Rupie (INR) im Verhältnis 1:1 gekoppelt. Damit wird die Geldpolitik Bhutans faktisch von Indien bestimmt. Eine unabhängige Zentralbank, die das lokale Wirtschaftswachstum fördern oder die Inflation steuern könnte, gibt es nicht.

Die Währungsbindung setzt Unternehmen zudem externen wirtschaftlichen Schocks aus und schränkt die freie Kapitalbewegung ein. * Komplexe regulatorische Genehmigungsverfahren: Die Navigation durch die regulatorische Landschaft, insbesondere bei Institutionen wie Druk Holding and Investments, ist zeitaufwendig und kompliziert. Dies behindert die Agilität und Innovationskraft sowohl kleiner als auch größerer Unternehmen, die international expandieren möchten.

Im deutlichen Gegensatz dazu bietet Bahrain bhutanischen Investoren ein überzeugendes und oft bahnbrechendes Angebot:

* Keine Körperschaftsteuer: Für die meisten Geschäftstätigkeiten erhebt Bahrain keine Körperschaftsteuer. Das führt zu deutlich höheren Nettogewinnen und größerer Reinvestitionsfähigkeit. * Strategische Lage: Bahrain ist das ideale Tor zum riesigen GCC-Markt und bietet unvergleichlichen Zugang zu einer regionalen Wirtschaft im Billionen-Dollar-Bereich. Diese Lage erleichtert Handel und Geschäftsausweitung im gesamten Nahen Osten und Nordafrika. * 100% ausländisches Eigentum: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern erlaubt Bahrain in den meisten Branchen die 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft von Unternehmen.

Unternehmer behalten damit die volle Kontrolle über ihr Unternehmen – ohne lokalen Partner oder Sponsor. * Keine Mindestgehaltsvorgabe für Unternehmensinhaber: Als Inhaber eines Investor Visa unterliegen Sie keiner Mindestgehaltsvorgabe. Das gibt Ihnen maximale Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsfinanzen und Ihres persönlichen Einkommens. * Liberaler Wirtschaftsstandort: Bahrain gehört weltweit zu den Ländern, in denen man am einfachsten Geschäfte machen kann. Verantwortlich dafür sind schlanke Prozesse, moderne digitale Behördendienste und eine konsequent unternehmensfreundliche Politik zur Förderung ausländischer Investitionen.

* Keine Exit-Permit-Pflicht: Anders als viele GCC-Nachbarstaaten verlangt Bahrain kein Exit Permit. Sie und Ihre Angehörigen können jederzeit frei ein- und ausreisen – für echte Bewegungsfreiheit und internationale Anbindung.

Diese erheblichen Vorteile in Verbindung mit hoher Lebensqualität, exzellenter Infrastruktur und einer weltoffenen Expatszene machen Bahrain zur überaus attraktiven Wahl für ehrgeizige bhutanische Unternehmer und Investoren.

Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für bhutanische Staatsangehörige

Bhutanische Staatsangehörige haben in Bahrain im Wesentlichen drei verschiedene Möglichkeiten, ein Investor Visa zu erhalten – jeweils abgestimmt auf die Höhe der Investition und die angestrebte Aufenthaltsdauer.

  • Investorenvisum durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiert): Dies ist der gängigste und direkteste Weg für Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen und aktiv führen möchten. Es ist direkt mit Ihrer Commercial Registration (CR) und Ihrem Status als Gesellschafter eines bahrainischen Unternehmens verknüpft.
  • Bahrain Golden Visa: Eine Premium-Option, die langfristige Aufenthaltsvorteile für bedeutende Investoren, hochverdienende Remote-Arbeiter, Rentner und hochqualifizierte Fachkräfte bietet. Dieses Visum gewährt Ihnen und Ihrer Familie erhöhte Stabilität und zahlreiche Vorteile.
  • Selbstsponsoring über die eigene Firma: Dies ist zwar kein eigenständiger Visa-Typ, aber ein grundlegender und entscheidender Vorteil des CR-basierten Investorenvisum-Systems in Bahrain. Er ermöglicht dem Firmeninhaber, sich selbst zu sponsern und damit auf einen externen Sponsor zu verzichten – ein wesentlicher Unterschied zu den traditionellen Modellen in vielen anderen GCC-Staaten und zum regulatorischen Umfeld Bhutans. Beachten Sie hierzu die spezifischen Vorgaben der LMRA und NPRA.
  • Gehen wir jede Option im Detail durch.

    1. Investor Visa durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiert)

    Dieses Visum ist speziell für ausländische Staatsangehörige konzipiert, die ein in Bahrain registriertes Unternehmen besitzen und aktiv führen. Es bietet die Möglichkeit, im Königreich legal zu leben, zu arbeiten und Ihr Unternehmen zu leiten.

    * Ausstellende Behörde: Primär verwaltet durch die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) über ihr Expatriates Portal, mit abschließender Aufenthaltserlaubnis und Stempelung durch die Nationality, Passports and Residence Affairs (NPRA). * Voraussetzung: Sie müssen über eine aktive Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain verfügen und offiziell als Gesellschafter in dieser CR eingetragen sein. * Kosten: Ca. BHD 200 pro Jahr (BHD 150 LMRA-Gebühr + BHD 50 für den NPRA-Aufenthaltsstempel).

    * Gültigkeitsdauer & Verlängerbarkeit: Wird für ein Jahr ausgestellt und ist jährlich verlängerbar, solange die CR Ihres Unternehmens aktiv und compliant bleibt und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind. * Mindestkapital: Obwohl das gesetzliche Mindeststammkapital für eine WLL-Gesellschaft in Bahrain nur BHD 1 beträgt, wird dringend empfohlen, mit mindestens BHD 1.000 zu starten . Dies steigert Ihre Glaubwürdigkeit bei lokalen Banken erheblich, vereinfacht die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und wird beim Investor-Visa-Genehmigungsverfahren deutlich positiver bewertet.

    2. Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthaltserlaubnis)

    Der 2022 eingeführte und 2024 überarbeitete Golden Visa ist eine strategische Initiative Bahrains, mit der hochqualifizierte Personen, Investoren und Spitzenkräfte gewonnen werden sollen. Er bietet eine 10 Jahre gültige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis und damit ein Höchstmaß an Stabilität und Freiheit. Das Visum wird direkt von der NPRA erteilt.

    Wichtige Vorteile des Golden Visa:

    * Langfristige Sicherheit: Genießen Sie 10 Jahre Aufenthaltserlaubnis, wodurch sich der administrative Aufwand für jährliche Verlängerungen erheblich verringert. Das Visum ist unbegrenzt verlängerbar, solange die Zulassungskriterien erfüllt bleiben. * Selbst-Sponsoring der Familie: Das Golden Visa ermöglicht es Ihnen, Ihren Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder (unter 24 Jahren) direkt zu sponsern, ohne dass ein Arbeitgeber oder Unternehmen als Sponsor für die Angehörigen fungieren muss.

    * Arbeitserlaubnis: Sie haben das Recht, in Bahrain zu arbeiten und den Arbeitgeber frei zu wechseln, ohne bei jedem Wechsel eine neue Arbeitserlaubnis der LMRA zu benötigen (Standardarbeitsverträge gelten weiterhin). * Freizügigkeit: Es bestehen keine Ausreiseerlaubnispflichten, sodass Sie Bahrain problemlos ein- und ausreisen können. * Keine Mindestaufenthaltsdauer: Im Gegensatz zum CR-basierten Visum unterliegen Inhaber des Golden Visa keiner Mindestaufenthaltsdauer, um ihren Aufenthaltsstatus zu erhalten. Sie können sich beliebig lange außerhalb Bahrains aufhalten, ohne dass Ihr Visum erlischt.

    * Attraktiv für die Familie: Ihr Ehepartner und Ihre Kinder profitieren ebenfalls von der 10-jährigen, verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis und den damit verbundenen Vorteilen, einschließlich des erleichterten Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung.

    Kategorien und Voraussetzungen für das Golden Visa:

    * Investor: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD (ca. 530.000 USD) in Bahrain. Diese Investition kann in verschiedenen Formen erfolgen, darunter der Erwerb von Immobilien (in genehmigten Freihandgebieten), die Gründung eines neuen Unternehmens mit diesem Kapital oder die Investition in bestehende bahrainische Unternehmen bzw. Staatsanleihen. Der Nachweis der Investition ist zwingend erforderlich. * Remote Worker: Für Personen mit einem nachweisbaren Einkommen von mindestens 2.000 USD pro Monat aus dem Ausland.

    Die Antragsteller benötigen einen mindestens einjährigen Vertrag sowie entsprechende Qualifikationen. Kontoauszüge und Arbeitsverträge (bzw. Nachweise über freiberufliche Einkünfte) sind unerlässlich. * Retiree: Offen für Personen ab 50 Jahren, die eine Rente oder ein stabiles monatliches Einkommen von mindestens 4.000 BHD (ca. 10.600 USD) nachweisen können. * Specialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in zugelassenen Bereichen (z. B. Medizin, Ingenieurwesen, IT, Wissenschaft). Voraussetzung sind ein Bachelor-Abschluss oder höher, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung sowie ein monatliches Einkommen von mindestens 4.000 USD.

    In der Regel ist ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens oder der Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit im zugelassenen Bereich erforderlich. Anerkannte Berufsverbände können Kandidaten ebenfalls empfehlen.

    * Kosten: Die staatlichen Gebühren für das Golden Visa liegen zwischen BHD 300 und BHD 500 für das 10-Jahres-Visum und hängen von der Kategorie sowie den zusätzlichen Dienstleistungen ab.

    3. Selbstsponsoring über Ihr eigenes Unternehmen

    Dies ist ein zentrales Merkmal des CR-basierten Investor Visa und ein klarer Vorteil Bahrains, insbesondere im Vergleich zu anderen GCC-Staaten und dem regulatorischen Umfeld Bhutans. Historisch – und in manchen Rechtsordnungen bis heute – ist der Aufenthalt in der Region an einen Arbeitgeber als Sponsor gekoppelt, der dadurch ein erhebliches Maß an Kontrolle über den Status und die Bewegungsfreiheit einer Person erhält.

    In Bahrain können Sie als Gesellschafter einer lokalen Gesellschaft sich selbst direkt für Ihr Aufenthaltsvisum sponsern. Dies gewährt Ihnen vollständige Autonomie und Kontrolle über Ihren Einwanderungsstatus, der unmittelbar mit Ihrer Unternehmensbeteiligung verknüpft ist. Das bedeutet:

    * Vollständige Unabhängigkeit: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist direkt an Ihr Unternehmen gebunden, nicht an einen externen Arbeitgeber oder lokalen Partner. Sie legen Ihre Bedingungen selbst fest und verwalten Ihren eigenen Einwanderungsstatus. * Reisefreiheit: Wie bereits erwähnt, gibt es in Bahrain keine Ausreiseerlaubnispflicht. Sie genießen damit echte internationale Mobilität, ohne das Land nur mit Genehmigung verlassen zu dürfen. * Kontrolle über das Unternehmen: Ihr Visum versetzt Sie in die Lage, Ihr Unternehmen ohne Abhängigkeiten von externen einwanderungsrechtlichen Vorgaben zu führen und auszubauen.

    * Finanzielle Flexibilität: Als Firmeninhaber mit Investor Visa sind Sie nicht an eine Mindestgehaltsvorgabe gebunden. Das ermöglicht Ihnen deutlich mehr Spielraum bei der finanziellen Steuerung Ihres Unternehmens und Ihrer persönlichen Vergütung.

    Im Vergleich zum oft strengen regulatorischen Umfeld und den wirtschaftlichen Beschränkungen in Bhutan bietet die Selbstsponsoring-Regelung in Bahrain ein Maß an unternehmerischer Freiheit und globaler Einbindung, das für bhutanische Unternehmer äußerst attraktiv und wegweisend ist.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag auf ein CR-basiertes Investorenvisum

    Die Beantragung Ihres Investor Visa in Bahrain erfolgt in zwei Hauptphasen: zuerst gründen Sie Ihr Unternehmen, anschließend beantragen Sie das Visum. Für bhutanische Staatsangehörige sind zusätzliche Schritte zur Dokumentenbeglaubigung unerlässlich. Befolgen Sie diese genauen Schritte für einen reibungslosen Ablauf.

    Phase 1: Unternehmensgründung in Bahrain (3–5 Tage)

  • Wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeit und Rechtsform:
  • *Tätigkeit:Legen Sie Ihre konkreten Geschäftstätigkeiten fest (z. B. Beratung, Handel, IT-Dienstleistungen, Immobilien). Die Website des Ministry of Industry and Commerce (MOICT) unter www.sijilat.bh listet alle genehmigten Aktivitäten auf. *Aufbau der Kosten:Für die meisten Unternehmer aus Bhutan ist einGesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL)Die WLL ist die am besten geeignete und flexibelste Rechtsform. Eine WLL kann zu 100 % ausländisch im Eigentum einer einzelnen natürlichen Person stehen und bietet Haftungsbeschränkung.
  • Firmenname reservieren:
  • * Rufen Sie das Sijilat-Portal auf (www.sijilat.bh), Bahrains zentrale Online-Plattform zur Geschäftsregistrierung. * Reichen Sie Ihren Wunschnamen zur Genehmigung ein. Das dauert in der Regel wenige Stunden bis zu einem Arbeitstag.
  • Gründungsurkunde (Memorandum of Association – MoA) vorbereiten:
  • * Entwerfen Sie die Satzung (MoA), die die Unternehmensziele, das Stammkapital, die Eigentümerstruktur und die Organstruktur festlegt. Dies kann in der Regel mit den Standardvorlagen auf Sijilat erfolgen. *Mindestkapital:Das gesetzliche Mindestkapital für eine WLL beträgt zwar nur 1 BHD,Es wird dringend empfohlen, mit mindestens 1.000 BHD zu starten. Dies stärkt Ihre Glaubwürdigkeit bei Banken erheblich, erleichtert die Kontoeröffnung erheblich und wird im Genehmigungsverfahren für das Investor Visa deutlich positiver bewertet. Ihre Gründungsurkunde (MoA) führt Sie bei Alleineigentümerschaft als 100 % Gesellschafter und Geschäftsführer auf.
  • Antrag über Sijilat einreichen:
  • * Laden Sie alle erforderlichen Dokumente (MoA, Passkopien etc.) auf dem Sijilat-Portal hoch. * Zahlen Sie die anfänglichen Registrierungsgebühren. * Das MOIC prüft Ihren Antrag. Dies dauert in der Regel 3–5 Werktage. * Nach der Genehmigung wird Ihre Commercial Registration (CR) elektronisch ausgestellt.
  • Physische Geschäftsadresse sicherstellen:
  • * Auch wenn Ihr Geschäftsmodell primär online-basiert ist, benötigen Sie für Ihre CR eine registrierte physische Adresse. Sie können entweder herkömmliche Büroräume anmieten oder ein Serviced Office bzw. Business Center nutzen, das eine Geschäftsadresse bereitstellt. Viele dieser Anbieter offerieren virtuelle Bürolösungen, die diese Anforderung erfüllen und in der Regel Postbearbeitung sowie Zugang zu Besprechungsräumen beinhalten.
  • Eröffnung eines Firmenbankkontos (2–4 Wochen):
  • * Mit CR und Gesellschaftsvertrag (MoA) in der Hand besuchen Sie eine lokale Bank (z. B. National Bank of Bahrain (NBB), Bank of Bahrain and Kuwait (BBK), HSBC, Ahli United Bank, Al Salam Bank), um ein Firmenkonto zu eröffnen. * Hier erweist sich das empfohlene Stammkapital von 1.000 BHD als hilfreich, da Banken eine höhere Ersteinlage bevorzugen. * In der Regel benötigen Sie CR, MoA, Reisepass und gelegentlich einen Geschäftsplan. Der Vorgang dauert üblicherweise 2–4 Wochen. Einige Banken ermöglichen die Kontoeröffnung per Video-Ident für Investor-Visum-Antragsteller.

    Phase 2: Antrag auf Investor Visa (4–8 Wochen inkl. Beglaubigung)

    Sobald Ihr Unternehmen offiziell registriert und aktiv ist, können Sie den Antrag auf Ihr Investorenvisum stellen.

  • Vorbereitung bhutan-spezifischer Dokumente (2–4 Wochen für die Beglaubigung):
  • * Dies ist ein entscheidender Schritt für bhutanische Staatsangehörige, der zusätzliche Zeit für die Dokumentenbeglaubigung erfordert. *Polizeiliches Führungszeugnis (Good Conduct Certificate):Dieses Dokument erhalten Sie von der Royal Bhutan Police. Das Zertifikat MUSS vom Außenministerium (MoFA) in Thimphu beglaubigt und anschließend von der Botschaft des Königreichs Bahrain in Neu-Delhi, Indien, weiter beglaubigt werden (da es in Bhutan keine bahrainische Botschaft gibt). Planen Sie ausreichend Zeit für diesen mehrstufigen Beglaubigungsprozess ein, einschließlich der Kurierwege. Sollten Sie sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate in anderen Ländern aufgehalten haben, benötigen Sie möglicherweise auch von diesen Ländern polizeiliche Führungszeugnisse, die ebenfalls entsprechend beglaubigt sein müssen. *Medizinisches Fitness-Zertifikat:Von einem anerkannten bhutanischen Krankenhaus auszustellen. Dieses Zertifikat sollte idealerweise auch vom Gesundheitsministerium (MoH) in Bhutan und ggf. von der bahrainischen Botschaft in Neu-Delhi beglaubigt werden, wobei eine ärztliche Untersuchung in Bahrain ebenfalls zwingend erforderlich ist. *Übersetzung:Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente, die nicht in englischer oder arabischer Sprache verfasst sind, von einem anerkannten Übersetzer offiziell übersetzt und anschließend beglaubigt werden.

  • Antrag über das LMRA-Expatriates-Portal einreichen:
  • * Der designierte Administrator Ihres Unternehmens (entweder Sie selbst oder Ihr bevollmächtigter PRO/Berater) meldet sich im LMRA Expatriates Portal (www.lmra.gov.bh) an. * Wählen Sie die Option „New Work Permit“ oder „Investor Work Permit“ aus. * Geben Sie alle Ihre persönlichen Daten und Unternehmensdaten ein und laden Sie die gescannten Kopien der erforderlichen Dokumente hoch, darunter Ihre beglaubigte bhutanische polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Kopie Ihres Reisepasses. * Zahlen Sie die LMRA-Antragsgebühr (BHD 150 für das erste Jahr).

  • Ausstellung des Einreisevisums (bei Beantragung aus Bhutan):
  • * Nach der erstmaligen LMRA-Genehmigung (in der Regel 5–10 Arbeitstage) wird ein Einreisevisum (einmalige Einreise, 30 Tage gültig) erteilt. Drucken Sie dieses Visum aus, um nach Bahrain einzureisen. * Wenn Sie sich bereits mit einem anderen gültigen Visum (z. B. Touristenvisum) in Bahrain aufhalten, können Sie nach der LMRA-Genehmigung möglicherweise direkt zur medizinischen Untersuchung gehen.

  • Medizinische Untersuchung und Biometrie (in Bahrain, 1 Tag):
  • * Bei der Einreise nach Bahrain oder falls Sie sich bereits im Land befinden, suchen Sie ein von der LMRA zugelassenes medizinisches Zentrum auf (z. B. Al Kindi Hospital) und lassen dort die vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen durchführen (Bluttests auf HIV, Hepatitis B und C sowie Syphilis; Röntgenaufnahme des Brustkorbs auf Tuberkulose). Die Kosten liegen bei ca. 35–50 BHD. Die Ergebnisse werden in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden direkt an die LMRA übermittelt. * Gleichzeitig oder kurz danach geben Sie in einem NPRA-Servicecenter Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) ab.

  • Endgültige Genehmigung und Visum-Eintragung (1 Woche):
  • * Sobald die LMRA Ihre zufriedenstellenden medizinischen Untersuchungsergebnisse und das polizeiliche Führungszeugnis erhalten hat, erteilt sie die endgültige Genehmigung für Ihre Arbeitserlaubnis. * Ihr Visum wird anschließend von der NPRA bearbeitet und in Ihren Reisepass eingeklebt. Sie müssen persönlich im NPRA-Büro (oder einer zugelassenen staatlichen Servicestelle) erscheinen, um den Visumaufkleber in Ihren Reisepass eintragen zu lassen und Ihre bahrainische Identitätskarte (CPR-Karte) zu erhalten. * Zahlen Sie die Gebühr für den NPRA-Aufenthaltstempel (BHD 50) sowie die Gebühr für die CPR-Karte (BHD 10).

    Insgesamt müssen bhutanische Staatsangehörige von der Unternehmensregistrierung bis zum Erhalt des Visums mit einem Gesamtzeitraum von 4–8 Wochen rechnen – vorausgesetzt, es gibt keine größeren Verzögerungen oder fehlenden Unterlagen. Der Beglaubigungsprozess ist dabei die größte Variable.

    Checkliste der erforderlichen Dokumente

    Eine sorgfältig organisierte Unterlagensammlung ist entscheidend für einen reibungslosen Antragsprozess.

    Für die Handelsregistereintragung (via Sijilat):

    * Kopie Ihres gültigen Reisepasses (Mindestgültigkeit 6 Monate). * Vorgeschlagener Firmenname (3 Optionen). * Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association – MoA) – erstellt nach bahrainischem Recht. * Satzung (Articles of Association – falls zutreffend). * Nachweis der Büroadresse (Mietvertrag oder Vertrag für ein virtuelles Büro). * Angaben zum Geschäftsführer (falls abweichend vom Eigentümer).

    Für die Beantragung eines Investor Visa (über LMRA und NPRA):

    * Gültiger Reisepass: Kopie Ihres Reisepasses mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem geplanten Einreisedatum. * Handelsregisterauszug (CR): Kopie Ihres aktiven bahrainischen CR. * Gesellschaftsvertrag (MoA): Kopie des MoA des Unternehmens, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie Gesellschafter sind. * Passfotos: Aktuelle biometrische Passfotos (in der Regel 4 Stück) mit weißem Hintergrund. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: * Von einem anerkannten bhutanischen Krankenhaus, beglaubigt durch das bhutanische Gesundheitsministerium und die bahrainische Botschaft in Neu-Delhi (für den Erstantrag).

    * Nach der Einreise obligatorisches medizinisches Tauglichkeitszeugnis eines LMRA-anerkannten medizinischen Zentrums in Bahrain. * Polizeiliches Führungszeugnis (Good Conduct Certificate): * Aus Ihrem Heimatland (Bhutan), ausgestellt von der Royal Bhutan Police. * Speziell für bhutanische Staatsangehörige: Dieses Zeugnis MUSS vom Außenministerium in Bhutan beglaubigt und anschließend von der Botschaft des Königreichs Bahrain in Neu-Delhi, Indien, weiterbeglaubigt werden. Planen Sie für diesen mehrstufigen Beglaubigungsprozess und die damit verbundenen Kurierdienste ausreichend Zeit ein.

    * Wenn Sie sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate in anderen Ländern aufgehalten haben, benötigen Sie möglicherweise auch ein polizeiliches Führungszeugnis aus diesen Ländern, ebenfalls ordnungsgemäß beglaubigt. * Bankauszüge: Persönliche Kontoauszüge, die ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung Ihres und des Lebensunterhalts Ihrer Angehörigen während der ersten Aufenthaltsphase nachweisen. Für Unternehmensinhaber gibt es zwar keinen festen Mindestbetrag, der Nachweis finanzieller Stabilität ist jedoch stets vorteilhaft.

    Für das Golden Visa ist der Nachweis der Investition oder des Einkommens erforderlich. * Visumantragsformular: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt.

    Kosten- und Gebührenübersicht

    Die Kenntnis der anfallenden Kosten ist für die Planung Ihres Umzugs und die Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain unerlässlich. Alle Preise verstehen sich in Bahraini Dinar (BHD).

    Gründungskosten (Schätzung, einmalig)

    | Position | Kosten (BHD) | Anmerkungen | | :------------------------------ | :----------- | :-------------------------------------------------------------------------- | | Firmennamenreservierung | 10 | | | Gebühren für den Handelsregistereintrag (CR) | 150 – 300 | Abhängig von Geschäftstätigkeit und Rechtsform | | Einlage des Stammkapitals | 1.000 | Empfohlen für die Eröffnung eines WLL-Bankkontos. Dies ist Ihr Geld, keine Gebühr. | | Zwischensumme (ca.) | 1.160 – 1.310 | Ohne Büro- oder Beratungskosten |

    Laufende Unternehmenskosten (Jahresschätzung)

    | Position | Kosten (BHD) | Anmerkungen | | :--------------------------------------- | :------------- | :------------------------------------------------------------------------------------------ | | Virtuelles Büro/Serviced Office (jährlich) | 600 – 1.800 | Oder traditionelle Büromiete, je nach Wahl (BHD 50-150 pro Monat) | | Beratungs- und PRO-Dienstleistungen (optional) | 500 – 1.500 | Für die Unternehmensgründung und Visabearbeitung – dringend empfohlen, um den Prozess deutlich zu beschleunigen | | Zwischensumme (ca.) | 1.100 – 3.300 | Stark abhängig vom Dienstleister und der gewählten Büroart |

    Kosten Investor Visa (CR-basiert)

    | Posten | Gebühr (BHD) | Hinweise | | :------------------------------------------ | :----------- | :----------------------------------------------------------------------------------------- | | LMRA Investor Work Permit Fee (jährlich) | 150 | Wird jährlich für den Arbeitserlaubnis-Anteil fällig. | | NPRA Residency Stamp Fee (jährlich) | 50 | Wird jährlich für den Aufenthaltsssticker im Reisepass fällig. | | Medizinische Untersuchung (in Bahrain) | 35 – 50 | Erforderlich bei Erstantrag und in der Regel alle 2–3 Jahre bei Verlängerungen.

    | | Identitätskarte (CPR) Gebühr | 10 | Einmalige Gebühr bei Erstausstellung. | | Polizeiliches Führungszeugnis & medizinische Beglaubigung | ~15 – 30 | Kosten variieren je nach Herkunftsland und Aufwand. | *Hinweis zur steuerlichen Behandlung: In Bahrain gibt es keine allgemeine Körperschaftsteuer für die meisten operativen Gesellschaften (Ausnahmen: Öl-/Gas-Sektor und Großkonzerne nach den MNE-Regelungen). Die steuerliche Gesamtbetrachtung richtet sich primär nach dem steuerlichen Wohnsitz des Investors.

    Für in Deutschland steuerpflichtige Personen sind die Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG, insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung/CFC-Regeln) sowie das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwingend zu beachten.*

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