Alles, was usbekische Staatsangehörige über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Ratgeber 2025.
Arbeitsvisum in Bahrain aus Usbekistan – Vollständiger Leitfaden 2025
Alles, was usbekische Staatsbürger über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitablauf – der komplette Ratgeber 2025.
Sind Sie ein ambitionierter Fachmann, Unternehmer oder Freiberufler aus Usbekistan, der seine Horizonte erweitern und eine erfolgreiche Karriere in einem dynamischen internationalen Wirtschaftszentrum aufbauen möchte? Bahrain, der kleinste, aber einer der wirtschaftlich fortschrittlichsten Staaten am Golf, bietet unvergleichliche Chancen. Mit seiner offenen Wirtschaft, wegweisenden Arbeitsmarktreformen und einer strategischen Vision zur Gewinnung globaler Talente ist Bahrain zu einem Magneten für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland geworden – auch für solche aus Usbekistan.
Dieser umfassende Leitfaden führt Sie durch alles, was Sie über die Beantragung eines Arbeitsvisums in Bahrain aus Usbekistan im Jahr 2025 wissen müssen. Er beschreibt die verfügbaren Genehmigungsarten, die schrittweisen Antragsverfahren, die erforderlichen Dokumente, die damit verbundenen Kosten und die einzigartigen Vorteile, die Bahrain usbekischen Staatsangehörigen bietet.
Warum Fachkräfte aus Usbekistan Bahrain wählen
Bahrain hat sich als einladendes, geschäftsfreundliches und fortschrittliches Umfeld etabliert. Damit wird es aus mehreren überzeugenden Gründen für Fachkräfte aus Usbekistan zunehmend attraktiv:
Bahrains Vision: Ein fortschrittlicher Arbeitsmarkt und die LMRA
Das Königreich Bahrain setzt sich nachdrücklich für die Förderung eines dynamischen, gerechten und transparenten Arbeitsmarktes ein. Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ist die zuständige staatliche Stelle, die für die Regulierung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und die Gewährleistung fairer Arbeitspraktiken im gesamten Königreich verantwortlich ist.
Ein Eckpfeiler des fortschrittlichen Ansatzes Bahrains ist die frühzeitige und entschlossene Reform des traditionellen Sponsoring-Systems (Kafala). Während viele Nachbarländer erst viel später mit ähnlichen Reformen begannen, hat Bahrain bereits 2009 entscheidende Schritte unternommen, um die restriktiven Elemente der Kafala abzubauen. Diese bahnbrechende Reform gewährte ausländischen Arbeitnehmern das Recht, den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis ihres derzeitigen Arbeitgebers zu wechseln.
Diese zukunftsweisende Politik stärkt ausländische Arbeitskräfte erheblich, gibt ihnen deutlich mehr Freiheit und Flexibilität in ihrer beruflichen Laufbahn und fördert einen deutlich wettbewerbsfähigeren Arbeitsmarkt. Die Vision der LMRA konzentriert sich auf Transparenz, Effizienz und den Schutz der Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen und macht Bahrain zu einem attraktiven Ziel für internationale Spitzenkräfte.
Arten von Arbeitsvisa in Bahrain
Bahrain bietet verschiedene Arten von Arbeitsvisa für unterschiedliche berufliche Bedürfnisse an. Alle werden von der LMRA verwaltet und reguliert. Die genauen Unterschiede zu kennen, ist für einen erfolgreichen Antrag unerlässlich.
1. Das Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)
Dies ist die gängigste Form des Arbeitsvisums für Personen, die ein Stellenangebot eines in Bahrain registrierten Unternehmens erhalten haben. Ihr künftiger Arbeitgeber in Bahrain übernimmt die Beantragung und verwaltet das gesamte Verfahren für Sie.
* Für wen es gedacht ist: Personen, die ein Vollzeit-Jobangebot eines in Bahrain registrierten Unternehmens erhalten und angenommen haben. * Antragsverfahren: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis über das LMRA Expatriates Portal. Nach vorläufiger Genehmigung wird ein Einreisevisum erteilt, das dem Mitarbeiter die Einreise nach Bahrain ermöglicht. Nach der Ankunft unterzieht sich der Mitarbeiter den vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen und der Fingerabdrucknahme. Nach erfolgreichem Abschluss werden die endgültige „Arbeitserlaubniskarte“ und die dazugehörige Aufenthaltserlaubnis von der LMRA ausgestellt.
* Kosten: Der Arbeitgeber zahlt eine Gebühr von 96 BHD pro Jahr für die Arbeitserlaubnis. * Gültigkeit: In der Regel zwei Jahre und verlängerbar. * Wichtigster Vorteil: Ihr Arbeitgeber übernimmt den gesamten bürokratischen Aufwand – das macht den Prozess für Sie vergleichsweise einfach. Zwar sind Sie zunächst an einen Arbeitgeber gebunden, doch dank der Reformen in Bahrain können Sie ohne dessen Zustimmung den Job wechseln (Details siehe unten).
2. Die Flexible Work Permit (FWP) – Der Game Changer für usbekische Freiberufler
Die 2021 eingeführte Flexible Work Permit (FWP) ist eine revolutionäre Initiative Bahrains, mit der sich das Land deutlich von anderen Staaten in der Region abhebt. Diese Genehmigung ermöglicht es Ausländern, in Bahrain zu wohnen und zu arbeiten, ohne dass ein bestimmter Arbeitgeber sie sponsern muss. Sie ist besonders vorteilhaft für usbekische Fachkräfte, die Wert auf Unabhängigkeit legen.
* Für wen es geeignet ist: Diese Genehmigung ist ideal für Freiberufler, unabhängige Auftragnehmer, digitale Nomaden, Berater und alle, die für mehrere Auftraggeber tätig sind – ob lokal oder international. Sie eignet sich hervorragend für Personen, die sich selbstständig machen möchten, sowie für Bürger Usbekistans, die von Bahrain aus weltweit Kunden betreuen wollen. Dazu gehören IT-Fachkräfte, Grafikdesigner, Content-Creator, Online-Marketer, Remote-Berater und Ingenieure, die projektbasiert arbeiten. * Antragsverfahren: Diese Genehmigung ist selbstgesponsert.
Die Antragsteller reichen den Antrag direkt bei der LMRA über deren Online-Portal ein. * Kosten: 450 BHD für eine zweijährige Genehmigung. * Gültigkeit: Gültig für zwei Jahre und verlängerbar. * Wichtigster Vorteil: Die FWP bietet beispiellose Freiheit und Flexibilität. Sie ermöglicht es Ihnen, für mehrere Kunden oder Arbeitgeber zu arbeiten, den Job unkompliziert zu wechseln und Ihren eigenen Arbeitsrhythmus zu gestalten, ohne an einen einzigen Sponsor gebunden zu sein.
Sie eröffnet den direkten Zugang zur dynamischen Wirtschaft Bahrains – ohne das traditionelle Sponsoring-Modell durch einen Arbeitgeber. So fördert sie Unternehmertum und unabhängiges berufliches Wachstum. Inhaber einer FWP können zudem ihre Familienangehörigen sponsern.
3. Das Trainingsvisum
Dieses Visum ist für Personen gedacht, die zu beruflichen Schulungen, Weiterbildungsprogrammen oder Praktika nach Bahrain kommen, die von einem bahrainischen Unternehmen gesponsert werden. Es ist in der Regel von kürzerer Dauer und dient der beruflichen oder fachlichen Weiterentwicklung.
* Für wen: Personen, die an bestimmten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Praktika oder unternehmensinternen Abordnungen in Bahrain teilnehmen. * Antragsverfahren: Die Bildungseinrichtung oder das entsendende Unternehmen beantragt dieses Visum. * Gültigkeit: In der Regel drei bis sechs Monate, meist nicht über ein Jahr hinaus verlängerbar. * Kosten: Ca. 50–80 BHD zuzüglich der Gebühren für die medizinische Untersuchung.
4. Investor-as-Employee-Visum
Sie sind Unternehmer aus Usbekistan und möchten ein eigenes Unternehmen in Bahrain gründen und betreiben? Dann ist dieser Visaweg genau das Richtige für Sie. Sobald Ihre Gesellschaft im CR registriert ist, können Sie als Inhaber bei Ihrem eigenen Unternehmen angestellt werden, ein Gehalt beziehen und darüber ein Arbeitsvisum über Ihre eigene Firma erhalten.
* Für wen es gedacht ist: Inhaber bahrainischer Unternehmen (z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – WLL), die in ihrem eigenen Unternehmen wohnen und arbeiten möchten. * Antragsverfahren: Nach erfolgreicher Unternehmensgründung beantragt der Inhaber ein Beschäftigungsvisum und „sponsert“ sich dabei im Wesentlichen selbst über seine Gesellschaft. * Wichtigster Vorteil: Dies eröffnet Unternehmern die Möglichkeit, nicht nur ihr Geschäft zu führen, sondern auch legal in Bahrain zu wohnen und Einkünfte aus ihrem Vorhaben zu erzielen.
Eine Person kann 100 % einer WLL-Gesellschaft besitzen und hat damit die vollständige Kontrolle. Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL beträgt zwar nur 1 BHD, es wird jedoch dringend empfohlen, die Gesellschaft mit mindestens 1.000 BHD zu kapitalisieren. Dieser höhere Betrag erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und erhöht die Erfolgsaussichten bei Investor-Visa-Anträgen.
Beschäftigungsvisum: Ihr Schritt-für-Schritt-Leitfaden aus Usbekistan
Wenn Sie ein Jobangebot erhalten haben, wird das Verfahren für das Arbeitsvisum weitgehend von Ihrem künftigen Arbeitgeber gesteuert. Hier ein typischer Ablauf, was Sie erwarten können:
Erforderliche Unterlagen für Ihr Bahrain-Arbeitsvisum
Eine sorgfältige Vorbereitung Ihrer Unterlagen ist für einen reibungslosen Antragsprozess entscheidend. Hier eine umfassende Checkliste:
Allgemeine Dokumente (für alle Arbeitsvisa erforderlich):
* Gültiger Reisepass: Ihr usbekischer Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Ende Ihres geplanten Aufenthalts in Bahrain hinaus gültig sein. * Passfotos: Aktuelle, hochauflösende Fotos, die den bahrainischen Visumvorgaben entsprechen (in der Regel weißer Hintergrund, 4x6 cm). * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein polizeiliches Führungszeugnis aus Usbekistan, das nachweist, dass Sie nicht vorbestraft sind. Das Zeugnis darf bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein und muss in der Regel vom usbekischen Außenministerium sowie von der bahrainischen Botschaft bzw.
dem Konsulat in Usbekistan beglaubigt werden. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wie bereits erwähnt, wird dieses nach der Einreise in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain eingeholt. * Krankenversicherungsnachweis: Der Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung mit Gültigkeit in Bahrain ist für alle Inhaber eines Arbeitsvisums zwingend erforderlich.
Spezifische Dokumente für das Arbeitsvisum (vom Mitarbeiter an den Arbeitgeber zu übergeben):
* Angebotsschreiben/Arbeitsvertrag: Eine Kopie des unterzeichneten Stellenangebots oder Arbeitsvertrags Ihres bahrainischen Arbeitgebers. * Ausbildungsnachweise: Kopien Ihrer akademischen und beruflichen Qualifikationen (z. B. Diplome, Abschlüsse). Diese müssen oft vom Außenministerium in Usbekistan und der bahrainischen Botschaft/dem Konsulat in Usbekistan sowie manchmal vom Außenministerium in Bahrain beglaubigt werden. Usbekistan-spezifisch:* Berufliche Qualifikationen aus Usbekistan genießen generell hohe Anerkennung, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, Finanzen, IT und Medizin. Dadurch fällt es usbekischen Fachkräften leichter, eine passende Stelle zu finden.
* Lebenslauf (CV) / Resume: Ihr detaillierter beruflicher Werdegang.
Spezifische Dokumente für Flexible Work Permit (FWP):
* Nachweis von Einkommen/Kunden/Fähigkeiten: Unterlagen, die belegen, dass Sie in Bahrain Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu gehören beispielsweise: * Freiberufliche Verträge oder Absichtserklärungen von Auftraggebern. * Ein Portfolio Ihrer Arbeiten oder Fähigkeiten (z. B. Online-Profile wie Upwork oder Behance). * Empfehlungsschreiben früherer Kunden oder Arbeitgeber. * Nachweise früherer selbstständiger Tätigkeit oder Geschäftsregistrierungen außerhalb Bahrains.
* Bankauszüge: Aktuelle Kontoauszüge (in der Regel der letzten sechs Monate), die Ihre finanzielle Stabilität und ausreichende Mittel zur Selbstversorgung nachweisen (typischerweise mindestens 1.000–2.000 BHD oder Gegenwert in UZS, USD oder EUR). * Ausgefülltes LMRA-FWP-Antragsformular.
Kosten und Gebühren für Ihre Arbeitserlaubnis in Bahrain
Für Ihre Planung ist es wichtig, die finanziellen Auswirkungen zu verstehen:
| Position | Kosten (Bahraini Dinar - BHD) | Wer zahlt | Hinweise | | :-------------------------------- | :------------------------ | :-------- | :------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Employment Visa (Arbeitserlaubnis) | 96 BHD pro Jahr | Arbeitgeber | Üblicherweise im Voraus für zwei Jahre zu zahlen (192 BHD). | | Flexible Work Permit (FWP) | 450 BHD für zwei Jahre | Antragsteller | Wird direkt bei Antragstellung an die LMRA gezahlt.
| | Medizinische Untersuchung | 40–60 BHD | Antragsteller | Obligatorisch, wird nach der Einreise in einer LMRA-anerkannten Klinik in Bahrain durchgeführt. | | Krankenversicherung | 60–120 BHD pro Jahr | Antragsteller | Für alle Visumarten vorgeschrieben. Kosten je nach Versicherungsumfang. | | Dokumentenbeglaubigung | 50–100+ BHD | Antragsteller | Für Bildungsabschlüsse und das Führungszeugnis (PCC) in Usbekistan und Bahrain. Abhängig von der Anzahl der Dokumente.
| | Führungszeugnis aus Usbekistan | Variiert je nach Region und Anbieter | Antragsteller | Kosten für die Ausstellung des PCC in Usbekistan. | | Familienvisum (Family Visa Sponsorship) | 50 BHD pro Angehörigem | Antragsteller | Zuzüglich individueller Krankenversicherungskosten pro Familienmitglied. | | Investor-as-Employee Visa | 96 BHD pro Jahr | Unternehmen | Wird von der eigenen registrierten bahrainischen Gesellschaft bezahlt. | | Firmengründung (WLL) | Variabel | Antragsteller | Gründungskosten, Mindeststammkapital (gesetzlich 1 BHD, empfohlen 1.000 BHD). |
Gesamtkosten für den Employment-Visum-Weg (Anteil des Arbeitnehmers): Ca. 200–300 BHD (medizinische Untersuchung, Versicherung, Beglaubigung). Gesamtkosten für den Flexible-Work-Permit-Weg (Anteil des Antragstellers): Ca. 550–700 BHD für zwei Jahre (Permit, medizinische Untersuchung, Versicherung, Beglaubigung).
Zeitplan: Was Sie erwartet
Die Bearbeitungsdauer für ein Arbeitsvisum kann je nach mehreren Faktoren variieren, darunter die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, die Bearbeitungszeiten der LMRA sowie mögliche Nachfragen zu zusätzlichen Informationen.
* Arbeitsvisum: * Von der Annahme des Stellenangebots bis zur Einreichung der Unterlagen durch den Arbeitgeber bei der LMRA: 2–3 Wochen. * Bearbeitung des Arbeitgeberantrags und Ausstellung des Einreisevisums durch die LMRA: 3–7 Arbeitstage. * Reise nach Bahrain: 1–2 Wochen (inklusive Flugbuchung). * Ergebnisse der obligatorischen medizinischen Untersuchung: 2–5 Arbeitstage nach der Untersuchung. * Fingerabdrucknahme und Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte: 5–10 Arbeitstage nach der medizinischen Freigabe. * Gesamtdauer vom Stellenangebot bis zur Arbeitserlaubniskarte: In der Regel 5 bis 8 Wochen.
* Flexible Work Permit (FWP): * Von der vollständigen Antragseinreichung bis zur LMRA-Genehmigung: 5–10 Arbeitstage. * Ausstellung des Einreisevisums nach der Genehmigung: 3–7 Arbeitstage. * Reise nach Bahrain: 1–2 Wochen. * Ergebnisse der obligatorischen medizinischen Untersuchung: 2–5 Arbeitstage. * Fingerabdrucknahme und Ausstellung der FWP-Karte: 5–10 Arbeitstage. * Gesamtdauer von der vollständigen Antragseinreichung bis zur Erteilung der FWP-Karte: Ca. 3 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Es ist immer ratsam, ausreichend Pufferzeit einzuplanen – besonders bei nationalen Feiertagen oder unvorhergesehenen behördlichen Verzögerungen.
Jobwechsel in Bahrain: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Einer der größten Vorteile Bahrains für ausländische Arbeitnehmer – insbesondere für Usbeken – ist die Freiheit, den Arbeitgeber zu wechseln. Wie bereits erwähnt, hat Bahrain seine Arbeitsgesetze 2009 reformiert und damit die restriktiven Elemente des traditionellen Sponsoring-Systems faktisch beseitigt.
Das bedeutet konkret:
* Keine Zustimmung des Sponsors erforderlich: Sie benötigen keine Erlaubnis Ihres derzeitigen Arbeitgebers (auch „No Objection Certificate“ genannt), um den Job zu wechseln. Das unterscheidet Bahrain deutlich von vielen anderen Ländern der Region, die vergleichbare Reformen erst viel später umgesetzt haben oder weiterhin strengere Regelungen beibehalten. * Kündigungsfrist: In der Regel müssen Sie Ihrem aktuellen Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten (üblicherweise 1–3 Monate).
* Neuer Arbeitgeber beantragt die Erlaubnis: Sobald Ihnen ein neuer Job angeboten wurde, beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die neue Arbeitserlaubnis über die LMRA. Die LMRA führt dann den Wechsel der Arbeitserlaubnis durch, ohne dass der bisherige Arbeitgeber zustimmen muss. * Stärkung der Arbeitnehmer: Diese Reform gibt den Arbeitnehmern deutlich mehr Kontrolle über ihre berufliche Laufbahn, verhindert Ausbeutung und trägt zu einem wettbewerbsfähigeren und dynamischeren Arbeitsmarkt bei. Bahrain wird dadurch für qualifizierte Fachkräfte besonders attraktiv.
* Kulanzfrist bei Jobverlust: Verlieren Sie während eines Employment Visa Ihren Arbeitsplatz, erhalten Sie in der Regel eine 30-tägige Kulanzfrist, um eine neue Stelle zu finden und Ihr Visum umzuschreiben oder auf ein Flexible Work Permit zu wechseln. Gelingt Ihnen das nicht, müssen Sie Bahrain verlassen – es entstehen jedoch keine Strafe oder ein Deportationsvermerk.
Gehalt und Rückkehr nach Usbekistan: Finanzielle Freiheit
Usbekischen Fachkräften bietet Bahrain erhebliche finanzielle Vorteile und uneingeschränkte finanzielle Freiheit:
* Keine Einkommensteuer: In Bahrain wird auf Gehälter und Löhne keine Einkommensteuer erhoben. Sie behalten damit 100 % Ihres Verdienstes – das erhöht Ihr verfügbares Einkommen und Ihr Sparpotenzial erheblich. * Keine Beschränkungen bei der Rücküberweisung: Es gibt absolut keine Restriktionen bei der Überweisung Ihres Gehalts oder Ihrer Ersparnisse von Bahrain nach Usbekistan. Sie können Gelder über etablierte Bankkanäle frei ins Ausland transferieren. Bahrain verfügt über ein modernes, effizientes und weltweit bestens vernetztes Bankensystem.
* Unterschied zur Finanzsituation in Usbekistan: Vor dem Hintergrund des usbekischen Finanzumfelds mit seinem Körperschaftsteuersatz von 15 % und den früheren Problemen mit Devisenkonvertierungsbeschränkungen der Zentralbank von Usbekistan (besonders für Unternehmen) ist das besonders relevant. In Bahrain bleibt Ihre finanzielle Freiheit uneingeschränkt. Sie können Ihre Familie zu Hause unterstützen oder Ihr Geld frei investieren – ohne bürokratische Hürden. Viele Fachkräfte nutzen dafür reguläre Banküberweisungen in USD oder internationale Dienste wie Wise oder Payoneer. Die Überweisungen werden zum jeweiligen Marktkurs umgerechnet.
Der usbekische Körperschaftsteuersatz von 15 % gilt nicht für individuelles Gehaltseinkommen, das im Ausland erzielt wird, sofern Sie in Usbekistan steuerlich nicht ansässig sind (also weniger als 183 Tage pro Jahr dort verbringen).
Familiennachzug bei einem Arbeitsvisum
Sobald Sie Ihre Arbeitserlaubnis und Ihren Wohnsitz in Bahrain erhalten haben, können Sie Ihre unmittelbaren Familienangehörigen sponsern, damit diese zu Ihnen nach Bahrain kommen können.
* Wen Sie sponsern können: In der Regel können Sie Ihren Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder sponsern (normalerweise unter 18 Jahren, bei Vollzeitstudium bis 24 Jahre). * Voraussetzungen: Für die Familienzusammenführung müssen Sie in der Regel ein bestimmtes Mindestgehalt nachweisen (typischerweise 400–500 BHD monatlich, abhängig von den LMRA-Kriterien), um zu belegen, dass Sie Ihre Familie finanziell unterstützen können, ohne den Staat zu belasten. Die Art Ihres Arbeitsvisums (Employment Visa oder FWP) spielt ebenfalls eine Rolle.
Außerdem benötigen Sie eine gültige Heiratsurkunde (von den usbekischen Behörden beglaubigt und bei Bedarf übersetzt, sofern sie nicht in Arabisch oder Englisch vorliegt) sowie Geburtsurkunden der Kinder. * Verfahren: Ihr Arbeitgeber (bei Employment Visas) oder Sie selbst (bei FWP oder wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen besitzen) beantragen die Aufenthaltserlaubnisse für die Familienangehörigen über die LMRA. Die Familienmitglieder müssen bei der Einreise nach Bahrain außerdem eine medizinische Untersuchung absolvieren.
* Arbeitstätigkeit des Ehepartners: Ein Ehepartner mit abhängigem Visum erhält eine Aufenthaltserlaubnis und kann anschließend über einen Arbeitgeber eigenständig eine Arbeitserlaubnis beantragen. Er ist nicht automatisch arbeitsberechtigt. * Schulbildung der Kinder: In Bahrain gibt es Schulunterricht auf Englisch und Arabisch. Zahlreiche internationale Schulen bieten unterschiedliche Lehrpläne an und kosten in der Regel 2.000–5.000 BHD pro Jahr.
Unternehmensgründung in Bahrain (WLL und Investor Visa)
Für usbekische Unternehmer bietet Bahrain einen schlanken und attraktiven Weg in die Unternehmensgründung:
* Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL): Die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL), kann mit einem gesetzlichen Mindeststammkapital von nur 1 BHD gegründet werden. Obwohl dies der offizielle Mindestbetrag ist, empfehlen wir dringend, Ihre WLL mit mindestens 1.000 BHD auszustatten. Dieser höhere Betrag erleichtert die Eröffnung eines Firmenkontos erheblich (da Banken eigene Mindesteinlageanforderungen haben) und erhöht die Chancen auf eine positive Entscheidung bei Anträgen auf ein Investor-Visum.
* Alleineigentum: Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass eine einzige Person 100 % einer WLL-Gesellschaft halten kann und damit die volle Kontrolle über das Unternehmen erhält. * Investor-als-Mitarbeiter-Visum: Sobald Ihre WLL eingetragen ist, können Sie als Inhaber formell von Ihrem eigenen Unternehmen angestellt werden und ein Gehalt beziehen. Dadurch sind Sie in der Lage, ein „Investor-als-Mitarbeiter“-Arbeitsvisum zu beantragen. Dieses Visum gewährt Ihnen die Aufenthaltserlaubnis und ermöglicht es Ihnen, legal in Ihrem eigenen Unternehmen in Bahrain zu wohnen und zu arbeiten.
* Flexible Arbeitserlaubnis für Unternehmer: Alternativ dürfen Sie, wenn Sie im Besitz einer Flexiblen Arbeitserlaubnis (FWP) sind, ein Unternehmen registrieren und betreiben, ohne sich zwingend über dieses Unternehmen selbst für ein separates Investor-Visum sponsern zu müssen – vorausgesetzt, Ihre FWP bleibt aktiv und deckt Ihre Tätigkeit ab.
Leben in Bahrain: Ein weltoffenes Zuhause
Neben der Arbeit bietet Bahrain eine hervorragende Lebensqualität, die viele Menschen anspricht
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