Arbeitsvisum in Bahrain aus der Schweiz – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was Schweizer Staatsangehörige über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der vollständige Leitfaden für 2025.

Bahrain, oft als die „Perle des Arabischen Golfs“ bezeichnet, hat sich leise zu einem attraktiven Ziel für internationale Fachkräfte und Unternehmer entwickelt. Für ehrgeizige Personen aus der Schweiz, die jenseits der Alpen nach neuen Möglichkeiten suchen, bietet Bahrain ein einzigartiges Angebot: eine dynamische, diversifizierte Wirtschaft, eine weltoffene Expat-Community und einen bemerkenswert progressiven Ansatz in der Einwanderungspolitik. Dieser Leitfaden schneidet durch den Fachjargon und liefert Schweizer Fachkräften praxisnahe, direkt umsetzbare Hinweise zur Erlangung eines Arbeitsvisums in Bahrain.

Warum Schweizer Fachkräfte Bahrain wählen

Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre Präzision, Innovationskraft und robuste Wirtschaft. Schweizer Fachkräfte sind aufgrund ihrer Expertise in Finanzen, Ingenieurwesen, Technologie und ihres akribischen Geschäftsansatzes sehr gefragt. Wenn diese Personen ins Ausland schauen, suchen sie Umgebungen, die ihren hohen Standards entsprechen und ihnen zugleich neue Herausforderungen und Wachstumschancen bieten. Bahrain erfüllt diese Anforderungen perfekt und bietet dabei mehrere entscheidende Vorteile:

  • Strategischer Standort und Wirtschaftsdrehscheibe: Bahrain dient als Tor zur gesamten Nahost- und Nordafrika-Region (MENA) und ist damit eine ideale Basis für regionale Aktivitäten. Die Wirtschaft des Landes ist breit aufgestellt, mit starken Branchen in Finanzdienstleistungen, Fintech, Öl & Gas, Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Informationstechnologie – alles Bereiche, die aktiv internationale Fachkräfte anwerben. * Unternehmensfreundliches Umfeld: Bahrain erzielt regelmäßig Spitzenplätze beim Ease of Doing Business.

Die Regierung setzt sich konsequent für die Gewinnung ausländischer Investitionen und Talente ein – erkennbar an vereinfachten Verfahren und einem unterstützenden regulatorischen Rahmen. * Fortschrittliche Einwanderungspolitik: Bahrain hat bereits 2009 durch die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) die Arbeitgeberkontrolle über die Mobilität von Arbeitnehmern abgeschafft – lange bevor vergleichbare Reformen in den Nachbarländern umgesetzt wurden.

Diese wegweisende Reform des traditionellen Sponsoring-Systems (Kafala) gewährt ausländischen Arbeitnehmern einzigartige Freiheit und Flexibilität: Sie können den Arbeitgeber wechseln, ohne die Zustimmung ihres derzeitigen Arbeitgebers einholen zu müssen. * Hohe Lebensqualität bei gleichzeitig günstigen Kosten: Bahrain verfügt über moderne Infrastruktur, hervorragende Gesundheitseinrichtungen, erstklassige internationale Schulen und einen lebendigen, kosmopolitischen Lebensstil. Englisch ist weit verbreitet und erleichtert Schweizer Expatriates und ihren Familien den Übergang erheblich.

Zudem sind die Lebenshaltungskosten – insbesondere für hochwertigen Wohnraum – deutlich niedriger als in den großen Schweizer Städten oder anderen regionalen Zentren wie Dubai. * Direkte Anerkennung Schweizer Qualifikationen: Berufsabschlüsse von Schweizer Universitäten und Fachhochschulen genießen in Bahrain hohes Ansehen, besonders in den Schlüsselbranchen Ingenieurwesen, Finanzwesen und Medizin. LMRA und Arbeitsministerium akzeptieren diese Abschlüsse unmittelbar, was die Genehmigungsverfahren oft erheblich beschleunigt und die sonst übliche aufwändige Neubewertung entbehrlich macht.

  • Steuerfreies Einkommen und freie Rücküberweisung: In Bahrain gibt es keine Einkommensteuer für natürliche Personen. Ihr Bruttogehalt entspricht somit Ihrem Nettogehalt. Außerdem unterliegen weder Ihre Einkünfte noch sonstige Gelder irgendwelchen Devisenbeschränkungen oder Rücküberweisungsbeschränkungen in die Schweiz.

Arten von Arbeitsvisa in Bahrain: Ein detaillierter Vergleich

Die Wahl der passenden Arbeitsvisa ist der erste entscheidende Schritt. In Bahrain werden Arbeitsvisa primär von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet – der Regierungsbehörde, die für die Regulierung des Arbeitsmarktes und die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an Ausländer zuständig ist. Für Schweizer Fachkräfte, die einen Umzug planen, ist es unerlässlich, die Unterschiede zwischen diesen Genehmigungen zu verstehen.

Hier die wichtigsten Arten von Arbeitsvisa:

1. Das Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)

Dies ist der traditionellste und gängigste Weg für Ausländer, die eine Vollzeitstelle in Bahrain suchen. Der Weg ist arbeitgebergesponsert: Ein bahrainisches Unternehmen muss Ihnen eine Stelle anbieten und anschließend das Visumverfahren für Sie einleiten.

  • Für wen es geeignet ist: Schweizer Fachkräfte, die ein formelles, unbefristetes Vollzeit-Jobangebot von einem in Bahrain ansässigen Unternehmen erhalten haben und als direkte Angestellte arbeiten werden. * Wichtige Merkmale: * Sponsoring: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Rolle Ihres Sponsors. * Antragsverfahren: Der Arbeitgeber beantragt Ihre Arbeitserlaubnis über das LMRA Expatriates Portal. * Gültigkeit: In der Regel zwei Jahre gültig und verlängerbar.
  • Kosten: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die staatlichen Gebühren zu tragen, die derzeit bei 96 BHD pro Jahr liegen. * Mindestgehalt: Es gibt zwar keine gesetzliche Mindestlohnvorschrift, doch LMRA und lokale Banken erwarten in der Regel ein monatliches Gehalt von 400–500 BHD oder mehr. Das erleichtert die Visumgenehmigung und die spätere Familienzusammenführung. * Ergebnis: Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie zunächst ein Einreisevisum, mit dem Sie nach Bahrain einreisen können.

Nach der Ankunft erledigen Sie die restlichen Formalitäten (medizinische Untersuchung, Fingerabdrücke). Anschließend stellt die LMRA Ihre offizielle „Arbeitserlaubniskarte“ aus (meist integriert in die nationale Identitätskarte, bekannt als CPR). * Arbeitsplatzwechsel: Sie können den Arbeitgeber wechseln, ohne die Zustimmung Ihres derzeitigen Sponsors einholen zu müssen – ein erheblicher Vorteil in der Region.

2. Die Flexible Work Permit (FWP) / Selbstgesponsert

Der 2021 eingeführte Flexible Work Permit ist eine revolutionäre Option, die für viele Expats das Spiel grundlegend verändert. Er ermöglicht es Einzelpersonen, in Bahrain zu wohnen und zu arbeiten, ohne einen Arbeitgeber als Sponsor zu benötigen. Damit verkörpert er Bahrains zukunftsweisenden Ansatz bei der Arbeitsmobilität.

  • Für wen es geeignet ist: Schweizer Freiberufler, digitale Nomaden, unabhängige Berater, Projektmitarbeiter oder alle, die mehrere berufliche Möglichkeiten nutzen möchten, ohne an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden zu sein. Besonders geeignet für Fachkräfte, deren Tätigkeit es erlaubt, mehrere Kunden zu betreuen oder selbstständig zu arbeiten – lokal, regional oder international. * Wichtigste Vorteile: * Kein Arbeitgeber-Sponsor erforderlich: Das ist der entscheidende Vorteil. Sie sind Ihr eigener Sponsor und beantragen die Erlaubnis direkt bei der LMRA.
  • Flexibilität: Sie dürfen für mehrere Kunden, Arbeitgeber oder auf Projektbasis arbeiten. Damit erhalten Sie in der Region ein Höchstmaß an Freiheit. Freiberufliche Tätigkeit lässt sich problemlos mit kurzfristigen Verträgen kombinieren. * Gültigkeit: Wird für 2 Jahre ausgestellt und ist verlängerbar. * Kosten: Die Gebühr für das Flexible Work Permit beträgt 450 BHD für den gesamten Zweijahreszeitraum.
  • Pflicht-Krankenversicherung: Sie benötigen eine gültige private Krankenversicherung, die Bahrain für die gesamte Dauer der Erlaubnis abdeckt und bei einem lokalen Anbieter abgeschlossen wurde. * Einkommens- und Finanznachweis: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich selbst finanziell erhalten können (in der Regel mindestens 1.000 BHD monatlich oder der entsprechende Gegenwert in CHF). * Ergebnis: Erfolgreiche Bewerber erhalten eine Flexible-Work-Permit-Karte, die ihnen den legalen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis in Bahrain gewährt.

3. Das Trainingsvisum

Dieses Visum ist für Personen gedacht, die zu Praktika, beruflichen Ausbildungen oder kurzfristigen Weiterbildungsprogrammen nach Bahrain kommen.

* Für wen: Studierende oder frischgebackene Absolventen aus der Schweiz, die praktische Erfahrung in bahrainischen Unternehmen sammeln möchten, oder Fachkräfte, die für kurzfristige Entsendungen zu Schulungszwecken nach Bahrain kommen. * Wichtige Merkmale: In der Regel von der Ausbildungseinrichtung oder dem Unternehmen gesponsert. Die Dauer richtet sich nach der Programmlänge (meist 3 Monate, verlängerbar auf 6 Monate). Die Gebühr beträgt BD 50. Das Visum berechtigt nicht zu Tätigkeiten außerhalb des vereinbarten Schulungsrahmens.

4. Investor-as-Employee-Visum

Als Schweizer Unternehmer, der ein eigenes Unternehmen in Bahrain gründen möchte, können Sie bei Gehaltsbezug aus Ihrer Gesellschaft auch eine Arbeitserlaubnis als Investor und als Angestellter Ihrer eigenen Firma beantragen.

  • Zielgruppe: Schweizer Staatsbürger, die in Bahrain ein Unternehmen gründen – etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) – und dort als Geschäftsführer oder Angestellter tätig sein möchten. * Wichtige Merkmale: * Unternehmensgründung: Zunächst müssen Sie Ihr Unternehmen beim Ministry of Industry and Commerce (MOIC) registrieren. Für eine Bahrain WLL beträgt das Mindeststammkapital 1 BHD.

In der Praxis wird jedoch ein Stammkapital von 1.000 BHD dringend empfohlen, da dies die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung eines Investor Visa deutlich erleichtert. Wichtig: Eine Einzelperson kann 100 % der Anteile an einer WLL halten. * Doppelrolle: Sie werden sowohl als Investor (Gesellschafter/Inhaber) als auch als Angestellter (mit Gehaltsbezug) anerkannt. * Antragstellung: Ihr Unternehmen beantragt als Arbeitgeber Ihre Arbeitserlaubnis über die LMRA – analog zum regulären Employment-Visa-Verfahren –, sobald eine LMRA-Quote für Ihre Gesellschaft zugeteilt wurde.

Dabei wird in der Regel ein Mindestgehalt von 400 BHD vorausgesetzt.

Flexible Work Permit – Der Game Changer für Schweizer Freelancer

Für Schweizer Fachkräfte, die großen Wert auf Autonomie legen, ist das Flexible Work Permit (FWP) eine herausragende Option. Diese Initiative der LMRA, die 2021 ins Leben gerufen wurde, markiert einen mutigen Schritt hin zu einem offeneren und anpassungsfähigeren Arbeitsmarkt. Sie ist besonders attraktiv für:

  • Digitale Nomaden: Personen, die weltweit remote arbeiten können und den kosmopolitischen Lebensstil sowie die strategische Lage Bahrains genießen möchten. Die FWP erlaubt es Ihnen, remote für Ihren Schweizer Arbeitgeber oder Ihre Kunden tätig zu sein, ohne ein lokales Unternehmen gründen zu müssen. * Unabhängige Berater: Schweizer Berater in Bereichen wie Finanzen, IT, Projektmanagement oder Marketing können ihre Dienstleistungen mehreren Kunden in Bahrain oder der gesamten Region anbieten, ohne einen einzelnen Unternehmenssponsor zu benötigen.
  • Freiberufler: Designer, Autoren, Softwareentwickler und andere unabhängige Fachkräfte können legal im Land wohnen und arbeiten und je nach Bedarf verschiedene Projekte übernehmen. * Unternehmer in der Frühphase: Personen, die Geschäftsmöglichkeiten erkunden oder kleine Vorhaben starten. Ihnen bietet sich so Flexibilität, bevor sie sich auf eine vollständige Unternehmensgründung festlegen. Viele Schweizer Fachkräfte nutzen diese Möglichkeit, um den Markt zu testen, bevor sie sich für eine Festanstellung oder eine Unternehmensregistrierung entscheiden.

Das FWP bietet ein hohes Maß an Freiheit vom traditionellen Sponsoring-Modell, das in weiten Teilen des Golfs weiterhin vorherrscht. Es stärkt die Einzelpersonen, statt sie an einen Arbeitgeber zu binden, und ermöglicht dadurch deutlich mehr Flexibilität in der Karrieregestaltung und bei persönlichen Entscheidungen. Die festen Kosten von 450 BHD für zwei Jahre schaffen Planungssicherheit und einen klaren Weg zu legalem Aufenthalt und Arbeitserlaubnis. Diese Flexibilität ist für Schweizer Fachkräfte, die ein hohes Maß an beruflicher Unabhängigkeit gewohnt sind, besonders attraktiv.

Beschäftigungsvisum: Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren

Wenn Sie ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten haben, wird das Employment Visa in der Regel vollständig von Ihrem künftigen Arbeitgeber beantragt und betreut. Hier die typischen Schritte im Überblick:

Schritt 1: Stellenangebot und Arbeitgeberquote (Verantwortung des Arbeitgebers) * Stellenangebot sichern: Die erste Voraussetzung ist ein formelles Angebotsschreiben eines bahrainischen Arbeitgebers. * Arbeitgeberquote: Ihr Arbeitgeber muss über eine LMRA-genehmigte Expatriatenquote verfügen, die er verwaltet. * Erste Dokumentenübergabe (Mitarbeiter): Sie übergeben Ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Erstdokumente – in der Regel eine Kopie Ihres Reisepasses sowie Ihre Bildungsabschlüsse.

Schritt 2: Arbeitgeberantrag über die LMRA (Arbeitgeberpflichten) * Online-Antrag: Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitserlaubnis über das LMRA-Expatriates-Portal. Dabei reicht er eine Kopie Ihres Reisepasses, Fotos, das unterzeichnete Angebotsschreiben, Bildungsabschlüsse sowie die Unternehmensunterlagen ein. * LMRA-Bearbeitung: Die LMRA prüft den Antrag. In dieser Phase werden Hintergrundüberprüfungen durchgeführt und die Echtheit der eingereichten Unterlagen verifiziert.

Schritt 3: Vorabgenehmigung und Erteilung des Einreisevisums (LMRA/Arbeitgeber) * Vorabgenehmigung: Sobald die LMRA die Vorabgenehmigung erteilt hat, wird ein Einreisevisum (häufig als E-Visum oder Arbeitsvisum bezeichnet) ausgestellt. Dieses Visum ist in der Regel 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt Sie zur Einreise nach Bahrain. Ihr Arbeitgeber sendet es Ihnen üblicherweise elektronisch zu.

Schritt 4: Ankunft in Bahrain und Formalitäten nach der Einreise (Verantwortung des Mitarbeiters) * Einreise nach Bahrain: Sie nutzen das ausgestellte Einreisevisum, um in das Königreich einzureisen. Die Einwanderungsbehörde versieht Ihren Reisepass mit dem Arbeitsvisum-Aufkleber. Anschließend haben Sie 14 Tage Zeit, die medizinische Untersuchung und die biometrische Registrierung abzuschließen. Medizinische Untersuchung: Innerhalb weniger Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine ärztliche Tauglichkeitsprüfung absolvieren. Diese wird in dafür vorgesehenen, von der LMRA zugelassenen Kliniken in Bahrain durchgeführt.

Die Kosten für diese Untersuchung belaufen sich auf ca. 40–60 BHD und werden in der Regel von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Sie umfasst allgemeine Gesundheitschecks, Bluttests (HIV, Hepatitis B, C, Syphilis) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Tuberkulose-Screening). * Fingerabdrücke und Personalausweis: Sie müssen außerdem das Identity Card Centre aufsuchen, um Fingerabdrücke abzugeben und ein Foto von sich aufnehmen zu lassen. Diese biometrischen Daten werden zur Ausstellung Ihrer CPR-Smartcard verwendet, die als Ihr nationaler Ausweis in Bahrain dient.

Der Vorgang dauert etwa 15 Minuten.

Schritt 5: Arbeitserlaubniskarte und CPR-Ausstellung (LMRA) * Endgültige Freigabe: Sobald Ihre medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt und alle Formalitäten abgeschlossen sind, stellt die LMRA Ihre offizielle „Arbeitserlaubniskarte“ aus (die meist bereits in Ihre CPR-Smartcard integriert ist). * Abholung: Ihr Arbeitgeber holt die Unterlagen in der Regel für Sie ab. Alternativ können Sie diese auch selbst abholen.

Der gesamte Prozess von der ersten Antragstellung durch den Arbeitgeber bis zum Erhalt Ihrer physischen Arbeitserlaubniskarte dauert je nach Effizienz bei der Einreichung der Unterlagen und den Bearbeitungszeiten der LMRA zwischen 3 und 6 Wochen.

Flexibles Arbeitserlaubnisverfahren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Für Schweizer Fachkräfte, die ein FWP anstreben, verläuft das Verfahren weitgehend direkt:

Schritt 1: Ankunft in Bahrain * Schweizer Passinhaber erhalten bei der Einreise nach Bahrain in der Regel ein 30-tägiges Touristenvisum, das um weitere 30 Tage verlängert werden kann. Sie können dieses Visum nutzen, um ins Land einzureisen und Ihren FWP-Antrag zu starten.

Schritt 2: Einreichung des FWP-Antrags * Sie können den Antrag entweder online über das LMRA Expatriates Portal oder persönlich im LMRA Expatriates Centre in Sanabis stellen. * Erforderliche Unterlagen für die Einreichung: * Reisepasskopie (mindestens 6 Monate gültig). * Passfoto (weißer Hintergrund). * Nachweis über Einkommen, Kunden oder Qualifikationen (z. B. Kopien aktueller Kundenverträge, Rechnungen, berufliches Portfolio/Lebenslauf, Berufsqualifikationen/Zertifikate, Absichtserklärungen potenzieller Kunden oder aktuelle Kontoauszüge (3–6 Monate) einer Schweizer oder internationalen Bank, die ausreichende finanzielle Mittel belegen).

  • Nachweis einer Unterkunft in Bahrain (z. B. Mietvertrag oder Hotelbuchung). * Krankenversicherungspolice, die Bahrain für den gesamten 2-Jahres-Zeitraum abdeckt (bei einem lokalen Anbieter abgeschlossen). * Strafregisterauszug (PCC) aus der Schweiz (ins Englische oder Arabische übersetzt und gemäß den Vorgaben beglaubigt).

Schritt 3: Gebührenzahlung und Bearbeitung * Zahlen Sie die Gebühr in Höhe von 450 BHD für die 2-jährige Genehmigung. * Die LMRA bearbeitet Ihren Antrag. Dies dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen, kann sich jedoch je nach Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und dem Prüfverfahren der LMRA verlängern.

Schritt 4: Medizinische Untersuchung (nach Genehmigung oder vor Antragstellung) * Sie müssen eine medizinische Eignungsuntersuchung in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain durchführen lassen (ca. 40–60 BHD). Dies ist häufig bereits während des laufenden Antragsverfahrens oder unmittelbar nach der Genehmigung möglich.

Schritt 5: Ausstellung der FWP-Karte Sobald alle Dokumente geprüft, die medizinischen Ergebnisse freigegeben und die Gebühren bezahlt sind, stellt die LMRA Ihre Flexible Work Permit (FWP)-Karte aus. Diese berechtigt Sie zum legalen Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Bahrain. Die Ausstellung dauert in der Regel 5–7 Werktage nach Abschluss aller Formalitäten.

Vom Einreichen des Antrags bis zum Erhalt Ihrer Genehmigungskarte dauert es in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Erforderliche Dokumente: Detaillierte Checkliste

Ein vollständiger und korrekter Dokumentensatz ist für einen reibungslosen Antragsprozess unerlässlich. Hier die konkreten Checklisten für die beiden wichtigsten Visumarten:

Für das Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)

Die meisten dieser Gebühren werden von Ihrem Arbeitgeber einbehalten:

  • Anschreiben (Offer Letter): Ein formelles, unterzeichnetes Angebotsschreiben Ihres bahrainischen Arbeitgebers mit genauer Angabe Ihrer Position, Ihres Gehalts und der Beschäftigungsbedingungen. * Reisepasskopie: Eine klare, farbige Kopie der Biodatenseite Ihres Reisepasses, der mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss und mindestens zwei leere Seiten enthalten muss. * Passfotos: Aktuelle, hochauflösende Passfotos mit weißem Hintergrund (in der Regel 4 Stück). Medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical Fitness Certificate): Wird nach* der Ankunft in Bahrain von einer LMRA-zugelassenen Klinik ausgestellt (ca.

40–60 BHD). * Ausbildungs- und Befähigungsnachweise: Kopien Ihrer höchsten akademischen Abschlüsse oder beruflichen Qualifikationen. Diese müssen zwingend für die Verwendung in Bahrain beglaubigt werden. Der Prozess umfasst: * Beglaubigung durch das Schweizerische Bundesamt für Justiz oder eine anerkannte Schweizer Behörde in der Schweiz. * Legalisierung durch die Botschaft oder das Konsulat Bahrains in Bern (oder die nächstgelegene bahrainische Auslandsvertretung, falls keine in der Schweiz besteht).

Abschließende Beglaubigung durch das Außenministerium in Bahrain nach* Ihrer Ankunft, sofern von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Beruf verlangt. Hinweis:* Schweizer Abschlüsse in Ingenieurwesen, Finanzwesen und Medizin werden häufig direkt anerkannt, dennoch ist eine ordnungsgemäße Beglaubigung für den offiziellen Gebrauch zwingend erforderlich. * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein Führungszeugnis der zuständigen Schweizer Kantonspolizeibehörde. Dieses muss ins Englische oder Arabische übersetzt und im gleichen Verfahren wie die Ausbildungsnachweise beglaubigt werden.

Je nach LMRA-Anforderungen und Ihrem vorherigen Wohnsitz kann Ihr Arbeitgeber Sie nach der Ankunft über etwaige zusätzliche lokale bahrainische Führungszeugnisse informieren. * Kopie der Handelsregisterauszugs (CR) des Arbeitgebers: Eine Kopie der gültigen Handelsregistereintragung des einstellenden Unternehmens.

Für Flexible Work Permit (Self-Sponsored)

Diese Unterlagen reichen Sie direkt bei der LMRA ein:

  • Reisepasskopie: Eine klare, farbige Kopie der Biodatenseite Ihres Reisepasses, die mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. * Passfotos: Aktuelle, hochauflösende Passfotos mit weißem Hintergrund. * Nachweis von Einkommen, Kunden oder Qualifikationen: Unterlagen, die Ihre finanzielle Eigenständigkeit und beruflichen Kompetenzen belegen. Dazu gehören beispielsweise: * Kopien aktueller Kundenverträge oder Dienstleistungsvereinbarungen. * Rechnungen für freiberufliche Tätigkeiten. * Ein professionelles Portfolio oder Lebenslauf, der Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen hervorhebt. * Berufliche Lizenzen oder Zertifizierungen (z. B.

Schweizer Finanzberaterlizenz, Ingenieurakkreditierung). * Absichtserklärungen potenzieller Kunden. * Aktuelle Kontoauszüge (z. B. der letzten 3–6 Monate) einer Schweizer oder internationalen Bank, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen (in der Regel mindestens 1.000 BHD monatlich). * Krankenversicherung: Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die in Bahrain für die gesamte Dauer der Genehmigung gilt. Diese ist bei einem lokalen Anbieter abzuschließen. * Unterkunftsnachweis: Nachweis Ihrer Unterkunft in Bahrain, z. B. Mietvertrag oder Hotelbestätigung.

  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein Führungszeugnis der Schweizer Behörden, ins Englische oder Arabische übersetzt und beglaubigt. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird nach der Ankunft in Bahrain in einer LMRA-anerkannten Klinik eingeholt (ca. 40–60 BHD). * Professioneller Lebenslauf: Ein optionales, aber empfohlenes Dokument für eine schnellere Bearbeitung.

Hinweis zur Beglaubigung: Die Beglaubigung von Dokumenten kann sehr zeitaufwendig sein. Bahrain ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher reicht eine direkte Apostille nicht aus. Sie müssen Schweizer Dokumente zunächst beim Bundesamt für Justiz beglaubigen lassen und sie anschließend über die bahrainische Botschaft in Bern legalisieren. Beginnen Sie damit unbedingt rechtzeitig.

Kosten und Gebühren

Die finanziellen Auswirkungen sollten Sie bei Ihrer Planung unbedingt berücksichtigen:

PostenKosten (BHD)CHF-Äquivalent (ca.)Zahler:--------------------------------------:-----------:----------------------:-----------------------------------Arbeitsvisum (jährliche Gebühr)96245Arbeitgeber (gesetzlich vorgeschrieben)Flexibles Arbeitsvisum (2-Jahres-Gebühr)4501.150AntragstellerMedizinische Untersuchung (für alle Visa)40-60100-155Arbeitnehmer oder Arbeitgeber (je nach Firmenregelung)Biometrische RegistrierungInbegriffenEinreisevisum (zum Arbeitsvisum)50130ArbeitgeberErsatz der Arbeitserlaubniskarte2050AntragstellerFamiliennachzug (pro Angehörigem, jährlich)60155HauptvisuminhaberMedizinische Untersuchung Angehörige3075HauptvisuminhaberWeitere Kosten (für beide Optionen):Dokumentenbeglaubigung (Schweiz & Bahrain)Variiert (mehrere hundert CHF)VariiertAntragstellerKrankenversicherung (für FWP)100-200+ jährlich250-500+ jährlichAntragstellerFlug (Schweiz–Bahrain)VariiertVariiertAntragstellerErste UnterkunftVariiertVariiertAntragsteller

Hinweis: Der für die ungefähre CHF-Umrechnung verwendete Wechselkurs dient nur zu Illustrationszwecken und unterliegt Schwankungen.

Zeitplan: Eine realistische Erwartung

Obwohl die LMRA Effizienz anstrebt, sind realistische Zeitrahmen für die Planung Ihres Umzugs aus der Schweiz unerlässlich. Die folgenden Angaben sind Schätzwerte und können je nach Feiertagen, Antragsvolumen bei der LMRA und der Geschwindigkeit, mit der Sie zusätzlich angeforderte Unterlagen einreichen, variieren.

| Phase | Beschäftigungsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert) | Flexibles Arbeitserlaubnis (selbst gesponsert) | | :-------------------------------- | :----------------------------------------------- | :--------------------------------------------- | | Dokumentenvorbereitung | 1-2 Wochen | 1 Woche | | Antragseinreichung (Arbeitgeber) | 2-5 Arbeitstage | 1-2 Arbeitstage (Einzelperson) | | Erste Genehmigung (LMRA) | 1-2 Wochen | 3-5 Arbeitstage | | Ausstellung des Einreisevisums | Innerhalb weniger Tage nach der ersten Genehmigung | Nicht anwendbar (Touristenvisum

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