Arbeitserlaubnis in Bahrain für Senegalesen – Umfassender Leitfaden 2025

Alles, was senegalesische Staatsangehörige über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitablauf – der komplette Leitfaden 2025.

Bahrain hat sich als erstklassiges Ziel für senegalesische Fachkräfte, Unternehmer und Freiberufler fest etabliert, die im Arabischen Golf unvergleichliche Karrierechancen, Geschäftsmöglichkeiten und finanzielle Flexibilität suchen. Mit seinen äußerst fortschrittlichen Arbeitsgesetzen, einer diversifizierten Wirtschaft und einem unternehmensfreundlichen Umfeld bietet Bahrain Personen aus dem Senegal einen unkomplizierten Weg zum beruflichen Erfolg.

Dieser Leitfaden liefert einen fundierten, schrittweisen Plan für die Beantragung eines Arbeitsvisums in Bahrain im Jahr 2025 und stellt sicher, dass Sie alle Fakten, Zahlen und Verfahren kennen, die Sie für diesen strategischen Schritt benötigen.

Warum Fachkräfte aus dem Senegal Bahrain wählen

Bahrains Attraktivität für Fachkräfte aus dem Senegal ist vielschichtig. Sie spricht sowohl berufliche Ambitionen als auch Aspekte der Lebensqualität an und bildet oft einen starken Kontrast zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Heimatland.

* Diversifizierte und robuste Wirtschaft: Über seine Ursprünge im Öl- und Gasbereich hinaus hat Bahrain konsequent auf Finanzdienstleistungen, Fintech, Informationstechnologie, Logistik, Produktion und Tourismus gesetzt. Diese wirtschaftliche Diversifizierung schafft ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten in stark wachsenden Branchen. Der Arbeitsmarkt sucht aktiv internationale Fachkräfte – besonders gefragt sind qualifizierte Ingenieure, Finanzexperten, Mediziner, Buchhalter und IT-Spezialisten. Senegalesische Fachkräfte mit entsprechenden Abschlüssen stellen fest, dass ihre Qualifikationen in Bahrain gut anerkannt und geschätzt werden.

* Moderne Arbeitsgesetze: Bahrain gehörte zu den Vorreitern bei der Reform des „Kafala“-Sponsorship-Systems. Bereits seit 2009 können ausländische Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, ohne dessen Zustimmung einholen zu müssen. Diese Reform, die lange vor vergleichbaren Schritten anderer Golfstaaten erfolgte, gibt den Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und stärkt einen wettbewerbsfähigen und fairen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig wird potenzieller Ausbeutung wirksam vorgebeugt.

* Uneingeschränkte Rücküberweisung von Gehalt und Kapital, steuerfreies Einkommen: Bahrain erhebt keine Einkommensteuer für natürliche Personen – Ihr Bruttogehalt entspricht somit weitgehend Ihrem Nettogehalt. Es bestehen keinerlei Beschränkungen bei der Rückführung von Gehältern oder Gewinnen. Sie können Ihre Einnahmen frei nach Senegal oder in jedes andere Land überweisen, ohne staatliche Abgaben oder Limits.

Dieser finanzielle Freiraum steht in deutlichem Gegensatz zu den oft komplizierten Verhältnissen im Senegal, wo die XOF-Währung zwar an den Euro gekoppelt ist, aber nur eingeschränkt international konvertierbar bleibt und die Körperschaftsteuer bis zu 30 % betragen kann. * Unternehmensfreundliches Umfeld: Die bahrainische Regierung fördert aktiv ausländische Investitionen und unternehmerische Initiativen. In den meisten Branchen ist eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft möglich.

Die Mindestkapitalanforderung für die Gründung einer With Limited Liability (WLL) Gesellschaft ist mit nur 1 BHD außergewöhnlich niedrig (empfohlen werden jedoch 1.000 BHD, um die Kontoeröffnung und die Erteilung eines Investor Visa zu erleichtern). Die Firmengründung ist effizient und dauert in der Regel nur 5–10 Werktage. * Hohe Lebensqualität: Bahrain bietet eine hohe Lebensqualität mit exzellenten Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, einer vielfältigen internationalen Gemeinschaft und einer toleranten, weltoffenen Kultur.

Die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu anderen wichtigen regionalen Standorten moderat, die Kriminalitätsrate ist niedrig. Englisch ist im Geschäftsleben und Alltag weit verbreitet, sodass Arabischkenntnisse für die meisten beruflichen Tätigkeiten nicht erforderlich sind. * Strategische Lage: Dank seiner hervorragenden Anbindung an den Nahen Osten, Asien und Afrika ist Bahrain ein idealer Standort für Unternehmen und Fachkräfte mit regionaler Ausrichtung. Direktflüge nach Dakar (Senegal) sind über große internationale Drehkreuze erreichbar.

Arten von Arbeit visas in Bahrain für senegalesische Staatsangehörige

Alle Arbeitsvisa in Bahrain werden zentral vom Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet, der Regierungsbehörde, die für die Regulierung des ausländischen Arbeitsmarkts über ihr Expatriates Portal zuständig ist. Die Kenntnis der verschiedenen Visumarten ist für senegalesische Fachkräfte von entscheidender Bedeutung.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Gesellschaftsformen, die für Sie in Betracht kommen:

  • Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert): Dies ist die gängigste Art des Arbeitsvisums, bei dem ein bahrainischer Arbeitgeber Ihren Aufenthalt und Ihre Arbeit im Königreich sponsert.
  • *Sponsoring:Vom Arbeitgeber gesponsert. *Gültigkeit:Grundsätzlich 2 Jahre gültig und verlängerbar. *Kosten:Der Arbeitgeber zahlt eine Gebühr von BHD 96 pro Jahr (BHD 192 für die 2-Jahres-Genehmigung). *Zweck:Für Mitarbeiter, die von einem bestimmten bahrainischen Unternehmen für eine Vollzeitstelle eingestellt werden. *Ablauf:Der Arbeitgeber beantragt den Antrag in Ihrem Namen über das LMRA Expatriates Portal. *Wichtigstes Merkmal:Ihre rechtliche Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sind an Ihren Arbeitgeber gebunden, Sie können jedoch jederzeit den Arbeitgeber wechseln.

  • Flexible Work Permit (FWP) / Selbstfinanziertes Arbeitsvisum: Das Flexible Work Permit (FWP) wurde 2021 eingeführt und stellt eine echte Alternative dar – besonders für Freiberufler, digitale Nomaden und Berater. Es macht einen Arbeitgeber als Sponsor überflüssig.
  • *Sponsoring:Selbst gesponsert. *Gültigkeit:Gültig für 2 Jahre, verlängerbar. *Kosten:450 BHD für die 2-Jahres-Genehmigung. *Zweck:Ermöglicht Ihnen, für mehrere Auftraggeber oder Arbeitgeber tätig zu sein oder als Freiberufler zu arbeiten, ohne an einen einzigen Sponsor gebunden zu sein. *Wichtigstes Merkmal:Unübertroffene Flexibilität und Eigenständigkeit – ideal für die moderne Arbeitswelt.

  • Trainingsvisum: Dieses Visum ist für Personen bestimmt, die zur beruflichen Weiterbildung, für Praktika oder zur Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen in einem bahrainischen Unternehmen oder einer Institution nach Bahrain kommen.
  • *Übernahme der Sponsorship:In der Regel wird das Praktikum vom Ausbildungsträger oder vom Unternehmen gesponsert, das das Praktikum anbietet. *Gültigkeit:Variiert je nach Dauer des Trainingsprogramms. *Zweck:Unbezahlte oder nur gering vergütete Ausbildung mit der Möglichkeit, ohne Ausreise aus Bahrain nahtlos in ein Arbeitsvisum zu wechseln.

  • Investor-als-Mitarbeiter-Visum: Möchten Sie ein eigenes Unternehmen in Bahrain gründen und daraus ein Gehalt beziehen, beantragen Sie in der Regel dieses Visum. Es unterscheidet sich vom reinen Investorenvisum, bei dem Sie im Unternehmen nicht aktiv tätig sind. Bitte beachten Sie die spezifischen Vorgaben der LMRA sowie die Notwendigkeit einer CR.
  • *Sponsoring:Ihr eigenes bahrainisches Unternehmen übernimmt Ihre Sponsoring. *Gültigkeit:In der Regel 2 Jahre, verlängerbar. *Ablauf:Erfordert die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister (CR) beim Ministerium für Industrie und Handel (MOICT), gefolgt von einer LMRA-Genehmigung für Ihre Anstellung in der eigenen Gesellschaft. *Wichtig:Bahrain erlaubt die 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft an den meisten Unternehmen. Das Mindeststammkapital für eine WLL-Gesellschaft beträgt 1 BHD (wir empfehlen mindestens 1.000 BHD, um die Kontoeröffnung und die Genehmigung des Investor Visa zu erleichtern). Eine Person kann 100 % einer WLL halten.

    Für die meisten senegalesischen Fachkräfte, die eine Anstellung oder eine selbstständige Tätigkeit anstreben, sind das Employment Visa oder die Flexible Work Permit die relevantesten Optionen.

    Flexible Work Permit (FWP): Der Game Changer für senegalesische Freiberufler & digitale Nomaden

    Die Flexible Work Permit (FWP) stellt eine echte Revolution dar – besonders für die wachsende Gruppe von Freiberuflern, digitalen Nomaden und Beratern aus dem Senegal. Sie unterstreicht Bahrains Engagement für einen modernen und flexiblen Arbeitsmarkt.

    Was macht das FWP so revolutionär?

    * Kein Arbeitgebersponsoring: Sie sind Ihr eigener Sponsor. Damit haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Arbeitsvereinbarungen und sind nicht von einem einzelnen Arbeitgeber abhängig. Dies ist besonders wichtig für senegalesische Freiberufler, die ohne vorherige Präsenz in der Region oft Schwierigkeiten haben, formelle Arbeitsverträge von Golfunternehmen zu erhalten. * Arbeit für mehrere Kunden/Arbeitgeber: Die FWP erlaubt es Ihnen, für mehrere Kunden zu arbeiten, verschiedene Projekte zu übernehmen oder gleichzeitig bei mehreren Unternehmen angestellt zu sein.

    Dies eignet sich ideal für Berater, IT-Spezialisten, Marketingfachleute, Designer und andere Dienstleister – auch für diejenigen, die ihre Kundenbasis in Westafrika halten und gleichzeitig in den Golf expandieren möchten. * Mehr Freiheit und Flexibilität: Sie können Ihren Zeitplan selbst gestalten, Projekte frei wählen und Ihr Einkommen selbst bestimmen. So genießen Sie erhebliche berufliche Unabhängigkeit.

    * Klarer rechtlicher Status: Das Visum bietet einen eindeutig legalen Weg, in Bahrain selbstständig zu arbeiten und die Grauzonen zu vermeiden, die mit informeller Freiberuflichkeit in anderen Ländern oft einhergehen. Außerdem können Sie nach 12 Monaten Familienangehörige sponsern.

    Für wen eignet sich das FWP ideal?

    * Freiberufler: Selbstständige Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen IT, Design, Beratung, Texten und anderen Remote-Services. * Digitale Nomaden: Berufstätige, deren Arbeit es ihnen erlaubt, ortsunabhängig zu arbeiten. * Berater: Erbringung von Fachberatung für verschiedene Unternehmen. * Teilzeitkräfte: Personen, die ihr Einkommen aufbessern oder flexibel arbeiten möchten. * Gründer in der Frühphase: Testen einer Geschäftsidee ohne sofortige Verpflichtung zu einer Vollzeitbeschäftigung.

    Antragsverfahren für das FWP:

    Der FWP-Antrag wird direkt bei der LMRA eingereicht. Ein Arbeitgeber ist zwar nicht erforderlich, Sie müssen jedoch Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zur Selbstversorgung nachweisen.

  • Eignungsprüfung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kriterien der LMRA erfüllen. Dazu gehören in der Regel Volljährigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis und medizinische Tauglichkeit.
  • Online-Antrag: Stellen Sie Ihren Antrag über das dafür vorgesehene Portal der LMRA oder persönlich in einem LMRA-Servicecenter.
  • Dokumenteneinreichung: Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein (detailliert unten aufgeführt). Dazu gehören Einkommensnachweise, Kundenverträge oder ein Portfolio, das Ihre Kompetenzen belegt.
  • Gebührenzahlung: Zahlen Sie die FWP-Gebühr in Höhe von 450 BHD für die zweijährige Genehmigung.
  • Medizinische Untersuchung: Es ist eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain durchzuführen (Kosten ca. BHD 40–60).
  • Fingerabdruckerfassung: Nehmen Sie nach bestandener medizinischer Untersuchung die vollständige Fingerabdruckerfassung im LMRA-Servicezentrum vor.
  • Erteilung der Genehmigung: Nach der Genehmigung wird Ihr Flexible Work Permit (das gleichzeitig Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis darstellt) innerhalb von 5–10 Werktagen nach der Einreise nach Bahrain bearbeitet und ausgestellt.
  • Diese Genehmigung gewährt Ihnen eine zweijährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Bahrain und bietet Ihnen damit größtmögliche Flexibilität, Ihre beruflichen Ziele zu verfolgen. Bitte beachten Sie die spezifischen Anforderungen hinsichtlich der CR (Commercial Registration) sowie die Einhaltung der lokalen Vorschriften, wie sie vom Sijilat-System und den zuständigen Behörden wie MOICT und LMRA vorgegeben werden.

    Aufenthaltserlaubnis: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Fachkräfte aus dem Senegal

    Haben Sie ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten, ist das Employment Visa Ihr Weg. Das Verfahren wird in erster Linie von Ihrem künftigen Arbeitgeber gesteuert und abgewickelt. Beachten Sie dabei die regulatorischen Vorgaben der LMRA.

    Wichtige Hinweise:

    * Der Arbeitgeber: Er initiiert und steuert den Großteil des Antragsverfahrens über das LMRA Expatriates Portal und fungiert als Ihr Sponsor. * Der Arbeitnehmer (Sie): Sie stellen die erforderlichen Unterlagen bereit, durchlaufen eine medizinische Untersuchung und geben Ihre Fingerabdrücke ab.

    So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  • Stellenangebot und Annahme:
  • * Sie erhalten ein Angebotsschreiben eines bahrainischen Unternehmens und nehmen dieses formell an. Dieses Schreiben ist für den Visumantrag unerlässlich.

  • Der Arbeitgeber leitet den Antrag ein (LMRA Expatriates Portal):
  • * Ihr Arbeitgeber meldet sich im LMRA Expatriates Portal an. * Er stellt einen Antrag auf Ihre Arbeitserlaubnis, gibt dabei Ihre Berufsbezeichnung, Ihr Gehalt sowie weitere Details an und lädt die erforderlichen Ausgangsdokumente hoch (Passkopie, Angebotsschreiben, beglaubigte Qualifikationen). * Der Arbeitgeber trägt die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr für die Arbeitserlaubnis in Höhe von 96 BHD pro Jahr (192 BHD für die zweijährige Erlaubnis). Ihr Arbeitgeber muss zudem über eine genehmigte LMRA-Quote für ausländische Arbeitskräfte verfügen.

  • Erstmalige LMRA-Genehmigung und Erteilung des Einreisevisums:
  • * Die LMRA prüft den Antrag des Arbeitgebers. Wird dieser genehmigt, erteilt die LMRA eineEinreisevisum(auch bekannt als „No Objection Certificate“ oder NOC). Dies dauert in der Regel 2–5 Arbeitstage. * Dieses Einreisevisum ist in der Regel 30 Tage gültig und berechtigt Sie zur Einreise nach Bahrain. Ihr Arbeitgeber sendet Ihnen das E-Visum per E-Mail zu.

  • Reisen nach Bahrain:
  • * Sie reisen mit Ihrem Einreisevisum aus dem Senegal nach Bahrain.

  • Medizinische Untersuchung in Bahrain:
  • * Nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain durchlaufen. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Gesundheitsprüfung, Bluttests (auf HIV, Hepatitis B und C sowie Syphilis) und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Tuberkulose-Diagnostik. Die Kosten dafür liegen üblicherweise zwischen 40 und 60 BHD. Die Ergebnisse liegen normalerweise innerhalb von 2–3 Werktagen vor.

  • Fingerabdrucknahme und Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte:
  • * Nach bestandener ärztlicher Untersuchung müssen Sie ein LMRA-Servicecenter zur biometrischen Erfassung (Fingerabdrücke) aufsuchen. * Sobald die Fingerabdrücke erfasst und alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sind, wird IhrArbeitserlaubniskarte(auch Expatriate Work Permit Card genannt) wird innerhalb von 5–7 Werktagen bearbeitet und ausgestellt. Diese Karte dient als Ihr rechtlicher Nachweis für Wohnsitz und Arbeitserlaubnis in Bahrain. * Gleichzeitig erhalten Sie eineCPR (Central Population Register) Karte, Ihrer nationalen Identifikationsnummer für Bankgeschäfte, Versorgungsleistungen und sonstige Behördengänge.

  • Abholung der finalen Arbeitserlaubniskarte:
  • * Ihr Arbeitgeber erhält die Arbeitserlaubniskarte und händigt sie Ihnen aus. Diese Karte ist Ihr rechtlicher Nachweis für Wohnsitz und Arbeitserlaubnis in Bahrain.

    Während des gesamten Prozesses ist eine offene Kommunikation mit der HR- oder PRO-Abteilung (Public Relations Officer) Ihres Arbeitgebers unerlässlich. Diese sind Ihr zentraler Ansprechpartner und begleiten Sie durch alle lokalen Formalitäten.

    Erforderliche Dokumente für Ihr Bahrain-Arbeitsvisum – Checkliste für Senegal

    Die korrekte Vorbereitung und Beglaubigung Ihrer Dokumente ist für einen reibungslosen Antragsprozess unerlässlich. Für Antragsteller aus dem Senegal ist die Dokumentenbeglaubigung oft der zeitkritischste Schritt.

    Wichtiger Hinweis zur Beglaubigung:

    Bildungs- und polizeiliche Führungszeugnisse mit Ursprung in Senegalmuss beglaubigt werden. Dies bedeutet in der Regel eine Legalisierung durch das Außenministerium Senegals, gefolgt von einer Legalisierung durch die bahrainische Botschaft oder das Konsulat in Senegal (oder in der nächstgelegenen Zuständigkeit, z. B. Marokko) und anschließend eine weitere Legalisierung durch das Außenministerium in Bahrain nach der Einreise. Lassen Sie sich die exakten Legalisierungsanforderungen immer von der LMRA oder Ihrem Berater bestätigen, da diese sich gelegentlich geringfügig ändern können. Beginnen Sie diesen Prozess unbedingt rechtzeitig.

    Für das Employment Visa (employer-sponsored):

    * Gültiger Reisepass: Ihr Reisepass muss mindestens sechs Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig sein. * Angebotsschreiben/Arbeitsvertrag: Ein formelles Angebotsschreiben Ihres bahrainischen Arbeitgebers auf Firmenbriefbogen, unterzeichnet und datiert, mit genauer Angabe von Position, Gehalt, Beschäftigungsbedingungen und Eintrittsdatum. * Bildungsabschlüsse: Kopien Ihrer originalen akademischen Grade, Diplome und beruflichen Qualifikationen. Diese müssen zwingend nach dem oben beschriebenen Verfahren beglaubigt werden.

    Berufsqualifikationen von renommierten senegalesischen Universitäten und Einrichtungen – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, Finanzwesen und Medizin – genießen in Bahrain in der Regel hohe Anerkennung. * Ausführlicher Lebenslauf: Ein detaillierter Lebenslauf mit Darstellung Ihrer Berufserfahrung und Kompetenzen (in englischer oder arabischer Sprache). * Polizeiliches Führungszeugnis: Eine Bescheinigung über einwandfreies Führungszeugnis der zuständigen senegalesischen Behörden (z. B. Commission de Police oder Direction de la Police Nationale), aus der hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind.

    Das Zeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein und muss beglaubigt werden. * Passbilder: In der Regel aktuelle Fotos mit weißem Hintergrund. Die genauen Vorgaben erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird in Bahrain* bei einer LMRA-anerkannten Klinik nach der Einreise eingeholt. * Krankenversicherung: Ihr Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, für eine angemessene Krankenversicherung zu sorgen.

    Zum Flexible Work Permit (FWP):

    * Gültiger Reisepass: Muss mindestens sechs Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig sein. * Nachweis von Einkommen, Kunden oder Fähigkeiten: Auch ohne Arbeitgeber müssen Sie nachweisen, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können. Hierzu gehören beispielsweise: * Absichtserklärungen potenzieller Kunden, * ein aussagekräftiges Arbeitsportfolio, * Zertifikate beruflicher Qualifikationen, * Nachweise früherer freiberuflicher Einkünfte (z. B. Rechnungen, Gehaltsabrechnungen oder Verträge der letzten drei Monate).

    * Kontoauszüge: Aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (z. B. ein durchschnittliches Guthaben von mindestens 1.500 BHD oder Gegenwert). * Krankenversicherung: Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die gesamte Permit-Dauer bei einem von der LMRA zugelassenen Anbieter (Kosten ca. 150–200 BHD pro Jahr). * Passfotos: Aktuelle Fotos mit weißem Hintergrund. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird nach der Ankunft in Bahrain bei einer LMRA-anerkannten Klinik eingeholt.* * Polizeiliches Führungszeugnis: Aus Senegal, ordnungsgemäß beglaubigt.

    * Beglaubigte Bildungsabschlüsse: Wie beim Employment Visa erforderlich, sofern die Tätigkeit auf bestimmten Qualifikationen beruht.

    Für das Investor-as-Employee-Visum:

    * Commercial Registration Certificate (CR): Ihrer bahrainischen WLL-Gesellschaft. * Gesellschafterbeschluss: Ernennung Ihrer Person zum Direktor oder angestellten Geschäftsführer mit Gehaltsbezug aus der Gesellschaft. * Geprüfte Jahresabschlüsse oder Management Accounts: Nachweis der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder der erfolgten Kapitaleinlage. * Gehaltsabrechnung oder Anstellungsvertrag: Ausgestellt von Ihrer eigenen Gesellschaft.

    Kosten und Gebühren für Arbeitsvisa – Reale Beträge in BHD

    Transparenz bei den Kosten ist wichtig. Alle nachfolgenden Beträge sind in Bahrain-Dinar (BHD) angegeben. Ende 2024 liegt der Wechselkurs bei ca. 1 BHD ≈ 2,65 USD ≈ 1.625 XOF (diese Kurse schwanken; prüfen Sie stets die aktuellen Kurse).

    Für das Beschäftigungsvisum:

    * Gebühr für die Arbeitserlaubnis: 96 BHD pro Jahr (vom Arbeitgeber zu zahlen, insgesamt 192 BHD für 2 Jahre). * Gebühr für das Einreisevisum: 10–20 BHD (vom Arbeitgeber zu zahlen). *

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