Arbeitsvisum in Bahrain aus Neuseeland – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was neuseeländische Staatsbürger über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitplan – der komplette Ratgeber 2025.

Das Königreich Bahrain, eine dynamische Inselnation im Arabischen Golf, hat sich strategisch als führendes Ziel für internationale Talente positioniert – insbesondere für Fachkräfte, Freiberufler und Unternehmer aus Neuseeland. Das Land ist bekannt für sein zukunftsorientiertes regulatorisches Umfeld, seine strategische geografische Lage und sein tief verwurzeltes Bekenntnis zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit. Bahrain bietet damit eine attraktive Alternative zu traditionellen Expat-Standorten.

Im Gegensatz zu vielen seiner regionalen Pendants hat Bahrain bei Arbeitsmarktreformen Pionierarbeit geleistet, insbesondere durch die Abschaffung des restriktiven Kafala-Systems (Sponsorship) im Jahr 2009. Diese wegweisende Änderung gewährt ausländischen Arbeitnehmern die beispiellose Freiheit, den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers zu wechseln – ein erheblicher Vorteil, der Bahrain deutlich von anderen abhebt.

Darüber hinaus hat die Einführung des Flexible Work Permit im Jahr 2021 die unabhängige Erwerbstätigkeit revolutioniert und ermöglicht es Einzelpersonen, ohne jegliche Arbeitgeber-Sponsorship in Bahrain zu leben und zu arbeiten.

Dieser umfassende Leitfaden, der auf unserer langjährigen Expertise in der bahrainischen Einwanderungslandschaft basiert, richtet sich an Neuseeländer, die jeden Aspekt bei der Beantragung eines Arbeitsvisums verstehen möchten. Wir erläutern die verschiedenen Wege, stellen ihre jeweiligen Vorteile heraus, nennen die genauen Kosten, listen die erforderlichen Unterlagen auf und geben praktische Tipps, damit Ihr Umzug nach Bahrain reibungslos und erfolgreich verläuft.

Warum Fachkräfte aus Neuseeland Bahrain wählen

Neuseeländische Fachkräfte blicken zunehmend nach Bahrain, wo sie attraktive Karrierechancen, finanzielle Vorteile und eine hohe Lebensqualität vorfinden. Die Gründe für dieses wachsende Interesse sind überzeugend:

* Keine Einkommensteuer: Bahrain erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf Gehälter, Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne. Das bedeutet, dass Ihr Nettoverdienst deutlich höher ausfällt – ein klarer Vorteil gegenüber dem progressiven Steuersystem Neuseelands und dessen weiteren Abgaben. * Wirtschaftliche Stabilität und diversifiziertes Wachstum: Bahrain verfügt über eine robuste und breit aufgestellte Wirtschaft mit starkem Wachstum in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fintech, Öl & Gas, verarbeitendes Gewerbe, Bauwirtschaft, Hotellerie und Informationstechnologie. Diese Branchen suchen aktiv internationale Fachkräfte und bieten hervorragende Karrierechancen.

* Strategisches Tor zum GCC: Im Herzen des Golfkooperationsrates (GCC) gelegen, gewährt Bahrain Zugang zu einem Markt von über 50 Millionen Menschen. Die hochentwickelte Logistikinfrastruktur macht das Land zur idealen operativen Basis für regionale Geschäftsaktivitäten. * Herausragende Lebensqualität: Bahrain bietet einen modernen Lebensstil zu vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten. Expats profitieren von hochwertigem Wohnraum, internationalen Spitzen Schulen, vielfältiger Gastronomie und einem reichen kulturellen Angebot. Die Insel zählt regelmäßig zu den sichersten Ländern der Welt.

* Progressives Arbeitsrecht: Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) Bahrains gilt als Vorreiter beim Schutz und der Flexibilität ausländischer Arbeitnehmer. Seit der Reform von 2009 können Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, ohne die Zustimmung eines Sponsors einholen zu müssen. Dies schafft ein faires und dynamisches Arbeitsumfeld. * Englisch als Geschäftssprache: Englisch wird in Wirtschaft, Verwaltung und Alltag durchgängig verwendet. Neuseeländer können sich daher beruflich und privat problemlos integrieren, ohne Arabischkenntnisse zu benötigen.

* Gastfreundschaft und multikulturelle Gemeinschaft: Bahrain ist für seine Herzlichkeit und offene Haltung gegenüber Ausländern bekannt. Die vielfältige internationale Gemeinschaft sorgt dafür, dass man sich als Neuzugezogener schnell zu Hause fühlt. * Anerkennung beruflicher Qualifikationen: Neuseeländische Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen genießen in Bahrain hohes Ansehen und werden insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, Finanzwesen, Medizin und IT problemlos anerkannt. Das vereinfacht das Anerkennungsverfahren für Neuseeländer erheblich.

* Zeitzonenvorteil: Bahrain liegt auf Gulf Standard Time (UTC+3) und damit in der Regel 9 Stunden hinter Neuseeland. Dadurch ist eine unkomplizierte Kommunikation am selben Tag mit Kunden oder Kollegen in Neuseeland möglich – insbesondere während der bahrainischen Vormittagsstunden.

Für neuseeländische Geschäftsinhaber sind die finanziellen Vorteile besonders deutlich: Sie können in einem steuerfreien Umfeld wohnen und gleichzeitig ein neuseeländisches Unternehmen führen – vorausgesetzt, Sie regeln Ihren neuseeländischen Steuerwohnsitz sorgfältig. Es ist unbedingt ratsam, einen neuseeländischen Steuerberater zu konsultieren, um Ihre Pflichten zu verstehen, wenn Sie für steuerliche Zwecke zum Non-Resident werden. Beachten Sie dabei auch mögliche Verpflichtungen nach dem deutschen Außensteuergesetz und prüfen Sie sorgfältig die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Die bahrainische Labour Market Regulatory Authority (LMRA) überwacht sämtliche Arbeitserlaubnisse für Ausländer. Ziel ist ein wettbewerbsfähiger, fairer und flexibler Arbeitsmarkt. Dieses Engagement hat zur Einführung eines mehrgleisigen Arbeitsvisumsystems mit vier Hauptwegen für neuseeländische Staatsbürger geführt:

  • Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert): Dies ist der gängigste Weg: Ein bahrainischer Arbeitgeber sponsert Ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Dadurch sind Sie für die gesamte Dauer der Genehmigung an ein bestimmtes Unternehmen gebunden.
  • Flexible Work Permit (FWP): Ein wahrhaft revolutionäres, selbstgesponsertes Visum, das 2021 eingeführt wurde und sich ideal für Freiberufler, digitale Nomaden, Berater und unabhängige Auftragnehmer eignet. Es bietet eine beispiellose Unabhängigkeit von jeglicher Arbeitgeber-Sponsoring.
  • Trainingsvisum: Für Personen konzipiert, die an spezifischen Schulungen, Praktika oder Qualifizierungsprogrammen bei einem in Bahrain ansässigen Unternehmen teilnehmen. Es handelt sich in der Regel um ein kurzfristiges, nicht verlängerbares Visum.
  • Investor-as-Employee-Visum: Für unternehmerisch tätige Neuseeländer, die in Bahrain ein eigenes Unternehmen gründen und daraus ein Gehalt als Angestellte beziehen.
  • Lassen Sie uns die relevantesten Optionen für neuseeländische Fachkräfte beleuchten.

    1. Arbeitsvisum: Der traditionelle Weg

    Dies ist das Standard-Arbeitsvisum für Personen, die von einem bahrainischen Unternehmen angestellt werden. Ihr künftiger Arbeitgeber wickelt den Antragsprozess über das Expatriates Portal der LMRA ab.

    * Sponsoring: Für Ihr Visum ist ein bahrainischer Arbeitgeber als Sponsor erforderlich. * Voraussetzungen: Sie benötigen ein bestätigtes und unterzeichnetes Stellenangebot eines in Bahrain registrierten Unternehmens. * Gültigkeit: Wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und ist unbegrenzt verlängerbar. * Kosten: Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Abgabe an die LMRA (5 BHD für Unternehmen mit 5 oder mehr ausländischen Mitarbeitern bzw. 10 BHD für Unternehmen mit weniger als 5).

    Die Gebühr für die Ausstellung der Arbeitserlaubnis beträgt 96 BHD pro Jahr (192 BHD für die übliche zweijährige Genehmigung) und wird ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen. * Flexibilität: Obwohl an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden, erlauben Bahrains fortschrittliche Gesetze den Wechsel des Arbeitgebers nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist – ohne Zustimmung des bisherigen Sponsors.

    2. Flexible Work Permit (FWP): Der Game Changer für neuseeländische Freiberufler und Unternehmer

    Die Flexible Work Permit ist eine bahnbrechende Initiative, die 2021 ins Leben gerufen wurde und sich gezielt an Personen richtet, die nicht an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden sein möchten. Sie ist besonders attraktiv für die wachsende Zahl von Freiberuflern, digitalen Nomaden und Beratern aus Neuseeland, die Wert auf Unabhängigkeit legen.

    * Sponsoring: Vollständig selbst finanziert – keine Sponsoring durch einen Arbeitgeber oder ein Unternehmen erforderlich. * Voraussetzungen: Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein, einen gültigen Reisepass besitzen, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis aus Neuseeland vorweisen und über ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung verfügen. Nachweise beruflicher Qualifikationen, bestehender Kunden oder eines stabilen Einkommens sind unerlässlich. * Gültigkeit: Wird für zwei Jahre ausgestellt und ist zum gleichen Betrag beliebig oft verlängerbar.

    * Kosten: Die Gesamtgebühr für eine zweijährige Flexible Work Permit beträgt 450 BHD. * Flexibilität: Das ist der entscheidende Vorteil. Sie können für mehrere Kunden oder Arbeitgeber tätig sein, den Job wechseln oder Ihr eigenes freiberufliches Geschäft betreiben, ohne dass ein Unternehmen Sie sponsern muss. So gewinnen Sie ein Höchstmaß an Autonomie und Flexibilität und sind vor einer Abhängigkeit vom Arbeitgeber geschützt. * Ideal für: Freiberufler und selbstständige Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Branchen (z. B.

    digitales Marketing, IT-Beratung, Softwareentwicklung, Texterstellung, Design, Projektmanagement), unabhängige Auftragnehmer, digitale Nomaden und alle, die den bahrainischen Markt zunächst testen möchten, bevor sie sich für eine Festanstellung oder die Gründung eines eigenen Unternehmens entscheiden.

    3. Investor-als-Mitarbeiter-Visum: Für den unternehmerisch denkenden Neuseeländer

    Sofern Sie die Gründung eines eigenen Unternehmens in Bahrain planen, können Sie sich auch als Angestellter Ihrer eigenen Gesellschaft ein Arbeitsvisum sichern. Dies beinhaltet in der Regel die Errichtung einer juristischen Person in Bahrain.

    * Unternehmensgründung: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach bahrainischem Recht (WLL) kann zu 100 % im Eigentum einer einzigen Person stehen (auch einer ausländischen). Während das Mindeststammkapital für eine WLL nur 1 BHD beträgt, wird dringend empfohlen, mit mindestens 1.000 BHD zu kapitalisieren. So lassen sich die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung eines Investor Visa deutlich einfacher gestalten. * Sponsoring: Ihre eigene Gesellschaft (als eingetragene juristische Person) sponsert Ihr Arbeitsvisum.

    * Voraussetzungen: Als Eigentümer und Angestellter müssen Sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens, den Charakter seiner Geschäftstätigkeit und Ihre zentrale Rolle darin nachweisen. * Gültigkeit: In der Regel zwei Jahre, verlängerbar und an die Commercial Registration (CR) Ihres Unternehmens gebunden. * Kosten: Vergleichbar mit denen eines Employment Visa, wobei Ihre Gesellschaft die LMRA-Abgaben und Genehmigungsgebühren übernimmt.

    Flexible Work Permit (FWP): Der direkte Weg für neuseeländische Freiberufler

    Die Beantragung der Flexible Work Permit ist ein unkomplizierter und selbstbestimmter Prozess, den Sie eigenständig managen können. Dieses Visum ermöglicht es Ihnen außerdem, Ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) für einen Wohnsitz in Bahrain zu sponsern.

    Berechtigung für neuseeländische Staatsbürger

    Um für das FWP berechtigt zu sein, müssen neuseeländische Staatsbürger folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens 21 Jahre alt sein. Einen gültigen neuseeländischen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit besitzen. Berufliche Fähigkeiten oder Qualifikationen nachweisen (bei Bedarf NZQA-Bewertung für Ihr Fachgebiet). Ihr aktuelles Einkommen nachweisen, z. B. durch Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate, Kundenverträge, berufliche Referenzen oder Steuererklärungen der Vorjahre. Einen gültigen umfassenden Krankenversicherungsschutz in Bahrain abschließen.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis aus Neuseeland vorlegen (Police Clearance Certificate, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung).

    Bewerbungsverfahren:

  • Dokumente vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen gemäß der detaillierten Checkliste unten.
  • Online oder vor Ort beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag und die Unterlagen über das offizielle ePortal der LMRA oder in einem ihrer akkreditierten Service-Center ein. Viele Antragsteller aus Neuseeland beantragen das Visum online, bevor sie nach Bahrain einreisen.
  • LMRA-Prüfung: Die LMRA prüft Ihren Antrag und bewertet Ihre Eignung, finanzielle Stabilität sowie den Nachweis Ihrer Berufserfahrung oder Qualifikationen. Das dauert in der Regel 5–10 Arbeitstage.
  • Gebührenzahlung: Nach der Genehmigung werden Sie aufgefordert, die Gebühr in Höhe von 450 BHD für die zweijährige Genehmigung zu entrichten.
  • Einreise nach Bahrain (bei Antrag aus Neuseeland): Wenn Sie den Antrag aus Neuseeland gestellt und eine Genehmigung erhalten haben, wird ein Einreisevisum generiert, das Ihnen die Reise nach Bahrain ermöglicht.
  • Medizinische Untersuchung und Fingerabdrucknahme: Nach Ihrer Ankunft in Bahrain (oder wenn Sie den Antrag bereits von Bahrain aus gestellt haben) müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einem LMRA-anerkannten Gesundheitszentrum absolvieren (Kosten ca. 40–60 BHD) und die Fingerabdrücke bei den LMRA-Büros abgeben. Diese Schritte dauern in der Regel 3–5 Arbeitstage.
  • Ausstellung der FWP-Karte und CPR-Karte: Sobald Ihre medizinischen Ergebnisse vorliegen und die Fingerabdrücke erfasst wurden, erhalten Sie Ihre offizielle Flexible Work Permit Card (FWP) sowie Ihre Central Population Registry Card (CPR) – Bahrains nationaler Personalausweis.
  • Kostenaufstellung für Flexible Work Permit (vom Antragsteller zu zahlen)

    | Position | Kosten (BHD) | Kosten (ca. NZD, 1 BHD = 4 NZD) | Hinweise | | :---------------------- | :--------- | :-------------------------- | :------------------------------------------------------ | | FWP-Antragsgebühr | BD 450 | NZD 1.800 | Einmalige Gebühr für die zweijährige Genehmigung. | | Medizinische Untersuchung | BD 40–60 | NZD 160–240 | Wird in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain bezahlt. | | Krankenversicherung | BD 100–300 | NZD 400–1.200 (pro Jahr) | Variiert je nach Umfang, Alter und Anbieter. Pflichtversicherung.

    | | CPR-Karte | BD 10 | NZD 40 | Einmalige Gebühr für Ihren Personalausweis. | | Gesamt Jahr 1 (ca.) | BD 600–820 | NZD 2.400–3.280 | | | Jahr 2 (ca.) | BD 100–300 | NZD 400–1.200 (nur Versicherung)| |

    Aufenthaltserlaubnis für neuseeländische Fachkräfte: Schritt-für-Schritt-Anleitung

    Wenn Sie ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten haben, übernimmt Ihr künftiger Arbeitgeber den Großteil des Verfahrens zur Erlangung Ihres Arbeitsvisums.

    Antragsverfahren:

  • Stellenangebot und Annahme: Sie erhalten ein Stellenangebot von einem in Bahrain registrierten Unternehmen und nehmen es formell an. Ihr Arbeitgeber leitet anschließend den Visumsprozess ein.
  • Antragseinreichung durch den Arbeitgeber bei der LMRA: Der Public-Relations-Beauftragte (PRO) Ihres Arbeitgebers meldet sich im LMRA-Expatriates-Portal an und reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis für Sie ein. Dieser enthält Ihre persönlichen Daten, die Stellenbeschreibung sowie die erforderlichen Unterlagen.
  • Erstmalige LMRA-Genehmigung & Einreisevisum: Die LMRA prüft den Antrag. Bei Genehmigung wird ein Einreisevisum erteilt. Dies dauert in der Regel 5–10 Arbeitstage. Das Einreisevisum ist üblicherweise 30 Tage gültig und berechtigt Sie zur Einreise nach Bahrain.
  • Einreise nach Bahrain: Sie können Bahrain jetzt mit diesem Einreisevisum bereisen.
  • Medizinische Untersuchung: Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine verpflichtende medizinische Eignungsuntersuchung in einem LMRA-zugelassenen Gesundheitszentrum absolvieren. Diese umfasst in der Regel eine Blutuntersuchung auf Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis B & C, Syphilis) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Feststellung von Tuberkulose. Die Kosten liegen bei ca. 40–60 BHD.
  • Biometrie und CPR-Karte: Sobald Ihre medizinische Untersuchung positiv abgeschlossen ist (in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen), erfolgt die Erfassung Ihrer Fingerabdrücke und eines Fotos in einem LMRA-Servicecenter. Gleichzeitig wird Ihre Central Population Registry (CPR)-Karte, die als bahrainischer Personalausweis dient, von der Information & eGovernment Authority (IGA) ausgestellt. Diese Karte ist für die Eröffnung von Bankkonten, den Abschluss von Mietverträgen und weitere behördliche Vorgänge unerlässlich. Die Gebühr für die CPR-Karte beträgt 10 BHD.
  • Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte: Sobald alle Prüfungen abgeschlossen und die biometrischen Daten erfasst sind, stellt die LMRA Ihre offizielle Arbeitserlaubniskarte aus (auch bekannt als Aufenthaltserlaubnis). Diese physische Karte dient als Nachweis Ihres legalen Aufenthalts und Ihrer Beschäftigung in Bahrain. Ihr Arbeitgeber wird die Karte in der Regel für Sie entgegennehmen und aushändigen.
  • Kostenübersicht Beschäftigungsvisum (Arbeitgeber trägt die Kosten)

    | Position | Kosten (BHD) | Anmerkungen | | :---------------------- | :--------- | :---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Gebühr für die Arbeitserlaubnis | 96 BHD (pro Jahr) | 192 BHD für eine zweijährige Erlaubnis. Vom Arbeitgeber zu zahlen. | | Monatliche LMRA-Abgabe | 5 BHD oder 10 BHD (pro Monat) | 5 BHD für Unternehmen mit 5 oder mehr ausländischen Mitarbeitern; 10 BHD für Unternehmen mit weniger als 5 ausländischen Mitarbeitern. Vom Arbeitgeber zu zahlen.

    | | Medizinische Untersuchung | 40–60 BHD | Oft vom Arbeitgeber übernommen, bitte im Arbeitsvertrag prüfen. | | CPR-Karte | 10 BHD | Wird in der Regel vom Arbeitgeber im Rahmen des Visumverfahrens übernommen. | | Gesamtkosten für den Arbeitgeber (ca. 1. Jahr) | 202–222 BHD | Dies umfasst die Gebühr für die Arbeitserlaubnis, 12 Monate LMRA-Abgabe, die medizinische Untersuchung und die CPR-Karte. |

    Investor-als-Mitarbeiter-Visum: Für den unternehmerischen Neuseeländer

    Für Neuseeländer, die in Bahrain ein eigenes Unternehmen gründen und daraus ein Gehalt beziehen möchten, bietet das Investor-as-Employee-Visum einen direkten Weg.

    * Firmengründung: Der erste Schritt ist die Eintragung einer juristischen Person in Bahrain. Die gängigste Wahl für ausländische Investoren ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL). Bahrain erlaubt eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft an WLLs. Während das gesetzliche Mindestkapital für eine WLL 1 BHD beträgt, empfehlen wir dringend, mit mindestens 1.000 BHD zu kapitalisieren. Dieser höhere Kapitalbetrag vereinfacht die Eröffnung eines Firmenbankkontos und die Erteilung von Investor Visa erheblich.

    * Sponsorship: Sobald Ihr Unternehmen registriert und vom Ministerium für Industrie und Handel (MOIC) genehmigt wurde, wird es zu Ihrem Sponsoring-Unternehmen. * Voraussetzungen: Sie müssen die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells und Ihre entscheidende Rolle als Angestellter (z. B. General Manager, CEO) nachweisen. Außerdem müssen Sie die üblichen Einwanderungsanforderungen erfüllen, wie einen gültigen Reisepass und ein einwandfreies Führungszeugnis. * Gültigkeit: Das Visum wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt, ist verlängerbar und an die Handelsregistereintragung (CR) Ihres Unternehmens gebunden.

    * Kosten: Ihr Unternehmen trägt die LMRA-Arbeitserlaubnisgebühren (96 BHD pro Jahr) sowie die monatlichen Abgaben (5 BHD oder 10 BHD, je nach Anteil ausländischer Mitarbeiter im Unternehmen). Dies entspricht den Kosten eines herkömmlichen, vom Arbeitgeber gesponserten Employment Visa.

    Erforderliche Unterlagen: Ihre Checkliste

    Die sorgfältige Vorbereitung aller erforderlichen und korrekt beglaubigten Unterlagen ist entscheidend für einen reibungslosen und effizienten Antragsprozess. Alle Dokumente müssen klar, gültig und wie gefordert vorgelegt werden.

    Für ein Employment Visa (employer-sponsored)

    Während Ihr Arbeitgeber den Antrag einreicht, müssen Sie ihm die folgenden Unterlagen im Original oder als hochauflösende Scans zur Verfügung stellen:

    * Gültige Reisepasskopie: Gültig für mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten. * Unterzeichneter Arbeitsvertrag bzw. unterschriebenes Angebotsschreiben: Ordnungsgemäß von Ihnen und dem bahrainischen Arbeitgeber unterzeichnet. Das Dokument muss im LMRA-Standardformat vorliegen. * Abschlusszeugnisse und Bildungsnachweise: Akademische Grade und berufliche Qualifikationsnachweise. Diese müssen in der Regel zunächst vom neuseeländischen Außenministerium (MFAT) in Wellington beglaubigt und anschließend von der bahrainischen Botschaft in Wellington legalisiert werden.

    Damit wird ihre Echtheit für die Verwendung in Bahrain nachgewiesen. * Berufliche Qualifikationsnachweise: Alle für Ihre Tätigkeit relevanten Lizenzen oder Zertifizierungen (z. B. Ingenieurzertifikate, ärztliche Approbationen oder finanzielle Qualifikationen). Auch diese können eine Beglaubigung erfordern. * Lebenslauf (CV): Mit detaillierter Darstellung Ihrer gesamten Berufserfahrung und Kompetenzen. * Passfotos: Vier Stück im Format 4 x 6 cm mit weißem Hintergrund. * Polizeiliches Führungszeugnis: Ein offizielles Führungszeugnis der neuseeländischen Polizei, das die Unbescholtenheit bestätigt.

    Das Dokument darf bei Antragstellung in der Regel nicht älter als drei Monate sein. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird nach der Einreise in einer LMRA-anerkannten Klinik in Bahrain erstellt (siehe oben beschriebener Ablauf). * CPR-Antragsformular: Wird vom Arbeitgeber oder dessen Public Relations Officer (PRO) ausgefüllt.

    Für Flexible Work Permit (Selbsteinreichung)

    Sie reichen diese Unterlagen direkt ein:

    * Gültige Reisepasskopie: Gültig für mindestens sechs Monate. * Nachweis über Einkommen, Kunden oder berufliche Qualifikationen: Dies ist ein zentraler Bestandteil Ihres Antrags. Beispiele hierfür sind: * Kundenverträge oder Absichtserklärungen. * Ein umfassendes Portfolio Ihrer bisherigen Arbeiten. * Nachweise beruflicher Qualifikationen

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