Alles, was luxemburgische Staatsbürger über das Arbeiten in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitablauf – der komplette Ratgeber 2025.
Arbeitsvisum in Bahrain aus Luxemburg – Vollständiger Leitfaden 2025
Alles, was luxemburgische Staatsbürger über das Arbeiten in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitplan – der vollständige Ratgeber 2025.
Als erfahrener Einwanderungs- und Unternehmensberater mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in Bahrain hatte ich das Privileg, unzählige Unternehmer und Fachkräfte – darunter viele aus Luxemburg – durch das dynamische regulatorische Umfeld Bahrains zu begleiten. Bahrain vereint eine strategisch günstige Lage, ein unternehmensfreundliches Klima und ein modernes Einwanderungssystem und wird dadurch für immer mehr Unternehmer und Fachkräfte, die neue Chancen suchen, zu einem attraktiven Standort.
Dieser umfassende Leitfaden richtet sich speziell an luxemburgische Unternehmer und Fachkräfte, die Bahrain für ihren nächsten Karriereschritt oder die Gründung eines Unternehmens in Betracht ziehen. Wir gehen detailliert auf alles ein, was Sie über die Beantragung eines Arbeitsvisums in Bahrain wissen müssen – von den verschiedenen Visumtypen über das Antragsverfahren und die Kosten bis hin zur einzigartigen Flexibilität, die Bahrain bietet. So sind Sie für 2025 und die Folgejahre optimal vorbereitet.
Warum Luxemburger Fachkräfte Bahrain wählen
Luxemburg, ein Eckpfeiler des europäischen Finanzwesens und eine hochentwickelte Volkswirtschaft, sieht sich bei seinen Fachkräften häufig mit dem Wunsch nach internationalen Möglichkeiten konfrontiert, die Wachstum, geringere Betriebskosten und Zugang zu neuen Märkten bieten. Bahrain sticht aus mehreren überzeugenden Gründen hervor und ist damit das am leichtesten erreichbare Golf-Ziel für luxemburgische Fachkräfte:
Die verschiedenen Arbeitstypen von Arbeitsvisa in Bahrain
Das bahrainische Arbeitsvisum-System wird von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet, einer zukunftsorientierten Behörde, die sich für Reformen eingesetzt hat, um ein flexibleres und stärker am Arbeitnehmer ausgerichtetes Umfeld zu schaffen. Die LMRA stellt sicher, dass die Beschäftigung von Ausländern mit den nationalen Anforderungen und Standards des Arbeitsmarkts übereinstimmt, und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein transparentes und effizientes System.
Hier sind die wichtigsten Arbeitserlaubnisse, die in Bahrain für luxemburgische Fachkräfte verfügbar sind und unterschiedliche Wege eröffnen:
1. Das Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)
Dies ist der traditionellste Weg: Ein in Bahrain registrierter Arbeitgeber sponsert Ihr Arbeitsvisum. Er eignet sich für Fachkräfte, die ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten haben und dann an genau diesen einen Arbeitgeber gebunden sind.
- Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, die ein formelles Stellenangebot von einem in Bahrain registrierten Unternehmen erhalten haben. * Verfahren: Der Arbeitgeber stellt den Antrag über das LMRA Expatriates Portal. Nach der Genehmigung erhält der Mitarbeiter ein Einreisevisum. Bei der Ankunft in Bahrain erfolgt eine obligatorische medizinische Untersuchung, anschließend die Abnahme der Fingerabdrücke. Nach erfolgter Freigabe wird die eigentliche Arbeitserlaubnis (häufig als „Work Permit Card“ oder CPR-Karte bezeichnet) ausgestellt. * Gültigkeit: Zwei Jahre, verlängerbar.
- Kosten: 96 BHD pro Jahr (Bahraini Dinar), die der Arbeitgeber gesetzlich zu tragen verpflichtet ist. * Wesentlicher Vorteil: Die Stabilität eines unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses bei einem einzigen Arbeitgeber – dieser übernimmt den Großteil der Visakosten.
2. Die Flexible Work Permit (FWP) / Selbstfinanzierte Arbeitserlaubnis
Der 2021 eingeführte Flexible Work Permit ist ein revolutionäres Programm, das Bahrain als Vorreiter bei der Arbeitsmobilität und als attraktives Ziel für unabhängige Fachkräfte positioniert. Er beseitigt vollständig die Notwendigkeit eines Arbeitgebersponsors, sodass Sie Ihr eigener Sponsor sein können.
- Zielgruppe: Freiberufler, digitale Nomaden, Berater, unabhängige Auftragnehmer und alle, die für mehrere Auftraggeber oder Arbeitgeber in Bahrain tätig werden möchten, ohne an einen einzigen Sponsor gebunden zu sein. Dies ist eine ideale Lösung für viele in Luxemburg ansässige Berater, IT-Spezialisten, Designer und Unternehmer, die in den bahrainischen Markt einsteigen wollen, ohne sich sofort unternehmerisch zu binden. * Ablauf: Einzelpersonen beantragen die Genehmigung direkt online bei der LMRA. Es ist kein Arbeitgeber als Sponsor beteiligt.
Nach der Genehmigung wird ein E-Permit ausgestellt, das die Einreise nach Bahrain erlaubt. Vor Ort werden dann die medizinischen und biometrischen Formalitäten erledigt. * Gültigkeit: Zwei Jahre gültig und beliebig oft verlängerbar. * Kosten: 450 BHD für zwei Jahre (225 BHD pro Jahr), vom Antragsteller im Voraus zu entrichten. * Wesentliche Vorteile: * Kein Sponsor erforderlich: Beispiellose Freiheit, unabhängig zu arbeiten. * Mehrere Auftraggeber/Arbeitgeber: Sie können für beliebig viele Unternehmen oder Privatpersonen in unterschiedlichen Branchen tätig sein.
- Autonomie: Volle Kontrolle über Ihre Arbeitsgestaltung und Ihre berufliche Entwicklung. * Markttest: Luxemburger Unternehmer können damit den bahrainischen Markt testen, ohne sich sofort auf die Gründung einer vollständigen Gesellschaft oder die Suche nach einem lokalen Sponsor festzulegen.
3. Das Trainingsvisum
Dieses Visum ist für Personen gedacht, die zu beruflichen Aus- und Weiterbildungen, Lehrlingsausbildungen oder Praktika nach Bahrain kommen.
- Zielgruppe: Studierende, Absolventen oder Berufstätige, die in bahrainischen Organisationen, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen spezifische Kompetenzen oder praktische Erfahrungen sammeln möchten. * Verfahren: In der Regel wird das Programm von der jeweiligen Bildungseinrichtung oder dem ausbildenden Unternehmen gesponsert. Die Beantragung erfolgt über das LMRA-Portal. * Gültigkeit: Richtet sich nach der Dauer des Programms und beträgt in der Regel 6 bis 12 Monate. * Kosten: Ca. 50–70 BHD, abhängig von der Programmdauer.
- Wesentlicher Vorteil: Praktische, hands-on Erfahrung und berufliche Weiterentwicklung in den Schlüsselindustrien Bahrains. Eine direkte Umwandlung in ein Arbeitsvisum ist nicht möglich – hierfür muss Bahrain verlassen und erneut eingereist werden.
4. Arbeitserlaubnis „Investor als Angestellter“
Für luxemburgische Unternehmer, die eine eigene Präsenz in Bahrain aufbauen möchten, ist dieser Weg äußerst attraktiv. Bahrain bietet ein außerordentlich gründerfreundliches Umfeld für die Unternehmensgründung und erlaubt in den meisten Branchen eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft.
- Für wen es geeignet ist: Unternehmer, Investoren und Gründer, die ein eigenes Unternehmen in Bahrain gründen und aktiv in diesem Unternehmen tätig sein möchten. Sie beziehen dabei ein Gehalt als angestellter Geschäftsführer. * Ablauf: Zunächst gründen Sie Ihr Unternehmen (z. B. eine With Limited Liability (WLL) -Gesellschaft, die gängigste Rechtsform für ausländisch geführte Unternehmen).
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL beträgt zwar nur symbolisch 1 BHD, wir empfehlen jedoch dringend ein Mindestkapital von 1.000 BHD , um die Kontoeröffnung bei der Bank und die spätere Erteilung des Investor Visa deutlich zu erleichtern. Sobald das Unternehmen registriert ist und die Commercial Registration (CR) vorliegt, beantragt das Unternehmen selbst (als Ihr Arbeitgeber) Ihr Beschäftigungsvisum über die LMRA. * Gültigkeit: In der Regel zwei Jahre, verlängerbar und an die Registrierung sowie den fortlaufenden Geschäftsbetrieb des Unternehmens gebunden.
- Kosten: Das Unternehmen trägt die übliche Gebühr für das Beschäftigungsvisum in Höhe von 96 BHD pro Jahr. * Wesentlicher Vorteil: Volle Kontrolle über Ihr Unternehmen, direkte Mitwirkung an dessen operativem Geschäft und ein klarer Weg zur Aufenthaltserlaubnis über Ihre Investition. Dieser Weg ermöglicht es Ihnen, aktiv an der Geschäftsführung und den operativen Abläufen Ihres Unternehmens teilzunehmen, während Sie in Bahrain ansässig sind.
Ausführlich: Die Flexible Arbeitserlaubnis – Ein Paradigmenwechsel für luxemburgische Fachkräfte
Für viele in Luxemburg ansässige Freiberufler – insbesondere Berater, IT-Spezialisten, Designer, Finanzberater oder digitale Nomaden, die von projektbasierter Arbeit und einer breiten Kundenbasis leben – ist die Flexible Work Permit (FWP) revolutionär. Sie bietet ein Maß an Freiheit und Unabhängigkeit, das im Nahen Osten nur selten anzutreffen ist. Damit stellt sie die bedeutendste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Golfregion dar und beseitigt das größte Hindernis für eine Tätigkeit in der Region: die Notwendigkeit eines lokalen Arbeitgebers als Sponsor.
Für wen ist dieses Angebot?
- In Luxemburg ansässige IT-Berater, die Aufträge im Nahen Osten annehmen – insbesondere in Bereichen wie Cybersicherheit, Cloud Computing oder Fintech-Lösungen. * Finanzberater und Vermögensverwalter, die für mehrere in Bahrain ansässige Family Offices oder Investmentfonds tätig sind. * Architekten oder Ingenieure, die projektweise arbeiten, möglicherweise für ein Unternehmen ohne eigene Niederlassung in Bahrain. * Digital-Marketer, die Konten in der Golfregion remote oder vor Ort betreuen. * Jeder Berufstätige, der Einkünfte aus mehreren Quellen erzielt oder die Freiheit der Selbstständigkeit bevorzugt.
- Unternehmer, die den Markt testen möchten, ohne eine formelle Firmengründung vorzunehmen.
Was das FWP abdeckt
Die FWP ermöglicht Ihnen Folgendes: * Gleichzeitig für beliebig viele Arbeitgeber oder Auftraggeber mit Sitz in Bahrain tätig zu sein. * Jederzeit ein- und ausreisen zu können, ohne die Genehmigung eines bestimmten Arbeitgebers zu benötigen. * Unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) für ein Abhängigenvisum zu sponsern, sofern Sie die Mindesteinkommensgrenzen erfüllen. * Ein privates Bankkonto in Bahrain zu eröffnen. * Einen bahrainischen Führerschein zu erwerben. * Ihre Arbeitszeiten und beruflichen Engagements vollständig selbst zu bestimmen.
Was das FWP nicht abdeckt
- Sie müssen eine gültige umfassende Krankenversicherung in Bahrain vorhalten (private Police, da das LMRA-Expatriate-Gesundheitsprogramm für FWP-Inhaber nicht verfügbar ist). * Die Genehmigung gilt nur für die physische Ausübung von Arbeit in Bahrain; eine ausdrückliche Erlaubnis für Tätigkeiten außerhalb Bahrains besteht nicht, auch wenn viele digitale Nomaden sie als Basis nutzen. * Die Genehmigung muss alle zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 450 BHD.
- Anders als beim Employment Visa, bei dem der Arbeitgeber die Gebühren für die Arbeitserlaubnis übernimmt, trägt beim FWP der Antragsteller sämtliche Kosten selbst.
Luxemburger Fachkräfte und das FWP
Der professionelle Markt Luxemburgs – geprägt von Finanzdienstleistungen, institutioneller EU-Arbeit, Rechtsberatung und Technologie – lässt sich hervorragend in den FWP-Rahmen übertragen. Ein in Luxemburg zugelassener Wirtschaftsprüfer kann beispielsweise Bahrainer Family Offices betreuen, ohne einen vollständigen Arbeitsvertrag abschließen zu müssen. Ein in Luxemburg ansässiger IT-Spezialist mit EU-Datenschutz-Know-how (z. B. DSGVO) ist stark gefragt, während der Finanzsektor Bahrains seine europäische Kundenbasis ausbaut und die digitale Transformation an Fahrt gewinnt.
Der FWP bietet diesen Fachkräften das ideale Vehikel, um ihr Know-how in einem neuen, dynamischen Markt einzubringen.
Aufenthaltserlaubnis: Schritt-für-Schritt-Anleitung für luxemburgische Staatsangehörige
Wenn Sie eine Stelle bei einem bahrainischen Unternehmen angenommen haben, finden Sie hier eine vereinfachte Übersicht des Employment-Visum-Verfahrens – vom Stellenangebot bis zum Erhalt Ihrer Arbeitserlaubniskarte. Das Verfahren wird von Ihrem künftigen Arbeitgeber über das LMRA Expatriates Portal eingeleitet und größtenteils auch verwaltet.
Schritt 1: Stellenangebot & Vertrag
Erhalten Sie ein formelles Angebotsschreiben und einen Arbeitsvertrag eines bahrainischen Unternehmens. Prüfen Sie beide sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf Gehalt, Benefits und vertragliche Pflichten. Dieser Vertrag ist ein zentrales Dokument für den Visumantrag.
Schritt 2: Der Arbeitgeber beantragt die LMRA-Kontingentzuweisung
Ihr künftiger Arbeitgeber muss über eine genehmigte Quote für ausländische Arbeitskräfte verfügen. Bei Neugründungen ist dies Bestandteil der Erstanmeldung. Bei bestehenden Unternehmen beantragt der Arbeitgeber zusätzliche Quoten über das LMRA-Portal – abhängig von den betrieblichen Erfordernissen und der Unternehmensgröße. * Bearbeitungsdauer: 3–7 Werktage.
Schritt 3: Der Arbeitgeber beantragt das Einreisevisum
Nach Genehmigung des Quotenantrags registriert Ihr Arbeitgeber Ihre Daten und beantragt die Arbeitserlaubnis über das LMRA Expatriates Portal. Er reicht die erforderlichen Unterlagen ein, darunter eine Kopie Ihres Reisepasses und beglaubigte Bildungsabschlüsse. Bei Genehmigung wird Ihnen ein „Entry Visa“ oder „E-Visa“ erteilt. Dieses Dokument berechtigt Sie zur Einreise nach Bahrain. * Bearbeitungszeit: 5–10 Werktage. * Kosten: 36 BHD (meist in den Visakosten des Arbeitgebers enthalten).
Schritt 4: Einreise nach Bahrain
Mit Ihrem Einreisevisum können Sie von Luxemburg nach Bahrain reisen. Achten Sie darauf, dass Ihr Einreisevisum bei der Einreise ausgedruckt oder auf Ihrem Mobilgerät abrufbar ist.
Schritt 5: Obligatorische medizinische Untersuchung
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Bahrain müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain absolvieren. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Untersuchung, Bluttests (auf HIV, Hepatitis B und C sowie Syphilis) und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs (zur Tuberkulose-Früherkennung). * Kosten: Ca. 40–60 BHD (vom Antragsteller zu tragen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde). * Ergebnis: Nach 3–5 Werktagen.
Schritt 6: Fingerabdrücke und Biometrie
Nach der medizinischen Freigabe müssen Sie Fingerabdrücke abgeben und ein Foto bei der Nationality, Passports and Residence Affairs (NPRA) oder in einem LMRA-Servicecenter aufnehmen lassen. Diese Daten werden für die Erstellung Ihres nationalen Personalausweises verwendet.
Schritt 7: Erteilung der Arbeitserlaubnis (CPR-Karte)
Sobald Ihre medizinischen Ergebnisse vorliegen und die Fingerabdrücke erfasst sind, stellt die LMRA Ihre offizielle Arbeitserlaubniskarte aus (die gleichzeitig Ihre bahrainische ID-Karte ist, bekannt als Central Population Register oder CPR-Karte). Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Abholung dieser Karte. * Bearbeitungszeit: 5–7 Werktage nach der Biometrie. * Gültigkeit: 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Schritt 8: Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Die Verlängerung kann 60 Tage vor Ablauf beantragt werden. Ihr Arbeitgeber reicht den Antrag über das Portal ein, Sie absolvieren eine neue medizinische Untersuchung (alle zwei Jahre erforderlich), und der Arbeitgeber zahlt die jährliche Gebühr von 96 BHD.
Geschätzte Gesamtdauer vom Stellenangebot bis zur physischen Karte: Ca. 4–8 Wochen. (Hinweis: Dies schließt die Zeit für die vorherige Beglaubigung der Dokumente aus, die zusätzlich 3–6 Wochen in Anspruch nehmen kann.)
Erforderliche Dokumente: Ihre umfassende Checkliste
Das Zusammenstellen der richtigen Unterlagen ist entscheidend für einen reibungslosen Antragsprozess. Achten Sie darauf, dass alle Kopien leserlich, gültig sind und die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Die Beglaubigung der Dokumente ist ein kritischer Schritt, der viel Zeit in Anspruch nehmen kann – beginnen Sie diesen Prozess daher frühzeitig.
Für das Beschäftigungsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert):
Aus Sicht des Mitarbeiters (luxemburgischer Staatsangehöriger):
- Gültiger luxemburgischer Reisepass: Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses, der mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss und mindestens zwei leere Seiten für Einreisestempel und -aufkleber enthält. * Passfotos: Aktuelle Lichtbilder (innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen) mit weißem Hintergrund im standardmäßigen Passformat (in der Regel 4,5 cm x 3,5 cm). * Beglaubigte Bildungs- und Abschlussnachweise: Kopien Ihrer Diplome, Abschlusszeugnisse und beruflichen Qualifikationen. Diese müssen beglaubigt (legalisiert) werden durch: 1.
Das luxemburgische Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten. 2. Anschließend durch die bahrainische Botschaft in Brüssel, Belgien (die für Luxemburg zuständig ist). Alternativ kann die Beglaubigung in manchen Fällen über den Golf-Kooperationsrat (GCC) oder einen anerkannten Beglaubigungsdienst erfolgen. Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Auch bekannt als Certificate of Good Conduct oder Casier Judiciaire. Dieses muss: 1. Von der Police Grand-Ducale oder dem Parquet Général du Luxembourg ausgestellt worden sein (nicht älter als drei Monate). 2.
Von einem vereidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt werden (Liste verfügbar beim luxemburgischen Justizministerium). 3. Vom luxemburgischen Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zertifiziert werden. 4. Von der bahrainischen Botschaft in Brüssel beglaubigt werden. * Lebenslauf und Arbeitszeugnisse: Nachweis früherer Beschäftigungsverhältnisse oder ein detaillierter Lebenslauf, der Ihren beruflichen Werdegang und Ihre Kompetenzen darlegt. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird nach der Einreise von einer LMRA-anerkannten Klinik in Bahrain ausgestellt. * Stellenangebot bzw.
Arbeitsvertrag: Klare, unterzeichnete Kopie Ihres bahrainischen Arbeitgebers mit Angaben zu Gehalt, Position und Vertragsdauer.
Vom Arbeitgeber (bahrainische Gesellschaft):
- Gültige Handelsregisterbescheinigung (CR) des Unternehmens. * LMRA-Kontingent-Genehmigung für ausländische Arbeitskräfte. * Unterzeichneter Arbeitsvertrag (häufig in arabischer und englischer Ausfertigung).
Für das Flexible Work Permit (FWP):
- Gültiger luxemburgischer Reisepass: Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Mindestgültigkeit sechs Monate). * Passfotos: Aktuelle biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund. * Nachweis über Einkommen, Kunden oder berufliche Qualifikationen: Unterlagen, die Ihre finanzielle Tragfähigkeit und Ihre beruflichen Fähigkeiten belegen. Dazu können gehören: * Kontoauszüge (aus Luxemburg oder anderen Ländern) mit ausreichenden Mitteln (empfohlener Mindestbetrag 2.000 BHD bis 3.000 BHD für einen komfortablen Start). * Absichtserklärungen oder Verträge von potenziellen Kunden in Bahrain oder im Ausland.
- Ein aussagekräftiges berufliches Portfolio oder Referenzschreiben. * Berufliche Zertifikate oder akademische Abschlüsse (englischsprachige Versionen luxemburgischer Institutionen werden in der Regel ohne weitere Übersetzung akzeptiert; eine offizielle Beglaubigung kann jedoch fallweise erforderlich sein – bitte bei der LMRA nachfragen). * Steuererklärungen aus Luxemburg (Administration des contributions directes), sofern Sie selbstständig sind. * Krankenversicherung: Nachweis einer umfassenden privaten Krankenversicherung mit Geltung in Bahrain für die gesamte Dauer der Aufenthaltserlaubnis.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Aus Ihrem Herkunftsland (Luxemburg) oder letzten Wohnsitz, ordnungsgemäß beglaubigt entsprechend den Anforderungen für das Employment Visa. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einer LMRA-anerkannten Klinik in Bahrain nach Ihrer Einreise.
Wichtiger Hinweis zur Beglaubigung: Der Beglaubigungsprozess, insbesondere für Bildungsabschlüsse und polizeiliche Führungszeugnisse, kann sehr zeitaufwendig sein (3–6 Wochen). Er umfasst mehrere Verifizierungsstufen durch die zuständigen Behörden in Luxemburg sowie die bahrainische Botschaft. Es ist dringend zu empfehlen, mit der Zusammenstellung und Beglaubigung dieser Unterlagen lange vor der Antragstellung zu beginnen. Ihr Arbeitgeber oder eine spezialisierte Agentur kann Sie bei diesem komplexen Verfahren unterstützen.
Kosten und Gebühren – Vollständige Aufschlüsselung
Die finanziellen Aufwendungen sind von wesentlicher Bedeutung. Alle Beträge sind in Bahraini Dinar (BHD) angegeben. Ende 2024 / Anfang 2025 entspricht 1 BHD ungefähr 2,55 EUR.
| Merkmal | Beschäftigungsvisum (Wer zahlt) | Flexible Work Permit (Wer zahlt) | :---------------------------------- | :-------------------------------------- | :------------------------------ | Visum- und Genehmigungsgebühren | Einreisevisumantrag | 36 BHD (Arbeitgeber) | Nicht anwendbar | Arbeitserlaubnisgebühr (jährlich) | 96 BHD pro Jahr (Arbeitgeber) | 225 BHD pro Jahr (Antragsteller) | Gesamte Arbeitserlaubnisgebühr (2 Jahre) | 192 BHD (Arbeitgeber) | 450 BHD (Antragsteller) | Formalitäten nach der Einreise | Medizinische Untersuchung | 40–60 BHD (Arbeitgeber oder Antragsteller) | 40–60 BHD (Antragsteller) | Ausstellung der Biometrie-/CPR-Karte | 10 BHD (Arbeitgeber oder Antragsteller) | 10 BHD (Antragsteller) | Dokumentenbeglaubigung (im Vorfeld) |
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