Bahrain gilt als Leuchtfeuer für internationale Talente und Investitionen – ein Ruf, den es sich durch strategische wirtschaftliche Diversifizierung und fortschrittliche Arbeitsmarktreformen erworben hat. Fachkräften und Unternehmern aus Liechtenstein bietet das Königreich eine attraktive Kombination aus Stabilität, Chancen und einem außerordentlich unternehmensfreundlichen Umfeld im Arabischen Golf.
Dieser umfassende Leitfaden, aktuell für 2025, wurde sorgfältig erstellt, um den Prozess der Arbeitserlaubnis in Bahrain für Personen zu erleichtern, die aus Liechtenstein wechseln. Gestützt auf jahrzehntelange Erfahrung in internationalen Geschäfts- und Regulierungsfragen, durchdringt diese Ressource die Komplexität und liefert direkte, sofort umsetzbare Schritte – ohne Fachjargon oder Unklarheiten. Ihre Reise von Liechtenstein zu einer erfolgreichen Karriere oder einem florierenden Unternehmen in Bahrain beginnt hier.
Warum Liechtensteiner Fachkräfte Bahrain wählen
Liechtenstein ist bekannt für seinen tadellosen Finanzsektor und seine hohe Lebensqualität. Es verfügt über eine hochqualifizierte Fachkräftebasis. Viele Liechtensteiner blicken über die Grenzen Europas hinaus auf der Suche nach neuen Märkten und vielfältigen Erfahrungen. Bahrain etabliert sich dabei beständig als bevorzugtes Ziel, das einzigartige Vorteile bietet, die hervorragend zur liechtensteinischen Wirtschaftsphilosophie passen:
Strategische Lage und Marktzugang: Bahrain liegt im Herzen des Arabischen Golfs und bietet unvergleichlichen Zugang zu einem regionalen Markt im Billionenbereich. Für Liechtensteiner Unternehmen und Berater ist es das ideale Tor nach Saudi-Arabien, in die VAE, nach Katar und zu den übrigen GCC-Wirtschaften und ermöglicht die direkte Erschließung boomender Branchen.
Robuste, diversifizierte Wirtschaft: Über sein Öl- und Gas-Erbe hinaus hat Bahrain seine Wirtschaft aggressiv diversifiziert und sich als regionaler Marktführer in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fintech, Informationstechnologie, Logistik und Tourismus etabliert. Dadurch entsteht ein lebendiger Arbeitsmarkt mit zahlreichen Geschäftsmöglichkeiten, die hervorragend zur in Liechtenstein verbreiteten Expertise passen. Allein der Finanzdienstleistungssektor beschäftigt über 14.000 Fachkräfte und bietet damit eine natürliche Synergie für liechtensteinische Spezialisten in Vermögensverwaltung und Stiftungsverwaltung.
Fortschrittliche Arbeitsgesetze (LMRA-Reformen): Die Arbeitsmarktregulierungsbehörde Bahrains (LMRA) hat im regionalen Vergleich wegweisende Arbeitsmarktreformen angestoßen. Seit 2009 fördert Bahrain ein System, das ausländischen Arbeitnehmern den Wechsel des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis des Arbeitgebers ermöglicht. Dieser deutliche Bruch mit dem traditionellen Sponsoring-System (Kafala), das in anderen Golfstaaten erst deutlich später reformiert wurde, bietet ausländischen Arbeitnehmern ein bisher unerreichtes Maß an Flexibilität, Mobilität und Schutz.
Geschäftsfreundliches Umfeld & 100 % ausländisches Eigentum: Das Königreich erzielt regelmäßig Spitzenplätze bei der Ease of Doing Business. Sein transparenter regulatorischer Rahmen erlaubt in den meisten Branchen die 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft und macht damit lokale Partner überflüssig. Für liechtensteinische Unternehmer ist die Gründung einer bahrainischen WLL (With Limited Liability) einfach und schnell möglich. Erforderlich ist lediglich ein Mindeststammkapital von 1 BHD (empfohlen werden jedoch 1.000 BHD, um die Kontoeröffnung und die Erteilung des Investor Visa deutlich zu erleichtern). Günstige Betriebskosten machen Bahrain zusätzlich attraktiv als internationale Basis.
Lebensqualität und berufliche Anerkennung: Bahrain bietet eine hohe Lebensqualität mit moderner Infrastruktur, exzellenter Gesundheitsversorgung und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Gerade für Fachkräfte aus Liechtenstein genießen Qualifikationen aus dem Fürstentum – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, Finanzen und Medizin – in Bahrain hohes Ansehen und werden in den meisten Fällen ohne zusätzliche Prüfungen anerkannt. Zudem besteht für berufliche Positionen keine Pflicht, Arabisch zu sprechen, da Englisch die primäre Geschäftssprache ist. Das erleichtert den Übergang erheblich.
Steuereffizienz und Kapitalrückführung: Bahrain ist eine Jurisdiktion ohne Einkommensteuer für natürliche Personen. Ihr gesamtes Gehalt aus Bahrain verbleibt bei Ihnen. Das Finanzsystem ist offen, ohne Beschränkungen für Kapitalbewegungen, sodass Gewinne und Ersparnisse frei nach Liechtenstein oder in jedes andere Land zurückgeführt werden können. Dieses steuerfreie Umfeld für Privatpersonen, gepaart mit Bahrains Körperschaftsteuersatz von 12,5 % (der dem liechtensteinischen entspricht), ergänzt die hochentwickelten Finanzstrukturen Liechtensteins. Beachten Sie die spezifischen Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes (CFC-Regeln) und etwaige Doppelbesteuerungsabkommen.Arten von Arbeit visas in Bahrain für Liechtensteiner Staatsbürger
Bahrain bietet verschiedene Kategorien von Arbeitsvisa an, die alle von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet werden und auf unterschiedliche berufliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die genaue Kenntnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um den richtigen Weg für Ihren Umzug aus Liechtenstein zu wählen.
Hier eine Aufschlüsselung der wichtigsten Arten:
Beschäftigungsvisum (vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis):*Beschreibung:Dies ist das gängigste Visum. Es wird an Personen ausgestellt, die bei einem in Bahrain registrierten Unternehmen angestellt sind. Ihr künftiger Arbeitgeber übernimmt das gesamte Antragsverfahren für Sie.
*Für wen das Angebot ist:Liechtensteinische Fachkräfte, die ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten haben.
*Wichtige Merkmale:* Ihr Arbeitgeber ist der Bürge.
* Gültig für zwei Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
* Der Arbeitgeber beantragt das Visum über das LMRA Expatriates Portal.
* Sie erhalten zunächst ein elektronisches Einreisevisum, nach Ankunft und Erledigung aller Formalitäten dann die Arbeitserlaubniskarte.
* Kosten: 96 BHD pro Jahr (gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen).Flexible Work Permit (FWP) / Selbstgesponsertes Arbeitsvisum:*Beschreibung:Eine revolutionäre Genehmigung, die 2021 eingeführt wurde – der FWP – ermöglicht ausländischen Arbeitnehmern, in Bahrain zu wohnen und zu arbeiten, ohne einen bestimmten Arbeitgeber als Sponsor zu benötigen. Sie gewährt erhebliche Freiheit und Flexibilität.
*Für wen es geeignet ist:Freiberufler, digitale Nomaden, Berater und unabhängige Fachkräfte in Liechtenstein, die für mehrere Mandanten tätig sein oder eine eigene Praxis aufbauen möchten, ohne sofort eine Gesellschaft zu gründen.
*Wichtige Merkmale:* Sie sind Ihr eigener Sponsor.
* Ermöglicht die gleichzeitige Tätigkeit für mehrere Auftraggeber oder Arbeitgeber.
* Ideal für projektbezogene Arbeiten, unabhängige Beratung oder die Markterprobung.
* Kosten: 450 BHD für zwei Jahre (zzgl. einer monatlichen Gebühr von 30 BHD für die obligatorische Krankenversicherung und Sozialleistungen, die vom Erlaubnisinhaber zu tragen ist).Trainingsvisum:*Beschreibung:Konzipiert für Personen, die in Bahrain eine berufliche Ausbildung, ein Praktikum oder eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Es ist an ein bestimmtes Ausbildungsprogramm einer bahrainischen Institution oder eines Unternehmens gebunden.
*Für wen es gilt:Studierende oder Fachkräfte aus Liechtenstein, die ein Praktikum oder eine Weiterbildung in Bahrain absolvieren möchten.
*Wichtige Merkmale:Spezifisch für Ausbildungszwecke, in der Regel für einen kürzeren, klar definierten Zeitraum (bis zu 6 Monate, verlängerbar). Es gewährt keine Arbeitserlaubnis.
* Kosten: 48 BHD für das Visum zzgl. medizinischer Gebühren.Visum für Investoren als Angestellte:*Beschreibung:Diese Kategorie gilt für ausländische Investoren, die in Bahrain ein Unternehmen gründen und beabsichtigen, ein Gehalt aus ihrem eigenen Unternehmen zu beziehen und damit faktisch als dessen Angestellter tätig zu sein.
*Zielgruppe:Liechtensteinische Unternehmer, die beispielsweise eine WLL gründen und den Geschäftsbetrieb von Bahrain aus leiten möchten, während sie dort wohnen. Eine bahrainische WLL erlaubt eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft.
*Wichtige Merkmale:Kombiniert die Investorenresidenz mit dem Recht, in der eigenen registrierten Gesellschaft tätig zu sein. Das Verfahren ähnelt einem Arbeitsvisum, wobei Ihr Unternehmen als „Arbeitgeber“ auftritt. Für eine reibungslose Genehmigung des Investor Visa wird ein Mindestgehalt von 1.000 BHD pro Monat empfohlen.
*Stammkapital des Unternehmens:Mindestens 1 BHD, jedoch werden 1.000 BHD für die Eröffnung eines Bankkontos und die Bearbeitung des Investor Visa dringend empfohlen.
*Dauer:Verlängerbar für 2 Jahre.Für die meisten liechtensteinischen Fachkräfte und Unternehmer kommt in der Regel entweder das Employment Visa oder das Flexible Work Permit infrage.
Flexible Arbeitserlaubnis – Der Game Changer für liechtensteinische Freiberufler
Die Flexible Work Permit (FWP) stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel in den regionalen Arbeitsmarktregelungen dar. Sie gewährt Freiberuflern, digitalen Nomaden und unabhängigen Beratern mit Sitz in Liechtenstein ein bisher nicht gekanntes Maß an Autonomie und befreit sie vom klassischen arbeitgebergebundenen Modell.
Warum das FWP-Programm ideal für Sie ist
- Kein Sponsor erforderlich: Sie sponsern sich selbst. Damit entfällt die Abhängigkeit von einem einzelnen Arbeitgeber und der administrative Aufwand für ein bahrainisches Unternehmen. * Für mehrere Auftraggeber tätig: Das ist das attraktivste Merkmal. Sie können Dienstleistungen für mehrere Unternehmen oder Privatpersonen in Bahrain erbringen und sogar internationale Mandanten betreuen – und das alles, während Sie legal im Land wohnen. Ideal für Berater und Projektmanager, die von einem vielfältigen Portfolio leben.
- Den Markt testen: Für liechtensteinische Unternehmer, die eine dauerhafte Präsenz erwägen, ermöglicht das FWP, in Bahrain zu leben und zu arbeiten, Kontakte aufzubauen und die Marktdynamik kennenzulernen, bevor sie sich für eine vollständige Unternehmensgründung entscheiden. * Vereinfachtes Antragsverfahren: Auch wenn bestimmte Unterlagen erforderlich sind, ist das Antragsverfahren für Freiberufler in der Regel schlank und wird direkt bei der LMRA eingereicht.
- Kosteneffiziente Unabhängigkeit: Bei 450 BHD für zwei Jahre zuzüglich einer monatlichen Gebühr von 30 BHD für Krankenversicherung und Sozialleistungen bietet das einen kostengünstigen Weg in die berufliche Freiheit – insbesondere im Vergleich zu den potenziell höheren Kosten für Gründung und Unterhalt eines Unternehmens, wenn Ihr Hauptziel die selbstständige Tätigkeit ist.
Für wen sich das FWP eignet
* IT-Fachkräfte und Entwickler: Bieten Sie Ihre technische Expertise bahrainischen Start-ups oder etablierten Unternehmen auf Projektbasis an.
* Berater: Erbringen Sie spezialisierte Beratungsleistungen in den Bereichen Finanzen, Management, Marketing oder Ingenieurwesen für verschiedene Mandanten.
* Digitale Nomaden: Genießen Sie Bahrains exzellente Konnektivität und pulsierenden Lebensstil, während Sie remote für internationale Mandanten arbeiten.
* Freiberufliche Kreative: Designer, Autoren und Künstler können einen neuen Markt erschließen.
* Hochqualifizierte Fachkräfte: Jede Fachkraft aus Liechtenstein, die Unabhängigkeit und die Zusammenarbeit mit mehreren Mandanten sucht.
Antragsverfahren für das FWP
Zulässigkeitsprüfung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen – insbesondere den Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation, ein einwandfreies Führungszeugnis und finanzielle Eigenständigkeit.
Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie Ihren Reisepass, Nachweise über Einkommen, Kunden oder Qualifikationen, Kontoauszüge vor und stellen Sie sicher, dass Sie über eine Krankenversicherung verfügen.
Antrag bei der LMRA: Reichen Sie Ihren Antrag direkt über das Online-Portal der LMRA (lmra.gov.bh) ein. Der gesamte Prozess ist digital. Für die erstmalige Genehmigung ist kein vorheriger Besuch erforderlich.
Medizinische Untersuchung: Nach Genehmigung des Antrags und Ihrer Ankunft in Bahrain müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einer von der LMRA zugelassenen Klinik durchführen.
Fingerabdrucknahme und Registrierung: Vollständige biometrische Registrierung in einem LMRA-Servicecenter.
Erteilung der Arbeitserlaubnis: Nach der Genehmigung werden Ihr Flexible Work Permit und Ihre CPR-Karte ausgestellt.Beschäftigungsvisum: Schritt-für-Schritt-Anleitung für liechtensteinische Fachkräfte
Wenn Sie ein Jobangebot eines bahrainischen Unternehmens vorliegen haben, ist das Employment Visa Ihr Weg dorthin. Das Verfahren wird überwiegend von Ihrem Arbeitgeber abgewickelt, doch es ist wichtig, dass Sie jeden Schritt kennen, damit alles reibungslos verläuft.
Phase 1: Arbeitgeberantrag (noch in Liechtenstein)
Prüfung des Expatriate-Quotums: Ihr Arbeitgeber prüft zunächst, ob ihm ein ungenutztes Expatriate-Quotum der LMRA zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, beantragt er eine Quotengenehmigung. Das Verfahren dauert in der Regel 1 bis 2 Arbeitstage.
Angebotsschreiben und Arbeitsvertrag: Ihr bahrainischer Arbeitgeber erstellt zunächst ein offizielles Angebotsschreiben und anschließend einen formellen Arbeitsvertrag. Prüfen Sie beide Dokumente sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle Bedingungen, das Gehalt und die Benefits Ihren Vorstellungen entsprechen.
Einreichung des LMRA-Antrags: Ihr Arbeitgeber wird den Antrag auf Arbeitserlaubnis für Sie über das LMRA Expatriates Portal einreichen. Er übermittelt Ihre Daten und die erforderlichen Unterlagen, darunter eine Kopie Ihres Reisepasses, das Stellenangebotsschreiben sowie Ihre Bildungsabschlüsse.
Erstgenehmigung und Einreisevisum: Nach Prüfung des Antrags durch die LMRA wird eine Erstgenehmigung erteilt. Ihr Arbeitgeber beantragt anschließend Ihr Einreisevisum (oft als „No Objection Certificate“ oder NOC bezeichnet), das Ihnen die Einreise nach Bahrain ermöglicht. Dieses wird in der Regel elektronisch innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Genehmigung ausgestellt.
Reise nach Bahrain: Mit Ihrem elektronischen Einreisevisum können Sie nun von Liechtenstein (meist via Schweiz) nach Bahrain reisen.Phase 2: Bei Ankunft in Bahrain
Medizinische Tauglichkeitsprüfung: Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine verpflichtende medizinische Tauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen. Diese findet in einer von der LMRA zugelassenen Klinik in Bahrain statt. Die Kosten für diese Untersuchung liegen in der Regel zwischen 40 BHD und 60 BHD. Dabei werden übertragbare Krankheiten (z. B. Tuberkulose, HIV, Hepatitis B und C, Syphilis) ausgeschlossen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Fingerabdrücke und Biometrie: Sie müssen das LMRA-Servicecenter aufsuchen, um Ihre Fingerabdrücke und sonstigen biometrischen Daten abzugeben. Dies ist eine übliche Sicherheits- und Identifizierungsmaßnahme.
Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte: Sobald Ihre medizinischen Ergebnisse vorliegen und die biometrischen Daten verarbeitet sind, stellt die LMRA Ihre offizielle Arbeitserlaubniskarte aus (auch bekannt als Aufenthaltserlaubnis oder Personalausweis). Diese Karte dient als Ihr offizieller Ausweis und als Nachweis Ihres gesetzlichen Rechts, in Bahrain zu arbeiten und sich aufzuhalten. Sie müssen sie jederzeit bei sich führen.
Registrierung der CPR-Karte: Zusammen mit Ihrer Arbeitserlaubnis erhalten Sie auch Ihre CPR-Karte (Central Population Registry), den nationalen Personalausweis Bahrains. Diese ist für Bankgeschäfte, Versorgungsleistungen und sämtliche behördlichen Vorgänge unerlässlich.Wichtige Hinweise:
* Verantwortung des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber übernimmt den Großteil des administrativen Aufwands, einschließlich der Zahlung der jährlichen Arbeitserlaubnisgebühr in Höhe von 96 BHD.
* Gültigkeit: Das Arbeitsvisum gilt zwei Jahre und ist verlängerbar.
* Medizinische Untersuchung: Führen Sie die medizinische Untersuchung bitte unmittelbar nach Ihrer Ankunft durch. Verzögerungen können zu Komplikationen führen.
Erforderliche Dokumente: Vollständige Checkliste
Die sorgfältige Aufbereitung der Unterlagen ist für einen reibungslosen Visumantrag unerlässlich. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente gültig, leserlich und – wo erforderlich – beglaubigt sind.
Diese Dokumente werden in der Regel von der LMRA verlangt. Ihr Arbeitgeber wird Sie zur genauen Liste beraten.
Vom Arbeitnehmer (Sie in Liechtenstein):
Reisepasskopie: Gültig für mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus.
Aktuelle Passbilder: Zwei Fotos, in der Regel mit weißem Hintergrund.
Angebotsschreiben/Arbeitsvertrag: Eine unterzeichnete Kopie Ihres bahrainischen Arbeitgebers (in Arabisch und Englisch).
Ausbildungsnachweise: Kopien Ihrer Diplome, Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen.*Beglaubigung ist entscheidend:Für Dokumente, die in Liechtenstein ausgestellt wurden, ist in der Regel eine Beglaubigung erforderlich. Bahrain akzeptiert Apostillen gemäß dem Haager Übereinkommen. Der Prozess umfasst:
* Notarielle Beglaubigung in Liechtenstein.
* Einholung einer Apostille bei der liechtensteinischen Regierung.
* Falls für bestimmte Dokumente keine Apostille verfügbar ist, kann eine Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft in Bern (Schweiz) erforderlich sein.
* Abschließend die Legalisierung durch das Außenministerium in Bahrain nach der Einreise (Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei diesem letzten Schritt in der Regel).Lebenslauf (CV): mit detaillierten Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren Qualifikationen.
Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) / Good-Conduct-Zeugnis: Ein Zeugnis der Liechtensteinischen Landespolizei, das die Unbescholtenheit bestätigt. Das Dokument muss innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung ausgestellt, von einem vereidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und beglaubigt werden.
Ärztliches Untersuchungszertifikat: Während die Hauptuntersuchung in Bahrain erfolgt, kann eine vorläufige Gesundheitserklärung oder eine aktuelle ärztliche Untersuchung verlangt werden.Vom Arbeitgeber (in Bahrain):
Handelsregisterauszug (CR) des Unternehmens.
Kopie der CPR (bahrainische ID) des Arbeitgebers.
Angaben zur Stelle und zum Gehalt.
Offizielles Anschreiben des Unternehmens mit dem Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis.Für Flexible Work Permit (FWP)
Diese Unterlagen reichen Sie direkt bei der LMRA ein.
Reisepasskopie: Mindestens sechs Monate gültig.
Aktuelle biometrische Passfotos: Zwei Stück mit weißem Hintergrund.
Nachweis von Einkommen/Mandanten/Fachkenntnissen:* Absichtserklärungen potenzieller Auftraggeber in Bahrain oder im Ausland.
* Leistungsportfolio, berufliche Zertifizierungen oder Referenzschreiben.
* Nachweis Ihrer fachlichen Kompetenz (z. B. Mitgliedschaft in Berufsverbänden, frühere Arbeitszeugnisse, die Ihre Expertise belegen).Bankauszüge: Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Bahrain für mindestens einige Monate (z. B. Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate). Dies belegt die finanzielle Unabhängigkeit.
Krankenversicherung: Nachweis einer gültigen Krankenversicherungspolice, die Ihren Aufenthalt in Bahrain abdeckt. Dies ist ein obligatorischer Bestandteil des FWP.
Medizinisches Untersuchungszertifikat: Wie beim Arbeitsvisum müssen Sie nach Genehmigung des Antrags eine medizinische Untersuchung in einer von der LMRA zugelassenen Klinik in Bahrain absolvieren.
Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) / Good-Conduct-Bescheinigung: Aus Liechtenstein (Landespolizei), beglaubigt und übersetzt wie oben beschrieben.Wichtiger Hinweis zur Beglaubigung: Der Beglaubigungsprozess kann sehr zeitaufwendig sein. Fangen Sie frühzeitig damit an. Ziel der Beglaubigung ist die Überprüfung der Echtheit Ihrer Dokumente für den Einsatz im Ausland. Ohne ordnungsgemäße Beglaubigung werden Ihre Zeugnisse von den bahrainischen Behörden nicht akzeptiert. Rechnen Sie mit zwei bis drei Wochen für die vollständige Beglaubigung.
Die finanziellen Auswirkungen im Vorfeld zu kennen, ist für Ihre Planung entscheidend.
| Posten | Kosten (BHD) | Zu zahlen von | :------------------------------------------ | :----------- | :--------------------------------------------- | Beschäftigungsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert): | Gebühr für Arbeitserlaubnis (pro Jahr) | 96 | Arbeitgeber (gesetzlich) | Medizinische Untersuchung (in Bahrain) | 40 – 60 | Arbeitgeber oder Privatperson | CPR-Karte (Aufenthaltsausweis) | 10 | Privatperson | Flexible Work Permit (FWP): | FWP-Gebühr (2 Jahre) | 450 | Privatperson | Monatliche Gebühr (Krankenversicherung & Sozialleistungen) | 30 | Privatperson | Medizinische Untersuchung (in Bahrain) | 40 – 60 | Privatperson | CPR-Karte (Aufenthaltsausweis) | 10 | Privatperson | Trainingsvisum: | Visumgebühr | 48 | Gastunternehmen oder Privatperson | Medizinische Untersuchung (in Bahrain) | 40 – 60 | Gastunternehmen oder Privatperson | Allgemeine Kosten (für die meisten zutreffend): | Dokumentenbeglaubigung (pro Dokument) | 20 – 50 | Privatperson | Einreisevisum (bei vorherigem Besuch als Tourist oder Geschäftsreisender) | 8 – 15 | Privatperson | Krankenversicherung (jährlich, außerhalb FWP) | 80 – 150 | Arbeitgeber oder Privatperson |
|---|
Gesamtkosten des Arbeitgebers für ein Arbeitsvisum: Ca. 192 BHD über zwei Jahre (zzgl. medizinischer Gebühren).
Gesamtkosten für eine flexible Arbeitserlaubnis pro Person: Ca. 580 BHD bis 670 BHD über zwei Jahre, inklusive aller Gebühren, der medizinischen Untersuchung und der initialen CPR-Karte.
Weitere mögliche Kosten (für beide zutreffend):
* Unterkunft: Die Miete in Bahrain variiert stark (z. B. Studio-Apartment in Manama: 250–400 BHD/Monat).
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