Arbeitsvisum in Bahrain aus Japan – Der vollständige Leitfaden 2025

Alles, was japanische Staatsbürger über das Arbeitsvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitablauf – der vollständige Leitfaden für 2025.

Bahrain, oft als „Perle des Arabischen Golfs“ gepriesen, hat sich proaktiv als dynamisches und einladendes Zentrum für internationale Talente etabliert. Für japanische Fachkräfte, Unternehmer und Freiberufler, die neue Horizonte suchen, bietet das Königreich eine überzeugende Perspektive: ein florierendes Geschäftsumfeld, hohe Lebensqualität und bemerkenswert fortschrittliche Einwanderungsverfahren. Dieser umfassende Leitfaden liefert einen maßgeblichen, praktischen und verständlichen Fahrplan, der japanischen Fachkräften zeigt, wie sie 2025 ein Arbeitsvisum in Bahrain erhalten – für einen reibungslosen Start in ein neues berufliches Kapitel.

Im Gegensatz zu einigen benachbarten Golfstaaten, die jahrzehntelang starre Sponsorsysteme beibehielten, hat Bahrain seinen Arbeitsmarkt bereits 2009 grundlegend reformiert. Diese wegweisende Reform schuf ein transparentes, arbeitgeberunabhängiges Visaregime, das besonders gut zu modernen Arbeitsformen passt – insbesondere für Freiberufler, Berater und digitale Nomaden aus Japan. So gilt Bahrain heute als eines der zugänglichsten und unternehmensfreundlichsten Ziele im Nahen Osten.

Warum japanische Fachkräfte Bahrain wählen

Bahrains strategische Weitsicht in der wirtschaftlichen Diversifizierung und der Reform des Arbeitsmarkts macht das Königreich zu einem zunehmend attraktiven Ziel für qualifizierte japanische Fachkräfte. Seine Anziehungskraft geht weit über rein wirtschaftliche Vorteile hinaus und bietet eine gelungene Kombination aus Lebensqualität und beruflichen Chancen:

  • Strategische Lage und Anbindung: Bahrain verfügt über eine herausragende Anbindung an die wichtigsten Metropolen am Golf, in Asien und Europa. Seine geografische Lage macht es zur idealen Basis für regionale Geschäftsaktivitäten und bietet mehrmals wöchentlich direkte Flüge nach Japan, wodurch enge Verbindungen in die Heimat erhalten bleiben. * Wirtschaftliche Diversifizierung und gefragte Branchen: Obwohl historisch vom Öl- und Gasgeschäft abhängig, hat Bahrain seine Wirtschaft erfolgreich diversifiziert.

Zu den stark wachsenden Branchen zählen Finanzdienstleistungen, Fintech, Informationstechnologie, Logistik, Produktion, Bauwirtschaft und Gastgewerbe. Diese Branchen suchen aktiv internationale Fachkräfte. Japanische Abschlüsse in Bereichen wie Ingenieurwesen, Finanzen, IT und Medizin sind hoch angesehen und werden ohne zusätzliche Hürden anerkannt. * Geschäftsfreundliches Umfeld: Das Königreich bietet ein schlankes Verfahren zur Unternehmensgründung und erlaubt in den meisten Branchen 100 % ausländisches Eigentum. Für die meisten Nicht-Öl-Unternehmen gibt es keine Körperschaftsteuer. Entscheidend ist zudem, dass weder Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer noch Vermögensteuer erhoben werden.

Das steigert die Rentabilität von Unternehmen erheblich und erhöht das verfügbare Nettoeinkommen privater Personen spürbar. Für Gründer beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital einer Bahrain With Limited Liability (WLL) lediglich 1 BHD (ca. 400 JPY). Auch wenn die meisten Banken und Einwanderungsbehörden zur reibungslosen Abwicklung mindestens 1.000 BHD hinterlegt sehen möchten, unterstreicht die minimale gesetzliche Anforderung Bahrains Engagement für unternehmerische Freiheit. Fortschrittliche Arbeitsgesetze und hohe Mobilität: Bahrain war Vorreiter bei der Reform des Arbeitsmarkts und hat das restriktive Kafala-(Sponsor-)System bereits 2009 abgeschafft.

Dieser fortschrittliche Ansatz stärkt ausländische Arbeitnehmer und gewährt ihnen im Vergleich zu vielen anderen Golfstaaten ein Maß an Freiheit und Flexibilität, das dort sonst unbekannt ist. Arbeitnehmer benötigen insbesondere keine Zustimmung ihres Arbeitgebers (kein No-Objection Certificate), um den Job zu wechseln – ein grundlegender Unterschied zu Systemen, die in anderen Teilen der Region teilweise noch existieren. * Hohe Lebensqualität: Bahrain bietet moderne Infrastruktur, erstklassige medizinische Versorgung und eine breite Auswahl exzellenter internationaler Schulen mit britischem, amerikanischem oder International-Baccalaureate-Lehrplan.

Die lebendige Kulturszene und die aufgeschlossene Bevölkerung sorgen für einen angenehmen und bereichernden Lebensstil für Singles und Familien. Englisch ist im Geschäftsleben und Alltag weit verbreitet und erleichtert Expats die Integration erheblich. * Keine Arabisch-Kenntnisse erforderlich: Anders als in manchen Nachbarländern ist für die Erteilung eines Arbeitsvisums oder den Alltag und die berufliche Tätigkeit in Bahrain kein Arabisch nachzuweisen. Die meisten fachlichen und behördlichen Vorgänge laufen auf Englisch.

Grundkenntnisse des Arabischen sind zwar hilfreich und werden geschätzt, sind aber keine Voraussetzung für ein erfolgreiches Leben und Arbeiten im Königreich. * Finanzielle Freiheit und Steuervorteile: Bahrain unterliegt keinerlei Beschränkungen bei der Rücküberweisung von Gehältern oder angespartem Vermögen ins Ausland. Diese finanzielle Freiheit in Verbindung mit der vollständigen Steuerfreiheit des Einkommens bietet einen erheblichen Vorteil. Für japanische Fachkräfte ist besonders relevant, dass der effektive japanische Körperschaftsteuersatz (national, lokal und Unternehmenssteuern) bis zu 29,74 % betragen kann.

Die Möglichkeit, in Bahrain steuerfrei zu verdienen, zu sparen und das Geld frei zu repatriieren, stellt daher einen beträchtlichen finanziellen Vorteil dar.

Arten von Arbeitsvisa in Bahrain

Das bahrainische Arbeitsvisum-System wird fachkundig von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet, der Regierungsbehörde, die für die Regulierung des Arbeitsmarkts und die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer zuständig ist. Die zukunftsweisenden Maßnahmen der LMRA sollen einen dynamischen und wettbewerbsfähigen Markt fördern.

Für japanische Staatsbürger gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa, die jeweils auf unterschiedliche berufliche Situationen zugeschnitten sind:

  • Beschäftigungsvisum (arbeitgeberfinanziertes Arbeitserlaubnis):
  • *Für wen es geeignet ist:Dies ist das gängigste Arbeitsvisum. Es richtet sich an Personen, die ein Stellenangebot eines in Bahrain ansässigen Arbeitgebers erhalten haben. *Vorgang:Ihr Arbeitgeber in Bahrain beantragt dieses Visum für Sie über das LMRA Expatriates Portal. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein Einreisevisum. Nach der Einreise führen Sie die vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen und die Abnahme Ihrer Fingerabdrücke durch, woraufhin Ihnen die endgültige "Arbeitserlaubniskarte" ausgestellt wird. *Gültigkeit & Verlängerung:In der Regel zwei Jahre gültig und verlängerbar. *Kosten:Der Arbeitgeber trägt die jährliche Gebühr in Höhe von 96 BHD. *Wichtigstes Merkmal:Sie sind zwar an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, können aufgrund der fortschrittlichen Reformen Bahrains aber jederzeit den Arbeitgeber wechseln, wenn Sie das möchten.

  • Flexible Work Permit (FWP) – Der Game Changer für Freiberufler aus Japan:
  • *Für wen es geeignet ist:Der 2021 eingeführte FWP ist ein revolutionäres, selbstfinanziertes Visum, das sich ideal für Freiberufler, unabhängige Auftragnehmer, digitale Nomaden und Berater aus Japan eignet. Es bietet beispiellose Flexibilität. *Ablauf:Sie beantragen direkt bei der LMRA; eine lokale Arbeitgeberbürgschaft ist nicht erforderlich. *Gültigkeit und Verlängerung:Gültig für zwei Jahre und verlängerbar. *Kosten:BHD 450 für den Zweijahreszeitraum. *Wichtigstes Merkmal:Der größte Vorteil besteht in der Freiheit, für mehrere Auftraggeber oder Arbeitgeber tätig zu sein oder sogar ein eigenes freiberufliches Unternehmen zu führen, ohne an einen einzigen Sponsor gebunden zu sein. Dies eröffnet japanischen Fachkräften, die Autonomie und unterschiedliche Einkommensquellen anstreben, vielfältige Möglichkeiten.

  • Trainingsvisum:
  • *Für wen es geeignet ist:Konzipiert für Personen, die zu beruflichen Schulungen oder Praktika nach Bahrain kommen. Diese Aufenthalte werden in der Regel von einem bahrainischen Unternehmen gesponsert. *Verfahren:Die ausbildende Einrichtung oder das Unternehmen beantragt dies für Sie. *Gültigkeit:In der Regel kurzfristig, abhängig von der Dauer des Trainingsprogramms (bis zu 6 Monate, einmal verlängerbar). *Wichtigstes Merkmal:Aufenthaltserlaubnis ohne Beschäftigung; ausschließlich für Schulungszwecke. Sie erlaubt weder eine Vollzeitbeschäftigung noch den Bezug eines Gehalts von der aufnehmenden Gesellschaft. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Regelungen Ihres Heimatlandes (z. B. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz) zu beachten.

  • Investor-as-Employee-Arbeitserlaubnis:
  • *Für wen:Wenn Sie planen, in Bahrain ein eigenes Unternehmen zu gründen und sich selbst als Angestellter dieses Unternehmens ein Gehalt auszuzahlen, ist dies die passende Genehmigung. Sie erlaubt Ihnen, unter der Sponsoring Ihres eigenen Unternehmens rechtmäßig in Bahrain zu wohnen und zu arbeiten. * Beachten Sie die spezifischen Anforderungen für die CR (Commercial Registration) und die damit verbundenen Gebühren, die je nach Unternehmensart variieren können. Die Einholung der erforderlichen Lizenzen über Sijilat und die Registrierung beim MOICT sind unerlässlich. Die Antragsverfahren bei der LMRA für die Arbeitserlaubnis und bei der NPRA für die Aufenthaltserlaubnis müssen sorgfältig vorbereitet werden. Die Richtlinien der CBB (Central Bank of Bahrain) sind bei Finanztransaktionen zu beachten. Die CPR (Civil Personal Registration) ist für alle Einwohner obligatorisch. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach Ihrem Ansässigkeitsstaat; für die meisten Unternehmen gibt es keine Körperschaftsteuer (Ausnahmen: Öl/Gas und große multinationale Konzerne). Prüfen Sie die Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Relevanz von Regelungen wie dem deutschen Außensteuergesetz (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung).Ablauf:Nach erfolgreicher Eintragung Ihres Unternehmens beim Handelsregister (CR) des Ministeriums für Industrie und Handel (MOICT) kann Ihr neu gegründetes Unternehmen (als Arbeitgeber) Ihre Arbeitserlaubnis über die LMRA beantragen. *Wichtigstes Merkmal:Dieser Weg ist bei japanischen Unternehmern sehr beliebt. Die Unternehmensgründung in Bahrain ist äußerst effizient. So kann eine WLL-Gesellschaft bereits mit einem Mindeststammkapital von BHD 1 gegründet werden. Wir empfehlen jedoch dringend, Ihre WLL mit mindestens BHD 1.000 auszustatten. Das erleichtert die Eröffnung eines Bankkontos und die Beantragung des Investor Visa erheblich. Entscheidend ist, dass eine einzelne Person 100 % der Anteile an einer WLL in Bahrain halten kann und somit die volle Kontrolle behält.

    Flexible Arbeitserlaubnis: Der Game Changer für japanische Freiberufler

    Für japanische Freiberufler, digitale Nomaden und unabhängige Berater ist das Flexible Work Permit (FWP) eine echte Revolution. Unabhängige Tätigkeiten im Golfraum ohne lokalen Sponsor waren lange Zeit schwierig und erforderten meist aufwändige Firmengründungen oder restriktive Visa. Das bahrainische FWP löst dieses Problem direkt und positioniert das Königreich als eines der führenden Ziele für die globale Gig Economy und selbstständige Professionals.

    Mit einer FWP können Sie: * Gleichzeitig für mehrere Kunden oder Unternehmen tätig sein – egal, ob diese in Bahrain oder im Ausland ansässig sind. * Als unabhängiger Auftragnehmer arbeiten und Ihre spezialisierten Fähigkeiten anbieten, ohne einen Vollzeitarbeitsvertrag abschließen zu müssen. * Legal in Bahrain leben und arbeiten und alle Vorteile der Residenz ohne traditionellen Arbeitgeber-Sponsor genießen. Dazu gehört der Erhalt einer CPR-Karte (Central Population Registry), der nationalen Identitätskarte Bahrains.

    • Ihre Genehmigung alle zwei Jahre verlängern und so langfristige Planungssicherheit für Ihre freiberufliche Tätigkeit erhalten.

    Diese Genehmigung senkt die Eintrittsbarriere für japanische Fachkräfte erheblich, die den bahrainischen Markt testen oder ihre Dienstleistungen remote aus dem Königreich heraus anbieten möchten. Stellen Sie sich vor, Sie bringen Japans renommierte Professionalität in den Bereichen Fintech, IT oder Ingenieurwesen ein und bieten diese Kompetenzen von Bahrain aus – einem steuerlich attraktiven und strategisch günstig gelegenen Hub – einer globalen Kundschaft an.

    Die deutlichen Vorteile werden durch folgenden Vergleich besonders anschaulich:

    MerkmalArbeitsvisumFlexibles Arbeitsvisum (FWP):------------------------:--------------------------------------------------:-------------------------------------------------------Arbeitgeber erforderlichJaNein (selbst gesponsert)Kosten (2 Jahre)BHD 192 (Arbeitgeber zahlt)BHD 450 (vom Antragsteller zu tragen)Anzahl der KundenNur ein ArbeitgeberUnbegrenztFamiliennachzug möglichJaJa (gleiche Zulassungskriterien)Prozess beim JobwechselEinfach (LMRA-Übertragung, keine NOC des Arbeitgebers erforderlich)Keine Änderung erforderlich – die Flexibilität ist bereits im Visum enthaltenGültigkeit der Aufenthaltserlaubnis2 Jahre2 JahreHauptzweckTraditionelle Beschäftigung bei einem einzelnen UnternehmenFreiberufliche Tätigkeit, Beratung und digitale Nomadenarbeit für mehrere Kunden

    Erforderliche Einkommensnachweise für das FWP: Die LMRA verlangt Nachweise über ein nachhaltiges freiberufliches Einkommen, um die finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen. Japanische Antragsteller reichen in der Regel Folgendes ein: * Kundenverträge oder Letter of Engagement (vorzugsweise auf Englisch oder mit beglaubigter englischer Übersetzung). * Kopien von Rechnungen oder Vereinbarungen mit Kunden. * Kontoauszüge mit regelmäßigen Zahlungseingängen (Kontoauszüge in japanischen Yen werden mit Bankstempel zur Authentifizierung akzeptiert). Steuererklärungen aus Japan (z. B. kakutei shinkoku* für Freiberufler).

    • Ein Portfolio früherer Projekte oder berufliche Zertifizierungen, die für den angegebenen Beruf relevant sind.

    Obwohl die LMRA keine strikte Mindesteinkommensgrenze für das FWP veröffentlicht, werden Anträge in der Regel problemlos genehmigt, wenn der Antragsteller konsistente monatliche Einnahmen von über 2.000 USD (ca. 300.000 JPY) nachweisen kann. Der Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die in Bahrain gültig ist, ist ebenfalls zwingend erforderlich.

    Beschäftigungsvisum: Schritt-für-Schritt-Anleitung für japanische Fachkräfte

    Wenn Sie ein Jobangebot eines bahrainischen Unternehmens vorliegen haben, sieht der übliche Ablauf zur Erlangung Ihres Employment Visa wie folgt aus:

    Schritt 1: Stellenangebot, Vertrag und Expatriate-Quote Sie erhalten ein formelles Angebotsschreiben und unterzeichnen einen Arbeitsvertrag mit Ihrem bahrainischen Arbeitgeber. Dieses Dokument ist entscheidend. Gleichzeitig muss Ihr Arbeitgeber sicherstellen, dass unter seiner LMRA-Quote noch eine freie „Expatriate-Einheit“ verfügbar ist. Die Quote wird in der Regel entsprechend dem Bahrainisierungsgrad des Unternehmens vergeben (dem Verhältnis von bahrainischen zu ausländischen Mitarbeitern). Die meisten etablierten Unternehmen halten überschüssige Quoten für internationale Einstellungen vor.

    Schritt 2: Der Arbeitgeber stellt den Antrag über die LMRA und lässt das Einreisevisum ausstellen Ihr Arbeitgeber loggt sich in das LMRA Expatriates Portal ein, reicht Ihren Arbeitserlaubnisantrag ein, lädt alle erforderlichen Dokumente (siehe unten) hoch und zahlt die ersten Bearbeitungsgebühren. Sobald die LMRA den Antrag geprüft und vorläufig genehmigt hat, wird ein „Einreisevisum“ (auch „No-Objection Certificate“ oder NOC genannt) ausgestellt. Dabei handelt es sich um ein Single-Entry-Visum, das in der Regel 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist.

    Es ermöglicht die Einreise nach Bahrain für die anschließende biometrische Registrierung und die medizinische Untersuchung. Ihr Arbeitgeber sendet Ihnen eine Kopie dieses Einreisevisums zu.

    Schritt 3: Reise nach Bahrain Mit Ihrem Einreisevisum, Ihrem gültigen japanischen Reisepass und den übrigen erforderlichen Reisedokumenten können Sie nun nach Bahrain fliegen.

    Schritt 4: Medizinische Untersuchung (nach der Einreise) Innerhalb weniger Tage nach Ihrer Ankunft (und auf jeden Fall noch innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Einreisevisums) müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einem von der LMRA zugelassenen Gesundheitszentrum in Bahrain absolvieren. Diese Untersuchung umfasst in der Regel eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs (zur Tuberkulose-Früherkennung), Bluttests (auf HIV, Hepatitis B und C sowie Syphilis) und eine allgemeine körperliche Untersuchung. Die Kosten liegen bei ca. BHD 40–60 (ca.

    JPY 16.000–24.000) und werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen oder erstattet.

    Schritt 5: Fingerabdrucknahme und Biometrie Nach bestandener medizinischer Untersuchung müssen Sie das LMRA-Servicecenter zur Erfassung Ihrer Fingerabdrücke und biometrischen Daten aufsuchen. Diese Daten dienen der Identitätsverifizierung und der Ausstellung Ihrer Arbeitserlaubniskarte.

    Schritt 6: Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte (Aufenthaltserlaubnis) Sobald Ihre medizinische Untersuchung und die biometrische Erfassung abgeschlossen sind, stellt die LMRA Ihre offizielle „Arbeitserlaubniskarte“ aus. Diese Plastikkarte dient als kombinierte Aufenthaltserlaubnis und als Nachweis Ihres gesetzlichen Rechts, in Bahrain zu arbeiten. Sie ist in der Regel zwei Jahre gültig und wird von Ihrem Arbeitgeber verlängert.

    Schritt 7: Abholung Ihrer CPR-Karte Die CPR (Central Population Registry)-Karte ist der bahrainische Personalausweis. Sie wird oft automatisch nach der Bearbeitung Ihrer Arbeitserlaubnis ausgestellt oder kann kurz darauf in einem CPR-Zentrum abgeholt werden. Diese Karte ist unerlässlich für die Eröffnung von Bankkonten, den Abschluss von Mietverträgen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Inanspruchnahme verschiedener weiterer Dienstleistungen in Bahrain.

    Erforderliche Unterlagen: Umfassende Checklisten

    Unabhängig von der Visakategorie ist eine sorgfältige Vorbereitung und ordnungsgemäße Beglaubigung Ihrer Dokumente entscheidend für einen reibungslosen Antragsprozess.

    Für das Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)

    Ihr Arbeitgeber wird die meisten dieser Unterlagen besorgen, Sie müssen jedoch die Originale oder beglaubigten Kopien bereitstellen:

  • Anschreiben/Arbeitsvertrag: Ein formell unterzeichnetes Anschreiben oder Arbeitsvertrag Ihres bahrainischen Arbeitgebers, aus dem Gehalt, Arbeitszeiten und Stellenbezeichnung hervorgehen.
  • Reisepasskopie: Klare, farbige Kopie Ihres japanischen Reisepasses (mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig). Japanische biometrische Reisepässe werden akzeptiert.
  • Bildungsnachweise: Kopien Ihrer höchsten Bildungsabschlüsse (z. B. Universitätsdiplom, Zeugnisse). Diese müssen vom japanischen Außenministerium, anschließend von der bahrainischen Botschaft in Tokio und nach der Einreise vom bahrainischen Außenministerium beglaubigt werden. Englische Zeugnisse Ihrer Universität sind in der Regel akzeptabel.
  • Arbeitszeugnisse/Lebenslauf: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung für die angestrebte Position.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein aktuelles Führungszeugnis aus Japan (oft „Certificate of Criminal Record“ genannt). Es muss innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein. Erhältlich bei der Polizeibehörde Ihrer Präfektur. Liegt es nicht in englischer Sprache vor, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Gegebenenfalls muss das Dokument zusätzlich apostilliert werden.
  • Passbilder: Aktuelle farbige Passbilder (4 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund (in der Regel 4 Stück).
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Wird von einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain nach der Einreise ausgestellt. Dies kann nicht bereits in Japan im Voraus erledigt werden.
  • LMRA-Antragsformular: Wird von Ihrem Arbeitgeber über das LMRA-Expatriates-Portal ausgefüllt.
  • Bestätigung des LMRA-Arbeitgeberkontingents: Wird von Ihrem Arbeitgeber als Standardexport aus dem LMRA-Portal zur Verfügung gestellt.
  • Flexible Work Permit (FWP) – selbst gesponsert

  • Reisepasskopie: Deutliche, farbige Kopie Ihres japanischen Reisepasses (mindestens 6 Monate gültig).
  • Nachweis von Einkommen, Kunden und Fähigkeiten: Unterlagen, die Ihre finanzielle Unabhängigkeit oder Ihre Fähigkeit, Einkommen zu erzielen, belegen. Dazu gehören unter anderem:
  • * Absichtserklärungen potenzieller Kunden oder Kundenverträge. * Kopien von Freiberufler-Verträgen oder Rechnungen. * Portfolio früherer Projekte oder berufliche Zertifikate, die zur angegebenen Tätigkeit passen. * Kontoauszüge, die ausreichende finanzielle Mittel und regelmäßige Einkünfte in den letzten 3–6 Monaten nachweisen. Japanische Kontoauszüge mit Bankstempel werden akzeptiert; für Verträge sind englische oder arabische Übersetzungen wünschenswert. Steuererklärungen aus Japan (z. B. Endgültige Steuererklärung* für Freiberufler).
  • Krankenversicherung: Nachweis einer umfassenden privaten Krankenversicherung in Bahrain, die die Mindestanforderungen der LMRA erfüllt (z. B. jährliche Mindestdeckungssumme von 40.000 BHD).
  • Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag (bevorzugt mindestens 3 Monate Laufzeit) oder bestätigte Hotelbuchung.
  • Verpflichtungserklärungen: Alle spezifischen Erklärungen, die das LMRA zur Einhaltung bahrainischer Gesetze verlangt.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein aktuelles Führungszeugnis aus Japan (nicht älter als 6 Monate), ggf. mit Apostille oder Legalisation.
  • Passbilder: aktuelle farbige Passbilder (4 x
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