Arbeitsvisum in Bahrain für jamaikanische Staatsbürger – Umfassender Leitfaden 2025

Alles, was jamaikanische Staatsbürger über das Arbeiten in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitablauf – der komplette Ratgeber 2025.

Der Einstieg in eine internationale Karriere ist ein großer Schritt. Für jamaikanische Fachkräfte und Unternehmer bietet das Königreich Bahrain ein überzeugendes und zunehmend zugängliches Ziel. Mit seiner strategischen Lage, seiner dynamischen Wirtschaft und seinen fortschrittlichen Arbeitsmarktregelungen gilt Bahrain als Leuchtfeuer der Möglichkeiten im Nahen Osten.

Dieser umfassende Leitfaden wurde sorgfältig erstellt, um Ihnen einen fundierten, praxisnahen und verständlichen Wegweiser zur Erlangung Ihres Arbeitsvisums in Bahrain aus Jamaika an die Hand zu geben. Wir behandeln alles – von den Visumarten und Antragsverfahren über Kosten und Fristen bis hin zu den besonderen Vorteilen, die Bahrain bietet. Dabei stützen wir uns auf den modernen regulatorischen Rahmen des Königreichs und seine spezifischen Vorzüge für jamaikanische Staatsangehörige.

Warum sich jamaikanische Fachkräfte für Bahrain entscheiden

Bahrain hat sich als pulsierendes Wirtschaftszentrum und attraktives Zuhause für Expatriates etabliert. Für jamaikanische Fachkräfte ist das Angebot vielfältig:

* Wirtschaftliche Stabilität und Wachstum: Bahrain verfügt über eine diversifizierte Wirtschaft und investiert proaktiv in Branchen jenseits von Öl und Gas. Dadurch entsteht ein stabiles Umfeld mit vielfältigen Chancen. Zu den wichtigsten Sektoren, die international Fachkräfte rekrutieren, zählen Finanzdienstleistungen, Fintech, Öl & Gas, Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Informationstechnologie. Jamaikanische Fachkräfte in diesen Bereichen – insbesondere Ingenieure, Finanzexperten und Mediziner – stellen fest, dass ihre Qualifikationen gut anerkannt und hoch geschätzt werden.

* Strategisches Tor zum Golf: Im Herzen des Arabischen Golfs gelegen, bietet Bahrain unvergleichlichen Zugang zu den regionalen Märkten und ist damit die ideale Basis für Unternehmen und Fachkräfte mit regionalen Ambitionen. * Steuerfreies Einkommen und freie Kapitalrückführung: Ein zentraler Anreiz für Fachkräfte weltweit: Bahrain erhebt keine Einkommensteuer für natürliche Personen. Ihr gesamtes Gehalt bleibt somit Ihr Einkommen.

Im Gegensatz zum jamaikanischen Dollar (JMD), der jährlich um 5 bis 8 % an Wert verliert, gibt es in Bahrain keinerlei Beschränkungen bei der Rücküberweisung des Gehalts nach Jamaika. Das schafft erhebliche finanzielle Sicherheit und Flexibilität für alle, die ihre Familie zu Hause unterstützen. Gleichzeitig entfallen die 25 % Körperschaftsteuer und die aufwendigen vierteljährlichen Meldungen, die in Jamaika für Unternehmen gelten. Viele Jamaikaner überweisen monatlich 60–70 % ihres Gehalts in die Heimat.

* Progressive Arbeitsmarktreformen: Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) hat wegweisende Reformen vorangetrieben und Bahrain zur Vorreiternation der Region in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Mobilität gemacht. Bereits 2009 wurde das traditionelle Kafala-System (Sponsoring) reformiert. Seitdem können Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, ohne die Zustimmung des Sponsors einholen zu müssen – eine Freiheit, die viele andere Golfstaaten erst Jahre später eingeführt haben. Diese Flexibilität bedeutet, dass Sie nicht an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden sind und Ihre berufliche Selbstbestimmung deutlich gestärkt wird.

* Lebendiger Arbeitsmarkt und anerkannte Qualifikationen: Jamaikanische Ingenieure, Buchhalter, Krankenpflegerinnen und -pfleger, Lehrkräfte und IT-Spezialisten erleben, dass ihre Abschlüsse ohne Weiteres anerkannt und geschätzt werden. Die LMRA legt keine länderspezifischen Quoten fest. Zwar gibt es Bahrainisierungsziele von etwa 20 % lokaler Arbeitskräfte, doch bleiben rund 80 % der Positionen für ausländische Fachkräfte offen. * Multikulturelle und weltoffene Gesellschaft: Bahrain ist bekannt für seine Offenheit und Vielfalt.

Englisch ist in Wirtschaft, Verwaltung und Alltag weit verbreitet, sodass keine Arabischkenntnisse für den beruflichen Erfolg erforderlich sind. * Überschaubare Lebenshaltungskosten: Die Lebenshaltungskosten in Bahrain sind im Vergleich zu anderen Golfstaaten moderat und ermöglichen eine hohe Lebensqualität bei überschaubaren Ausgaben. Flüge von Kingston oder Montego Bay nach Bahrain dauern in der Regel etwa 18 Stunden mit einem Zwischenstopp.

* Geringe Gründungskosten für Unternehmen: Für Unternehmer beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital für eine Bahrain Wholly Foreign-Owned Limited Liability Company (WLL) lediglich 1 BHD. Obwohl für eine reibungslose Kontoeröffnung und die Erteilung eines Investor Visa 1.000 BHD empfohlen werden, liegt dieser Betrag deutlich unter dem Niveau vieler anderer regionaler Standorte.

Diese Faktoren machen Bahrain nicht nur zu einem Arbeitsort, sondern zu einer strategischen Plattform für den beruflichen Aufstieg, die finanzielle Absicherung und unternehmerische Vorhaben von Fachkräften aus Jamaika.

Arten von Arbeitsvisa in Bahrain: Ein detaillierter Überblick

Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ist die zentrale Regierungsbehörde, die für die Verwaltung und Regulierung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sowie der Arbeitsvisa in Bahrain zuständig ist. Die Kenntnis der verschiedenen Kategorien von Arbeitsvisa ist der erste Schritt bei der Planung Ihres Umzugs.

Hier die wichtigsten Arbeitserlaubnisse für jamaikanische Staatsangehörige:

1. Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber gesponsert)

Dies ist die gängigste Form des Arbeitsvisums und eignet sich für Fachkräfte, die eine Vollzeitstelle bei einem bahrainischen Arbeitgeber erhalten haben.

* Für wen gilt das: Personen, denen ein bahrainisches Unternehmen eine Stelle anbietet. * Wichtige Merkmale: * Sponsorship: Ihr künftiger Arbeitgeber übernimmt die Rolle des Sponsors. * Antragsverfahren: Der Arbeitgeber beantragt und verwaltet das Verfahren über das LMRA Expatriates Portal. * Gültigkeit: In der Regel zwei Jahre gültig und verlängerbar. * Kosten: Der Arbeitgeber trägt die LMRA-Gebühr für die Arbeitserlaubnis in Höhe von 96 BHD pro Jahr (192 BHD für eine zweijährige Genehmigung).

Bei verspäteter Verlängerung fallen 20 BHD Strafe pro Monat an. * Tätigkeitsbereich: Sie dürfen ausschließlich für Ihren sponsorenden Arbeitgeber arbeiten. Mobilität: Dank Bahrains fortschrittlicher Arbeitsgesetzgebung können Sie* nach Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten den Arbeitgeber wechseln, ohne die Zustimmung Ihres derzeitigen Arbeitgebers zu benötigen. Damit gehört Bahrain zu den arbeitnehmerfreundlichsten Systemen der Region.

2. Flexible Work Permit (FWP) / Selbstgesponserte Beschäftigung

Die 2021 eingeführte Flexible Work Permit ist eine revolutionäre Initiative, die Bahrain aus der Masse heraushebt. Sie richtet sich an Personen, die unabhängig arbeiten möchten, ohne einen traditionellen Arbeitgeber-Sponsor zu benötigen.

* Zielgruppe: Freiberufler, digitale Nomaden, Berater, qualifizierte Fachkräfte mit mehreren Auftraggebern sowie Unternehmer, die größtmögliche Flexibilität suchen. Das Angebot eignet sich besonders für jamaikanische Fachkräfte, die als unabhängige Auftragnehmer tätig sein oder ihre Kompetenzen projektübergreifend in Bahrain, der gesamten GCC-Region oder weltweit einsetzen möchten. * Wichtige Merkmale: * Kein Arbeitgeber-Sponsor: Sie sponsern sich selbst – das gibt Ihnen uneingeschränkte Autonomie. * Mehrere Auftraggeber/Arbeitgeber: Sie dürfen gleichzeitig für mehrere Unternehmen oder Privatpersonen arbeiten oder als unabhängiger Auftragnehmer tätig sein.

Dabei können Sie Kunden in Bahrain, der gesamten GCC-Region oder remote für ausländische Unternehmen bedienen. * Gültigkeit: Wird für zwei Jahre erteilt und ist verlängerbar. * Kosten: 450 BHD für die zweijährige Genehmigung, zu zahlen vom Antragsteller. Im Preis ist ein obligatorisches Krankenversicherungspaket enthalten. * Tätigkeitsbereich: Uneingeschränkte Flexibilität, Ihre Dienstleistungen in beliebigen Branchen anzubieten. * Einschränkungen: Eine Vollzeitbeschäftigung bei einem einzelnen Arbeitgeber ist nicht möglich (hierfür ist ein Employment Visa erforderlich). * Familiennachzug: Das FWP sponsert keine Familienangehörigen.

Möchten Sie Ihren Ehepartner und Ihre Kinder mitbringen, müssen Sie in der Regel auf ein Employment Visa mit einem Gehalt oberhalb der Mindestschwelle wechseln.

3. Trainingsvisum

Diese Visakategorie richtet sich an Personen, die für berufliche Schulungen, Praktika oder Weiterbildungsprogramme nach Bahrain einreisen.

* Zielgruppe: Studierende, Hochschulabsolventen oder Fachkräfte in speziellen Aus- und Weiterbildungsprogrammen in Bahrain. * Wichtige Merkmale: * Sponsoring: In der Regel von der Bildungseinrichtung oder dem Praktikumsbetrieb gesponsert. * Gültigkeit: Kürzere Laufzeit, die in der Regel der Dauer des Programms entspricht (bis zu 6 Monate), nicht verlängerbar. * Kosten: 50–100 BHD je nach Dauer. * Zweck: Ausschließlich für Ausbildungszwecke; eine reguläre bezahlte Beschäftigung außerhalb des Programms ist in der Regel nicht gestattet.

4. Investor-as-Employee-Visum

Für Unternehmer, die in Bahrain ein eigenes Unternehmen gründen und daraus ein Gehalt beziehen möchten, ist ein Investor-as-Employee-Visum erforderlich.

* Für wen es geeignet ist: Personen, die ein Unternehmen in Bahrain gegründet haben (z. B. eine Wholly Foreign-Owned Limited Liability Company – WLL) und von diesem angestellt werden möchten. * Wichtige Merkmale: * Sponsoring: Ihr eigenes Unternehmen sponsert Ihre Arbeitserlaubnis. * Unternehmensgründung: Erfordert die Gründung einer juristischen Person. In Bahrain kann eine einzelne Person 100 % einer WLL besitzen, bei einem Mindeststammkapital von BHD 1.

Für eine reibungslose Kontoeröffnung und die Erteilung eines Investor Visa wird jedoch ein Mindestkapital von BHD 1.000 empfohlen. * Doppelrolle: Sie sind gleichzeitig Investor/Eigentümer und Angestellter Ihres eigenen Unternehmens. * Gültigkeit: In der Regel an die Handelsregistereintragung (CR) des Unternehmens gekoppelt und verlängerbar. * Kosten: 96 BHD pro Jahr zzgl. Gebühren für die Unternehmensregistrierung.

Flexible Work Permit – Der Game Changer für jamaikanische Fachkräfte

Für viele jamaikanische Fachkräfte, insbesondere in der boomenden Digitalwirtschaft, ist das Flexible Work Permit (FWP) nicht nur eine Option, sondern ein echter Game-Changer. Die 2021 eingeführte innovative Genehmigung adressiert unmittelbar die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmer und bietet ein in der Golfregion seltenes Maß an Freiheit und Chancen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein qualifizierter jamaikanischer Berater, Grafikdesigner, IT-Spezialist oder Business-Development-Experte. Mit dem FWP sind Sie nicht mehr an einen einzigen Arbeitgeber gebunden. Sie können:

* Arbeiten für mehrere Auftraggeber: Übernehmen Sie Projekte von verschiedenen Unternehmen, diversifizieren Sie Ihre Einkommensquellen und bauen Sie ein starkes Portfolio auf dem bahrainischen Markt und darüber hinaus auf. * Den Digital-Nomaden-Lifestyle genießen: Ist Ihre Tätigkeit ortsunabhängig, erlaubt Ihnen das FWP, Ihren Wohnsitz in Bahrain zu nehmen und Kunden überall auf der Welt zu betreuen – bei exzellenter Konnektivität und lebendiger Lebensqualität. Sie müssen keine Geschäftsräume anmieten und können von zu Hause, aus Coworking-Spaces oder Cafés arbeiten.

* Den Markt testen: Für Unternehmer oder alle, die ein längerfristiges Geschäftsengagement prüfen, bietet das FWP einen flexiblen Einstieg, um Marktdynamiken kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und bei Bedarf schrittweise zu einer vollwertigen Unternehmensgründung überzugehen. * Volle Autonomie gewinnen: Sie sind Ihr eigener Chef. Sie bestimmen Ihre Arbeitszeiten, Ihre Kunden und Ihre berufliche Entwicklung – frei vom klassischen Sponsoring-Modell des Arbeitsverhältnisses.

Die Gebühr von 450 BHD für eine zweijährige Genehmigung ist eine Investition in Ihre Unabhängigkeit und Flexibilität. Sie umfasst die vorgeschriebene Krankenversicherung und gewährleistet damit vom ersten Tag an umfassenden Schutz. Diese Genehmigung ermöglicht es jamaikanischen Freiberuflern und digitalen Nomaden, in der dynamischen Wirtschaft Bahrains erfolgreich zu sein, und bietet ein Maß an Freiheit, das anderswo nur schwer zu finden ist.

Berechtigung für jamaikanische Staatsangehörige (FWP):

* Gültiger jamaikanischer Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit. * Einkommensnachweise (Kontoauszüge mit regelmäßigen Eingängen, Mandantenverträge, Steuererklärungen aus Jamaika). * Qualifikationsnachweise (berufliche Zertifikate, Portfolio, Lebenslauf, Hochschulabschluss). * In Bahrain gültige Krankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 BHD, in der Regel in der Gebühr von 450 BHD enthalten). * Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis aus Jamaika (notariell beglaubigt und legalisiert). * Mindestalter 18 Jahre.

Antragsschritte für das FWP:

  • Dokumente zusammenstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Reisepass, Passfotos, Einkommensnachweise, berufliche Qualifikationsnachweise, Krankenversicherung (falls nicht in der FWP-Gebühr enthalten, was in der Regel der Fall ist), Kontoauszug mit Nachweis ausreichender Mittel (mindestens 450 BHD für die Gebühren) sowie polizeiliches Führungszeugnis.
  • Online einreichen: Erstellen Sie ein Konto auf der LMRA-Website (lmra.gov.bh). Laden Sie die Unterlagen hoch und zahlen Sie die Gebühr von 450 BHD per Kreditkarte oder Banküberweisung. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen bearbeitet.
  • Medizinische Untersuchung: Suchen Sie eine LMRA-zugelassene Klinik in Bahrain auf (falls Sie sich bereits im Land befinden) oder direkt nach der Einreise. Dieser medizinische Eignungstest prüft auf ansteckende Krankheiten (Tuberkulose, HIV, Hepatitis). Die Kosten liegen bei ca. 40–60 BHD.
  • Erhalt der Genehmigung: Sobald die Genehmigung vorliegt und die medizinischen Untersuchungen einwandfrei sind, erhalten Sie Ihre physische Arbeitserlaubniskarte bei der LMRA oder lassen sie sich zusenden (in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen nach der Genehmigung).
  • Verlängerung: Sie müssen den Verlängerungsantrag 30 Tage vor Ablauf der Genehmigung stellen. Die Gebühren bleiben bei 450 BHD für zwei Jahre.

    Arbeitsvisum: Schritt-für-Schritt-Anleitung

    Wenn Sie ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens erhalten haben, finden Sie hier eine realistische Übersicht der Schritte zur Erlangung Ihres Arbeitsvisums:

    Schritt 1: Stellenangebot und Vertrag

    * Erhalten und prüfen Sie ein formelles Angebotsschreiben oder einen Arbeitsvertrag Ihres künftigen bahrainischen Arbeitgebers. Dieses Dokument beschreibt Ihre Position, Ihr Gehalt, Ihre Benefits sowie die Vertragsbedingungen. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben vor der Unterzeichnung korrekt sind.

    Schritt 2: Der Arbeitgeber stellt den LMRA-Antrag

    * Ihr Arbeitgeber leitet für Sie den Antrag auf Arbeitserlaubnis über das LMRA Expatriates Portal ein. Er reicht Ihre Daten und die erforderlichen Unterlagen ein, darunter das Stellenangebotsschreiben, eine Kopie Ihres Reisepasses und beglaubigte Bildungsabschlüsse. * Der Arbeitgeber übernimmt die Gebühr für die Arbeitserlaubnis in Höhe von 96 BHD für das erste Jahr. * Die LMRA prüft den Antrag und führt die notwendigen Hintergrundüberprüfungen durch. Die Ersterteilung der Genehmigung dauert in der Regel 3–5 Werktage.

    Schritt 3: Erteilung des Einreisevisums

    * Nach der erstmaligen Genehmigung stellt die LMRA ein elektronisches Einreisevisum ausschließlich für Beschäftigungszwecke aus. Ihr Arbeitgeber sendet es Ihnen per E-Mail zu. * Dieses Visum ist in der Regel 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Sie müssen innerhalb dieses Zeitraums nach Bahrain einreisen. Drucken Sie es aus und führen Sie es bei der Einreise mit.

    Schritt 4: Reise nach Bahrain

    * Mit Ihrem Einreisevisum können Sie nun Ihren Flug buchen und im Königreich Bahrain einreisen. Inhaber jamaikanischer Pässe benötigen in der Regel dieses vorab genehmigte Einreisevisum für Arbeitszwecke, auch wenn für touristische Zwecke ein Visum bei der Einreise erhältlich ist.

    Schritt 5: Obligatorische medizinische Untersuchung

    * Innerhalb weniger Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung absolvieren. Diese ist in einer LMRA-zugelassenen Klinik in Bahrain durchzuführen. * Die Untersuchung kostet in der Regel zwischen 40 und 60 BHD und umfasst Tests auf häufige Infektionskrankheiten. Die Ergebnisse liegen normalerweise innerhalb von 24–48 Stunden vor. Bei positivem Befund für eine ausgeschlossene Erkrankung (z. B. aktive Tuberkulose, HIV) wird die Arbeitserlaubnis verweigert und Sie müssen Bahrain innerhalb von zwei Wochen verlassen.

    Schritt 6: Fingerabdrucknahme und CPR (Bahrain-Ausweis)

    * Nach bestandener medizinischer Untersuchung müssen Sie Ihre Fingerabdrücke im LMRA-Servicecenter erfassen lassen. Dieser Schritt ist entscheidend für die Ausstellung Ihrer Bahrain-ID-Karte, die als Central Population Registry (CPR) Card oder „Smart Card“ bekannt ist. Die CPR-Karte dient als Ihr offizielles Identifikationsdokument in Bahrain.

    Schritt 7: Ausstellung der Arbeitserlaubniskarte und der Aufenthaltserlaubnis

    * Sobald alle Formalitäten nach der Einreise (medizinische Untersuchung, Fingerabdrücke) erfolgreich abgeschlossen sind, stellt die LMRA Ihre offizielle Arbeitserlaubniskarte aus. Diese Karte ist zwei Jahre gültig und bestätigt Ihr gesetzliches Recht, in Bahrain für Ihren sponsorenden Arbeitgeber zu arbeiten. * Ihre Arbeitserlaubnis ist untrennbar mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis verknüpft. Die Einwanderungsbehörde bringt den Aufenthaltsstempel in Ihrem Reisepass an, der für dieselbe Dauer wie Ihre Arbeitserlaubnis gültig ist und Ihnen den legalen Aufenthalt in Bahrain erlaubt.

    Erforderliche Dokumente: Ihre vollständige Checkliste

    Genau und vollständig zusammengestellte Unterlagen sind für einen reibungslosen Visumantrag unerlässlich. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente aktuell sind und, wo vorgeschrieben, ordnungsgemäß beglaubigt werden.

    Hinweis zur Beglaubigung/Legalisation: Für Bildungs- sowie Heirats- und Geburtsurkunden ist ein mehrstufiges Beglaubigungsverfahren zu erwarten. Dies umfasst in der Regel die notarielle Beglaubigung in Jamaika, die Apostille bzw. Bestätigung durch das jamaikanische Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs and Foreign Trade) und anschließend die Legalisation durch die bahrainische Botschaft in Washington D.C. (oder andere erreichbare Vertretungen, falls vor Ort keine bahrainische Mission existiert) bzw. über die bahrainische Botschaft in London. Alternativ kann die jamaikanische Botschaft in Washington D.C.

    vor der Legalisation durch die bahrainische Botschaft in Washington D.C. behilflich sein. Das Verfahren verlängert sowohl die Bearbeitungszeit als auch die Kosten. Rechnen Sie mit JMD 10.000–15.000 für eine vollständige Beglaubigungskette pro Dokument.

    Für Employment Visa (Employer-Sponsored)

    Bewerberunterlagen (aus Jamaika):

  • Reisepass: Gültiger jamaikanischer Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten über den geplanten Aufenthalt hinaus und mindestens zwei freien Seiten.
  • Passbilder: Aktuelle (maximal 6 Monate alte), hochauflösende Fotos im Format 4 × 6 cm mit weißem Hintergrund (in der Regel 4–6 Stück).
  • Angebotsschreiben/Arbeitsvertrag: Ein unterzeichnetes formelles Angebotsschreiben oder ein Arbeitsvertrag Ihres bahrainischen Arbeitgebers (auf Firmenbriefbogen), aus dem Ihre Position, Ihr Gehalt und die Vertragslaufzeit hervorgehen.
  • Bildungsnachweise: Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse, Diplome oder beruflichen Qualifikationen (z. B. von UTech, UWI, NCU). Diese müssen von folgenden Stellen beglaubigt werden:
  • * Jamaikanisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel. * Die Botschaft Bahrains in Washington D.C. oder London (falls keine eigene Vertretung in Jamaika besteht) oder die nächstgelegene GCC-Botschaft, sofern zutreffend. * Alternativ über die jamaikanische Botschaft in Washington beglaubigen lassen und anschließend über die bahrainische Botschaft in Washington.
  • Berufliche Qualifikationen: Alle für Ihren Beruf relevanten Lizenzen oder Zertifizierungen (z. B. Ingenieurlizenzen, Finanzakkreditierungen).
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC): Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus Jamaika (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate), das belegt, dass Sie kein Vorstrafenregister haben. Dieses muss notariell beglaubigt und vom jamaikanischen Außenministerium legalisiert werden.
  • Lebenslauf (CV) / Resume: Detaillierte Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang.
  • Dokumente des Arbeitgebers (vom Arbeitgeber bei der LMRA einzureichen):

    * Handelsregisterauszug (Commercial Registration – CR) des Unternehmens. * LMRA-Kontodaten des Arbeitgebers. * Weitere unternehmensspezifische Dokumente, soweit von der LMRA gefordert.

    Für Flexible Work Permit (FWP)

  • Reisepass: Gültiger jamaikanischer Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten.
  • Passfotos: Aktuelle, hochauflösende
  • Bereit loszulegen?

    Unser Team ist darauf spezialisiert, jamaikanischen Unternehmern dabei zu helfen, das Verfahren in Bahrain schnell und fehlerfrei zu durchlaufen.

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