Alles, was simbabwische Staatsbürger über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.
Investorenvisum in Bahrain aus Simbabwe – Vollständiger Leitfaden 2025
Alles, was simbabwische Staatsbürger über das Investor Visa in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der vollständige Leitfaden für 2025.
Als simbabwischer Unternehmer kann die Bewältigung der Komplexität der heimischen Wirtschaftslandschaft eine ständige Herausforderung darstellen. Anhaltende Probleme wie der Körperschaftsteuersatz von 25 %, die ständig wechselnden Währungsverhältnisse (wie der im Jahr 2024 eingeführte Zimbabwe Gold (ZiG), der nach Jahren der Hyperinflation noch immer mit geringem öffentlichem Vertrauen zu kämpfen hat), strenge ZIMRA-Vorschriften und Bankbeschränkungen veranlassen visionäre Gründer häufig, stabilere und wachstumsfördernde Standorte zu suchen. Hier erweist sich das Königreich Bahrain als attraktive Alternative.
Mit umfassender Erfahrung bei der Begleitung zimbabwischer Unternehmer durch das regulatorische Umfeld Bahrains ist klar, dass diese Inselnation unvergleichliche Chancen bietet. Bahrain überzeugt durch politische Stabilität, eine strategische Lage im Herzen des Golfs, erstklassige Infrastruktur und ein wirklich unternehmensfreundliches Ökosystem – alles getragen von einem transparenten Rechtsrahmen und einem Körperschaftsteuersatz von 0 % für die meisten Unternehmen. Für viele ist es der ideale Ausgangspunkt für die regionale und internationale Expansion.
Einer der attraktivsten Wege für simbabwische Unternehmer, die in Bahrain ein Unternehmen gründen und die Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, ist das Investor Visa. Dieser umfassende Leitfaden erläutert alles, was Sie 2025 über die Beantragung eines Investor Visa in Bahrain aus Simbabwe wissen müssen – von den verfügbaren Visumstypen über den detaillierten Schritt-für-Schritt-Antragsprozess und die Kosten bis hin zu den besonderen Vorteilen, die Bahrain zu einer herausragenden Wahl machen.
Warum Unternehmer aus Simbabwe Bahrain für ein Investorenvisum wählen
Zimbabwische Unternehmer wenden sich zunehmend Bahrain zu – aus mehreren überzeugenden Gründen, die unmittelbar auf die Schmerzpunkte in ihrem Heimatland eingehen:
* Wirtschaftliche Stabilität und Wachstum: Im Gegensatz zu den oft volatilen wirtschaftlichen Verhältnissen in Simbabwe bietet Bahrain eine stabile Wirtschaft, die auf soliden Finanzpolitiken, einer frei konvertierbaren Währung (Bahraini Dinar (BHD) mit fester Bindung an den US-Dollar zum Kurs 1 BHD = 2,65 USD) und einem starken Engagement für die Diversifizierung jenseits des Ölsektors beruht. Dies schafft ein planbares Umfeld für die Geschäftsplanung und Investitionen.
* Keine Körperschaftsteuer: Für die meisten Unternehmen beträgt die Körperschaftsteuer in Bahrain 0 %, im deutlichen Gegensatz zu Simbabwes 25 %. Dadurch steigt die Rentabilität erheblich, es können höhere Beträge reinvestiert werden und der Aufwand für die aufwendige Steuererklärung, wie sie bei ZIMRA anfällt, entfällt.
Beachten Sie hierzu die Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und die spezifischen Regelungen für die steuerliche Ansässigkeit Ihres Unternehmens im Heimatland, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Außensteuergesetz (AStG) und etwaige Regelungen zu Controlled Foreign Corporations (CFC). * Strategische Lage: Bahrain dient als Tor zur gesamten Region des Nahen Ostens und Nordafrikas (MENA) und bietet unvergleichbaren Zugang zu einem Markt von über 1,7 Milliarden Menschen.
Seine effiziente Logistik und hervorragende Anbindung machen es zu einem exzellenten Drehkreuz für internationalen Handel und Dienstleistungen. * Ease of Doing Business: Die Weltbank stuft Bahrain regelmäßig sehr gut bei der Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit ein – dank stark vereinfachter Verfahren bei der Unternehmensgründung und Lizenzerteilung. Das Sijilat-Portal (sijilat.bh) belegt diese Effizienz: Die Online-Gründung eines Unternehmens ist darin in wenigen Tagen möglich. * 100 % Eigentümerschaft und Selbst-Sponsoring: Bahrain erlaubt in den meisten Branchen die 100%ige ausländische Eigentümerschaft an Unternehmen.
Entscheidend ist, dass Sie als Unternehmenseigentümer Ihr Aufenthaltsvisum selbst sponsern können. Damit entfällt die Notwendigkeit eines externen lokalen Sponsors – ein erheblicher Vorteil gegenüber vielen anderen Golf-Kooperationsräten (GCC). Unternehmer gewinnen dadurch deutlich mehr Unabhängigkeit und Kontrolle. * Keine Ausreiseerlaubnis erforderlich: Bahrain gewährt uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Anders als in manchen Nachbarstaaten früher üblich, benötigen Sie keine Ausreiseerlaubnis, um Bahrain zu verlassen. Dies bietet echte Flexibilität für Unternehmer und entspricht der fehlenden Ausreisekontrolle in Simbabwe, allerdings in einem deutlich stabileren Rechtsrahmen.
* Modernes regulatorisches Umfeld: Bahrains Rechts- und Regulierungssysteme sind transparent, verlässlich und investorenfreundlich. Das Finanzsystem ist voll konvertierbar und erlaubt die uneingeschränkte Kapitalrückführung – im Gegensatz zu den strengen Devisenkontrollen der Reserve Bank of Zimbabwe (RBZ) und der dortigen Abgabepflicht für Devisen. Die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften Ihres Ansässigkeitsstaates ist dabei stets zu gewährleisten. * Kein Mindestgehalt für Eigentümer: Anders als bei Arbeitnehmervisa gibt es für Unternehmenseigentümer auf einem Investor Visa keine Mindestgehaltsvorgabe.
Damit bleibt Ihnen volle Flexibilität bei der Gestaltung der Finanzen und der Gemeinkosten Ihres Unternehmens.
Für Simbabwer, die mit Währungsinstabilität, hohen Steuern und einem schwierigen Geschäftsklima zu kämpfen haben, bietet Bahrain eine willkommene Alternative und einen klaren Weg zum Aufbau eines erfolgreichen internationalen Unternehmens.
Verfügbare Investorenvisum-Typen für Simbabwer in Bahrain
Bahrain bietet Investoren verschiedene Wege zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, die jeweils auf unterschiedliche Investitionshöhen und langfristige Ziele zugeschnitten sind. Staatsangehörige aus Simbabwe können in der Regel aus folgenden Hauptoptionen wählen:
1. Investor-Visum durch Unternehmensgründung (CR-basiert)
Dies ist der gängigste und direkteste Weg für Unternehmer. Er verknüpft Ihren Aufenthalt direkt mit Ihrer aktiven Handelsregistereintragung (CR) in Bahrain.
* Ausstellende Behörde: Primär ausgestellt von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) und bestätigt von der National Population Registration Authority (NPRA). * Voraussetzung: Sie müssen ein in Bahrain registriertes Unternehmen besitzen und als Gesellschafter in dessen Handelsregisterauszug (CR) eingetragen sein. Sie können beispielsweise eine Bahrain WLL (With Limited Liability) gründen, die eine 100-prozentige Auslandsbeteiligung erlaubt. Während das gesetzliche Mindeststammkapital für eine WLL bei BHD 1 liegt, empfehlen wir dringend ein Mindeststammkapital von BHD 1.000.
Dieses höhere Nennkapital erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und erhöht die Chancen auf eine reibungslose Erteilung des Investorenvisums, da es ein klares finanzielles Engagement zeigt. Eine einzelne Person kann tatsächlich 100 % einer WLL halten. * Antragstellung: Der Antrag wird in der Regel über das LMRA Expatriates Portal gestellt. * Kosten & Gültigkeit: Die LMRA-Investorengenehmigung kostet anfangs ca. BHD 100. Jährliche Verlängerungen liegen bei ca. BHD 200.
Zusammen mit der obligatorischen jährlichen medizinischen Untersuchung von BHD 72 ergeben sich Gesamtkosten von ca. BHD 272 pro Jahr (in den Folgejahren nach der ersten Genehmigungsgebühr). Das Visum kann jährlich verlängert werden, solange der CR Ihres Unternehmens aktiv bleibt. * Kein Mindestgehalt: Für Unternehmensinhaber mit Investorenvisum besteht keine Mindestgehaltsverpflichtung. Dies bietet maximale Flexibilität bei der Gestaltung der Finanzen Ihres Unternehmens.
2. Bahrain Golden Visa (10-jähriger Aufenthalt)
Die 2022 eingeführte und 2024 weiterentwickelte Golden Visa gewährt langfristige Aufenthaltserlaubnisse und erweiterte Vorteile und unterstreicht damit Bahrains Engagement, Spitzenkräfte und bedeutende Investitionen anzuziehen.
* Ausstellende Behörde: Ausgestellt von der National Population Registration Authority (NPRA). * Gültigkeit: Eine großzügige 10-jährige Aufenthaltserlaubnis, die unbegrenzt verlängert werden kann und den Aufwand jährlicher Erneuerungen entfallen lässt. * Kategorien für Simbabwer: * Investor: Erfordert eine Investition von BHD 200.000 oder mehr in ein bahrainisches Unternehmen, eine Immobilie (in ausgewiesenen Entwicklungsgebieten wie Durrat Al Bahrain, Amwaj Islands, Bahrain Bay) oder Staatsanleihen. Die Investition muss während der gesamten 10-jährigen Laufzeit aufrechterhalten werden.
* Remote Worker: Erfordert den Nachweis eines Einkommens von mindestens USD 2.000 pro Monat (in den letzten 6 Monaten) sowie einen gültigen Arbeitsvertrag eines Arbeitgebers außerhalb Bahrains. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren mit Nachweis von Renten- oder Kapitaleinkünften. Es gibt zwar keine festgelegte Mindestsumme, doch die Einkünfte müssen ausreichen, um die Lebenshaltungskosten und die Krankenversicherung in Bahrain zu decken. * Spezialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in anerkannten Bereichen (z. B.
Gesundheitswesen, IT, Ingenieurwesen, Bildung) mit entsprechenden Qualifikationen und in der Regel mindestens 5 Jahren Berufserfahrung sowie einem Arbeitsvertrag oder einem Geschäftsplan in Bahrain. * Kosten: Die Antragsgebühr für das Golden Visa liegt in der Regel zwischen BHD 300 und BHD 500, je nach Kategorie und Bearbeitungsgeschwindigkeit. * Wesentliche Vorteile: Keine jährliche Verlängerung, keine Mindestaufenthaltsdauer, die Möglichkeit, ein breiteres Spektrum an Familienangehörigen zu sponsern (einschließlich abhängiger Eltern über 60), sowie eine Arbeitserlaubnis ohne zusätzliche Genehmigungen.
3. Selbstsponsoring über das Unternehmen
Dies ist keine eigenständige Visakategorie, sondern ein wesentlicher Bestandteil des CR-basierten Investorenvisums und ein entscheidender Vorteil für Simbabwer. Als Inhaber eines bahrainischen Unternehmens können Sie damit Ihr eigenes Aufenthaltsvisum direkt selbst sponsern, ohne auf einen externen lokalen Sponsor (natürliche oder juristische Person) angewiesen zu sein.
* So funktioniert es: Ihre bahrainische Gesellschaft (die WLL, die Sie besitzen) fungiert als Ihr Sponsor. Sie sind sowohl Gesellschafter als auch gesponserter Resident. * Entscheidender Vorteil: Historisch gesehen verlangten die meisten GCC-Staaten von ausländischen Staatsangehörigen einen lokalen Sponsor. Bahrains Ansatz gewährt Unternehmern deutlich mehr Unabhängigkeit und Kontrolle. Er beseitigt zusätzliche Kosten und potenzielle Abhängigkeiten, die in vielen Nachbarstaaten üblich sind.
Im Gegensatz zu Simbabwes Pflicht zur Beteiligung lokaler Partner (51 % lokales Eigentum in den meisten Branchen) oder der Abhängigkeit von arbeitgebergesponserten Visa im Ausland ermöglicht Ihnen Bahrains Selbst-Sponsoring echte Autonomie: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist direkt an den Erfolg Ihres eigenen Unternehmens gekoppelt. * Familien-Sponsoring: Ihr Unternehmen kann auch Ihre Mitarbeiter sponsern, und Sie können Ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) direkt sponsern.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Investorenvisum für Simbabwer (2025)
Die Beantragung Ihres Investor Visa in Bahrain ist ein strukturierter Prozess, der bereits vor der Einreichung Ihres Visumantrags beginnt. Hier eine detaillierte Übersicht mit besonderen Hinweisen für simbabwische Staatsangehörige:
Phase 1: Unternehmensgründung und Handelsregistereintragung (CR) – (in der Regel 3–7 Arbeitstage)
Dies ist der grundlegende Schritt. Sie müssen in Bahrain eine juristische Person gründen.
Phase 2: Eröffnung eines Firmenbankkontos – (in der Regel 1–2 Wochen)
Sobald Sie Ihre CR haben, ist die Eröffnung eines Geschäftskontos unerlässlich.
Phase 3: Beantragung des Investor Visa (LMRA & NPRA) – (in der Regel 2–4 Wochen)
Sobald Ihr Unternehmen aktiv ist und ein Geschäftskonto hat, können Sie den Antrag auf Ihr Investorenvisum stellen.
Checkliste der erforderlichen Dokumente für simbabwische Staatsangehörige
Die Zusammenstellung der richtigen, beglaubigten Unterlagen ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des Antrags. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen:
| Dokument | Beschaffungsort | Hinweise | | :------------------------------ | :----------------------------------------------- | :--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Gültiger Reisepass | Simbabwisches Passamt, Harare | Muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. | | Commercial Registration (CR) | Sijilat-Portal, Bahrain | Ihr grundlegendes rechtliches Unternehmensdokument, das nach der Firmengründung ausgestellt wird. | | Memorandum of Association (MoA) | In Bahrain notariell beglaubigt | Muss Ihren genauen Gesellschaftsanteil und Ihre Kapitaleinlage klar ausweisen.
| | Passfotos | Jedes Fotostudio in Bahrain | Aktuelle, scharfe Fotos nach den Vorgaben der bahrainischen Behörden (in der Regel weißer Hintergrund, 4x6 cm). Es werden zwei Stück benötigt. | | Medizinisches Tauglichkeitszeugnis | Zugelassenes LMRA-Medizinzentrum in Bahrain | Wird nach Visumgenehmigung in Bahrain eingeholt. Gültig einen Monat ab Ausstellungsdatum. | | Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) | ZRP Criminal Records Dept., Harare | Muss innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt worden sein. Erfordert Beglaubigung durch: 1. Außenministerium von Simbabwe, 2.
die bahrainische Botschaft in Pretoria, Südafrika. Rechnen Sie mit 2–3 Wochen für die vollständige Beglaubigung. | | Bahrainische Kontoauszüge | Ihre Firmenbank (und ggf. das private Konto) | Nachweis ausreichender Mittel für das Stammkapital (empfohlen: BHD 1.000) sowie zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts. | | Nachweis der Wohnadresse in Bahrain | Mietvertrag/Tenancy Contract | Wird für die Meldeadresse benötigt. Anfangs kann eine virtuelle Büroadresse genutzt werden, für die tatsächliche Aufenthaltserlaubnis ist jedoch eine physische Adresse erforderlich.
| | Bildungsnachweise | Simbabwisches Ministerium für Grund- und Hochschulbildung | Für bestimmte Fachkräfterollen oder das Golden Visa (z. B. Spezialisten) können beglaubigte Kopien der höchsten Bildungsabschlüsse verlangt werden. | | Heiratsurkunde (bei Ehepartner-Sponsoring) | Simbabwisches Standesamt | Erfordert Beglaubigung durch: 1. Außenministerium von Simbabwe, 2. die bahrainische Botschaft in Pretoria, Südafrika. | | Geburtsurkunden der Kinder (bei Kindersponsoring) | Simbabwisches Standesamt | Erfordert Beglaubigung durch: 1. Außenministerium von Simbabwe, 2. die bahrainische Botschaft in Pretoria, Südafrika.
| | Übersetzungsdienste | Vereidigter Übersetzer in Bahrain | Liegen Dokumente nicht in Arabisch oder Englisch vor, ist eine professionelle Übersetzung erforderlich. Kosten: BHD 10–20 pro Seite. |
Hinweis zur Beglaubigung für Simbabwe: Die Beglaubigung durch das simbabwische Außenministerium kostet etwa 50–100 USD pro Dokument. Die bahrainische Botschaft in Pretoria berechnet 80–120 USD pro Dokument. Rechnen Sie für den gesamten mehrstufigen Beglaubigungsprozess mit 2–3 Wochen pro Dokument. Beginnen Sie frühzeitig mit dem Verfahren, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kosten- und Gebührenübersicht (Schätzungen für 2025)
Die finanziellen Aufwendungen zu kennen, ist unerlässlich. Hier eine Aufschlüsselung der typischen Kosten in Bahraini Dinar (BHD) und geschätzten US-Dollar (USD). (1 BHD ≈ 2,65 USD).
A. Kosten der Unternehmensgründung:
*Gebühr für die MOIC-Namensreservierung:BHD 20-30 (USD 53-80) *Gebühren für die MOICT-Registrierung:Ca. 150–250 BHD (398–663 USD) (Erstregistrierung, abhängig vom Stammkapital). *Virtuelles Büro / Physisches Büro:Je nach Geschäftsmodell benötigen Sie ein virtuelles Büro (ca. 50–100 BHD/Monat oder 133–265 USD/Monat) oder einen physischen Büroraum (stark variierende Kosten). *Rechts- und Beratungsgebühren:Entscheiden Sie sich für professionelle Unterstützung bei der Firmengründung, müssen Sie mit Gebühren zwischen 500 BHD und 1.500 BHD (1.325–3.975 USD) rechnen – je nach Komplexität und Leistungsumfang.B. Kosten für das CR-basierte Investorenvisum (Standard-Jahresgenehmigung):
*Erstgebühr für die Investorengenehmigung (LMRA):Ca. BHD 100 (USD 265). *Jährliche Verlängerungsgebühr für die Investorengenehmigung (LMRA):Ca. 200 BHD (530 USD) pro Jahr. *Jährliche medizinische Gebühr:BHD 72 (USD 191) (obligatorisch für alle Arbeits- und Investoren-Genehmigungen). *Medizinische Untersuchung (in Bahrain):Ca. 15–25 BHD (40–66 USD). * Die Gebühren können je nach Gesellschaftsform und individuellen Anforderungen variieren. Eine detaillierte Aufschlüsselung erhalten Sie im Rahmen unserer Erstberatung.Ausstellung/Erneuerung der CPR-Karte:BHD 1-2 (USD 3-5). *Gesamtkosten im ersten Jahr (ca.):BHD 288 – BHD 349 (USD 763 – 925) (enthält BHD 100 Genehmigungsgebühr + BHD 72 medizinische Gebühr + BHD 15–25 für die ärztliche Untersuchung + BHD 1–2 für die CPR-Karte + ggf. MOIC-Gebühren, falls diese nicht bereits durch einen Berater abgedeckt sind). *Gesamtkosten für die jährliche Erneuerung (ca.):BHD 288 – BHD 349 (USD 763 – 925) (enthält BHD 200 Erneuerungsgebühr + BHD 72 medizinische Gebühr + BHD 15–25 für die ärztliche Untersuchung + BHD 1–2 für die CPR-Karte).C. Kosten für das Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthaltserlaubnis):
Die Eröffnung eines Firmenbankkontos ist ein entscheidender Schritt, der nach der erfolgreichen Eintragung Ihres Unternehmens und der Erteilung der CR (Commercial Registration) über das Sijilat-System des MOICT erfolgt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, der die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der ausgewählten Bank umfasst. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bank, liegt aber in der Regel zwischen einer und zwei Wochen. Bitte beachten Sie, dass die Banken eigene Compliance-Prüfungen durchführen, die zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen können. Eine klare Dokumentation Ihrer Unternehmensstruktur und der Herkunft der Mittel ist unerlässlich, um Verzögerungen zu vermeiden. In dieser Phase prüfen wir außerdem die steuerlichen Auswirkungen für Ihr Unternehmen im Hinblick auf die deutsche Außensteuergesetzgebung sowie etwaige Doppelbesteuerungsabkommen, um die vollständige Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen.Antragsgebühr (NPRA):Reicht von BHD 300 bis BHD 500 (USDBereit zum Start?
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