Investor-Visum in Bahrain aus Schweden | Jetzt beantragen 2024

Beantragen Sie ein Investorenvisum in Bahrain – von Schweden aus. Erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen, Mindestinvestitionssummen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für schwedische Investoren.

Schweden hat einige der innovativsten Unternehmer der Welt hervorgebracht – von Fintech-Disruptoren bis hin zu Pionieren der nachhaltigen Technologie. Dennoch kämpfen viele schwedische Unternehmer mit einem Steuersystem, das fast die Hälfte ihrer Erträge verschlingt, bevor sie auch nur eine einzige Krone in der Tasche haben. Zwischen dem Körperschaftsteuersatz von 20,6 %, den weltweit höchsten Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung von 31,42 % und den verschlungenen Skatteverket-Erklärungen, die Erfolg zu bestrafen scheinen, ist es kein Wunder, dass Bahrains Investor-Visa-Programm für schwedische Staatsbürger, die ein unternehmerfreundlicheres Umfeld suchen, immer attraktiver wird.

Bahrain bietet etwas im Golfraum wirklich Seltenes: einen unkomplizierten Weg zum Aufenthaltstitel durch Unternehmensgründung, null Körperschaftsteuer auf die meisten Aktivitäten und die Freiheit, jederzeit ohne Ausreiseerlaubnis oder bürokratische Beschränkungen ein- und auszureisen. Für schwedische Unternehmer, die an die Schwankungen der schwedischen Krone gegenüber den wichtigsten Handelswährungen gewöhnt sind, schafft die stabile bahrainische Dinar – fest an den US-Dollar gekoppelt – eine willkommene finanzielle Planungssicherheit.

Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Aspekte der Beantragung eines Bahrain-Investorenvisums aus Schweden – von den verschiedenen verfügbaren Visakategorien über die exakt benötigten Dokumente bis hin zu den Kosten, die in jeder Phase anfallen.

Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für schwedische Staatsangehörige

Bahrain bietet drei unterschiedliche Wege zur investorenbasierten Aufenthaltserlaubnis, die jeweils auf verschiedene Situationen und Investitionsvolumina zugeschnitten sind.

CR-basiertes Investorenvisum (Route über Unternehmensbeteiligung)

Die gängigste Wahl für schwedische Unternehmer ist das Investorenvisum, das an eine Unternehmensbeteiligung geknüpft ist. Wenn Sie in Bahrain eine Gesellschaft gründen – typischerweise eine WLL (With Limited Liability company) – und Anteile daran halten, qualifizieren Sie sich für ein Investoren-Aufenthaltsvisum. Dieses Visum wird von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ausgestellt und erlaubt Ihnen, als Investor in Ihrem eigenen Unternehmen in Bahrain zu leben und zu arbeiten.

Schwedische Staatsangehörige können eine Bahrain WLL zu 100 % ohne lokalen Partner gründen. Das stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber vielen anderen Golfstaaten dar. Das Mindeststammkapital für eine WLL beträgt lediglich BHD 1. Wir empfehlen jedoch dringend, Ihr Unternehmen mit mindestens BHD 1.000 zu dotieren, um die Eröffnung eines Bankkontos und die Erteilung des Investor Visa deutlich zu erleichtern. Banken und Einwanderungsbehörden betrachten unterkapitalisierte Gesellschaften mit Skepsis.

Bahrain Golden Visa

Für Investoren, die langfristige Stabilität suchen, bietet das Bahrain Golden Visa Programm eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. Dieses Premium-Visum, ausgestellt von der National Population Registration Authority (NPRA), umfasst mehrere qualifizierende Wege:

Für die Investorenkategorie ist eine Mindestinvestition von 200.000 BHD in bahrainischen Vermögenswerten erforderlich. Dazu zählen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder genehmigte Investmentfonds. Schwedischen Unternehmern mit entsprechendem Kapital bietet dies zehn Jahre Aufenthaltssicherheit ohne jährliche Verlängerungen.

Die Kategorie für Remote Worker eignet sich für schwedische digitale Nomaden und ortsunabhängige Fachkräfte, die mindestens 2.000 USD pro Monat aus ausländischen Quellen verdienen. Sie müssen ein stabiles Einkommen durch Kontoauszüge und Verträge nachweisen.

Die Kategorie für Ruheständler richtet sich an Personen ab 50 Jahren, die ein nachweislich ausreichendes Renteneinkommen oder Ersparnisse vorweisen können, um sich in Bahrain selbst zu versorgen.

Die Kategorie „Fachkräfte“ umfasst anerkannte Berufe, für die Bahrain internationale Expertise sucht – insbesondere in den Bereichen Technologie, Gesundheitswesen und Finanzdienstleistungen.

Selbstsponsoring durch Firmenbesitz

Im Gegensatz zu den meisten GCC-Staaten, in denen Ausländer einen externen Sponsor benötigen, erlaubt Bahrain Unternehmensinhabern, sich selbst zu sponsern. Dieses Modell der Selbstsponsoring bedeutet, dass Sie nicht von einem Arbeitgeber oder Drittsponsor abhängig sind, der seine Unterstützung jederzeit entziehen könnte. Als schwedischer Unternehmer in Bahrain kontrollieren Sie Ihren eigenen Aufenthaltsstatus über Ihr Unternehmen, das als Ihr Sponsor auftritt, während Sie gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer desselben sind.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für schwedische Staatsangehörige

Die Beantragung Ihres Bahrain-Investor-Visums folgt einem klar strukturierten Ablauf. Hier erfahren Sie genau, was Sie erwartet:

Schritt 1: Gründen Sie Ihr Unternehmen in Bahrain

Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen können, benötigen Sie eine aktive Handelsregistereintragung (CR). Die Unternehmensgründung dauert etwa 5–7 Werktage und umfasst:

Registrieren Sie Ihr Unternehmen über das Sijilat-Portal, Bahrains zentrale Plattform zur Unternehmensregistrierung. Sie wählen die Rechtsform Ihres Unternehmens (WLL für die meisten schwedischen Unternehmer), legen Ihre Geschäftstätigkeiten fest und reichen Ihren vorgeschlagenen Firmennamen zur Genehmigung ein.

Erstellen Sie Ihre Gründungsurkunde (Memorandum of Association), die die Beteiligungsstruktur, das Stammkapital und die Managementregelungen festlegt. Bei einer Single-Shareholder-WLL bestätigt dieses Dokument Ihre 100%ige Eigentümerschaft.

Erhalten Sie Ihre Handelsregisterbescheinigung (Commercial Registration – CR), die als offizielle Betriebserlaubnis Ihres Unternehmens dient. Diese CR-Nummer ist für Ihren Visumantrag unerlässlich.

Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen

Nach Erhalt Ihrer CR (Commercial Registration) wenden Sie sich an eine Bank in Bahrain, um das Firmenkonto zu eröffnen. Die National Bank of Bahrain, die Ahli United Bank und die Bank ABC verfügen über langjährige Erfahrung bei der Betreuung ausländisch geführter Unternehmen. Rechnen Sie mit einer Dauer von 1–2 Wochen. In dieser Zeit prüft die Bank Ihre Unternehmensunterlagen und führt die übliche Due Diligence durch.

Schritt 3: Registrierung bei der LMRA

Erstellen Sie ein Konto auf dem LMRA Expatriates Portal. Diese Plattform bearbeitet alle Anträge auf Arbeitserlaubnisse und Investor Visa in Bahrain. Sie verknüpfen die CR Ihres Unternehmens mit Ihrem LMRA-Konto und benennen sich selbst als investorischer Gesellschafter.

Schritt 4: Einreichung Ihres Investorenvisumantrags

Über das LMRA-Portal reichen Sie Ihren Antrag auf ein Investorenvisum ein. Schwedische Staatsangehörige profitieren von einem beschleunigten Verfahren, da Schweden als visumfreundliches Land eingestuft wird. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch – das System akzeptiert PDF- und Bildformate.

Schritt 5: Staatliche Gebühren bezahlen

Das LMRA-Portal generiert eine Zahlungsreferenz. Für das Investor Visa fallen Kosten von ca. 200 BHD an, zuzüglich der entsprechenden Bearbeitungsgebühren. Die Zahlung kann online über das bahrainische BenefitPay-System oder an zugelassenen Zahlungsterminals erfolgen.

Schritt 6: Ärztliche Untersuchung abschließen

Nach der ersten Genehmigung Ihres Antrags müssen Sie eine medizinische Untersuchung in einem zugelassenen Gesundheitszentrum in Bahrain absolvieren. Die Untersuchung umfasst Bluttests auf übertragbare Krankheiten, eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs sowie eine allgemeine Fitnessprüfung. Die Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen vor. Die Kosten für die medizinische Untersuchung betragen ca. 25 BHD.

Schritt 7: Biometrische Daten abgeben und Visum abholen

Besuchen Sie ein NPRA-Servicecenter, um Fingerabdrücke und ein Foto abzugeben. Ihr Aufenthaltsvisum wird in Ihren Reisepass eingetragen und bestätigt Ihren rechtlichen Status als Investor in Bahrain.

Checkliste der erforderlichen Dokumente

Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit, bevor Sie Ihren Antrag stellen:

Passanforderungen

  • Originalreisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über das geplante Aufenthaltsende hinaus
  • Klare Farbkopien der biografischen Seite des Passes
  • Kopien früherer Bahrain-Visa, falls vorhanden
Unternehmensunterlagen
  • Commercial Registration (CR)
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe Ihrer Beteiligungsverhältnisse (Memorandum of Association)
  • Company Establishment Card
  • LMRA-Registrierungsbestätigung
Persönliche Unterlagen
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus Schweden (utdrag ur belastningsregistret von Polismyndigheten), mit Apostille für den internationalen Gebrauch
  • Passfotos (weißer Hintergrund, aktuell)
  • Kontoauszüge mit ausreichender Deckung (persönliche Kontoauszüge Ihrer schwedischen Bank der letzten 3–6 Monate)
Medizinische Unterlagen
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis eines zugelassenen bahrainischen Gesundheitszentrums (wird nach der Einreise eingeholt)
Nachweise
  • Nachweis einer Unterkunft in Bahrain (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • Bildungsabschlüsse, sofern für Ihre Geschäftstätigkeit relevant
Schwedische Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische oder Englische übersetzt werden. Die schwedische polizeiliche Führungszeugnis muss vor der Einreichung durch das schwedische Außenministerium mit einer Apostille versehen werden.

Kosten- und Gebührenübersicht der Behörden

Berücksichtigen Sie bei der Beantragung Ihres Investorenvisums für Bahrain folgende Kosten:

Kosten der Unternehmensgründung

  • Gebühr für die Handelsregistrierung (CR): 50–150 BHD (je nach Tätigkeit)
  • Sijilat-Registrierung: 10 BHD
  • Mitgliedschaft in der Handelskammer: 50 BHD pro Jahr
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association): 100–200 BHD (bei Inanspruchnahme professioneller Hilfe)
Gebühren für das Investorenvisum
  • LMRA-Investorenvisumantrag: 200 BHD
  • LMRA-Bearbeitungsgebühr: 10 BHD
  • Medizinische Untersuchung: 25 BHD
  • Biometrie und Karten­ausstellung: 10 BHD
  • NPRA-Registrierung: 25 BHD
Gesamtschätzung für das erste Jahr: 460–660 BHD

Das schneidet im Vergleich zu Schweden bemerkenswert gut ab: Dort erfordert die Gründung einer Aktiebolag ein Mindeststammkapital von 25.000 SEK (ca. 900 BHD), zuzüglich Registrierungsgebühren und der laufenden Arbeitgeberabgaben auf jedes Gehalt, das Sie sich selbst auszahlen.

Jährliche Verlängerungskosten

  • Verlängerung Investor Visa: BHD 200
  • Jährliche CR-Erneuerung: BHD 50–150
  • Handelskammer: BHD 50

Bearbeitungszeit

Die Standardbearbeitungszeit für schwedische Antragsteller sieht wie folgt aus:

  • Gesellschaftsgründung über Sijilat: 5–7 Werktage
  • Eröffnung eines Bankkontos: 1–2 Wochen
  • Prüfung des LMRA-Investorenvisums: 3–5 Werktage
  • Medizinische Untersuchung und Befund: 2–3 Werktage
  • Biometrie und Visumausstellung: 2–3 Werktage
Gesamte Standardbearbeitungszeit: 2–4 Wochen ab Antragseinreichung

Für dringende Fälle ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich, die die LMRA-Prüfung gegen eine zusätzliche Gebühr von ca. 50 BHD auf 1–2 Arbeitstage verkürzen kann. Gesamte Bearbeitungszeit bei Expressverfahren: 1–2 Wochen.

Die Golden-Visa-Option im Überblick

Das Bahrain Golden Visa sollte für schwedische Unternehmer, die eine langfristige Präsenz im Königreich planen, ernsthaft in Betracht gezogen werden. Konkret umfasst der Investitionsweg Folgendes:

Investitionsschwelle Sie müssen mindestens BHD 200.000 (ca. USD 530.000 bzw. SEK 5,6 Mio.) in qualifizierte bahrainische Vermögenswerte investieren. Zulässige Investitionen sind unter anderem:

  • Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Bahrain
  • Beteiligungen an in Bahrain registrierten Unternehmen
  • Genehmigte Investmentfonds, die von lizenzierten bahrainischen Institutionen verwaltet werden
  • Staatsanleihen oder Sukuk
AntragsverfahrenAnträge auf ein Golden Visa werden über das NPRA und nicht über das LMRA abgewickelt. Reichen Sie den Nachweis Ihrer qualifizierenden Investition sowie die üblichen Unterlagen (Reisepass, polizeiliches Führungszeugnis, Lichtbilder) ein. Das NPRA führt bei Golden-Visa-Antragstellern eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung durch, daher ist mit einer etwas längeren Bearbeitungszeit von 3–4 Wochen zu rechnen.

Gebühren für das Golden Visa

  • Antragsgebühr: 300 BHD
  • Bearbeitung und Ausstellung: 100–200 BHD
  • Gesamt: 400–500 BHD
Vorteile gegenüber dem regulären InvestorenvisumDie 10-jährige Gültigkeit macht eine jährliche Verlängerung überflüssig. Inhaber eines Golden Visa profitieren zudem von priorisierter Bearbeitung abhängiger Visa sowie von erweitertem Zugang zu staatlichen Dienstleistungen.

Vorteile der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber einem Wohnsitz in Schweden

Das Self-Sponsorship-Modell verdient besondere Beachtung, denn es stellt einen grundlegenden Unterschied zum schwedischen Arbeits- und Aufenthaltsrecht dar.

In Schweden ist Ihr Recht auf Arbeit und Einkommen eher abstrakt – Sie unterliegen einer Steuerbehörde, die bei der Kombination aus Arbeitgeberbeiträgen, Einkommensteuer und Mehrwertsteuer auf Ausgaben mehr als 50 % Ihres Grenzeinkommens beanspruchen kann. Sie sind niemals wirklich frei vom Zugriff des Skatteverket.

In Bahrain sponsert Ihr Unternehmen Ihren Aufenthalt, doch Sie besitzen und kontrollieren dieses Unternehmen. Es gibt keine externe Partei, die Ihren Status widerrufen kann. Sie sind weder auf das Wohlwollen eines Arbeitgebers noch auf das Ermessen einer Regierungsbehörde angewiesen. Solange Ihre CR aktiv bleibt und Sie die jährliche Visumverlängerung bezahlen, bleibt Ihr Aufenthaltsstatus erhalten.

Diese Struktur ermöglicht es Ihnen außerdem, Mitarbeiter zu sponsern und schwedische Kollegen oder internationale Fachkräfte in Ihre Bahrain-Niederlassung zu holen, ohne die erdrückenden arbetsgivaravgifter, die die Einstellung in Schweden so teuer machen.

Familiennachzug

Ihr bahrainisches Investorenvisum berechtigt Sie, direkte Familienangehörige zu sponsern:

Ehepartner Ihr Ehepartner erhält ein abhängiges Aufenthaltsvisum, das an Ihren Investorenstatus gekoppelt ist. Die Bearbeitung dauert ca. eine Woche, sobald Sie die Kopie seines Reisepasses, die übersetzte und apostillierte Heiratsurkunde, Fotos sowie die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht haben. Kosten für das abhängige Visum: ca. 100 BHD pro Jahr.

Ihr Ehepartner kann in Bahrain eine Arbeitserlaubnis erhalten und damit eine Anstellung aufnehmen oder ein eigenes Unternehmen gründen. Dies erfolgt nicht automatisch – es ist eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich –, doch Ihr Investorenstatus erleichtert die Genehmigung erheblich.

Kinder Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren können als Angehörige mitgenommen werden. Für jedes Kind werden eine beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde, ein Reisepass, Passfotos und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Kosten: 100 BHD pro Kind und Jahr.

Krankenversicherung für Angehörige In Bahrain besteht für alle Einwohner eine Pflicht zur Krankenversicherung. Rechnen Sie mit jährlichen Kosten von 200–400 BHD pro Person für einen umfassenden Schutz bei Anbietern wie Solidarity, AXA Gulf oder Medgulf.

Verlängerungsverfahren

Ihr Investor-Visum muss jedes Jahr erneuert werden. Das Verfahren ist unkompliziert:

Etwa 30 Tage vor Ablauf loggen Sie sich bitte in das LMRA Expatriates Portal ein. Reichen Sie einen Verlängerungsantrag ein, bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen weiterhin aktiv ist und sich Ihre Daten nicht geändert haben. Zahlen Sie die Verlängerungsgebühr in Höhe von 200 BHD zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 BHD.

Sofern Ihre CR weiterhin gültig ist und keine offenen Verstöße vorliegen, wird die Verlängerung in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen genehmigt. Die medizinische Untersuchung muss nicht jedes Jahr wiederholt werden – die ursprüngliche Freigabe bleibt für alle weiteren Verlängerungen gültig, es sei denn, Sie haben Bahrain für längere Zeit verlassen.

Bahrain verlangt im Gegensatz zu früheren Regelungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Ausreiseerlaubnis. Sie können während der gesamten Visumsgültigkeit frei ein- und ausreisen, ohne Genehmigung einholen oder Behörden informieren zu müssen.

Häufig gestellte Fragen für schwedische Antragsteller

Kann ich meine schwedische Steueransässigkeit beibehalten, während ich ein bahrainisches Investor Visa halte? Dies hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Schweden besteuert Ansässige mit ihrem weltweiten Einkommen. Die schwedische Steueransässigkeit richtet sich nach Kriterien wie dauerhaftem Wohnsitz, Familienmittelpunkt und gewöhnlichem Aufenthalt. Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Bahrain und begründen dort Ihren Hauptwohnsitz, können Sie die schwedische Steueransässigkeit aufgeben. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung mit einem auf grenzüberschreitende Steuerfragen spezialisierten Berater. Der bloße Besitz eines bahrainischen Visums bei fortbestehendem schwedischem Wohnsitz (bostad) entbindet Sie nicht von Ihren Pflichten gegenüber Skatteverket.

Muss ich die schwedische Staatsbürgerschaft aufgeben? Keineswegs. Bahrain-Investor-Visa sind Aufenthaltserlaubnisse, keine Staatsbürgerschaften. Schweden erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit. Selbst wenn Sie später die bahrainische Staatsbürgerschaft anstreben (ein langwieriger Prozess, der viele Jahre Aufenthalt voraussetzt), könnten Sie theoretisch beide behalten. Ihr schwedischer EU-Pass bleibt gültig. Die steuerliche Situation hängt vom Ansässigkeitsstaat des Investors ab. Die meisten Unternehmen sind von der regulären Körperschaftsteuer befreit (Ausnahmen: Öl-/Gasbranche und große multinationale Konzerne). Bitte beachten Sie die Regelungen des Außensteuergesetzes (CFC) sowie die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens.

Kann ich mein schwedisches Führungszeugnis noch verwenden, wenn es älter als 6 Monate ist? Grundsätzlich nein. Die bahrainischen Behörden verlangen in der Regel aktuelle Führungszeugnisse, die nicht älter als 3–6 Monate sind. Beantragen Sie daher vor Beginn Ihres Visumverfahrens ein neues utdrag ur belastningsregistret bei der Polismyndigheten.

Gibt es ein Mindestgehalt, das ich mir als Firmeninhaber zahlen muss? Nein. Im Gegensatz zu Arbeitserlaubnissen für Angestellte, die Mindestgehaltsschwellen vorschreiben, gibt es bei Investor Visa keine Gehaltsanforderung. Sie können Dividenden entnehmen, Gewinne im Unternehmen belassen oder sich ein Gehalt auszahlen – je nachdem, was für Ihre Steuerplanung am besten passt. Bahrain schreibt keine bestimmte Struktur vor.

Kann ich das Investorenvisum aus Schweden beantragen oder muss ich dazu in Bahrain sein? Sie können die Unternehmensgründung per Fernbevollmächtigung einleiten, müssen jedoch zur Durchführung der ärztlichen Untersuchung und der Biometrie auf einem Besuchsvisum nach Bahrain einreisen. Schwedische Staatsangehörige erhalten ein Bahrain-e-Visum oder ein Visum bei der Einreise und können damit legal einreisen, um das Investorenvisum-Verfahren abzuschließen.

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