Beantragen Sie ein Investorenvisum in Bahrain – von Slowenien aus. Erhalten Sie fachkundige Unterstützung zu den Anforderungen, benötigten Unterlagen und Bearbeitungszeiten für Ihren Investorenvisumantrag für Bahrain.
Investorenvisum in Bahrain aus Slowenien | Jetzt beantragen
Beantragen Sie aus Slowenien ein Investorenvisum für Bahrain. Erhalten Sie fachkundige Unterstützung zu den Anforderungen, erforderlichen Dokumenten und Bearbeitungszeiten für Ihren Investorenvisumantrag.
Slowenische Unternehmer stoßen beim Ausbau ihrer Unternehmen vom Heimatstandort aus auf echte Hürden. Der Körperschaftsteuersatz von 19 %, das vorgeschriebene Mindeststammkapital von 7.500 € für eine d.o.o., die komplexen FURS-Anforderungen bei der elektronischen Einreichung sowie ausschließlich auf Slowenisch geführte Gerichtsverfahren schaffen Barrieren, die internationales Wachstum verlangsamen. Hinzu kommen nur begrenzte Möglichkeiten lokaler Venture-Capital-Finanzierung.
Bahrain bietet eine strukturelle Alternative. Das Königreich erhebt auf die meisten Geschäftstätigkeiten keine Körperschaftsteuer, erlaubt die 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft an Unternehmen und betreibt effiziente digitale Behördenportale in englischer Sprache. Eine einzelne Person kann eine WLL-Gesellschaft mit einem Mindestkapital von BHD 1 gründen, wobei BHD 1.000 für eine reibungslosere Kontoeröffnung und schnellere Visa-Erteilung empfohlen werden. Es besteht keine Ausreiseerlaubnispflicht, kein Mindestgehalt für Gesellschaftseigentümer und keine Notwendigkeit eines lokalen Sponsors.
Dieser Leitfaden erläutert alle Visawege, Antragsschritte, Kosten und Verlängerungsdetails für slowenische Staatsangehörige, die eine Investorenresidenz in Bahrain anstreben.
Arten von Bahrain-Investorenvisa für slowenische Staatsangehörige
Für slowenische Staatsangehörige, die eine Investorenresidenz in Bahrain anstreben, gibt es drei unterschiedliche Wege. Jeder ist auf spezifische Geschäftssituationen und persönliche Umstände zugeschnitten.
Investorenvisum durch Firmengründung (CR-basiert)
Für die Standard-Investorenvisum-Route ist der Besitz eines aktiven bahrainischen Unternehmens erforderlich. Sie müssen als Gesellschafter in der Handelsregisterauskunft (CR) aufgeführt sein, die über Sijilat, das offizielle CR-Portal des Ministeriums für Industrie und Handel (MOICT), ausgestellt wird. Dieses Visum wird über das LMRA Expatriates Portal beantragt.
Wichtige Merkmale dieses Weges:
- Gemeinsam ausgestellt von LMRA (Labour Market Regulatory Authority) und NPRA (National Population Registration Authority)
- Kosten ca. 200 BHD pro Jahr
- Jährlich verlängerbar
- Erfordert eine aktive CR, in der Sie als Gesellschafter eingetragen sind
- Für Firmeninhaber besteht keine Mindestgehaltsverpflichtung
Bahrain Golden Visa
Das Golden-Visa-Programm gewährt qualifizierten Antragstellern eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. Es wird von der NPRA verwaltet und erfordert in keiner Kategorie eine fortlaufende Unternehmensbeteiligung.
Für slowenische Staatsangehörige gibt es vier Kategorien:
Investorenkategorie: Erfordert eine Investition von mindestens 200.000 BHD in bahrainische Immobilien oder ein bahrainisches Unternehmen. Dies entspricht derzeit etwa 495.000 EUR. Qualifizierende Investitionen umfassen Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Anteile an einem in Bahrain ansässigen Unternehmen oder eine Kapitaleinlage in einen von der Bahrain Development Bank genehmigten Fonds.
Kategorie Remote Worker: Es ist ein Nachweis über ein monatliches Einkommen von mindestens 2.000 USD aus Anstellung oder selbstständiger Tätigkeit außerhalb Bahrains erforderlich. Ideal für slowenische Berater, Softwareentwickler oder Freiberufler, die die Residenz in Bahrain anstreben, während sie ihre internationalen Kunden weiter betreuen.
Rentnerkategorie: Verfügbar für Personen ab 50 Jahren mit nachgewiesener Rente oder passivem Einkommen von mindestens 4.000 BHD pro Monat.
Spezialistenkategorie: Offen für zugelassene Berufe, darunter Mediziner, Ingenieure, Akademiker, Forscher und weitere Spezialisten, deren Expertise der wirtschaftlichen Entwicklung Bahrains zugutekommt. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und in der Regel ein Stellenangebot eines bahrainischen Unternehmens.
Das Golden Visa kostet je nach Kategorie und Bearbeitungsdauer zwischen 300 BHD und 500 BHD. Ehepartner und Kinder sind ohne separate Anträge mit inbegriffen.
Selbstsponsoring durch Firmeneigentum
Im Gegensatz zu den meisten GCC-Staaten können Unternehmer in Bahrain ihre Aufenthaltserlaubnis selbst sponsern – ohne externen bahrainischen Sponsor oder Partner. Als Inhaber einer WLL-Gesellschaft sponsern Sie sich selbst direkt über das Personalbudget Ihres Unternehmens.
Dies beseitigt die Abhängigkeitsverhältnisse, die in anderen Golfstaaten regelmäßig zu Problemen führen. Sie kontrollieren Ihren Visastatus vollständig selbst, können nach Aktivierung Ihres Visums Angehörige sponsern und unterliegen als Firmeninhaber keiner Mindestgehaltsanforderung.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren
Die Beantragung des Investor Visa folgt einer logischen Reihenfolge. Jeder Schritt muss vollständig abgeschlossen sein, bevor mit dem nächsten begonnen werden kann.
Schritt 1: Registrieren Sie Ihr Unternehmen über Sijilat
Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen, benötigen Sie eine gültige Commercial Registration (CR).
Rufen Sie das Sijilat-Portal unter sijilat.bh auf und erledigen Sie Folgendes:
Das gesetzliche Mindestkapital beträgt BHD 1. Wir empfehlen jedoch, Ihr Unternehmen mit einem Stammkapital von mindestens BHD 1.000 zu gründen. Dies erleichtert die Eröffnung eines Bankkontos erheblich und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Antrags auf ein Investorenvisum.
Slowenische Staatsangehörige müssen bei der Firmengründung nicht persönlich vor Ort sein, wenn ein lizenzierter PRO-Service genutzt wird. Für die Visumbeantragung müssen Sie jedoch nach Bahrain reisen.
Die Genehmigung der CR (Commercial Registration) dauert in der Regel 3 bis 5 Werktage, sofern alle Unterlagen in Ordnung sind. Sie erhalten Ihre Commercial-Registration-Nummer und die Urkunde elektronisch.
Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen
Haben Sie Ihre CR vorliegen, können Sie damit ein Firmenkonto in Bahrain eröffnen. Dies ist unerlässlich, um das empfohlene Stammkapital von 1.000 BHD einzuzahlen und Geschäftstransaktionen abzuwickeln.
Banken verlangen in der Regel Folgendes:
- Reisepasskopie mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit
- CR und MoA
- Gesellschafterbeschluss zur Kontoeröffnung
- Adressnachweis in Slowenien (Strom- oder Bankrechnung)
Dieser Schritt dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.
Schritt 3: Gewerbliche Adresse sichern
Ihr Unternehmen benötigt eine registrierte Adresse in Bahrain. Hierfür stehen Ihnen traditionelle Büroräume, eine Co-Working-Mitgliedschaft oder virtuelle Bürodienstleistungen zur Verfügung. Die Adresse muss gültig und von der LMRA überprüfbar sein.
Virtuelle Bürolösungen kosten in der Regel mindestens 250 BHD pro Jahr.
Schritt 4: Aktivieren Sie Ihr LMRA-Konto
Erstellen Sie Ihr Arbeitgeberkonto im LMRA Expatriates Portal unter expatriates.bh. Verknüpfen Sie Ihr Konto mit der CR-Nummer (Commercial Registration) Ihres Unternehmens. Diese Freischaltung ermöglicht Ihnen die Beantragung von Arbeitserlaubnissen und Investor Visa.
Die Kontoaktivierung dauert 1 bis 2 Werktage.
Schritt 5: Investorenvisumantrag einreichen
Über das LMRA-Expatriates-Portal:
Warten Sie auf die erste Genehmigung. Diese dauert in der Regel 3 bis 5 Werktage.
Schritt 6: Medizinische Untersuchung abschließen
Nach Erhalt der ersten Genehmigung müssen Sie ein von der LMRA zugelassenes medizinisches Zentrum in Bahrain aufsuchen für:
- Bluttests auf HIV, Hepatitis B und C
- Röntgenaufnahme des Brustkorbs zum Tuberkulose-Screening
- Allgemeine körperliche Untersuchung
Schritt 7: Biometrie und polizeiliches Führungszeugnis
Nehmen Sie die vollständige Fingerabdruck- und Fotoaufnahme in einer NPRA-Geschäftsstelle in Manama oder Isa Town vor. Zudem wird eine Überprüfung durch die lokale Polizei durchgeführt.
Für das slowenische polizeiliche Führungszeugnis beantragen Sie es bei der zuständigen Verwaltungseinheit der Polizeidirektion in Slowenien. Das Zeugnis muss innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt, von einem vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt und vom slowenischen Außenministerium beglaubigt worden sein. Slowenien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher muss Ihr Zeugnis die Apostille tragen, damit die bahrainischen Behörden es anerkennen.
Schritt 8: Visumstempelung und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis
Nach Abschluss aller Freigaben erteilt die LMRA die Visumgenehmigung. Danach gehen Sie zur NPRA, um das Visum in Ihren Reisepass stempeln zu lassen. Ihre CPR-Karte (Central Population Register), die als offizieller bahrainischer Identitätsnachweis dient, wird innerhalb von 7 bis 10 Werktagen an Ihre hinterlegte Adresse versandt.
Die Karte enthält Ihre persönlichen Daten, ein Foto und das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis.
Checkliste der erforderlichen Unterlagen
Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor, bevor Sie mit dem Antrag beginnen:
Passanforderungen:
- Gültiger slowenischer Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit ab Antragsdatum
- Mindestens 2 freie Seiten für Visastempel
- 2 bis 4 biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund (45 mm x 35 mm)
- Handelsregisterauszug (Commercial Registration/CR) von Sijilat
- Gründungsurkunde (Memorandum of Association) mit Nachweis Ihrer Beteiligung
- Kontoauszüge Ihres bahrainischen Firmenkontos
- Nachweis der Geschäftsadresse (Mietvertrag oder Virtual-Office-Vereinbarung)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Slowenien, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate, ins Englische übersetzt und apostilliert
- Persönliche Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit Nachweis ausreichender Mittel (BD 5.000 oder mehr empfohlen)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis eines zugelassenen bahrainischen Medizinischen Zentrums
- Vollständig ausgefüllte Antragsformulare aus dem LMRA-Portal
- Zahlungsbelege für alle staatlichen Gebühren
Kosten- und Gebührenübersicht
Die genaue Kenntnis der vollständigen Kostenstruktur erleichtert eine präzise Budgetplanung. Alle Beträge sind in Bahraini Dinar (BHD) angegeben, sofern nicht anders vermerkt.
Kosten der Unternehmensgründung:
| Posten | Kosten (BHD) | Kosten (USD) | |------|-----------|------------| | CR-Registrierungsgebühr | 100–130 | 265–345 | | Namensreservierung | 50 | 132 | | Notarielle Beurkundung des MoA | 50–75 | 130–200 | | Mitgliedschaft in der Handelskammer | 25–100 | 66–265 | | Geschäftliche Adresse (virtuelles Büro) | ab 250 jährlich | ab 660 jährlich |
Gebühren für das Investorenvisum:
| Posten | Kosten (BHD) | Kosten (USD) | |------|-----------|------------| | LMRA-Antragsgebühr | 10 | 26 | | Jahresvisumgebühr | 200 | 530 | | Medizinische Untersuchung | 20-30 | 53-80 | | Biometrie und Personalausweis | 30 | 80 |
Einmalige Gesamtkosten für einen Einzelantragsteller (ohne PRO-Dienstleistungen): ca. BHD 500–700 (USD 1.325–1.855)
Jährliche Verlängerungskosten: Ca. 200–250 BHD (530–660 USD)
Gebühren für das Golden Visa: 300–500 BHD (795–1.325 USD), je nach Kategorie
Gebühren für Begleitvisa: 50–100 BHD (130–265 USD) pro Begleitperson und Jahr
Optionale PRO-Services: 300–500 BHD (800–1.325 USD) für die komplette Abwicklung von Unternehmensgründung und Visaverfahren
Bearbeitungszeit
Die Standardbearbeitung für slowenische Antragsteller folgt einem planbaren Zeitablauf:
| Phase | Standarddauer | Expressdauer | |-------|---------------|----------------| | Unternehmensgründung via Sijilat | 5-10 Werktage | 2-5 Werktage | | Kontoeröffnung | 1-2 Wochen | 1 Woche | | LMRA-Kontoaktivierung | 1-2 Werktage | Am selben Tag | | Bearbeitung des Investor Visa | 5-10 Werktage | 2-5 Werktage | | Medizinische Untersuchung und Ergebnisse | 2-4 Werktage | 1-2 Werktage | | Biometrie und Visumstempelung | 1-2 Werktage | Am selben Tag | | Zustellung der Aufenthaltserlaubnis | 7-10 Werktage | 3-5 Werktage |
Gesamtdauer von der Unternehmensgründung bis zur Aufenthaltserlaubnis: Ca. 4 bis 6 Wochen bei Standardbearbeitung bzw. 2 bis 3 Wochen bei Express-Optionen.
Bearbeitung des Golden Visa: 4 bis 8 Wochen aufgrund der Bearbeitung durch die NPRA.
Häufige Verzögerungen entstehen durch: eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Slowenien, die nicht ordnungsgemäß beglaubigt wurde, unvollständige Dokumenteneinreichung oder medizinische Befunde, die weitere Untersuchungen erfordern.
Die Golden-Visa-Option im Detail
Für slowenische Investoren, die langfristige Stabilität suchen, verdient das Bahrain Golden Visa besondere Beachtung. Die 10-jährige Gültigkeit macht eine jährliche Verlängerung überflüssig und bietet echte Sicherheit für die Geschäftsplanung.
Einzelheiten zur Investitionsschwelle:
Die BHD 200.000-Anforderung (ca. 495.000 EUR) kann erfüllt werden durch:
- Immobilienkauf (Wohn- oder Gewerbeimmobilie in Bahrain)
- Anteile an einem in Bahrain registrierten Unternehmen
- Kapitaleinlage in zugelassene Fonds über die Bahrain Development Bank
- Nachweis der Investition (Grundbuchauszug, Anteilschein oder Fondsbestätigung)
- Gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit
- Ärztliches Attest einer zugelassenen Untersuchungsstelle
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Slowenien
- Bankauszüge zum Nachweis der Herkunft der Mittel
Die monatliche Einkommensanforderung von USD 2.000 ist für viele slowenische Freiberufler und digitale Nomaden realistisch. Sie müssen Folgendes vorlegen:
- Arbeitsverträge oder Kundenvereinbarungen, die eine Tätigkeit im Homeoffice nachweisen
- Kontoauszüge mit regelmäßigen Geldeingängen
- Nachweis, dass die Tätigkeit für Unternehmen außerhalb Bahrains erfolgt
- Keine jährliche Verlängerung für 10 Jahre
- Keine Pflicht zum Betrieb einer aktiven Gesellschaft (für Nicht-Investorenkategorien)
- Keine Mindestaufenthaltsdauer
- Bevorzugte Abfertigung an Grenzen und bei Behörden
- Höhere Glaubwürdigkeit bei bahrainischen Banken und Geschäftspartnern
- Ehepartner und Kinder ohne separate Anträge mit eingeschlossen
Vorteile der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber Slowenien
Das Self-Sponsorship-Modell in Bahrain unterscheidet sich grundlegend sowohl von den slowenischen Geschäftsanforderungen als auch von den Kafala-Systemen, die in der übrigen GCC-Region historisch üblich waren.
Strukturelle Unterschiede:
In Slowenien müssen Sie, wenn Sie eine d.o.o. besitzen und in einem anderen europäischen Land einen Wohnsitz anstreben, entweder bei der Gesellschaft angestellt sein (mit Lohnsteuerpflichten) oder sich auf die EU-Freizügigkeitsrechte berufen. Die Mindestkapitalanforderung von 7.500 €, der Körperschaftsteuersatz von 19 % und die FURS-E-Filing-Pflichten bleiben unabhängig vom Wohnort bestehen.
In Bahrain bedeutet Selbstsponsoring über Ihr Unternehmen Folgendes:
- Sie sind Eigentümer des Unternehmens und sponsern sich selbst direkt
- Keine Lohnsteuer auf Ihr eigenes Einkommen (keine Mindestgehaltsanforderung)
- Kein externer Sponsor, der Ihr Visum aus geschäftlichen Gründen widerrufen kann
- Freie Ein- und Ausreise nach Bahrain ohne Ausreiseerlaubnis
- Direkte Kontrolle über sämtliche Compliance-Anforderungen
Ein slowenischer Unternehmer, der über eine d.o.o. 60.000 € im Jahr erwirtschaftet, zahlt dafür fast 11.400 € Körperschaftsteuer. Die administrative Erfüllung der FURS-Vorgaben kostet ihn jährlich rund 200 Stunden.
Eine bahrainische WLL mit gleichem Umsatz zahlt auf die meisten Handelsaktivitäten keine Körperschaftsteuer. Die Erfüllung der Meldepflichten ist unkompliziert und erfolgt in englischer Sprache.
Praktische Unabhängigkeit:
Beim Self-Sponsorship-Modell hängt Ihr Aufenthalt vom aktiven Status Ihres Unternehmens ab. Das schafft Disziplin bei der Einhaltung der CR-Vorgaben. Gleichzeitig behalten Sie die volle Kontrolle über alle Compliance-Aspekte. Sie können Ihre Geschäftstätigkeit ändern, neue Gesellschafter aufnehmen oder die Eigentümerstruktur umgestalten – ohne Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel.
Familiennachzug
Ihr Bahrain-Investorenvisum ermöglicht die Einbeziehung unmittelbarer Familienangehöriger über das LMRA-Portal.
Ehepartner-Sponsoring:
Ihr Ehepartner erhält eine abhängige Aufenthaltserlaubnis, die an Ihr Visum gekoppelt ist. Wichtig: Gesponserte Ehepartner können eine eigenständige Arbeitserlaubnis beantragen und damit in Bahrain angestellt werden oder ein eigenes Unternehmen gründen – ohne zusätzlichen Sponsor. Diese Möglichkeit eines Doppeleinkommens unterscheidet Bahrain von den meisten anderen Rechtsordnungen, in denen abhängige Visa eine Erwerbstätigkeit ausschließen.
Gebühr für die Arbeitserlaubnis des Ehepartners: 100 BHD pro Jahr.
Kindersponsoring:
Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gesponsert werden, oder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, wenn sie sich in einem Vollzeitstudium befinden. Gesponserte Kinder erhalten eine abhängige Aufenthaltserlaubnis mit Zugang zu den privaten und internationalen Schulen Bahrains.
Erforderliche Unterlagen für Angehörige:
- Reisepasskopien für jeden Angehörigen
- Passbilder
- Heiratsurkunde des Ehepartners (ins Englische übersetzt und beglaubigt)
- Geburtsurkunden der Kinder (ins Englische übersetzt und beglaubigt)
- Nachweis der Krankenversicherung
Jede mitreisende Person erhöht die jährlichen Visakosten um ca. 50–100 BHD. Für alle Mitreisenden ab 18 Jahren sind medizinische Untersuchungen erforderlich.
Mutterschafts-Sponsoring:
Bahrain erlaubt eine elterliche Sponsorship nur, wenn die Eltern physisch von Ihnen abhängig sind, in der Regel aufgrund einer medizinischen Erkrankung, die Pflege erfordert. Die meisten slowenischen Staatsangehörigen finden diesen Weg versperrt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Verlängerungsverfahren
Das auf dem CR basierende Investorenvisum muss jährlich über das LMRA Expatriates Portal erneuert werden. Das Golden Visa wird alle 10 Jahre verlängert.
Schritte zur jährlichen Verlängerung:
Erneuerungsanforderungen:
- Gültige CR ohne Einträge
- Aktuelles ärztliches Attest (bei über 40-Jährigen oder abgelaufenem vorherigem Attest)
- Zahlung aller anfallenden Gebühren
- Keine offenen Verstöße oder Bußgelder
Verlängerung des Golden Visa:
Gültig für 10 Jahre bei deutlich reduziertem Dokumentationsaufwand. Sie müssen die fortlaufende Erfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzungen nachweisen (Aufrechterhaltung der Investitionssumme bei der Investorenkategorie bzw. fortlaufendes Einkommen bei den Kategorien Remote Worker oder Rentner).
CR-Gültigkeit wahren:
Halten Sie die CR Ihres Unternehmens, den Mietvertrag für die Geschäftsadresse und die Lizenzen stets aktuell, damit die jährliche Visa-Verlängerung reibungslos verläuft. Eine inaktive CR oder eine abgelaufene Geschäftsadresse kann zur Aufhebung des Visums führen.
Häufig gestellte Fragen für slowenische Antragsteller
Kann ich ein Investorenvisum für Bahrain beantragen, während ich noch in Slowenien wohne?
Ja. Slowenische Staatsangehörige können die Unternehmensgründung und Visumanträge remote über die Portale Sijilat und LMRA einleiten. Für die medizinische Untersuchung und die biometrische Registrierung müssen Sie nach Bahrain reisen, die ersten Antragsschritte können jedoch vollständig online erfolgen. Viele Antragsteller beauftragen einen lizenzierten PRO-Service, der die Dokumentation vor dem ersten Aufenthalt übernimmt.
Kann ich meine slowenische d.o.o. behalten, während ich ein Bahrain-Investorenvisum besitze?
Ja. Ihr Wohnsitz in Bahrain hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre rechtliche Befugnis, Unternehmen in Slowenien oder anderen Rechtsordnungen zu besitzen oder zu führen. Viele slowenische Unternehmer behalten ihre d.o.o. für europäische Kunden bei und nutzen parallel die Bahrain WLL für neue internationale Geschäfte. Lassen Sie sich jedoch von einem slowenischen Steuerberater zu den Meldepflichten beraten, die für slowenische Steuerinländer mit ausländischen Geschäftsinteressen gelten können.
Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für mein slowenisches Einkommen, wenn ich in Bahrain lebe?
Bahrain erhebt für Einwohner keine Einkommensteuer auf Gehälter oder Gewinne. Entscheidend ist jedoch Ihr steuerlicher Wohnsitz in Slowenien. Wenn Sie dort steuerlich ansässig bleiben (in der Regel durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen), unterliegen Sie möglicherweise weiterhin der slowenischen Einkommensteuer auf Ihr weltweites Einkommen. Bahrain meldet im Rahmen des Common Reporting Standard nicht automatisch an Slowenien, es sei denn, bestimmte Schwellenwerte werden überschritten. Eine professionelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater wird dringend empfohlen.
Was passiert, wenn meine bahrainische Gesellschaft im ersten Jahr keinen Gewinn macht?
Das Investorenvisum bleibt so lange gültig, wie Ihre CR aktiv ist. Es gibt keine Mindestanforderungen an Umsatz oder Handelstätigkeit. Bei der Verlängerung kann die LMRA jedoch einen Nachweis der Büroadresse oder Bankauszüge verlangen, um zu bestätigen, dass das Unternehmen tatsächlich operiert.
Darf ich während des Investor Visa remote für ein slowenisches Unternehmen arbeiten?
Ja. Es gibt keine Einschränkungen für Remote-Arbeit. Das Investorenvisum erlaubt es Ihnen, ein bahrainisches Unternehmen zu besitzen, während Sie im Ausland angestellt oder vertraglich gebunden bleiben. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr bahrainisches Unternehmen die jährlichen CR-Erneuerungen und Gebührenzahlungen fristgerecht einhält.
Muss ich Arabisch sprechen, um in Bahrain Geschäfte zu machen?
Nein. Zwar ist Arabisch die Amtssprache, doch wird Englisch im Geschäftsleben, in Behörden und im Alltag weit verbreitet gesprochen und verstanden. Sämtliche offiziellen Formulare und Verfahren sind auf Englisch verfügbar. Sie können Geschäfts- und Behördenkontakte problemlos ohne Arabischkenntnisse bewältigen.
Ist Bahrain sicher und für Familien geeignet, die aus Slowenien zu uns ziehen?
Bahrain zählt durchweg zu den sichersten Ländern der Welt. Es bietet ein multikulturelles Umfeld, exzellente internationale Schulen mit verschiedenen Lehrplänen, hochwertige Gesundheitseinrichtungen und vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Die Expat-Community ist lebendig und einladend – ideal für Familien, die internationale Erfahrung suchen und gleichzeitig eine europäische Lebensqualität genießen möchten.
Bereit für Ihr Bahrain Investor Visa?
Der Investorenvisum-Weg von Slowenien nach Bahrain bietet klare strukturelle Vorteile: null Körperschaftsteuer, effiziente digitale Abläufe, vollständige Unabhängigkeit durch Selbstsponsoring sowie die Möglichkeit, Familienangehörige mit Arbeitserlaubnis zu sponsern. Bei vollständiger Dokumentation ist der Prozess gut planbar, und die Kosten sind im Vergleich zu anderen internationalen Residenzprogrammen angemessen.
Wird Ihr Investorenvisum gleich beim ersten Mal korrekt beantragt, vermeiden Sie wochenlange Verzögerungen. Unser Team begleitet Sie von der Firmengründung über die Sijilat-Registrierung, die LMRA-Antragstellung und die Eröffnung von Bankkonten bis zur Sponsoring von Angehörigen und zur Beantragung des Golden Visa für qualifizierte Investoren.
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