Investorenvisum in Bahrain für Staatsbürger aus Niger – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was nigerianische Staatsbürger über das Investorenvisum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Unterlagen, Zeitplan – der komplette Ratgeber 2025.

Als ehrgeiziger Unternehmer aus Niger sehen Sie sich besonderen Herausforderungen gegenüber, wenn Sie sich in einer sich ständig verändernden wirtschaftlichen und politischen Landschaft zurechtfinden müssen. Bei einer Körperschaftsteuer von 30 %, der Abhängigkeit von der XOF-Währung und der jüngsten politischen Instabilität – einschließlich des Militärputsches von 2023 und der anschließenden ECOWAS-Sanktionen – suchen viele nach stabileren und attraktiveren Standorten für ihre Unternehmen und Familien.

Zwar birgt der Uranreichtum Nigers Potenzial, doch dessen Vorteile sind weitgehend konzentriert, sodass individuelle Unternehmer nach breiteren Horizonten suchen.

Bahrain, eine strategisch günstig gelegene Inselnation im Arabischen Golf, bildet einen deutlichen Kontrast zu diesen Unsicherheiten. Es ist ein Leuchtfeuer der Möglichkeiten und bietet einen klaren Weg zu unternehmerischem Wachstum und langfristiger Sicherheit. Dieser umfassende Leitfaden wurde speziell für Sie als nigerianischen Unternehmer entwickelt, der ein solides Unternehmen gründen und seine Zukunft in Bahrain absichern möchte. Wir schneiden den Fachjargon weg und liefern Ihnen einen verständlichen, schrittweisen Fahrplan zur Erlangung eines Investor Visa in Bahrain.

Warum Unternehmer aus Niger Bahrain für ein Investorenvisum wählen

Bahrain belegt in globalen Rankings zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit regelmäßig Spitzenplätze und bietet internationalen Investoren – insbesondere aus Niger – eine Vielzahl attraktiver Vorteile:

* Politische und wirtschaftliche Stabilität: Im Gegensatz zu den jüngsten Unruhen in Niger verfügt Bahrain über ein stabiles politisches Umfeld und eine diversifizierte Wirtschaft, wodurch Investitionsrisiken minimiert werden. Die Regierung setzt sich für wirtschaftliche Diversifizierung und Wachstum ein und bietet ein vorhersehbares und sicheres Umfeld für langfristige Investitionen. * Geschäftsfreundliches Umfeld: Die Unternehmensgründung ist unkompliziert, die behördlichen Verfahren transparent. Englisch ist im Geschäftsleben, in der Verwaltung und im Alltag weit verbreitet und erleichtert Nicht-Arabisch-Sprechenden die Integration erheblich.

* Strategische Lage: Bahrain dient als Tor zum gesamten GCC-Markt (Saudi-Arabien, VAE, Kuwait, Katar, Oman) und gewährt beispiellosen Zugang zu einer Verbraucherbasis von Millionen Menschen. Seine hervorragende Anbindung macht es zum idealen regionalen Dreh- und Angelpunkt. * 100 % ausländisches Eigentum: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern erlaubt Bahrain in den meisten Branchen 100 % ausländisches Eigentum an Unternehmen und gewährt Ihnen damit die volle Kontrolle über Ihre Geschäfte.

Eine Bahraini With Limited Liability (WLL) kann vollständig im Eigentum einer einzigen Person stehen. Das bietet maximale Flexibilität und macht einen lokalen Partner oder Sponsor überflüssig. * Keine Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen: Während in Niger eine Körperschaftsteuer von 30 % anfällt, erhebt Bahrain für die meisten Geschäftstätigkeiten (außer Öl und Gas) keine Körperschaftsteuer. Das erhöht die Rentabilität erheblich. Auch eine persönliche Einkommensteuer gibt es nicht. * Keine Ausreiseerlaubnis erforderlich: Bahrain gewährt seinen Einwohnern freie Reisemöglichkeiten.

Im Gegensatz zu einigen anderen GCC-Staaten benötigen Sie keine Ausreiseerlaubnis, um das Land zu verlassen. Das bedeutet deutlich mehr Freiheit und Selbstbestimmung bei Ihren Reisen. * Selbst-Sponsoring: Einer der größten Vorteile Bahrains ist das Selbst-Sponsoring. Als Inhaber eines aktiven Commercial Registration (CR) sind Sie Ihr eigener Sponsor. Das gewährt Ihnen uneingeschränkte Unabhängigkeit und volle Kontrolle über Ihren Visastatus – ohne Einflussnahme Dritter oder Abhängigkeiten.

Ein deutlicher Unterschied zu sponsorabhängigen Systemen, wie sie andernorts – auch historisch in manchen Heimatländern – anzutreffen sind. * Freier Kapitalverkehr: Bahrain gewährleistet den freien Kapitalverkehr. Währungsumtausch und internationale Überweisungen sind problemlos möglich – ein erheblicher Vorteil gegenüber den XOF-Währungskontrollen und ECOWAS-Sanktionen in Niger.

Für einen nigerianischen Unternehmer sind diese Vorteile nicht nur Annehmlichkeiten; sie stellen einen grundlegenden Wandel hin zu einer vorhersehbareren, profitableren und sichereren Geschäftszukunft dar und ermöglichen eine Risikostreuung weg von der volatilen Sahelzone.

Verfügbare Investorenvisa für nigrische Staatsangehörige in Bahrain

Bahrain bietet Investoren und Unternehmern verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Verständnis dieser Optionen ist der erste entscheidende Schritt:

1. Investor-Visum durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und üblichste Weg, der direkt an Ihre Commercial Registration (CR) als Gesellschafter gekoppelt ist und den aktiven Betrieb eines Unternehmens in Bahrain voraussetzt. Dieses Visum erlaubt Ihnen, in Bahrain zu wohnen und Ihr Unternehmen zu leiten.

* Voraussetzungen: Erfordert eine aktive Handelsregistereintragung (CR) mit Ihnen als Gesellschafter. * Unternehmensform: Üblicherweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL). * Mindestkapital: Gesetzlich ist bereits 1 BHD ausreichend. Für eine reibungslosere Kontoeröffnung und eine höhere Erfolgschance beim Investor Visa wird jedoch ein eingezahltes Stammkapital von mindestens 1.000 BHD dringend empfohlen. * Eigentumsverhältnisse: Eine einzelne Person kann 100 % einer WLL-Gesellschaft halten. * Zuständige Behörde: Labour Market Regulatory Authority (LMRA) über ihr Expatriates Portal.

* Gültigkeit & Verlängerung: Wird in der Regel für ein Jahr erteilt und ist jährlich verlängerbar. * Jährliche Visakosten: Ca. 200 BHD.

2. Bahrain Golden Visa (10-jähriger Aufenthalt)

Das Bahrain Golden Visa, das 2022 eingeführt wurde, ist eine hochwertige, langfristige Aufenthaltserlaubnis mit einer 10-jährigen, verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis. Es wird von der National Population Registration Authority (NPRA) ausgestellt und bietet erweiterte Vorteile sowie hohe Stabilität.

Kategorien und Anforderungen für nigerianische Staatsangehörige:

* Investorenkategorie: * Muss Immobilien in Bahrain im Wert von mindestens 200.000 BHD besitzen. * ODER ein Unternehmen (oder mehrere Unternehmen) mit einem Stammkapital von mindestens 100.000 BHD besitzen UND in den letzten drei Jahren ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 10.000 BHD erwirtschaftet haben. * Die Investition muss mindestens 5 Jahre gehalten werden. * Muss sich jährlich mindestens 90 Tage in Bahrain aufhalten.

* Kategorie Remote Worker: * Muss einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Bahrains für mindestens ein Jahr vorweisen können. * Mindestmonatseinkommen von 2.000 USD (oder Gegenwert). Unternehmer aus Niger, die ihre Unternehmen von Niger aus führen, können diese Kategorie erfüllen, wenn sie diese Einkommensschwelle erreichen. * Muss sich jährlich mindestens 90 Tage in Bahrain aufhalten. * Kategorie Rentner: * Mindestalter 50 Jahre. * Mindestmonatliche Rente oder sonstiges Einkommen von 4.000 USD (oder Gegenwert, ca. 1.000 BHD pro Monat).

* Muss sich jährlich mindestens 90 Tage in Bahrain aufhalten. * Kategorie Fachkräfte mit Spezialqualifikation: * Muss einen fortgeschrittenen Hochschulabschluss (z. B. Promotion oder Master) oder vergleichbare berufliche Spezialisierungen nachweisen. * Muss in einem kritischen Sektor Bahrains oder in einem anerkannten Spezialberuf tätig sein. * Mindestmonatseinkommen von 4.000 USD (oder Gegenwert). * Muss sich jährlich mindestens 90 Tage in Bahrain aufhalten.

Vorteile des Golden Visa: * 10 Jahre gültige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis – ohne jährlichen Erneuerungsaufwand. * Eigenes Sponsoring (kein externer Sponsor erforderlich). * Möglichkeit, Ehepartner, Kinder und Eltern zu sponsern. * Recht auf Erwerbstätigkeit in Bahrain (für den Hauptantragsteller und seine Angehörigen). * Bevorzugte Bearbeitung bei Behörden und staatlichen Stellen. * Kosten des Golden Visa: Die staatlichen Gebühren liegen in der Regel zwischen 300 und 500 BHD für die 10-jährige Gültigkeit, zuzüglich geringer Verwaltungsgebühren.

3. Selbstsponsoring durch Unternehmenseigentum (Deutlicher Vorteil)

Dies ist ein struktureller Vorteil, den Bahrain bietet und der es von vielen anderen Golfstaaten unterscheidet. Er verschafft nigerianischen Unternehmern eine beispiellose Unabhängigkeit. Als Firmeninhaber können Sie sich selbst für Ihr Aufenthaltsvisum sponsern, ohne einen externen lokalen Sponsor zu benötigen. Dies bedeutet:

* Vollständige Kontrolle: Sie haben die volle Autonomie über Ihren Visastatus – frei von externen Einflüssen und ohne Abhängigkeit von einem lokalen Partner. * Mehr Freiheit: Sie müssen keine komplizierten Sponsorenbeziehungen oder Vereinbarungen eingehen, die häufig zu Abhängigkeit und Kontrollproblemen führen. * Vereinfachte Abläufe: Ihr Aufenthalt ist direkt an Ihr Unternehmen gekoppelt. Die Verlängerung ist unkompliziert, solange Ihre Firma aktiv und compliant bleibt.

Diese Unabhängigkeit ist für Unternehmer, die ihr Unternehmen wirklich aufbauen und skalieren möchten, ohne unnötige Belastungen, von unschätzbarem Wert – insbesondere im Vergleich zu den Abhängigkeitsmodellen, die in anderen Rechtsordnungen vorherrschen.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für das CR-basierte Investorenvisum

Das auf der CR basierende Investor-Visum wird von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) in Abstimmung mit der National Population Registration Authority (NPRA) ausgestellt. Hier eine detaillierte, nummerierte Aufschlüsselung des Verfahrens:

Schritt 1: Unternehmensgründung in Bahrain

Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen können, müssen Sie zunächst Ihre Geschäftseinheit in Bahrain gründen. Die gängigste und empfohlene Rechtsform für ausländische Investoren ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL).

  • Wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeit: Legen Sie fest, welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen ausüben soll. Das Ministerium für Industrie und Handel Bahrains (MOICT) veröffentlicht über sein Online-Portal Sijilat (sijilat.bh) mehrere Hundert zulässige Geschäftstätigkeiten.
  • Firmennamen auswählen: Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewählte Name einzigartig ist und den bahrainischen Namenskonventionen entspricht. Die Verfügbarkeit können Sie über Sijilat prüfen.
  • Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags (MoA): Dieses juristische Dokument legt die Struktur Ihres Unternehmens, die Gesellschafter und die Unternehmensziele fest. Für eine WLL ist gesetzlich ein Mindestkapital von BHD 1 vorgeschrieben. Für eine reibungslosere Kontoeröffnung und eine deutlich bessere Chance auf die Erteilung eines Investor Visa empfehlen wir jedoch ein eingezahltes Mindestkapital von BHD 1.000. Eine Person kann 100 % einer WLL besitzen. Der MoA kann remote erstellt und notariell beglaubigt werden, wenn Sie sich außerhalb Bahrains aufhalten.
  • Antrag über Sijilat einreichen: Die gesamte Firmenregistrierung erfolgt über das Sijilat-Portal. Dort laden Sie Ihren Gesellschaftsvertrag (MoA), Kopien Ihrer Reisepässe und weitere erforderliche Unterlagen hoch. Je nach Geschäftstätigkeit benötigen Sie vorab Genehmigungen verschiedener Ministerien (z. B. Gesundheitsministerium bei medizinischen Kliniken, Zentralbank von Bahrain bei Finanzdienstleistungen).
  • Handelsregisterauszug (CR) beantragen: Nach der Genehmigung wird Ihre CR ausgestellt. Dies ist die Betriebserlaubnis Ihres Unternehmens.
  • Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen

    Mit der CR (Commercial Registration) in der Hand ist der nächste entscheidende Schritt die Eröffnung eines Firmenkontos bei einer Bank für Ihre neue bahrainische Gesellschaft. Obwohl dies nicht unmittelbar zum Visumantrag gehört, ist ein aktives Firmenkonto zwingend erforderlich, damit das Visum vollständig aktiviert werden kann. Ohne ein solches Konto kann das LMRA-System Ihr Visum als unvollständig oder anhängig markieren.

  • Wählen Sie eine Bank: Bahrain verfügt über zahlreiche renommierte lokale und internationale Banken (z. B. BBK, NBB, HSBC, Standard Chartered, Bank ABC, Ahli United Bank, Al Salam Bank). Einige Banken verfügen über besondere Erfahrung mit westafrikanischen Mandanten.
  • Dokumente vorbereiten: Banken verlangen in der Regel die CR (Commercial Registration) Ihres Unternehmens, die Satzung (MoA), eine Kopie Ihres Reisepasses, persönliche Kontoauszüge (aus Ihrem Heimatland oder aktuellen Wohnsitz, die die Herkunft der Mittel nachweisen), einen Adressnachweis in Niger (z. B. eine Stromrechnung auf Ihren Namen) sowie einen Geschäftsplan. Ein Referenzschreiben Ihrer Bank in Niger kann ebenfalls angefordert werden.
  • Stammkapital einzahlen: Zahlen Sie die empfohlenen 1.000 BHD (oder mehr) auf das neue Firmenkonto ein. Damit wird die Substanz des Unternehmens nachgewiesen und die spätere Genehmigung von Visa und Konten erleichtert.
  • Schritt 3: Beantragen Sie Ihr Investorenvisum über die LMRA

    Sobald Ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und das Firmenkonto aktiv ist, können Sie das Investor-Visum beantragen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen von LMRA und NPRA. Die steuerliche Beurteilung richtet sich nach dem DBA-Netzwerk Bahrains sowie dem Ansässigkeitsstatus des Investors; eine Prüfung nach dem deutschen Außensteuergesetz (insbesondere CFC-Regelungen bei beherrschenden Beteiligungen) ist unerlässlich.

  • Zugang zum LMRA Expatriates Portal: Der von Ihrem Unternehmen benannte Vertreter (meist ein PRO oder ein externer Berater) meldet sich mit der CR-Nummer und dem Passwort des Unternehmens im LMRA Expatriates Portal (https://expatriates.lmra.bh) an.
  • Antrag auf Arbeitserlaubnis erstellen: Für Sie als Investor wird unter der Trägerschaft Ihres Unternehmens ein neuer Antrag auf Arbeitserlaubnis angelegt. Wählen Sie den Visumtyp „Investor/Partner“.
  • Erforderliche Dokumente hochladen:
  • *Gültige Reisepasskopie:Das Dokument muss ab dem Antragsdatum noch mindestens sechs Monate gültig sein. *Handelsregisterauszug (CR):Eine Kopie Ihres gültigen CR. *Gesellschaftsvertrag (MoA):Kopie des Gesellschaftsvertrags (MoA) mit Ihnen als Gesellschafter. *Passbilder:Aktuelles Passfoto mit weißem Hintergrund (in der Regel 4–6 Stück). *Persönliche Kontoauszüge:Von Ihrer nigerianischen Bank (letzte 3–6 Monate) zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Lebensunterhalt in Bahrain sowie einer klaren Herkunft der Mittel. *Bankauszug des Unternehmens:Von Ihrem neu eröffneten Firmenkonto in Bahrain (zur Verifizierung). *Nachweis der Wohnadresse in Niger:Strom- oder Mietvertrag auf Ihren Namen. *Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Niger:Dies ist ein entscheidendes Dokument. Es muss von der zuständigen Behörde in Niger (Nationalpolizei oder Kriminalpolizei) ausgestellt werden. *Wichtiger Hinweis für nigrische Staatsangehörige:Für Ihr polizeiliches Führungszeugnis werden voraussichtlich folgende Unterlagen benötigt:Beglaubigung des nigerianischen Außenministeriums, gefolgt vonBeglaubigung durch die bahrainische Botschaft in Abuja, Nigeria (zuständig auch für Niger). Dieses Verfahren kann Ihre Gesamtdauer um weitere 1–2 Wochen verlängern. Die politische Lage im Jahr 2023 kann Verzögerungen verursachen. Beantragen Sie das Zertifikat gegebenenfalls bei der nigerianischen Botschaft in Abuja oder Cotonou, falls die innerstaatlichen Wege zu langsam sind. Alle Dokumente, die nicht in arabischer oder englischer Sprache vorliegen, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. * Beachten Sie die steuerlichen Folgen nach dem deutschen Außensteuergesetz (insbesondere die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung). Die steuerliche Ansässigkeit Ihres Unternehmens ist für die Besteuerung in Deutschland entscheidend. Prüfen Sie die Doppelbesteuerungsabkommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die bahrainische Steuerbehörde erhebt für die meisten Unternehmen keine Körperschaftsteuer (Ausnahmen gelten für Öl- und Gasunternehmen sowie große multinationale Konzerne). Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Ansässigkeitsstaat des Investors.Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:Bei der Einreise nach Bahrain ist eine erste medizinische Untersuchung vorgeschrieben. In manchen Fällen – insbesondere bei nigerianischen Staatsangehörigen – kann jedoch zusätzlich ein vor der Einreise ausgestelltes ärztliches Attest erforderlich sein, das von der bahrainischen Botschaft in Abuja beglaubigt wurde. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise nach den jeweils aktuellen Bestimmungen.

  • Antragsgebühr bezahlen: Entrichten Sie die LMRA-Antragsgebühr (ca. 50–70 BHD).
  • Erstgenehmigung erhalten: Die LMRA prüft Ihren Antrag. Bei positiver Ersteinschätzung wird eine Einreisegenehmigung erteilt, mit der Sie nach Bahrain einreisen können.
  • Schritt 4: Reise nach Bahrain und Formalitäten vor Ort

    Sobald Sie die erste Genehmigung und das Einreisevisum erhalten haben, können Sie Ihre Reise nach Bahrain antreten.

  • Einreise nach Bahrain: Führen Sie bitte alle Originaldokumente mit, insbesondere das beglaubigte polizeiliche Führungszeugnis.
  • Medizinische Untersuchung: Führen Sie eine obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung in einem zugelassenen medizinischen Zentrum in Bahrain durch. Diese umfasst in der Regel Bluttests (HIV, Hepatitis, Syphilis) und eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs (zur Tuberkulose-Früherkennung).
  • Fingerabdrucknahme: Nehmen Sie die Fingerabdrücke bei der NPRA (National Population Registration Authority) ab.
  • Visumseintragung (Visa Stamping): Sobald die medizinische Untersuchung und die polizeiliche Überprüfung genehmigt wurden, muss Ihr Reisepass bei der NPRA (persönlich oder über Ihren PRO) zur Visumseintragung eingereicht werden.
  • Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis (CPR-Karte): Nach der Visum-Erteilung wird Ihr Investor Visa offiziell ausgestellt und mit Ihrer bahrainischen Smart Card (Central Population Registration – CPR-Karte) verknüpft. Diese Karte dient als Ihre Aufenthaltserlaubnis und ist für sämtliche Behördengänge, Bankgeschäfte und geschäftlichen Aktivitäten unerlässlich.
  • Checkliste der erforderlichen Dokumente

    Um Ihren Antrag zu beschleunigen, halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:

    | Dokument | Anforderung | | :------------------------------ | :---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | Gültiger Reisepass | Original und Kopie, gültig für mindestens sechs Monate ab Antragsdatum. | | Handelsregisterauszug (CR) | Kopie Ihres aktiven CR, ausgestellt über Sijilat. | | Gesellschaftsvertrag (MoA) | Kopie, in Bahrain notariell beglaubigt, die Sie als Gesellschafter ausweist. | | Passfotos | 6 aktuelle Fotos mit weißem Hintergrund.

    | | Persönliche Kontoauszüge | Letzte 3–6 Monate Ihrer nigerianischen Bank, die ausreichende finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt in Bahrain sowie eine klare Herkunft der Mittel nachweisen. | | Kontoauszug des Firmenkontos | Ihres neu eröffneten bahrainischen Firmenkontos (zur Verifizierung). | | Nachweis des Wohnsitzes in Niger | Stromrechnung oder Mietvertrag auf Ihren Namen. | | Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) | Aus Niger (Nationalpolizei oder Kriminalpolizei).

    Es muss ausgestellt, übersetzt (falls nicht in Englisch/Arabisch), vom nigerianischen Außenministerium beglaubigt und von der bahrainischen Botschaft in Abuja, Nigeria, legalisiert sein. Planen Sie für diesen Schritt zusätzliche Zeit ein. | | Medizinisches Tauglichkeitszeugnis | Obligatorische medizinische Untersuchung in Bahrain. In manchen Fällen kann ein vor der Einreise in Niger ausgestelltes ärztliches Attest erforderlich sein, das von der bahrainischen Botschaft in Abuja legalisiert wurde.

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