Investor-Visum in Bahrain von den Marshallinseln – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was Staatsangehörige der Marshallinseln über das Investor Visa in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der vollständige Leitfaden für 2025.

Unternehmer auf den Marshallinseln sehen sich erheblichen operativen Belastungen gegenüber, darunter eine Bruttoumsatzsteuer von 3 %, anhaltende Einschränkungen im Korrespondenzbankgeschäft aufgrund der Einstufung des Landes auf die graue Liste der Financial Action Task Force (FATF) sowie zunehmende internationale Prüfung des Registers der Marshall Islands International Business Companies (MIBA IBC). Diese Herausforderungen erschweren häufig die globale Geschäftserweiterung und eine effiziente Abwicklung von Finanztransaktionen. Vor diesem Hintergrund bietet Bahrain eine attraktive Alternative mit robusten rechtlichen Rahmenbedingungen und einem stabilen Finanzumfeld.

Bahrain bietet eine strategische und solide Alternative: ein stabiles, steuerlich attraktives Umfeld mit erstklassiger Infrastruktur, einem schlanken Visumverfahren und unvergleichlicher finanzieller Anbindung. Für Staatsangehörige der Marshallinseln geht es beim Erhalt eines Investor Visa in Bahrain nicht nur um die Erlangung eines Wohnsitzes; es erschließt ein Tor zu globalen Märkten, unkompliziertes Banking und einen klaren Weg zu nachhaltigem Unternehmenswachstum – frei von den spezifischen Beschränkungen ihres Heimatlandes.

Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung von Unternehmern – insbesondere aus den Pazifikinseln – durch Bahrains dynamische Geschäfts- und Einwanderungslandschaft bietet dieser umfassende Leitfaden einem Staatsangehörigen der Marshallinseln alles, was er über die Erlangung eines Investor Visa in Bahrain wissen muss. Wir behandeln die anfängliche Unternehmensgründung, die verschiedenen Visumwege, detaillierte Antragsverfahren, Kosten, Fristen sowie die erheblichen Vorteile, die Bahrain für langfristigen Aufenthalt und unternehmerischen Erfolg bietet.

Warum Unternehmer aus den Marshallinseln Bahrain für ein Investorenvisum wählen

Bahrain gilt als die am einfachsten zugängliche und unternehmerfreundlichste Volkswirtschaft im Arabischen Golf, wenn es um Investorenvisa geht. Anders als einige Nachbarländer, die hohe Vorabinvestitionen in Immobilien (z. B. 2 Mio. AED in den VAE) oder erhebliche Bankeinlagen (z. B. 1 Mio. SAR in Saudi-Arabien) verlangen, erhalten Sie in Bahrain bereits dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie ein aktives Unternehmen mit einer Commercial Registration (CR) besitzen. Das macht das Königreich für Unternehmer besonders attraktiv.

Für Unternehmer aus den Marshallinseln ist Bahrain aufgrund mehrerer entscheidender Vorteile besonders attraktiv:

* Strategische Lage: Als direkter Zugang zum Billionen-Dollar-GCC-Markt bietet Bahrain unvergleichlichen Zugang zu regionalen Chancen und erleichtert die Expansion in lukrative neue Märkte. * Günstiges Steuerumfeld: In Bahrain gibt es keine Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer und keine Kapitalertragsteuer. Das steht im krassen Gegensatz zur 3-%-Bruttoumsatzsteuer auf den Marshallinseln und steigert die Rentabilität erheblich. Beachten Sie jedoch die Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes (insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung) sowie etwaige Doppelbesteuerungsabkommen, die Ihre steuerliche Situation im Ansässigkeitsstaat beeinflussen können.

* Ease of Doing Business: Bahrain erzielt in internationalen Rankings zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit regelmäßig Spitzenplätze. Schlanke Gründungsverfahren, ein unterstützender regulatorischer Rahmen und vollständig digitalisierte Behördendienste über das Sijilat-Portal vereinfachen den gesamten Geschäftsaufbau. * Robustes Finanzsystem: Anders als Unternehmen auf den Marshallinseln, die unter den strengen Korrespondenzbank-Beschränkungen aufgrund der FATF-Grauen Liste leiden, verfügt Bahrain über einen hochentwickelten und gut regulierten Finanzsektor. Die Zentralbank von Bahrain (CBB) unterhält ausgezeichnete Beziehungen zu den großen globalen Banken.

So sind internationale Überweisungen und Transaktionen reibungslos und zuverlässig möglich – ein entscheidender Vorteil für Unternehmer von den Marshallinseln. * Moderne Infrastruktur: Das Königreich bietet hochmoderne Logistik und Telekommunikation sowie eine lebendige, multikulturelle Expat-Gemeinschaft. So wird Bahrain zu einem attraktiven und angenehmen Ort zum Leben und Arbeiten. * 100 % ausländisches Eigentum: Bahrain erlaubt in den meisten Branchen die vollständige ausländische Eigentümerschaft. Sie behalten damit die uneingeschränkte Kontrolle über Ihr Unternehmen – ohne lokalen Partner oder Sponsor.

Ihre Vision und operative Strategie bleiben somit unbeeinträchtigt. * Keine Ausreiseerlaubnis erforderlich: Bahrain hat die Ausreiseerlaubnis abgeschafft. Einwohner genießen damit uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Das unterscheidet sich von früheren Regelungen in manchen anderen GCC-Staaten und schafft deutlich mehr persönliche und unternehmerische Flexibilität. * Keine Mindestgehaltsvorgabe für Eigentümer: Im Unterschied zu normalen Arbeitsvisa gibt es für Inhaber eines Investor Visa in Bahrain keine Mindestgehaltsschwelle. Das schafft finanzielle Flexibilität und verringert den Verwaltungsaufwand.

* Sponsoring von Angehörigen und automatische Arbeitserlaubnis: Inhaber eines Investor Visa können ihren Ehepartner, Kinder und Eltern sponsern. Besonders wichtig: Die Ehepartner erhalten automatisch eine Arbeitserlaubnis und können in Bahrain eine Beschäftigung aufnehmen, ohne einen separaten Arbeitserlaubnis-Sponsor zu benötigen.

Indem sie die umfassenden Standortvorteile Bahrains nutzen, können Unternehmer aus den Marshallinseln die Herausforderungen ihres Heimatmarkts überwinden, ihren globalen Fußabdruck vergrößern und für ihre Unternehmen und Familien eine prosperierende, stabile Zukunft sichern.

Verfügbare Bahrain-Investorenvisa für Staatsangehörige der Marshallinseln

Bahrain bietet Investoren und Unternehmern, die eine Aufenthaltserlaubnis anstreben, mehrere klar unterschiedliche Wege. Diese sind jeweils auf unterschiedliche Investitionsbeträge und langfristige Ziele zugeschnitten. Die Optionen schaffen Flexibilität und ermöglichen es Staatsangehörigen der Marshallinseln, den für ihre Zwecke am besten geeigneten Weg zu wählen.

1. Investor Visa durch Unternehmensgründung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste und direkteste Weg für Unternehmer, die ein aktives Geschäft in Bahrain gründen. Er verknüpft Ihren Aufenthalt direkt mit Ihrer aktiven Handelsregistrierung (CR) als Gesellschafter. Ihre Gesellschaft wird damit automatisch Ihr Sponsor.

* Was ist das: Eine erneuerbare Aufenthaltserlaubnis, die von der Labour Market Regulatory Authority (LMRA) ausgestellt wird. Sie erlaubt Ihnen, in Bahrain zu leben und zu arbeiten, wenn Sie Eigentümer eines bahrainischen Unternehmens sind und dort aktiv mitwirken. * Wichtigste Voraussetzung: Sie müssen als Gesellschafter (Eigentümer) in einer aktiven Handelsregistereintragung (Commercial Registration – CR) in Bahrain eingetragen sein. Die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (With Limited Liability – WLL).

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer WLL beträgt zwar nur BHD 1, wir empfehlen jedoch dringend ein eingezahltes Mindestkapital von BHD 1.000 (ca. USD 2.650) . Damit lassen sich ein Firmenbankkonto deutlich einfacher eröffnen, die Chancen auf ein Investor Visa steigen erheblich und Sie signalisieren ernsthaftes unternehmerisches Engagement. * Zuständige Behörde: Primär die LMRA in Abstimmung mit der National Population Registration Authority (NPRA) für die Ausstellung der Identitätskarte.

* Gültigkeit & Verlängerung: Wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann jährlich verlängert werden, solange das Unternehmen aktiv, compliant und die CR gültig ist. * Kosten: Ca. BHD 200 (rund USD 530) pro Jahr an staatlichen Gebühren, zuzüglich etwaiger Bearbeitungsentgelte von Agenten oder Beratern.

2. Bahrain Golden Visa (10-Jahres-Aufenthaltserlaubnis)

Das Golden Visa ist ein neueres, langfristiges Residenzprogramm, das 2023 eingeführt wurde und vermögende Privatpersonen, Top-Talente sowie Fachkräfte anziehen soll. Es bietet mehr Stabilität und eine längere Gültigkeitsdauer, sodass keine jährlichen Verlängerungen mehr erforderlich sind und Sie sowie Ihre Familie langfristig planen können. Dieses Visum wird direkt von der National Population Registration Authority (NPRA) ausgestellt.

* Was ist das: Eine verlängerbare 10-jährige Aufenthaltserlaubnis mit erweiterten Vorteilen und hoher Sicherheit. Sie muss nicht zwingend an ein aktives Unternehmen gebunden sein, auch wenn eine Unternehmensbeteiligung als qualifizierende Investition dienen kann. * Für Marshallinseln-Staatsangehörige relevante Kategorien: * Investor: Erfordert eine erhebliche Investition in Bahrain von mindestens BHD 200.000 (ca. USD 530.000) .

Diese kann in Form von Immobilien (Kauf von Wohn- oder Gewerbeobjekten), Aktien eines an der Bahrain Bourse notierten bahrainischen Unternehmens oder der Gründung eines neuen Unternehmens mit einem klaren Geschäftsplan erfolgen, der der lokalen Wirtschaft nutzt (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovation).

* Remote Worker: Für Personen mit einem nachweisbaren Einkommen von mindestens USD 2.000 pro Monat aus einer ausländischen Quelle, die sich bereits mindestens sechs Monate vor Antragstellung in Bahrain aufgehalten haben (dieser sechsmonatige Aufenthalt kann auf jedem gültigen Visum erfolgt sein). Erforderlich sind ein Arbeitsvertrag oder Nachweise über Unternehmenseigentum sowie eine gültige Krankenversicherung. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren mit einer nachweisbaren Rente oder passivem Einkommen von mindestens BHD 4.000 (ca.

USD 10.600) pro Monat , die sich bereits mindestens sechs Monate in Bahrain aufgehalten haben. * Spezialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in anerkannten Berufen (z. B. IT, Gesundheitswesen, Ingenieurwesen, Finanzen) mit relevantem Hochschulabschluss, mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und einem monatlichen Einkommen von BHD 2.000 oder mehr (die Mindestgehaltsanforderung von BHD 2.000 entfällt bei Firmeninhabern mit starkem Profil häufig). Auch diese Kategorie setzt in der Regel mindestens sechs Monate Aufenthalt in Bahrain voraus. * Ausstellende Behörde: NPRA.

* Gültigkeit & Verlängerung: 10 Jahre, verlängerbar um weitere 10 Jahre, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. * Kosten: Staatliche Gebühren zwischen BHD 300 und BHD 500 (ca. USD 795 bis USD 1.325) für das 10-Jahres-Visum, zuzüglich Bearbeitungsgebühren, medizinischer Untersuchung und polizeilichem Führungszeugnis.

3. Selbstsponsoring über die eigene Firma

Dies ist kein separates Visum-Typ, sondern ein entscheidender Vorteil, der dem Investorenvisum-System Bahrains innewohnt und es von vielen anderen Rechtsordnungen unterscheidet. Bahrain erlaubt Unternehmensinhabern auf einzigartige Weise, sich selbst zu sponsern und damit ihre eigene Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

* Was es ist: Als Eigentümer und Gesellschafter einer bahrainischen Gesellschaft werden Sie für Einwanderungszwecke automatisch Ihr eigener Sponsor. * Vorteil: Damit entfällt die Notwendigkeit eines externen „Sponsors“ oder Arbeitgebers. Sie behalten die vollständige Autonomie und Kontrolle über Ihren Aufenthaltsstatus, solange Ihr Unternehmen aktiv und compliant bleibt. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu vielen anderen GCC-Staaten dar, die historisch ein lokales Sponsoring (Kafeel-System) vorschrieben. Für Inhaber eines Investor Visa gibt es keine Mindestgehaltsanforderung.

Die bahrainische Regelung bietet Unternehmern damit ein hohes Maß an Freiheit und Stabilität.

Alle drei Wege ermöglichen eine 100-prozentige ausländische Beteiligung. Ein einzelner Staatsangehöriger der Marshallinseln kann das gesamte Unternehmen besitzen und sein eigenes Aufenthaltsvisum selbst sponsern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag auf ein CR-basiertes Investorenvisum

Die Beantragung Ihres Investor Visa ist ein schrittweiser Prozess, der mit der Gründung Ihres Unternehmens in Bahrain beginnt. Wenn Sie diese Schritte genau einhalten, verläuft der Antrag reibungsloser und effizienter.

Phase 1: Unternehmensgründung in Bahrain (remote oder vor Ort)

  • Wählen Sie Ihre Geschäftsaktivität und Rechtsform: Bestimmen Sie die Kerntätigkeiten Ihres Unternehmens. Für die meisten Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) die ideale Rechtsform. Sie bietet Schutz vor persönlicher Haftung, Flexibilität und ermöglicht eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft.
  • Reservieren Sie Ihren Firmennamen: Reichen Sie mehrere vorgeschlagene Firmennamen über das Sijilat-Portal (bahrain.bh) ein – Bahrains zentrales Portal für die Handelsregisterführung –, um die Verfügbarkeit und Einhaltung der Namensvorgaben sicherzustellen.
  • Erstellung der Gründungsurkunde (Memorandum of Association – MoA) und der Satzung (Articles of Association – AoA): Diese grundlegenden Rechtsdokumente regeln den Unternehmenszweck, die Gesellschafterstruktur, das Stammkapital und die interne Governance. Als Staatsangehöriger der Marshallinseln können Sie zu 100 % Eigentümer einer WLL sein.
  • Eröffnung eines Firmenbankkontos (Mindesteinlage): Nach Ihren ersten Genehmigungen von Sijilat müssen Sie in Bahrain ein Firmenbankkonto eröffnen. Wir empfehlen dringend, ein Stammkapital von mindestens 1.000 BHD (ca. 2.650 USD) einzuzahlen, auch wenn der gesetzliche Mindestbetrag nur 1 BHD beträgt. Dies vereinfacht den Kontoeröffnungsprozess erheblich und verbessert Ihre finanzielle Ausgangslage für den Visumantrag deutlich. Aufgrund der FATF-Graulistung der Marshallinseln müssen Sie bei der Kontoeröffnung in Bahrain mit einer verstärkten Sorgfaltsprüfung rechnen. Halten Sie daher umfassende Unterlagen zur Herkunft der Mittel, zu Ihren Geschäftstätigkeiten und zu Ihrer persönlichen Vermögenssituation bereit. Für Kunden von Pazifikinseln empfehlen wir die Bank of Bahrain and Kuwait (BBK), die National Bank of Bahrain (NBB) sowie die Ahlia Bank.
  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen beim Ministerium für Industrie und Handel (MOICT): Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente einschließlich Ihrer Gründungsurkunde (MoA), Satzung (AoA), Reisepasskopien und Bankeinlagebestätigung über das Sijilat-Portal ein. Nach der Genehmigung – in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen – erhalten Sie Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR). Damit ist Ihr Unternehmen rechtsgültig aktiv.
  • Phase 2: Antrag auf ein Investorenvisum (LMRA Expatriates Portal – erfordert persönliche Schritte)

    Sobald Ihre Gesellschaft (CR) aktiv ist und Sie offiziell als Gesellschafter eingetragen sind, können Sie den Antrag auf Ihr Investor-Visum stellen. Dieser Schritt erfordert Ihre persönliche Anwesenheit in Bahrain.

  • Medizinische Tauglichkeitsbescheinigung in Bahrain einholen: Nach Ihrer Ankunft in Bahrain (meist mit einem Touristenvisum) müssen Sie eine obligatorische medizinische Untersuchung in einem LMRA-anerkannten medizinischen Zentrum durchführen lassen. Diese umfasst in der Regel allgemeine Gesundheitschecks, Bluttests (HIV, Hepatitis) sowie eine Röntgenaufnahme (Tuberkulose-Screening), um sicherzustellen, dass Sie frei von übertragbaren Krankheiten sind. Die Bescheinigung ist in der Regel drei Monate gültig.
  • Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses (PCC) aus den Marshallinseln: Dies ist ein entscheidendes und oft zeitkritisch zu beschaffendes Dokument für Staatsangehörige der Marshallinseln. Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis (oder eine gleichwertige Bescheinigung) aus Ihrem Heimatland einholen, das keine Vorstrafen bestätigt. Dieses Zeugnis muss von der bahrainischen Botschaft (oder der nächstgelegenen bahrainischen konsularischen Vertretung, z. B. in Manila oder Abu Dhabi) legalisiert werden, um in Bahrain anerkannt zu werden. Rechnen Sie für diesen Legalisierungsprozess einschließlich Kurierzeiten mit zusätzlichen 1–2 Wochen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Bahrain beantragen: Sobald Sie sich persönlich in Bahrain aufhalten, müssen Sie auch ein lokales polizeiliches Führungszeugnis vom Innenministerium einholen. Das ist in der Regel ein unkomplizierter Vorgang.
  • Zugang zum LMRA Expatriates Portal: Der Public-Relations-Officer (PRO) Ihres Unternehmens oder Ihr beauftragter Berater meldet sich für Sie im LMRA Expatriates Portal (lmra.gov.bh) an.
  • Neuen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen: Wählen Sie die Option für eine neue Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Investor/Inhaber.
  • Erforderliche Dokumente hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen (im nächsten Abschnitt detailliert beschrieben) systematisch über das Portal hoch. Achten Sie darauf, dass sämtliche eingescannten Kopien klar, hochauflösend und korrekt benannt sind. Liegen Dokumente nicht in englischer oder arabischer Sprache vor, müssen sie von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden.
  • Antragsgebühren bezahlen: Die erste Antragsgebühr (Teil der jährlichen Gebühr von 200 BHD) ist online zu entrichten.
  • Erstgenehmigung der LMRA abwarten: Die LMRA prüft Ihren Antrag. Dieser Schritt dauert in der Regel 2–4 Wochen. Fehlende Unterlagen oder Klärungsbedarf werden Ihnen von der LMRA über das Portal mitgeteilt.
  • Biometrische Erfassung und Fingerabdrücke abschließen: Sobald Ihre anfängliche LMRA-Genehmigung erteilt wurde, erhalten Sie ein Einreise-Freigabeschreiben. Besuchen Sie die NPRA-Stelle in Bahrain, um die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Iris-Scans) erfassen zu lassen. Dies ist für die Ausstellung Ihrer Identitätskarte (CPR-Karte) unerlässlich.
  • Abschließende Bearbeitung durch LMRA & NPRA: Nach Abschluss Ihrer medizinischen Untersuchung und der biometrischen Datenerfassung wird Ihr Antrag abschließend von LMRA und NPRA geprüft.
  • Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis und der bahrainischen ID-Karte: Nach der endgültigen Genehmigung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis in Ihren Reisepass eingestempelt und Ihre bahrainische ID-Karte (CPR-Karte – Central Population Register) ausgestellt. Diese Karte dient als Ihr offizieller Ausweis in Bahrain.
  • Checkliste erforderlicher Dokumente

    Es ist entscheidend, dass Sie alle Unterlagen vollständig vorbereiten, bei Bedarf fachlich korrekt übersetzen und ordnungsgemäß beglaubigen lassen. Nur so verläuft der Antrag reibungslos und zügig.

    Bei Unternehmensgründung (Phase 1):

    * Reisepasskopie: Klare, farbige Kopie Ihres gültigen Reisepasses (mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig). * Personalausweis (falls zutreffend): Kopie Ihres nationalen Identitätsdokuments aus den Marshallinseln. * Vorgeschlagener Firmenname: Mehrere Alternativen in der Reihenfolge Ihrer Präferenz. * Kurzer Geschäftsplan: Beschreiben Sie die geplanten Tätigkeiten, Ziele und die Marktstrategie Ihres Unternehmens. * Bankreferenzschreiben: Ihrer Hausbank auf den Marshallinseln oder in einem anderen Land, das Ihre finanzielle Bonität bestätigt. * Adressnachweis: Stromrechnung oder vergleichbares Dokument aus Ihrem Heimatland.

    * Vollmacht (PoA): Falls Sie einen Berater mit der remote Firmengründung beauftragen.

    Für den Antrag auf ein Investorenvisum (Phase 2):

    * Gültiger Reisepass: Original und gut lesbare Farbkopie Ihres Reisepasses (mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig) mit zwei leeren Seiten. * Handelsregisterauszug (CR): Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs (Commercial Registration) Ihrer bahrainischen Firma. * Gesellschaftsvertrag (MoA) / Satzung (AoA): Beglaubigte Kopien, die Sie als Gesellschafter ausweisen. * Passfotos: Zwei aktuelle biometrische Passfotos (üblicherweise 35 × 45 mm) mit weißem Hintergrund. * Medizinisches Tauglichkeitszeugnis: Ausgestellt von einem LMRA-anerkannten medizinischen Zentrum in Bahrain nach erfolgter Untersuchung.

    * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus den Marshallinseln: Dies ist ein zentrales Dokument. Es muss in Ihrem Heimatland (Marshallinseln) beantragt und von der bahrainischen Botschaft (falls vorhanden) oder der nächstgelegenen bahrainischen Auslandsvertretung (z. B. in Manila oder Abu Dhabi) legalisiert werden. Rechnen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten und stellen Sie sicher, dass das Dokument vollständig authentifiziert ist. Liegt es nicht in englischer Sprache vor, ist eine gerichtlich beglaubigte arabische Übersetzung erforderlich.

    * Polizeiliches Führungszeugnis (PCC) aus Bahrain: Wird vor Ort in Bahrain beantragt, sobald Sie sich im Land befinden. * Kontoauszüge: Persönliche Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate, aus denen ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts in Bahrain hervorgehen, sowie – falls verfügbar – die Kontoauszüge Ihres bahrainischen Unternehmens. * Lebenslauf (CV): Übersicht über Ihren beruflichen Werdegang und Ihre berufliche Erfahrung. * Bildungsnachweise (falls zutreffend): Kopien Ihrer höchsten Bildungsabschlüsse.

    Besonderer Hinweis für Staatsangehörige der Marshallinseln: Aufgrund internationaler Compliance-Anforderungen und unterschiedlicher diplomatischer Beziehungen kann die Beglaubigung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses und anderer relevanter Dokumente aus den Marshallinseln den Dokumentenvorbereitungsprozess mitunter um zusätzliche 1–2 Wochen verlängern. Es ist dringend ratsam, diesen Beglaubigungsprozess weit im Voraus Ihrer geplanten Reise nach Bahrain zu starten.

    Kosten- und Gebührenübersicht der Behörden

    Die genaue Kenntnis der anfallenden Kosten ist entscheidend für die Planung Ihres Umzugs nach Bahrain. Hier eine detaillierte Aufschlüsselung der typischen staatlichen Gebühren. Bitte beachten Sie, dass diese keine Honorare für Berater oder Anwälte enthalten, die Sie bei der Unternehmensgründung und Visabearbeitung unterstützen. Solche Dienstleistungen liegen für die Ersteinrichtung in der Regel zwischen 500 und 1.000 BHD.

    Kosten der Unternehmensgründung (ca., einmalig)

    * Gebühren für die Commercial Registration (CR) (Sijilat): 35 BHD – 100 BHD (ca. 93 USD – 265 USD), abhängig von den gewählten Geschäftstätigkeiten. * Miete für virtuelles oder physisches Büro: variabel, ab 50 BHD/Monat (ca. 130 USD) für ein einfaches virtuelles Büro bis zu 300+ BHD/Monat (ca. 795+ USD) für ein physisches Büro. Für viele Neugründungen reicht ein virtuelles Büro völlig aus. * Firmenstempel und Briefpapier: 20 BHD – 50 BHD (ca. 50 USD – 130 USD).

    Investor Visa (CR-basiert) – Kosten (jährlich)

    * LMRA-Arbeitserlaubnisgebühr: 90 BHD (ca. 240 USD) pro Jahr. * NPRA-Residenzstempelgebühr: 60 BHD (ca. 160 USD) pro Jahr. * Gebühr für die medizinische Untersuchung: 40–60 BHD (ca. 105–160 USD). * Polizeiliches Führungszeugnis (Bahrain): 1–5 BHD (ca. 2,65–13 USD). * Gebühr für die bahrainische ID-Karte (CPR): 2 BHD (ca. 5,30 USD) (bei Erstausstellung und jährlicher Verlängerung). * Gebühr für die Fingerabdrucknahme: 10 BHD (ca. 26,50 USD). * Beglaubigung des polizeilichen Führungszeugnisses (Marshallinseln): 30–50 BHD (ca. 80–133 USD).

    Dies ist eine einmalige Gebühr, die jedoch nur beim Erstantrag anfällt. * Rechtsübersetzung (falls erforderlich): 10–15 BHD (ca. 26–40 USD) pro Dokument.

    Gesamte jährliche staatliche Gebühren für ein CR-basiertes Investorenvisum: Ca. BHD 200–230 (USD 530–610) ab dem zweiten Jahr. Gesamte staatliche Gebühren im ersten Jahr (inkl. Beglaubigung): Ca. BHD 270–300 (USD 720–800).

    Kosten für das Bahrain Golden Visa (10-jährige Gültigkeit)

    * Antragsgebühr Golden Visa: 300–500 BHD (ca. 795–1.325 USD) für den 10-Jahres-Zeitraum, je nach Kategorie. * Gebühr für die medizinische Untersuchung: 40–60 BHD (ca. 105–160 USD). * Polizeiliches Führungszeugnis (Bahrain): 1–5 BHD (ca. 2,65–13 USD). * Gebühr Bahrain-ID-Karte (CPR): 2 BHD (ca. 5,30 USD). * Gebühr für die Fingerabdrucknahme: 10 BHD (ca. 26,50 USD). * Beglaubigung des polizeilichen Führungszeugnisses (Marshallinseln): 30–50 BHD (ca. 80–133 USD).

    Gesamte staatliche Gebühren für das Golden Visa (10 Jahre): Ca. BHD 380 – BHD 630 (USD 1.000 – USD 1.675). Hinweis: Dies umfasst nicht die Investitionsverpflichtung von BHD 200.000 für die Investorenkategorie.

    Bearbeitungszeit

    Die bahrainischen Einwanderungsverfahren sind in der Regel sehr effizient. Bestimmte Schritte – insbesondere solche, die eine internationale Beglaubigung von Dokumenten erfordern – können die Gesamtdauer für Staatsangehörige der Marshallinseln jedoch erheblich verlängern.

    * Unternehmensgründung (Phase 1): * Standardbearbeitung: 3–5 Werktage, sofern alle Unterlagen vollständig sind und die Genehmigungen zügig erteilt werden. * Express-Bearbeitung: 1–2 Werktage bei einfacheren Tätigkeiten. Komplexere Geschäftsvorhaben oder spezielle Lizenzen können länger dauern.

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