Investor Visa in Bahrain aus Dänemark | Jetzt beantragen

Dänische Investoren können mit fachkundiger Beratung ein Investor Visa für Bahrain erhalten. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, Investitionsschwellen und dem Antragsverfahren für Staatsbürger aus Dänemark.

Von Kopenhagen nach Manama umziehen? Hier erfahren dänische Unternehmer alles Wichtige zur Erlangung der bahrainischen Investorenresidenz durch Firmenbeteiligung, das Golden-Visa-Programm oder Selbstsponsoring.

Dänemark zählt durchweg zu den lebenswertesten Ländern der Welt, doch für Unternehmer sieht die Lage anders aus. Bei einer Körperschaftsteuer von 22 % und Einkommensteuersätzen von über 55 % für höhere Einkommen sehen sich viele dänische Gründer in einem der steuerlich belastendsten Umfelder Europas mit erheblichen Einschränkungen ihres Unternehmenswachstums konfrontiert. Hinzu kommen die jährlichen Berichtspflichten der dänischen Wirtschaftsbehörde, komplexe Arbeitnehmervorschriften und der begrenzte Zugang zu den Golfmärkten – all dies macht das Angebot Bahrains zunehmend attraktiv.

Bahrain bietet dänischen Staatsangehörigen eine echte Alternative: null Körperschaftsteuer, null Einkommensteuer, 100 % ausländisches Eigentum in den meisten Branchen und eine strategische Lage, von der aus sich 1,5 Milliarden Verbraucher im GCC, im Nahen Osten und in Nordafrika erreichen lassen. Das Investor-Visum macht all dies ohne lokalen Sponsor zugänglich – ein in der Golfregion einzigartiger Vorteil.

Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Wege zur bahrainischen Investorenresidenz – mit besonderen Hinweisen für Inhaber eines dänischen Reisepasses.

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Arten des Bahrain-Investorenvisums für dänische Staatsangehörige

Dänische Staatsbürger haben in Bahrain Zugang zu drei zentralen Aufenthaltsmöglichkeiten über Investitionen oder Unternehmensgründung. Jede Variante richtet sich an unterschiedliche Bedürfnisse und Investitionshöhen.

1. Investor Visa durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste Weg für dänische Unternehmer, die in Bahrain ein Unternehmen gründen. Sie registrieren eine Firma, erhalten Ihre Commercial Registration (CR) und beantragen anschließend auf Grundlage Ihrer Beteiligung ein Investor Visa.

Wichtige Merkmale:

  • Erfordert eine aktive Handelsregistereintragung (CR) mit Ihrem Namen als Gesellschafter
  • Wird über das Expatriates-Portal der LMRA (Labour Market Regulatory Authority) beantragt
  • Jährliche Kosten ca. 200 BHD (rund 3.900 DKK)
  • Jährlich verlängerbar, solange Ihre CR aktiv bleibt
  • Keine Mindestinvestitionssumme über die Kosten der Unternehmensgründung hinaus
  • Keine Mindestgehaltsanforderung für Unternehmenseigentümer
Das Investor-Visum durch Firmengründung ist für dänische Unternehmer, die legitime Geschäfte von Bahrain aus betreiben möchten und dabei von Steuereffizienz sowie Zugang zum regionalen Markt profitieren, eine praktische und sinnvolle Lösung.

2. Bahrain Golden Visa (10-jähriger Aufenthalt)

Der Golden Visa wurde eingeführt, um vermögende Personen anzuziehen. Er gewährt eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis ohne jährliche Verlängerung. Die NPRA (National Population Registration Authority) verwaltet dieses Programm in vier Kategorien:

Investorenkategorie: Erfordert qualifizierte Investitionen in Höhe von 200.000 BHD (ca. 3,9 Mio. DKK). Dies kann Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder eine Kombination umfassen. Für dänische Unternehmer mit substanziellem Kapital bietet dieser Weg Stabilität und Ansehen.

Kategorie Remote Worker: Erfordert ein nachweisbares monatliches Einkommen von mindestens 2.000 USD (ca. 13.800 DKK). Ideal für dänische digitale Nomaden, Berater oder Personen, die ein in Dänemark ansässiges Unternehmen betreiben, während sie in Bahrain wohnen.

Rentnerkategorie: Verfügbar für Personen ab 50 Jahren mit nachweisbaren Renteneinkünften oder Ersparnissen. Dänische Frührentner oder Personen mit ATP-Rentenregelungen finden dies aufgrund der deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in Bahrain im Vergleich zu Kopenhagen oder Aarhus sehr attraktiv.

Spezialistenkategorie: Für Fachkräfte in anerkannten gefragten Branchen wie Technologie, Gesundheitswesen, Finanzen und Ingenieurwesen. Dänische Technologiespezialisten und Ingenieure qualifizieren sich häufig für diese Kategorie.

3. Selbstsponsoring durch Unternehmensbeteiligung

Im Gegensatz zu den meisten GCC-Staaten, in denen Ausländer einen externen Sponsor (Kafeel) benötigen, erlaubt Bahrain Unternehmenseignern, sich selbst zu sponsern. Dieses Modell der Selbstsponsoring gibt dänischen Unternehmern volle Unabhängigkeit – Sie kontrollieren Ihren Visastatus über Ihre eigene Firma.

Diese Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung. In den Nachbarländern hängt Ihr Aufenthalt von der Aufrechterhaltung einer Beziehung zu einem Sponsor ab. In Bahrain ist Ihr Aufenthalt direkt an Ihr Unternehmenseigentum gekoppelt. Solange Ihr Unternehmen registriert und compliant bleibt, bleibt auch Ihr Aufenthalt bestehen.

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Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für dänische Staatsangehörige

Der Prozess von der ersten Firmengründung bis zum Erhalt Ihres Investor Visa dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Hier der genaue Ablauf:

Schritt 1: Wahl der Gesellschaftsform

Für die meisten dänischen Unternehmer bietet eine WLL (With Limited Liability) Gesellschaft die beste Balance aus Glaubwürdigkeit und Einfachheit. Wichtige Punkte:

  • Das Mindeststammkapital beträgt lediglich BHD 1, wobei wir BHD 1.000 für eine reibungslosere Kontoeröffnung und die Genehmigung des Investor Visa empfehlen
  • Eine Person kann 100 % einer WLL besitzen – kein lokaler Partner erforderlich
  • Sie können sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer sein

Schritt 2: Registrieren Sie Ihr Unternehmen über Sijilat

Sijilat ist Bahrains Online-Portal für die Handelsregistereintragung (CR). Der Prozess umfasst:

  • Reservierung Ihres Firmennamens (Gebühr: 10 BHD)
  • Gründungsunterlagen einreichen, einschließlich Satzung (Memorandum of Association)
  • Zahlung der Registrierungsgebühren (je nach Tätigkeit unterschiedlich, in der Regel 50–200 BHD)
  • Erhalten Sie Ihr CR-Zertifikat (Handelsregisterauszug)
  • Für dänische Staatsangehörige nimmt das Sijilat-System Anträge direkt entgegen. Die meisten Schritte lassen sich online erledigen, einige Vorgänge erfordern jedoch zusätzliche Genehmigungen der zuständigen Ministerien.

    Schritt 3: Firmenbankkonto eröffnen

    Sobald Sie Ihre CR (Handelsregisterauszug) vorliegen haben, können Sie sich an die Banken in Bahrain wenden, um ein Firmenkonto zu eröffnen. Beliebte Institute sind die Bank of Bahrain and Kuwait, die Ahli United Bank sowie die National Bank of Bahrain. Hierfür benötigen Sie in der Regel:

    • Gewerbeanmeldung (CR)
    • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association)
    • Reisepasskopien der Gesellschafter
    • Adressnachweis (dänische Stromrechnung oder Kontoauszug werden akzeptiert)
    • Ersteinlage (in der Regel mind. 500–1.000 BHD)

    Schritt 4: Investorenvisum über das LMRA-Portal beantragen

    Rufen Sie das LMRA Expatriates Portal auf, um Ihren Investorenvisumantrag einzureichen. Das System verlangt Folgendes:

  • Konto mit Ihrer CR-Nummer erstellen
  • Wählen Sie den Antragstyp „Investor Visa“ aus
  • Erforderliche Dokumente hochladen (Einzelheiten siehe unten)
  • Zahlung der Antragsgebühr (ca. 200 BHD)
  • Vereinbaren Sie bei Bedarf Ihren biometrischen Termin
  • Inhaber eines dänischen Passes profitieren von einem vereinfachten Verfahren über das LMRA-Portal, da Dänemark als niedrigrisikoreiche Nationalität anerkannt ist.

    Schritt 5: Ärztliche Untersuchung absolvieren

    Alle Bewerber um ein Aufenthaltsvisum müssen eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung in einem zugelassenen bahrainischen Gesundheitszentrum absolvieren. Die Untersuchung umfasst:

    • Blutuntersuchungen (HIV, Hepatitis B und C)
    • Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Tuberkulose-Screening)
    • Allgemeine körperliche Untersuchung
    Die Kosten betragen ca. 25 BHD. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Werktage.

    Schritt 6: Biometrische Daten abgeben und Visum abholen

    Besuchen Sie das zuständige LMRA-Center, um Fingerabdrücke und Fotos abzugeben. Nach der Genehmigung wird Ihr Aufenthaltstitel in den Reisepass gestempelt oder als separate Aufenthaltskarte ausgestellt.

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    Erforderliche Dokumente – Checkliste für dänische Antragsteller

    Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, bevor Sie Ihren Antrag starten:

    Persönliche Unterlagen:

    • Gültiger dänischer Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit
    • Passfotos (weißer Hintergrund, aktuell)
    • Polizeiliches Führungszeugnis aus Dänemark (erhältlich beim Rigspolitiet, muss apostilliert sein)
    • Bildungsnachweise (bei Beantragung in der Fachkräftekategorie)
    Geschäftsunterlagen:
    • Gewerbeanmeldung (CR) (Original und Kopie)
    • Gesellschaftsvertrag mit Angabe Ihrer Beteiligungsverhältnisse
    • Kontoauszüge der Firma (letzte drei Monate)
    • Büromietvertrag oder Vertrag für virtuelles Büro
    Medizinisch und administrativ:
    • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis eines zugelassenen bahrainischen Gesundheitszentrums
    • Kontoauszüge zum Nachweis persönlicher finanzieller Mittel (empfohlener Mindestbetrag: 1.000 BHD)
    • Ausgefüllte LMRA-Antragsformulare
    Für Bewerber um ein Golden Visa:
    • Nachweise über die Investition (Immobilienurkunden, Anteilscheine, Bankeinlagen)
    • Einkommensnachweise für die Kategorie Remote Worker (Arbeitsverträge, Umsatzerklärungen)
    • Rentenunterlagen für die Kategorie Rentner
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    Aufschlüsselung der Kosten und behördlichen Gebühren

    So viel zahlen dänische Unternehmer in der Regel für das Investorenvisum-Verfahren:

    | Position | Kosten (BHD) | Kosten (DKK ca.) | |------|-----------|-------------------| | Reservierung des Firmennamens | 10 | 195 | | Commercial Registration (CR) (jährlich) | 50-200 | 975-3.900 | | Notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde (Memorandum of Association) | 50-100 | 975-1.950 | | Gebühr für die Beantragung des Investor Visa | 200 | 3.900 | | Medizinische Untersuchung | 25 | 490 | | Krankenversicherung (obligatorisch, jährlich) | 150-400 | 2.925-7.800 | | Apostille des polizeilichen Führungszeugnisses (Dänemark) | 200-300 DKK | 200-300 | | Gesamtschätzung erstes Jahr | 485-935 | 9.460-18.235 |

    Die Gebühren für das Golden Visa fallen höher aus:

    • Antragsgebühr: 300–500 BHD
    • Bearbeitung und Ausstellung: in der Antragsgebühr enthalten
    • 10 Jahre gültig, ohne Verlängerungskosten
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    Bearbeitungsdauer

    Standardbearbeitung:

    • Gesellschaftsgründung: 3-7 Werktage
    • Bankkontoeröffnung: 5-10 Werktage
    • Antrag auf Investor-Visum: 2-4 Wochen
    • Gesamtdauer: 4-6 Wochen
    Beschleunigte Bearbeitung:
    • Firmenregistrierung: 1–2 Arbeitstage (mit Premium-Service)
    • Antrag auf Investor Visa: 1–2 Wochen
    • Gesamtdauer: 2–3 Wochen
    Dänische Staatsangehörige profitieren in der Regel von kürzeren Bearbeitungszeiten am unteren Ende dieser Spannen, da die Dokumentation unkompliziert ist und ihre Nationalität als geringes Risiko gilt.

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    Golden-Visa-Option – Erläuterung

    Das Golden Visa ist Bahrains Premium-Residenzprogramm. Für dänische Unternehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, bietet es erhebliche Vorteile:

    Zehn Jahre Gültigkeit: Keine jährlichen Verlängerungen, keine Jahresgebühren, kein wiederholter Papierkram. Einmal beantragen – und Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zehn Jahre.

    Investitionsflexibilität: Die Schwelle von 200.000 BHD kann sich wie folgt zusammensetzen:

    • Immobilienerwerb
    • Unternehmensinvestitionen und Beteiligungen
    • Bankeinlagen
    • Staatsanleihen
    • Kombination qualifizierender Vermögenswerte
    Antrag über die NPRA:Die National Population Registration Authority (NPRA) bearbeitet Golden-Visa-Anträge getrennt von regulären Investorenvisa. Das Verfahren umfasst:

  • Antrag über das NPRA-Portal einreichen
  • Investitionsnachweis und Unterlagen einreichen
  • Sicherheitsüberprüfung bestehen
  • Vollständige ärztliche Untersuchung
  • 10-jähriges Aufenthaltsvisum erhalten
  • Für dänische Investoren, die mindestens 200.000 BHD in Bahrain investieren, bietet das Golden Visa deutlich mehr Stabilität und signalisiert den lokalen Behörden sowie Geschäftspartnern ein ernsthaftes Engagement.

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    Vorteile der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber Dänemark

    Das Eigen-Sponsoring-Modell löst ein zentrales Anliegen dänischer Unternehmer im Ausland: die Unabhängigkeit.

    In Dänemark agieren Sie unter etablierten nordischen Geschäftsstandards mit klaren Regularien, allerdings mit erheblichem bürokratischem Aufwand. Ein Umzug ins Ausland bedeutet häufig, eine Abhängigkeit gegen eine andere einzutauschen – insbesondere die Abhängigkeit von einem lokalen Sponsor oder Arbeitgeber für Ihren Visumstatus. Bahrain hingegen bietet eine auf die Bedürfnisse internationaler Investoren zugeschnittene Struktur mit Fokus auf Effizienz und globale Anbindung. Beachten Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen und die Einhaltung von Vorschriften wie dem Außensteuergesetz (CFC). Die steuerliche Beurteilung hängt maßgeblich von Ihrem Ansässigkeitsstaat ab.

    Das neue Selbstsponsoring in Bahrain verändert die gesamte Ausgangslage:

    Volle Kontrolle: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist direkt an Ihr Unternehmen gebunden, das sich zu 100 % in Ihrem Eigentum befindet. Kein Dritter kann Ihren Visastatus gefährden.

    Geschäftliche Unabhängigkeit: Treffen Sie Entscheidungen über Ihr Unternehmen, ohne Sponsoren konsultieren zu müssen. Stellen Sie Mitarbeiter ein, unterzeichnen Sie Verträge, eröffnen Sie Konten – alles in eigener Verantwortung.

    Ausreisefreiheit: Anders als einige GCC-Staaten, die früher Ausreiseerlaubnisse verlangten, gewährt Bahrain freie Ein- und Ausreise. Sie können ohne Zustimmung des Arbeitgebers ausreisen und zurückkehren.

    Keine Mindestgehaltsanforderungen: Als Firmeninhaber mit Investor Visa unterliegen Sie keiner Mindestgehaltsverpflichtung. Sie können Ihre Vergütung flexibel als Dividenden, Gehalt oder eine beliebige Kombination daraus gestalten – ganz nach Ihrer Steuerplanung.

    Für dänische Unternehmer, die eigenständiges Arbeiten gewohnt sind, fühlt sich das Self-Sponsorship in Bahrain vertraut an und bietet zugleich deutlich bessere steuerliche Vorteile.

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    Familiennachzug

    Ihr Investor-Visum ermöglicht die Einbeziehung der engsten Familienangehörigen:

    Ehepartner: Ihr Ehepartner ist berechtigt, über Ihr Investor-Visum eine abhängige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Bearbeitung dauert mit den Standardunterlagen etwa zwei Wochen. Wichtig: Ihr Ehepartner kann eine Arbeitserlaubnis beantragen und ist nicht auf den abhängigen Status beschränkt, wenn er einer Beschäftigung oder eigenen geschäftlichen Aktivitäten nachgehen möchte.

    Kinder: Unterhaltsberechtigte Kinder können im Rahmen der Residenz gesponsert werden. Das Verfahren entspricht weitgehend der Sponsoring-Regelung für Ehepartner und erfordert ähnliche Unterlagen.

    Erforderliche Unterlagen für Familienangehörige:

    • Heiratsurkunde (beglaubigt und übersetzt, sofern nicht in Englisch oder Arabisch)
    • Geburtsurkunden der Kinder (beglaubigt)
    • Reisepasskopien mit mindestens sechsmonatiger Restgültigkeit
    • Medizinische Untersuchung für jeden Angehörigen
    • Nachweis einer Unterkunft in Bahrain
    • Krankenversicherungsschutz
    Kosten:
    • Familiennachzugsvisum: 100–150 BHD pro Person
    • Medizinische Untersuchung: 25 BHD pro Person
    • Krankenversicherung: 150–300 BHD pro Person und Jahr
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    Verlängerungsverfahren

    Das reguläre Investorenvisum muss jedes Jahr verlängert werden – ein unkomplizierter Vorgang für ordnungsgemäß geführte Unternehmen:

    Voraussetzungen zur Verlängerung:

    • Aktive Handelsregistereintragung (CR) (jährlich über Sijilat erneuert)
    • Gültige Krankenversicherung
    • Keine offenen LMRA-Verstöße
    • Zahlung der Verlängerungsgebühr (ca. 200 BHD)
    Verlängerungsfrist:Den Verlängerungsantrag 30–60 Tage vor Ablauf des Visums einreichen. Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Laufende Compliance: Halten Sie Ihre CR aktiv, zahlen Sie die kommunalen Gebühren, reichen Sie alle erforderlichen Unternehmensmeldungen ein und sorgen Sie für eine durchgehende Krankenversicherung. Die Erfüllung dieser laufenden Pflichten gewährleistet reibungslose Verlängerungen auf unbestimmte Zeit.

    Inhaber eines Golden Visa genießen hier einen erheblichen Vorteil – während der gesamten 10-jährigen Gültigkeitsdauer sind keine jährlichen Verlängerungen erforderlich.

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    Häufig gestellte Fragen: Bewerber aus Dänemark

    Kann ich meine dänische CPR-Nummer behalten, während ich in Bahrain ansässig bin? Ja. Die Aufenthaltserlaubnis in Bahrain erfordert nicht, dass Sie Ihre dänische Registrierung aufgeben. Die dänischen Steuerregeln zum Wohnsitz hängen jedoch von Ihrer tatsächlichen Anwesenheit und einer verfügbaren Wohnung in Dänemark ab. Viele dänische Unternehmer behalten ihre CPR aus praktischen Gründen, während sie ihren steuerlichen Wohnsitz tatsächlich in Bahrain begründen. Sprechen Sie hierzu mit einem dänischen Steuerberater.

    Muss ich für das Investor-Visum Arabisch lernen? Nein. Die LMRA- und Sijilat-Portale sind auf Englisch verfügbar. Offizielle Dokumente werden sowohl auf Arabisch als auch auf Englisch ausgestellt. Während Arabisch im Alltag hilfreich ist, ist es für die Unternehmensgründung oder Visumanträge nicht erforderlich.

    Kann meine dänische Firma die bahrainische Gesellschaft besitzen oder muss ich sie persönlich halten? Beides ist möglich. Eine dänische ApS oder A/S kann Anteile an einer bahrainischen WLL halten. Diese Holding-Struktur ist für manche Unternehmer wegen der Haftungstrennung attraktiv. Das Investor-Visum ist jedoch an natürliche Personen gebunden – Sie benötigen daher eine persönliche Beteiligung an der bahrainischen Gesellschaft (mindestens eine Aktie), um die Investorenresidenz zu erhalten.

    Wie wirkt sich ein Wohnsitz in Bahrain auf meinen dänischen Krankenversicherungsschutz aus? Dänische Staatsbürger können in qualifizierten Ländern im Ausland über EU/EWR-Abkommen auf eine medizinische Versorgung zugreifen, doch Bahrain fällt nicht unter dieses System. Sie benötigen eine private Krankenversicherung in Bahrain (ohnehin obligatorisch für Visazwecke). Die Notfallversorgung bei Besuchen in Dänemark bleibt erhalten, Sie sollten jedoch eine private Absicherung als Ihre primäre Gesundheitsversorgung einplanen.

    Was passiert mit meinem Investor Visa, wenn meine bahrainische Firma scheitert oder ich sie schließe? Die Gültigkeit Ihres Investor Visa ist an Ihre aktive Commercial Registration (CR) gekoppelt. Wenn Sie die Firma schließen oder die CR verfallen lassen, wird Ihr Aufenthalt ungültig. Mögliche Optionen sind: Übertragung auf ein neues Unternehmen, Beantragung eines Golden Visa (sofern Sie die erforderlichen Investitionsschwellen erfüllen) oder Ausreise aus Bahrain. Planen Sie die Übergangsstrategie frühzeitig, bevor Sie ein Unternehmen schließen.

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    Bereit, Ihr Bahrain Investor Visa zu beantragen?

    Der Weg von Dänemark zur Investorenresidenz in Bahrain ist gut etabliert und unkompliziert, sofern Unternehmer den Prozess systematisch durchlaufen. Ob Sie die Flexibilität eines regulären Investor Visa durch Firmenbeteiligung, das Prestige und die Stabilität eines 10-jährigen Golden Visa oder einfach die Freiheit der Selbstsponsoring in einer steuerlich attraktiven Jurisdiktion suchen – Bahrain liefert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, Hinweise zu Doppelbesteuerungsabkommen und explizite Vorbehalte zur Steuereinhaltung (CFC/Außensteuergesetz) sind für dänische Investoren von besonderer Bedeutung. Es fällt keine allgemeine Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen an (Ausnahmen gelten für Öl/Gas und große multinationale Konzerne); die steuerliche Situation hängt vom Ansässigkeitsland des Mandanten ab.

    Kontaktieren Sie unser Team, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Wir prüfen den für Sie passenden Visaweg, übernehmen die Firmengründung über Sijilat, kümmern uns um Ihren LMRA-Antrag und begleiten jeden Schritt – von Kopenhagen bis Manama. Ihr Investor-Visum für Bahrain beginnt mit einem Gespräch. Lassen Sie uns sprechen.

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