Investor-Visum in Bahrain von den Komoren – Vollständiger Leitfaden 2025

Alles, was Komoren-Staatsangehörige über das Investor-Visum in Bahrain wissen müssen. Schritte, Kosten, Dokumente, Zeitplan – der komplette Leitfaden für 2025.

Als Unternehmer aus den Komoren kennen Sie ein Geschäftsumfeld, das von einer Körperschaftsteuer von 25 %, einer Währung (KMF), die über ein französisches Währungsabkommen fest an den Euro gekoppelt ist, und einer Zentralbank (BCC) mit relativ begrenzter internationaler Bankinfrastruktur geprägt ist. Diese Faktoren schränken das Wachstum häufig ein und machen eine Expansion ins Ausland zu einem attraktiven, mitunter sogar notwendigen strategischen Schritt.

Bahrain bildet einen starken Kontrast und präsentiert sich als dynamisches und einladendes Tor der Möglichkeiten im Arabischen Golf. Mit seiner strategischen Lage, einem robusten regulatorischen Rahmen und einer Körperschaftsteuer von 0 % für die meisten Unternehmen hat es sich zu einem erstklassigen Ziel für ausländische Investoren entwickelt.

Entscheidend ist, dass Bahrain Unternehmern wie Ihnen einen bemerkenswert unkomplizierten und unabhängigen Weg bietet, um eine Präsenz aufzubauen, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und durch seine Investorenvisa-Programme einen beispiellosen Zugang zu regionalen und internationalen Märkten zu erlangen.

Wir haben bereits zahlreiche Unternehmer aus den Komoren durch die regulatorischen und geschäftlichen Rahmenbedingungen Bahrains begleitet und aus erster Hand erlebt, wie das Königreich ein steuerlich attraktives, unterstützendes und stabiles Umfeld für geschäftliches Wachstum und persönlichen Wohlstand bietet. Dieser umfassende Leitfaden versorgt Sie mit allen praxisnahen und verbindlichen Informationen, die Sie benötigen, um von den Komoren aus ein Investor Visa in Bahrain zu erhalten. So wird Ihr Übergang so reibungslos und erfolgreich wie möglich.

Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, Hinweise zu Doppelbesteuerungsabkommen und die expliziten Vorbehalte zur Steuereinhaltung (CFC/Außensteuergesetz).

Warum Unternehmer aus den Komoren Bahrain für ein Investorenvisum wählen

Unternehmer aus den Komoren suchen häufig Umgebungen mit größerer wirtschaftlicher Freiheit, deutlich niedrigeren Steuern und besserem Zugang zu internationalen Märkten sowie hochentwickelten Finanzdienstleistungen. Bahrain erfüllt diese Kriterien nicht nur, sondern übertrifft sie deutlich:

* Keine Körperschaft- und Einkommensteuer: Im Gegensatz zum 25-prozentigen Körperschaftsteuersatz, der auf den Komoren üblich ist, erhebt Bahrain auf die meisten Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz von 0 %. Außerdem gibt es keine Einkommensteuer für natürliche Personen. So können Sie Ihre Profitabilität und Ihre Reinvestitionsmöglichkeiten maximieren und einen deutlich größeren Anteil Ihrer Erträge persönlich behalten. * Strategische Lage und Marktzugang: Bahrain dient als Tor zum gesamten GCC-Markt, einschließlich Saudi-Arabien, der Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait und Oman.

Diese Lage bietet direkten Zugang zu über 60 Millionen Verbrauchern und positioniert Ihr Unternehmen optimal für die regionale und internationale Expansion. * Investorenfreundliche Regulierungen und 100 % ausländisches Eigentum: Bahrain erzielt in internationalen Rankings zur Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit regelmäßig Spitzenplätze. Grund dafür sind ein transparentes, effizientes und stark investorenorientiertes regulatorisches Umfeld. Entscheidend ist, dass in den meisten Branchen 100 % ausländisches Eigentum an Unternehmen erlaubt ist.

Damit entfällt die Notwendigkeit eines lokalen Partners und Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen. * Robuster und hochentwickelter Bankensektor: Bahrain verfügt über einen gut etablierten und äußerst anspruchsvollen Finanzsektor mit zahlreichen renommierten lokalen und internationalen Banken. Dadurch erhalten Sie deutlich bessere Dienstleistungen, eine weitaus bessere internationale Anbindung und ein wesentlich breiteres Angebot an Finanzprodukten als in der oft eingeschränkten internationalen Bankeninfrastruktur der Komoren.

* Investorenfreundliches Visasystem mit Selbst-Sponsoring: Die Investorenvisa Bahrains sind gezielt darauf ausgerichtet, Talente und Kapital anzuziehen und langfristig zu binden. Ein entscheidender Vorteil – besonders für Komorer Staatsangehörige – ist die Möglichkeit, das Aufenthaltsvisum über das eigene Unternehmen selbst zu sponsern. Damit entfällt die Abhängigkeit von einem externen lokalen Sponsor, die in vielen anderen GCC-Staaten weiterhin besteht. Sie gewinnen dadurch ein Höchstmaß an Kontrolle und Unabhängigkeit über Ihren Aufenthaltsstatus.

* Hohe Lebensqualität: Neben den geschäftlichen Vorteilen bietet Bahrain hohe Lebensstandards, erstklassige medizinische Versorgung, exzellente internationale Schulen und eine lebendige multikulturelle Gesellschaft. Das Königreich ist für Privatpersonen und Familien, die Stabilität, Sicherheit und ein weltoffenes Umfeld suchen, äußerst attraktiv. * Keine Ausreiseerlaubnis erforderlich: Anders als in manchen Nachbarstaaten in der Vergangenheit gibt es in Bahrain keine Ausreiseerlaubnispflicht. Investoren und ihre Familien können das Königreich jederzeit frei betreten und verlassen, ohne die Genehmigung eines Arbeitgebers oder Sponsors einholen zu müssen.

Diese überzeugenden Vorteile machen Bahrain zur idealen Wahl für komorische Unternehmer, die ihren Horizont erweitern, eine sichere Basis für ihre Unternehmen schaffen und für sich und ihre Familien eine höhere Lebensqualität genießen möchten.

Arten von Bahrain-Investorenvisa für Komoren-Staatsangehörige

Bahrain bietet Investoren verschiedene Wege zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, die jeweils auf unterschiedliche Investitionshöhen und langfristige Ziele zugeschnitten sind. Für Komorer Staatsangehörige bestehen folgende Hauptoptionen:

  • Investorenvisum durch Firmengründung (CR-basiert): Dies ist der gängigste und empfohlene Weg, bei dem Ihre Residenz direkt an Ihre aktive Geschäftstätigkeit in Bahrain gekoppelt ist.
  • Bahrain Golden Visa: Ein erstklassiges, langfristiges und 10 Jahre verlängerbares Aufenthaltsvisum für bedeutende Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte, Remote Worker und berechtigte Rentner.
  • Selbstsponsoring über die eigene Firma: Dies ist ein grundlegender struktureller Vorteil in Bahrain. Er ermöglicht es Unternehmensinhabern, ihr eigenes Aufenthaltsvisum direkt zu sponsern, ohne einen externen lokalen Sponsor zu benötigen – im Unterschied zu vielen anderen GCC-Staaten. Diese Möglichkeit bildet die Grundlage für das CR-basierte Investorenvisum.
  • Gehen wir näher auf jede dieser Optionen ein.

    1. Investor Visa durch Firmengründung (CR-basiert)

    Dieses Visum ist ideal für Unternehmer, die ein Unternehmen in Bahrain gründen, besitzen und aktiv führen möchten. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist direkt an Ihre Commercial Registration (CR) gekoppelt, die Sie formell als Gesellschafter und aktiven Teilhaber Ihres bahrainischen Unternehmens ausweist.

    Wichtige Merkmale:

    * Aktiver Handelsregistereintrag (CR) erforderlich: Ihr Unternehmen muss in Bahrain rechtlich registriert und operativ sein. Die gängigste und empfohlene Rechtsform für ausländische Unternehmer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) . Eine Bahrain WLL erfordert ein Mindeststammkapital von lediglich BHD 1. Wir empfehlen jedoch dringend, Ihre WLL mit mindestens BHD 1.000 zu kapitalisieren. Dieses höhere Stammkapital erleichtert die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich und zeigt ein ernsthaftes Engagement für Ihr Vorhaben. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Genehmigung des Investor Visa.

    Entscheidend ist, dass eine Person in den meisten Branchen 100 % einer WLL halten kann. * Der Investor muss Gesellschafter im CR sein: Ihr Name muss explizit als Gesellschafter im offiziellen Handelsregisterauszug des Ministry of Industry and Commerce (MOICT) aufgeführt sein. * Ausgestellt durch die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) und die National Population Registration Authority (NPRA): Das Antragsverfahren wird hauptsächlich über das LMRA Expatriates Portal abgewickelt, das die Arbeitserlaubnis bearbeitet. Die NPRA erteilt anschließend die endgültige Aufenthaltserlaubnis (CPR-Karte).

    * Kosten: Ca. BHD 200 pro Jahr für die LMRA-Gebühr. * Jährlich verlängerbar: Das Visum wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann jährlich verlängert werden, solange Ihr Unternehmen aktiv, compliant und im Besitz einer gültigen Handelsregistereintragung ist. * Keine Mindestgehaltsanforderung: Anders als bei Arbeitsvisa gibt es für Unternehmensinhaber auf einem Investor Visa keine Mindestgehaltsvorgabe. Das bietet in der Anfangsphase wichtige finanzielle Flexibilität.

    2. Bahrain Golden Visa

    Das Bahrain Golden Visa bietet eine langfristige, 10 Jahre gültige und verlängerbare Aufenthaltserlaubnis für Personen, die in mehreren Kategorien bestimmte Kriterien erfüllen. Es handelt sich um eine prestigeträchtige Möglichkeit, mit der das Königreich bedeutende Investitionen, herausragende Talente und vermögende Privatpersonen anziehen möchte.

    Wichtige Merkmale:

    * 10-jährige erneuerbare Aufenthaltserlaubnis: Bietet unvergleichbare langfristige Stabilität und Planungssicherheit für Ihr Leben und Ihr Unternehmen in Bahrain und macht jährliche Verlängerungen überflüssig. * Selbst-Sponsoring: Ermöglicht es Ihnen, Ihren Aufenthalt selbst zu sponsern – unabhängig von einem Unternehmen oder einer externen Stelle. * Ausgestellt von der National Population Registration Authority (NPRA): Diese Visakategorie unterliegt der direkten Zuständigkeit der NPRA und ist vom LMRA-Verfahren getrennt.

    * Kosten: Die staatliche Gebühr für ein Golden Visa liegt in der Regel zwischen 300 und 500 BHD zuzüglich der anfallenden Bearbeitungsgebühren. * Erweiterte Familiennachzugsmöglichkeiten: Bietet einfachere und umfassendere Voraussetzungen für die Einbeziehung von Angehörigen (Ehepartner, Kinder und ggf. Eltern). * Berechtigung zum Immobilienerwerb: Erleichtert den Erwerb von Immobilien in ausgewiesenen Gebieten Bahrains.

    Voraussetzungen für die Berechtigung (relevant für Komoren-Staatsangehörige):

    * Investor: Erfordert eine Mindestinvestition von BHD 200.000 (ca. USD 530.000) oder mehr in ein bahrainisches Unternehmen oder eine Immobilie. Dies kann den Erwerb von Grundeigentum (z. B. in Freihandelszonen) oder eine wesentliche Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen umfassen. Herkunft der Mittel und Investitionszweck müssen klar nachgewiesen werden. * Remote Worker: Für Personen, die mindestens 2.000 USD pro Monat aus einer Anstellung oder geschäftlichen Tätigkeit außerhalb Bahrains erzielen.

    Sie müssen einen gültigen Arbeitsvertrag oder den Nachweis des Unternehmenseigentums vorlegen, die Fähigkeit zur remote Arbeit nachweisen und ihre finanzielle Unabhängigkeit belegen. Dies ist eine ausgezeichnete Option, wenn Ihr Kerngeschäft auf den Komoren oder anderswo bleibt, Sie aber Ihren Wohnsitz nach Bahrain verlegen möchten. * Rentner: Für Personen ab 50 Jahren , die eine Rente oder ein nachhaltiges passives Einkommen von mindestens 5.000 USD pro Monat nachweisen können.

    * Spezialist: Für hochqualifizierte Fachkräfte in zugelassenen Bereichen, die außergewöhnliches Talent, akademische Qualifikationen (z. B. Promotion) oder umfangreiche Berufserfahrung in für die wirtschaftliche Entwicklung Bahrains entscheidenden Sektoren nachweisen können. In der Regel sind ein fortgeschrittener Hochschulabschluss, berufliche Zertifizierungen oder langjährige Erfahrung in einem gefragten Sektor erforderlich.

    Das Golden Visa bietet deutlich verbesserte Vorteile, darunter mehr Flexibilität, geringeren Verwaltungsaufwand und eine solidere Basis für die langfristige Integration in Bahrain.

    3. Selbstsponsoring über die eigene Firma

    Dies ist ein entscheidender Unterscheidungsvorteil für Unternehmer in Bahrain, insbesondere für Komorer Staatsangehörige. Im Gegensatz zu vielen anderen GCC-Staaten, in denen ausländische Geschäftsinhaber weiterhin eine lokale Privatperson oder ein lokales Unternehmen als Sponsor für ihr Aufenthaltsvisum benötigen, erlaubt Bahrain Unternehmensinhabern als einziges Land, ihr eigenes Aufenthaltsvisum selbst zu sponsern. Ihr Visastatus ist dabei direkt an Ihren Eigentumsanteil am registrierten bahrainischen Unternehmen gekoppelt.

    Warum das ein entscheidender Vorteil ist – besonders für Komorer Staatsangehörige:

    * Vollständige Kontrolle über den Aufenthaltsstatus: Sie behalten die volle Kontrolle und Unabhängigkeit über Ihren Aufenthaltsstatus, da dieser direkt an Ihr Unternehmen gebunden ist und nicht an eine externe Person oder ein Drittunternehmen. Dadurch entfallen potenzielle Abhängigkeiten, Interessenkonflikte oder unerwartete Änderungen Ihres Status. * Vereinfachtes Verfahren: Das Verfahren zur Visumbeantragung und -verlängerung wird erheblich vereinfacht, bürokratische Hürden und mögliche Verzögerungen, die bei Sponsoringmodellen durch Dritte häufig auftreten, entfallen.

    * Größere Unabhängigkeit und Sicherheit: Sie gewinnen ein starkes Gefühl von Unabhängigkeit und Sicherheit, weil Ihr Aufenthaltsstatus ausschließlich auf Ihren rechtmäßigen Geschäftstätigkeiten und der Einhaltung des bahrainischen Rechts beruht. Sie sind weder auf einen Arbeitgeber noch auf einen externen Sponsor angewiesen, um reisen oder Ihren Aufenthalt zu verlängern.

    * Stärkung des Investors: Dieses Modell stärkt ausländische Investoren und entspricht Bahrains Ziel, ein wirklich investorenfreundliches Umfeld zu schaffen – im deutlichen Gegensatz zu den restriktiveren Sponsoringanforderungen, die in vielen anderen Ländern üblich sind.

    Dieses Self-Sponsorship-Modell unterstreicht Bahrains fortschrittlichen Ansatz bei der Gewinnung globaler Talente und Investitionen.

    Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für ein Investorenvisum (CR-basiert)

    Die Beantragung Ihres Investor Visa (CR-basiert) umfasst mehrere klar abgegrenzte Schritte – von der Gründung Ihres Unternehmens bis zum Erhalt der endgültigen Aufenthaltserlaubnis. Hier eine detaillierte, nummerierte Übersicht mit besonderen Hinweisen für Komorer Staatsangehörige:

    Schritt 1: Unternehmensgründung in Bahrain (CR – Commercial Registration)

    Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen können, benötigen Sie ein rechtlich registriertes und aktives Unternehmen in Bahrain. Die gängigste und einfachste Variante für ausländische Investoren ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL).

  • Wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeit aus: Definieren Sie die Art Ihrer unternehmerischen Tätigkeit klar. Das Ministerium für Industrie und Handel Bahrains (MOICT) stellt über sein einheitliches Online-Portal Sijilat (sijilat.bh) eine umfangreiche Liste zulässiger Geschäftstätigkeiten bereit. Achten Sie darauf, dass Ihre ausgewählten Tätigkeiten darin enthalten sind.
  • Firmennamen wählen: Wählen Sie einen eindeutigen und passenden Namen für Ihr Unternehmen und lassen Sie ihn über das Sijilat-Portal genehmigen.
  • Entwurf der Gründungsurkunde (MoA): Dieses zentrale Rechtsdokument legt die Struktur Ihres Unternehmens, die Gesellschafter, die Unternehmensziele, das Stammkapital und die Geschäftsführung fest. Als Komorer können Sie in den meisten Branchen Alleineigentümer (100 % Gesellschafter) Ihrer WLL sein. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt zwar BHD 1, wir empfehlen jedoch dringend, es auf BHD 1.000 festzusetzen. Damit signalisieren Sie potenziellen Bankpartnern und der LMRA ein deutlich stärkeres Engagement, was die Eröffnung eines Firmenbankkontos erheblich erleichtert und die Erteilung des Investor Visa spürbar beschleunigt.
  • Eingetragene Geschäftsanschrift: Für Ihr Unternehmen benötigen Sie eine physische oder virtuelle eingetragene Geschäftsanschrift in Bahrain.
  • Antrag über Sijilat einreichen: Alle Anträge auf Unternehmensgründung werden effizient über das Sijilat-Portal bearbeitet. Sie müssen Ihren Gesellschaftsvertrag (MoA), Kopien der Reisepässe aller Gesellschafter/Geschäftsführer sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochladen. Das Sijilat-System ist auf Schnelligkeit ausgelegt und ermöglicht oft bereits innerhalb weniger Tage eine erste Genehmigung. Beachten Sie die rechtlichen Vorgaben und die spezifischen Anforderungen der CR (Commercial Registration).
  • Commercial Registration (CR) beantragen: Sobald die Genehmigung vorliegt und alle erforderlichen Gebühren bezahlt sind, erhalten Sie Ihre offizielle Handelsregisterbescheinigung (Commercial Registration – CR). Dieses Dokument bildet die zentrale Grundlage für Ihren Antrag auf ein Investorenvisum.
  • Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen

    Nach offizieller Ausstellung Ihrer CR ist der nächste entscheidende Schritt die Eröffnung eines Geschäftskontos für Ihr bahrainisches Unternehmen. Beachten Sie dabei die spezifischen Anforderungen der lokalen Banken sowie die regulatorischen Vorgaben der CBB.

  • Bank auswählen: In Bahrain gibt es zahlreiche renommierte einheimische und internationale Banken (z. B. National Bank of Bahrain (NBB), Bahrain Kuwait Bank (BBK), Al Baraka Islamic Bank, HSBC, Standard Chartered). Prüfen Sie die jeweiligen Anforderungen, Gebühren und angebotenen Services, um die Bank zu finden, die am besten zu Ihren geschäftlichen Bedürfnissen passt.
  • Dokumente vorbereiten: In der Regel benötigen Sie die CR (Commercial Registration), den Gesellschaftsvertrag (MoA), Reisepasskopien aller Gesellschafter/Geschäftsführer, einen Wohnsitznachweis (in Bahrain oder Ihrem Heimatland) sowie einen prägnanten Geschäftsplan.
  • Ersteinzahlung: Sie müssen eine Ersteinzahlung auf das Firmenkonto leisten, die dem von Ihnen angegebenen Stammkapital entspricht (wir empfehlen 1.000 BHD für eine WLL). Banken sehen darin häufig ein Zeichen ernsthafter Geschäftstätigkeit und finanzieller Solidität.
  • Abschluss des KYC-Prozesses (Know Your Customer): Banken führen eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch, die Interviews, Hintergrundchecks und eine Verifizierung der Mittelherkunft umfassen kann. Je nach Bank und Komplexität Ihres Profils kann dieser Prozess einige Wochen dauern.
  • Schritt 3: Beantragung des Investorenvisums über das LMRA-Expatriates-Portal

    Sobald Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und das Geschäftskonto aktiviert wurde, können Sie über die LMRA Ihr Investor-Visum beantragen.

  • Zugang zum LMRA Expatriates Portal: Ihr benannter Public Relations Officer (PRO) oder ein qualifizierter Berater wird im Namen Ihres Unternehmens auf das LMRA Expatriates Portal (lmra.gov.bh) zugreifen.
  • Visumantrag einreichen: Füllen Sie das Online-Antragsformular für eine Arbeitserlaubnis als „Investor“ oder „Eigentümer“ aus und geben Sie dabei klar an, dass Sie sich selbst sponsern.
  • Erforderliche Dokumente hochladen:
  • * Gescannte Kopie Ihres gültigen komorischen Reisepasses (mit einer Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten). * Aktuelle Passfotos (digital, üblicherweise 4 x 6 cm mit weißem Hintergrund). * Kopie der Handelsregisterbescheinigung (CR) Ihres Unternehmens. * Kopie der Satzung (MoA) Ihres Unternehmens. * Investitionsnachweis (z. B. Kontoauszüge, aus denen das eingezahlte Stammkapital auf Ihrem bahrainischen Firmenkonto hervorgeht). * Aktuelle bahrainische Kontoauszüge Ihres Unternehmens, die eine aktive Geschäftstätigkeit oder ausreichende Mittel belegen. * Sponsoring-Schreiben Ihres bahrainischen Unternehmens, das Ihre Position als Investor/Eigentümer bestätigt und Ihr Visum sponsert – als Selbstsponsor wird Ihr Unternehmen technisch als Sponsor tätig.
  • Antragsgebühren zahlen: Die Antragsgebühr für das LMRA-Investorenvisum beträgt ca. 200 BHD. Dies ist in der Regel eine jährliche Gebühr.
  • Erstgenehmigung: Die LMRA prüft Ihren Antrag. Erfüllt dieser alle anfänglichen Kriterien und Compliance-Prüfungen, erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Erstgenehmigung.
  • Schritt 4: Medizinische Untersuchung und polizeiliches Führungszeugnis

    Dies sind für alle Bewerber um ein Aufenthaltvisum in Bahrain verpflichtende Schritte.

  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:
  • * Nach der ersten LMRA-Genehmigung müssen Sie eine umfassende medizinische Untersuchung in einem zugelassenen medizinischen Zentrum des Gesundheitsministeriums in Bahrain absolvieren. Diese umfasst in der Regel eine allgemeine Untersuchung, Bluttests (auf HIV, Hepatitis B und Hepatitis C) sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Abklärung von Infektionskrankheiten. Die Ergebnisse liegen normalerweise innerhalb von 24–48 Stunden vor. *Spezielle Regelungen für Komoren-Staatsangehörige:Auch wenn die eigentliche medizinische Untersuchung in Bahrain erfolgt, empfiehlt es sich, vor der Reise ein aktuelles Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Krankenhauses auf den Komoren (z. B. Moroni oder Mutsamudu) einzuholen. Dieses Zeugnis aus dem Heimatland muss von der bahrainischen Botschaft auf den Komoren (oder der nächstgelegenen akkreditierten Vertretung, z. B. in Daressalam, Tansania) und anschließend bei der Einreise vom bahrainischen Außenministerium beglaubigt werden, falls die Behörden dies zur Überprüfung ausdrücklich verlangen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis / Certificate of Good Conduct:
  • * Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland Komoren. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie in Ihrem Herkunftsland kein Vorstrafenregister haben. *Nur für Komorer Staatsangehörige:Diese PCC muss offiziell legalisiert und beglaubigt werden. Dazu ist eine Beglaubigung durch die bahrainische Botschaft auf den Komoren (oder die nächstgelegene akkreditierte diplomatische Vertretung, etwa in Daressalam, Tansania) sowie anschließend durch das Außenministerium in Bahrain bei Einreichung erforderlich.Für diesen internationalen Beglaubigungsprozess sollten Sie zusätzlich 1 bis 2 Wochen einplanen.Nach Ihrer Ankunft in Bahrain müssen Sie außerdem ein lokales Police Clearance Certificate einholen, was ein relativ schneller Vorgang ist.

    Schritt 5: Endgültige Visumausstellung und Aufenthaltserlaubnis (CPR-Karte)

    Sobald alle Unterlagen eingereicht und sämtliche erforderlichen Genehmigungen erteilt sind, sind die letzten Schritte unkompliziert.

  • Endgültige LMRA-Genehmigung: Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer medizinischen Untersuchung und der polizeilichen Überprüfung erteilt die LMRA die endgültige Genehmigung für Ihr Arbeitserlaubnis (Investor Visa).
  • Bearbeitung durch die NPRA und Ausstellung der CPR-Karte: Der Antrag wird anschließend an die National Population Registration Authority (NPRA) zur endgültigen Ausstellung Ihrer Aufenthaltserlaubnis weitergeleitet. Diese wird in der Regel als Identitätskarte ausgegeben, die allgemein als „CPR-Karte“ (Central Population Register card) bezeichnet wird.
  • Biometrischer Termin: Sie müssen einen biometrischen Termin in einem NPRA-Servicecenter wahrnehmen, bei dem Ihre Fingerabdrücke erfasst werden.
  • Abholung der CPR-Karte und des Passaufklebers: Sie werden benachrichtigt, Ihre CPR-Karte in einem NPRA-Servicecenter abzuholen. Diese Karte dient als offizieller Nachweis Ihres Wohnsitzes in Bahrain. Gleichzeitig wird ein Aufenthaltss sticker in Ihren Reisepass eingeklebt.
  • Erforderliche Dokumente – Checkliste für Komoren-Staatsangehörige

    Um einen reibungslosen und effizienten Antragsprozess zu gewährleisten, bereiten Sie die folgenden Unterlagen bitte sorgfältig vor:

    | Dokument | Bezugsquelle / Hinweise | Hinweise für Antragsteller aus den Komoren | | :-------------------------------- | :------------------------------------ | 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