Investorenvisum in Bahrain aus Belgien | Jetzt beantragen

Beantragen Sie ein Investorenvisum in Bahrain aus Belgien. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, die erforderlichen Investitionssummen, die Vorteile und den schrittweisen Antragsprozess für belgische Investoren.

Entkommen Sie der erdrückenden Steuerlast Belgiens und errichten Sie Ihre Geschäftsbasis im Nahen Osten mit einem Bahrain-Investorenvisum – hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie es geht.

Belgische Unternehmer sehen sich einigen der härtesten Geschäftsbedingungen Europas gegenüber: 25 % Körperschaftsteuer, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von weiteren 25 % auf jedes gezahlte Gehalt und der bürokratische Albtraum, sich durch die Steuerregime von Vlabel, Wallonien und dem Bund zu navigieren – Regelungen, die offenbar gezielt den Erfolg bestrafen. Kein Wunder, dass Tausende belgische Unternehmer gen Osten blicken, um Erleichterung zu finden. Bahrain bietet hier eine attraktive Alternative, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, Doppelbesteuerungsabkommen und die expliziten Hinweise zur Steuereinhaltung (CFC/Außensteuergesetz). Beachten Sie, dass für die meisten Unternehmen keine allgemeine Körperschaftsteuer erhoben wird (Ausnahmen gelten für Öl/Gas und große multinationale Unternehmen); die steuerliche Situation hängt vom Wohnsitzland des Mandanten ab.

Bahrain bietet etwas Einzigartiges: null Körperschaftsteuer, null Einkommensteuer für natürliche Personen, 100 % ausländisches Eigentum an Ihrem Unternehmen und ein Investor-Visa-System, das Ihnen durch Unternehmensbeteiligung eine langfristige Aufenthaltserlaubnis gewährt. Das ist keine Steuerschlupfloch – es handelt sich um einen legitimen, staatlich geförderten Weg, den Bahrain aktiv nutzt, um internationale Unternehmer anzuziehen.

Als jemand, der bereits Hunderten europäischer Unternehmer bei diesem Wechsel geholfen hat, kann ich Ihnen versichern: Belgier profitieren von einem besonders reibungslosen Verfahren. Sie können das E-Visum elektronisch beantragen, erhalten optimierten Zugang zum LMRA-Portal und die bahrainischen Einwanderungsbehörden kennen die belgischen Dokumentationsstandards sehr genau.

Dieser Leitfaden deckt alles ab: die verschiedenen verfügbaren Visumtypen, die genauen Kosten in Bahrain-Dinar, die Behörden, mit denen Sie zu tun haben (LMRA, NPRA, Sijilat), die erforderlichen Dokumente, die Bearbeitungsfristen sowie die konkreten Vorteile, durch die das bahrainische System dem, was Sie aus Belgien kennen, klar überlegen ist.

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Arten von Bahrain-Investorenvisa für belgische Staatsangehörige

Belgische Unternehmer haben drei Hauptwege, um eine Investorenresidenz in Bahrain zu erhalten. Jeder Weg eignet sich für unterschiedliche Situationen und Investitionshöhen.

1. Investor Visa durch Unternehmensbeteiligung (CR-basiert)

Dies ist der gängigste Weg für belgische Unternehmer. Sie gründen eine Bahrain WLL (With Limited Liability), registrieren diese über Sijilat (das Commercial-Registration-Portal des Ministry of Industry and Commerce) und Ihre Beteiligung an dieser Gesellschaft berechtigt Sie zum Investor Visa.

Wichtige Fakten zu diesem Weg:

  • Sie müssen als Gesellschafter in Ihrer Handelsregisterauszugs (CR) eingetragen sein.
  • Das Visum wird über das LMRA Expatriates Portal beantragt.
  • Die jährlichen Kosten betragen ca. 200 BHD (rund 500 EUR).
  • Das Visum ist jedes Jahr erneuerbar, solange Ihre CR aktiv bleibt.
  • Es gibt keine Mindestgehaltsanforderung – Sie sind Geschäftsinhaber und kein Angestellter.
  • Eine Person kann 100 % einer Bahrain WLL besitzen.
Das Mindeststammkapital für eine Bahrain WLL beträgt technisch nur 1 BHD, ich empfehle jedoch dringend, mit 1.000 BHD zu kapitalisieren. Das macht die Eröffnung eines Bankkontos deutlich reibungsloser und erhöht Ihre Chancen auf Erteilung eines Investor Visa. Es handelt sich um einen vernachlässigbaren Betrag (ca. 2.500 EUR), der mögliche Komplikationen vermeidet.

2. Bahrain Golden Visa

Für belgische Staatsangehörige, die substanzielle Investitionen planen oder maximale Aufenthaltsstabilität anstreben, bietet das Golden-Visa-Programm Bahrains eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. Diese wird über die NPRA (National Population Registration Authority) abgewickelt, nicht über die LMRA.

Für belgische Antragsteller relevante Golden-Visa-Kategorien:

Investorenkategorie: Erfordert eine Mindestinvestition von 200.000 BHD in Bahrain (ca. 500.000 EUR). Dies kann in Form von Immobilien, einer Unternehmensbeteiligung oder in Bahrain gehaltenen Finanzinstrumenten erfolgen.

Kategorie Remote Worker: Wenn Sie in Bahrain leben und weiterhin Kunden oder ein Beschäftigungsverhältnis in Belgien unterhalten, qualifizieren Sie sich mit einem nachweisbaren monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 USD. Ideal für belgische Berater, Entwickler oder Freiberufler, die der belgischen Besteuerung entkommen möchten, ohne ihre europäischen Kunden zu verlieren.

Kategorie Ruheständler: Belgische Staatsangehörige ab 50 Jahren mit nachgewiesenen Renteneinkünften oder Kapitalerträgen. Viele belgische Frührentner nutzen diese Möglichkeit, um ihre Altersbezüge deutlich zu strecken – ohne dass belgische Rentensteuern ihr Einkommen schmälern.

Fachkategorie: Zugelassene Berufe, darunter bestimmte Positionen in den Bereichen Technologie, Medizin und Finanzen.

Die Kosten für das Golden Visa liegen je nach Kategorie und Einbeziehung der Familie zwischen 300 BHD und 500 BHD.

3. Selbstsponsoring über die eigene Firma

Hier unterscheidet sich Bahrain grundlegend von anderen GCC-Staaten. In Saudi-Arabien oder den VAE benötigte man früher zwingend einen lokalen Sponsor (Kafeel), um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Bahrain hat diese Pflicht für Geschäftsinhaber bereits vor Jahren abgeschafft.

Wenn Sie eine Gesellschaft in Bahrain besitzen, sponsern Sie sich selbst. Sie sind damit nicht von Dritten abhängig, was Ihren Aufenthaltsstatus betrifft. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Visum, Ihre Arbeitserlaubnis und Ihre Reisefreiheit.

Dieses Selbstsponsoring-Modell ist besonders wertvoll für belgische Unternehmer, die ihre Unabhängigkeit gewohnt sind. Sie sind kein Angestellter auf dem Visum eines Dritten – Sie sind Geschäftsinhaber und behalten die volle Kontrolle über Ihren eigenen Einwanderungsstatus.

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Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren

So erhalten Sie als belgischer Staatsbürger Ihr Investorenvisum für Bahrain – in genau dieser Reihenfolge:

Schritt 1: Gründen Sie Ihr Unternehmen in Bahrain

Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen können, benötigen Sie eine aktive Handelsregistereintragung (CR). Dieser Prozess läuft über Sijilat, Bahrains Online-Portal für Handelsregistereintragungen.

Wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeit aus der genehmigten Liste des MOICT. Für die meisten belgischen Unternehmer gehören zu den gängigen Tätigkeiten allgemeiner Handel, Beratungsdienstleistungen, E-Commerce oder Technologie-Dienstleistungen.

Erstellen Sie Ihre Gründungsurkunde (MoA) und Satzung. Bei einer Single-Owner-WLL ist dies unkompliziert.

Einreichung über Sijilat mit Kopie Ihres Reisepasses, vorgeschlagenem Handelsnamen und ausgewählter Tätigkeit. Das gesamte Verfahren läuft vollständig online.

Die Unternehmensgründung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa 3–5 Werktage.

Schritt 2: Firmenbankkonto eröffnen

Nach erfolgter CR-Registrierung eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank in Bahrain. Die National Bank of Bahrain, die Ahli United Bank sowie die Bank of Bahrain and Kuwait verfügen über umfassende Erfahrung mit ausländisch geführten Unternehmen. Beachten Sie dabei die regulatorischen Anforderungen der CBB.

Zahlen Sie Ihr Stammkapital ein (ich empfehle das Minimum von 1.000 BHD).

Sie benötigen dieses Bankkonto, um verschiedene behördliche Zahlungen abzuwickeln und die Substanz Ihres Unternehmens nachzuweisen.

Schritt 3: Registrierung bei der LMRA

Die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) verwaltet sämtliche Arbeits- und Investorenvisa in Bahrain. Erstellen Sie ein Konto auf dem LMRA Expatriates Portal, das mit Ihrer CR-Nummer verknüpft ist.

Diese Registrierung verbindet Ihr Unternehmen mit dem bahrainischen Arbeits- und Einwanderungssystem.

Schritt 4: Antrag auf Investor Visa einreichen

Wählen Sie im LMRA Expatriates Portal den Antrag auf Investor Visa aus. Sie laden dazu hoch:

  • Ihr gültiger belgischer Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit)
  • Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR) von Sijilat
  • Gesellschaftsvertrag mit Nachweis Ihrer Beteiligung
  • Passfotos (weißer Hintergrund)
  • Zahlung der Antragsgebühr (200 BHD)

Schritt 5: Medizinische Eignungsuntersuchung

Nach der Ersterteilung besuchen Sie ein zugelassenes medizinisches Zentrum in Bahrain zur Untersuchung. Diese umfasst eine grundlegende Gesundheitsprüfung sowie Bluttests. Die Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor.

Kosten: ca. 30 BHD.

Schritt 6: Biometrie und Visum-Erteilung

Besuchen Sie das NPRA-Büro, um biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) abzugeben. Ihr Investorenvisum wird anschließend in Ihren Reisepass gestempelt oder als E-Visum ausgestellt, das mit Ihrer Reisepassnummer verknüpft ist.

Schritt 7: Erhalt Ihrer CPR (Central Population Registration)

Ihre CPR-Karte ist Ihr bahrainischer Aufenthaltstitel. Diese Smartcard bestätigt Ihren rechtlichen Aufenthaltsstatus und wird für zahlreiche Dienstleistungen benötigt, darunter Bankgeschäfte, Telekommunikation und Mietwohnungen.

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Checkliste der erforderlichen Dokumente

Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit, bevor Sie den Antrag starten:

Aus Belgien:

  • Gültiger belgischer Reisepass (mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus gültig)
  • Polizeiliches Führungszeugnis der belgischen Bundespolizei (aktuell, in der Regel nicht älter als 6 Monate)
  • Kontoauszüge zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (persönliche Kontoauszüge, 3–6 Monate)
  • Ausbildungsnachweise, sofern für Ihre Geschäftstätigkeit relevant (apostilliert)
In Bahrain gegründet:
  • Handelsregisterauszug (Commercial Registration – CR) von Sijilat
  • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association) mit Gesellschafterdetails
  • Bestätigung über die Eröffnung eines Firmenbankkontos
  • Mietvertrag für Geschäftsräume (virtuelles Büro für viele Aktivitäten zulässig)
Bei der Antragstellung zu generieren:
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis eines zugelassenen bahrainischen Medizinischen Zentrums
  • Passfotos (weißer Hintergrund, aktuell)
  • LMRA-Antragsformulare (online über das Portal vollständig auszufüllen)
Belgische Dokumente können je nach Art eine Apostille oder eine Beglaubigung erfordern. Das belgische Außenministerium ist für die Apostillen-Zertifizierung zuständig.

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Aufschlüsselung der Kosten und behördlichen Gebühren

Das müssen Sie tatsächlich zahlen (alle Beträge in Bahrain-Dinar):

Unternehmensgründung:

  • CR-Registrierungsgebühr: 50–100 BHD (je nach Tätigkeit unterschiedlich)
  • Reservierung des Handelsnamens: 10 BHD
  • MOIC-Gebühren: 50 BHD
  • Registrierung bei der Handelskammer: 100 BHD
  • Gesamtkosten der Unternehmensgründung: ca. 300–400 BHD
Investorenvisum:
  • LMRA-Visumantrag: 200 BHD
  • Medizinische Untersuchung: 30 BHD
  • NPRA-Bearbeitung: 20 BHD
  • CPR-Karte: 5 BHD
  • Gesamte Visakosten: ca. 255 BHD
Jährliche Verlängerung:
  • CR-Verlängerung: 50–100 BHD
  • Verlängerung des Investor Visa: 200 BHD
  • Gesamte jährliche Kosten für die Aufrechterhaltung: ca. 300 BHD
Golden Visa (falls zutreffend):
  • Antragsgebühr: 300–500 BHD
  • Gültig für 10 Jahre (keine jährliche Visumserneuerung erforderlich)
Zur Einordnung: 1 BHD entspricht etwa 2,50 EUR. Ihre Gesamtkosten im ersten Jahr für die Gesellschaft plus Investor Visa belaufen sich auf ca. 1.500–2.000 EUR – weniger, als viele belgische Unternehmer allein an Buchhalterhonoraren zahlen.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Standard-Investorenvisums dauert 2–4 Wochen ab vollständiger Einreichung des Antrags. Dies setzt voraus, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet sind und keine Rückfragen entstehen.

Eine Express-Bearbeitung innerhalb von 1–2 Wochen ist gegen Aufpreis möglich und sinnvoll, wenn Sie zeitkritische Geschäftsanforderungen haben.

Zeitlicher Ablauf:

  • Unternehmensgründung: 3–5 Werktage
  • Eröffnung des Bankkontos: 1–2 Wochen
  • LMRA-Registrierung: 1–2 Werktage
  • Prüfung des Visumantrags: 5–10 Werktage
  • Medizinische Untersuchung und Ergebnisse: 2–3 Tage
  • Biometrie und Visumseintrag: 1–2 Tage
  • Ausstellung der CPR-Karte: 3–5 Werktage
Von der Unternehmensgründung bis zum Erhalt Ihrer CPR-Karte sollten Sie insgesamt 4–6 Wochen einplanen. Belgische Staatsangehörige liegen dank optimierter Dokumentenprüfung meist am unteren Ende dieser Spanne.

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Golden-Visa-Option im Detail

Das Bahrain Golden Visa verdient besondere Aufmerksamkeit für belgische Staatsangehörige mit erheblichen finanziellen Mitteln oder die größtmögliche Stabilität suchen.

Im Gegensatz zum jährlichen Investorenvisum gewährt das Golden Visa eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen nicht jedes Jahr verlängern – mit einem einzigen Antrag erhalten Sie ein Jahrzehnt lang gesicherte Aufenthaltserlaubnis.

Für die Investorenkategorie (Mindestbetrag 200.000 BHD) kann Ihre Investition verschiedene Formen annehmen:

  • Immobilienerwerb in Bahrain
  • Kapitalbeteiligung an bahrainischen Unternehmen
  • Bankeinlagen bei Finanzinstituten in Bahrain
  • Kapitalisierung des Unternehmens über das Mindestmaß hinaus
Die Kategorie „Remote Worker“ (monatliches Einkommen ab 2.000 USD) ist besonders interessant für belgische Freiberufler, Berater oder Unternehmer, die weiterhin europäische Kunden betreuen. Sie weisen Ihr Einkommen mit Verträgen, Kontoauszügen oder belgischen Steuererklärungen nach und profitieren anschließend von Bahrains steuerfreiem Umfeld, während Sie ortsunabhängig arbeiten.

Inhaber eines Golden Visa profitieren von zusätzlichen Privilegien wie beschleunigter Abfertigung am Flughafen, bestimmten Lizenzierungsvorteilen und größerer Flexibilität bei der Aufnahme von Angehörigen als Sponsoren.

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Vorteile der Selbstsponsoring-Lösung gegenüber Belgien

In Belgien sind Sie nie wirklich frei von staatlicher Kontrolle über Ihr Geschäftsleben. Zwischen dem RSZ/ONSS-System der Sozialversicherung, den regionalen Steuerbehörden und den bundesstaatlichen Pflichten hat der Staat bei jeder unternehmerischen Tätigkeit seine Hand im Spiel.

Das Selbst-Sponsoring-Modell Bahrains steht für echte unternehmerische Freiheit:

  • Keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (damit sparen Sie den 25-%-Zuschlag auf belgische Gehälter)
  • Keine Körperschaftsteuer auf die Gewinne Ihrer Bahrain-Gesellschaft
  • Keine Einkommensteuer auf Ihr Gehalt oder die Dividenden aus der Gesellschaft
  • Keine Ausreiseerlaubnis erforderlich – mit Ihrem Investor Visa können Sie Bahrain jederzeit frei verlassen und wieder einreisen
  • Keine Abhängigkeit von einem Sponsor, Partner oder einer Behörde für Ihren Aufenthalt
  • Vollständige Kontrolle über Einstellung, Kündigung und die gesamten Geschäftsabläufe
Der letzte Punkt zu den Ausreisebestimmungen verdient besondere Betonung. Historisch verlangten einige GCC-Staaten die Erlaubnis des Arbeitgebers zur Ausreise. Bahrain kennt diese Pflicht nicht. Ihr Investorenvisum gewährt Ihnen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.

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Familiennachzug

Ihr Investorenvisum ermöglicht die Einbeziehung von Angehörigen:

Ehepartner: Ihr Ehepartner erhält ein abhängiges Visum, das an Ihren Investorenstatus gekoppelt ist. Wichtig: Er oder sie kann eine Arbeitserlaubnis erhalten und ist nicht auf die Rolle als Hausmann oder Hausfrau beschränkt. Viele belgische Paare nutzen diese Möglichkeit, um gemeinsam von Bahrain aus zu arbeiten – sei es im gemeinsamen Unternehmen oder in jeweils eigenen Karrieren.

Kinder: Ihre mitreisenden Kinder erhalten ein Aufenthaltsvisum. Sie können die internationalen Schulen Bahrains besuchen und sind bis zur Volljährigkeit über Ihre Sponsoring abgedeckt.

Eltern: In bestimmten Fällen können auch Eltern als Angehörige gesponsert werden. Hierfür sind jedoch zusätzliche Unterlagen erforderlich, die die Verwandtschaftsbeziehung und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zur Unterhaltsgewährung nachweisen.

Die Kosten für ein Visum für Angehörige liegen bei ca. 100–150 BHD pro Person und Jahr; die Abwicklung erfolgt ebenfalls über die LMRA.

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Verlängerungsverfahren

Die Verlängerung Ihres Investor Visa ist unkompliziert, solange Ihr zugrunde liegendes Unternehmen aktiv bleibt:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre CR bei Sijilat noch gültig und verlängert ist
  • Melden Sie sich ca. 30 Tage vor Ablauf Ihres Visums im LMRA Expatriates Portal an
  • Verlängerungsantrag mit aktualisierten Unterlagen einreichen
  • Erneuerungsgebühr bezahlen (BHD 200)
  • Erforderliche medizinische Aktualisierungen durchführen
  • Verlängertes Visum erhalten
  • Inhaber eines Golden Visa sind von diesem jährlichen Verfahren vollständig befreit – die Aufenthaltserlaubnis gilt 10 Jahre.

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    FAQ: Bewerber aus Belgien

    Kann ich meine belgische Gesellschaft behalten, während ich ein Bahrain-Investorenvisum besitze? Ja. Viele belgische Unternehmer behalten ihre belgische Gesellschaft für die europäischen Aktivitäten, gründen parallel jedoch eine Gesellschaft in Bahrain für das internationale Geschäft. Ihr Bahrain-Investorenvisum verpflichtet Sie nicht, die belgischen Aktivitäten einzustellen. Dennoch sollten Sie die belgischen Regelungen zum steuerlichen Wohnsitz sorgfältig prüfen.

    Verliere ich meine belgischen Sozialversicherungsansprüche? Das hängt von Ihrer individuellen Situation und davon ab, wo Sie Beiträge entrichten. Belgien hat mit einigen Ländern bilaterale Abkommen. Es empfiehlt sich, einen auf grenzüberschreitendes Steuerrecht spezialisierten Berater hinzuzuziehen. Die meisten Unternehmer stellen fest, dass die Einsparungen durch Bahrains Nullsteuerumfeld etwaige Einbußen bei den belgischen Sozialleistungen bei weitem überwiegen.

    Wie lasse ich die belgische polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beglaubigen? Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis bei der Föderalen Polizei und lassen Sie es anschließend vom belgischen Außenministerium mit einer Apostille versehen. Die Apostille macht das Dokument für die bahrainische Einwanderungsbehörde ohne zusätzliche Botschaftsbeglaubigung gültig.

    Kann ich mit einem bahrainischen Investorenvisum frei innerhalb des GCC reisen? Ihre bahrainische Aufenthaltserlaubnis ermöglicht einen relativ einfachen Zugang zu den anderen GCC-Staaten, auch wenn jedes Land seine eigenen Visabestimmungen hat. Die VAE gewähren Bahrain-Residenten beispielsweise häufig ein Visum bei der Einreise. Saudi-Arabien verfügt über ein separates E-Visum-System.

    Was passiert, wenn mein Unternehmen scheitert – verliere ich dann mein Visum? Ihr Investorenvisum ist an eine aktive CR gebunden. Schließen Sie Ihr Unternehmen, verlieren Sie die Sponsoring-Funktion. Sie können jedoch eine Gesellschaft mit Minimalaktivität aufrechterhalten, um Ihr Visum zu sichern, während Sie neue Geschäftsmöglichkeiten prüfen. Die jährlichen Kosten sind so gering, dass dies eine praktikable Absicherung darstellt.

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    Bereit für Ihr Investor Visa in Bahrain?

    Das belgische Steuerregime wird nicht einfacher. Sozialversicherungsbeiträge, Körperschaftsteuern und regionale Komplikationen setzen Unternehmer, die einfach nur ein Unternehmen aufbauen wollen, weiter unter Druck.

    Bahrain bietet eine klare Alternative: seriös, stabil und wirklich unternehmerfreundlich. Ihr Investor-Visum verschafft Ihnen den Aufenthalt durch Firmeneigentum, vollständiges Selbstsponsoring, null Einkommensteuer und einen strategischen Standort für den Nahen Osten und internationale Geschäfte.

    Kontaktieren Sie unser Team, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur, empfehlen den optimalen Visaweg (Standard-Investor- oder Golden Visa) und begleiten Sie durch jeden Schritt – von der Firmengründung bis zur Abholung Ihrer CPR-Karte.

    Verlieren Sie kein weiteres Jahr, in dem belgische Steuern Ihre Gewinne auffressen. Bahrain ist offen für Geschäfte – und offen für belgische Unternehmer, die den Schritt wagen wollen.

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