Erfahren Sie, wie Sie als Albaner ein Investor Visa in Bahrain beantragen. Voraussetzungen, Ablauf und Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.
Investor-Visum in Bahrain aus Albanien – Anleitungen zum Antrag
Erfahren Sie, wie Sie als Albaner ein Investor Visa in Bahrain beantragen – Anforderungen, Ablauf und Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.
Bahrain hat sich als strategisches Tor zu den Märkten des Golfkooperationsrates etabliert, und albanische Unternehmer erkennen die Chancen zunehmend. Mit seinen Gesetzen zur 100%igen ausländischen Eigentümerschaft, null Einkommensteuer für natürliche Personen und schlanken Geschäftsregelungen bietet Bahrain albanischen Geschäftsinhabern etwas, das man im Nahen Osten sonst nur schwer findet: einen unkomplizierten Weg zum Aufenthalt durch geschäftliche Investitionen.
Dieser umfassende Leitfaden begleitet Sie als albanischen Staatsbürger durch alle Aspekte der Beantragung eines Investor Visa in Bahrain – von der Wahl der richtigen Visakategorie über die Vervollständigung Ihres Antrags bis zur Einbeziehung Ihrer Familienangehörigen.
Warum albanische Unternehmer Bahrain wählen
Das wachsende unternehmerische Ökosystem Albaniens hat eine Generation von Unternehmern hervorgebracht, die über die europäischen Grenzen hinausblicken. Während viele albanische Gründer zunächst eine Expansion in die EU in Betracht ziehen, haben die komplexe Bürokratie, hohe Steuerlasten und gesättigten Märkte vorausschauende Unternehmer in Richtung Golfregion gedrängt. Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Doppelbesteuerungsabkommen und der strengen CFC-Regeln (Außensteuergesetz) bietet Bahrain eine attraktive Alternative.
Bahrain zeichnet sich durch mehrere Gründe aus, die besonders gut zur albanischen Geschäftskultur passen. Das Königreich setzt auf beziehungsbasierte Geschäfte – genau wie in Albanien. Entscheidungsträger sind leicht erreichbar, Abschlüsse gehen schnell über die Bühne und die Regierung wirbt aktiv ausländische Investitionen an, statt ihnen Steine in den Weg zu legen.
Die strategische Lage spielt ebenfalls eine Rolle. Von Bahrain aus können albanische Unternehmer Kunden in Saudi-Arabien, den VAE, Kuwait, Katar und Oman bedienen, ohne die hohen Kosten einer Niederlassung in Dubai oder die Einschränkungen einer direkten Geschäftstätigkeit in Saudi-Arabien. Der King-Fahd-Damm verbindet Bahrain direkt mit der Ostprovinz Saudi-Arabiens und gibt Kleinunternehmern Zugang zu einem Markt mit 35 Millionen Verbrauchern.
Für Albaner im Besonderen passt die Zeitzonenübereinstimmung hervorragend, wenn es darum geht, bestehende europäische Kundenbeziehungen zu pflegen und gleichzeitig Kontakte am Golf aufzubauen. Bahrain liegt drei Stunden vor der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), sodass eine Kommunikation am selben Tag problemlos möglich ist.
Arten von Investorenvisa in Bahrain
Bahrain bietet albanischen Unternehmern, die über eine Geschäftsinvestition eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, drei Hauptwege. Jeder ist auf unterschiedliche Geschäftsmodelle, Kapitalbedarfe und langfristige Ziele zugeschnitten.
CR-basiertes Investorenvisum
Das auf der Commercial Registration (CR) basierende Investorenvisum ist der gängigste Weg für albanische Unternehmer, die in Bahrain ein Unternehmen gründen. Dieses Visum ist direkt an Ihre Beteiligung am Unternehmen gekoppelt und ermöglicht es Ihnen, im Königreich zu leben und zu arbeiten, während Sie Ihre Geschäftsaktivitäten leiten.
Die CR-basierte Investorenvisum kostet 200 BHD pro Jahr und muss jedes Jahr zusammen mit Ihrer Handelsregistereintragung (CR) verlängert werden. Manche sehen die jährliche Erneuerung als Nachteil – tatsächlich bietet sie aber Flexibilität für Unternehmer, deren Pläne sich ändern können. Sie behalten Ihren Aufenthalt, solange Ihr Unternehmen aktiv und compliant bleibt.
Dieses Visum wird über die Labour Market Regulatory Authority (LMRA) abgewickelt, die sämtliche Arbeitserlaubnisse und beschäftigungsgebundenen Visa in Bahrain verwaltet. Ihr Unternehmen fungiert als Sponsor, sodass Ihre Aufenthaltserlaubnis direkt an Ihren Unternehmensstatus gekoppelt ist und nicht an eine Anstellung bei einem Dritten.
Bahrain Golden Visa
Das Golden-Visa-Programm ist Bahrains Premium-Residenzangebot. Es gewährt eine zehn Jahre gültige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis ohne die jährlichen Verlängerungspflichten eines regulären Investor Visa. Für albanische Unternehmer, die langfristig im Golfraum expandieren möchten, bietet diese Lösung Stabilität und hohes Ansehen.
Die Kosten für das Golden Visa liegen zwischen 300 BHD und 500 BHD, je nach Kategorie und gewünschtem Bearbeitungsweg. Für die Investorenkategorie gilt eine Investitionsschwelle von nachweisbaren Vermögenswerten oder Unternehmensinvestitionen von insgesamt mindestens 200.000 BHD in Bahrain.
Das Golden Visa wird über das Amt für Nationalität, Pässe und Aufenthaltsangelegenheiten (NPRA) abgewickelt und nicht über die LMRA. Dieser Unterschied ist wichtig, denn die NPRA betreut Premium-Residenzkategorien mit eigenen Servicestandards und Bearbeitungswegen.
Im Rahmen des Golden Visa gibt es vier Kategorien:
Investorenkategorie: Erfordert verifizierte Investitionen von 200.000 BHD oder mehr in Bahrain. Dazu zählen Immobilienbesitz, Unternehmensanteile oder Finanzinvestitionen in bahrainischen Institutionen.
Kategorie Remote Worker: Entwickelt für digitale Fachkräfte, die monatlich mindestens 2.000 USD von internationalen Auftraggebern verdienen. Albanische Freiberufler und Remote Worker, die europäische Kunden betreuen, finden diese Kategorie besonders zugänglich.
Kategorie Ruheständler: Verfügbar für Personen ab 50 Jahren mit nachweisbaren Ruhestandseinkünften oder ausreichenden Ersparnissen, um ihren Aufenthalt zu finanzieren.
Spezialistenkategorie: Vorbehalten für Fachkräfte mit außergewöhnlichen Qualifikationen, fortgeschrittenen Abschlüssen oder anerkannter Expertise in prioritären Sektoren.
Selbstsponsoring-Visum
Die Selbstsponsoring stellt die autonomste Aufenthaltsregelung dar, die in Bahrain verfügbar ist. Anders als bei einer Unternehmensgründung oder der Erfüllung der Golden-Visa-Voraussetzungen können albanische Unternehmer mit dem Selbstsponsoring ihren Aufenthalt vollkommen unabhängig selbst sponsern.
Diese Option eignet sich für Berater, Freiberufler und Geschäftsinhaber, die zunächst ohne formale Unternehmensstruktur arbeiten möchten. Das Self-Sponsorship-Modell gewährt Ihnen die volle rechtliche Aufenthaltserlaubnis, während Sie Geschäftsmöglichkeiten prüfen, Kontakte knüpfen und die optimale dauerhafte Struktur für Ihre Bahrain-Aktivitäten festlegen. Beachten Sie dabei die steuerlichen Folgen nach dem deutschen Außensteuergesetz (insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung) sowie die Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen. Die finale steuerliche Bewertung richtet sich nach Ihrem Ansässigkeitsstaat.
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren für albanische Staatsbürger
Das Antragsverfahren für das Investor Visa erfordert eine Abstimmung zwischen den bahrainischen Behörden und die Vorbereitung der Unterlagen in Albanien. Die Einhaltung dieser Reihenfolge verhindert Verzögerungen und Ablehnungen von Anträgen.
Schritt 1: Eintragung Ihrer Gewerbeanmeldung (Commercial Registration)
Bevor Sie ein Investorenvisum beantragen, müssen Sie ein Unternehmen in Bahrain registrieren lassen. Das Online-Portal Sijilat bearbeitet die Anträge auf Commercial Registration (CR) für ausländische Unternehmer. Den Großteil dieses Verfahrens können Sie bereits vor Ihrer Ankunft in Bahrain aus dem Ausland erledigen.
Für einen albanischen Staatsbürger, der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) gründet, beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital lediglich BHD 1. Dennoch empfehle ich dringend, Ihr Unternehmen mit mindestens BHD 1.000 zu kapitalisieren. Dieser höhere Betrag signalisiert gegenüber Banken bei der Kontoeröffnung Seriosität und stärkt Ihren Antrag auf ein Investor Visa bei der LMRA.
Für die Gründung Ihrer WLL benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association), der dem bahrainischen Handelsrecht entspricht. Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie 100 % Ihres Unternehmens besitzen, ohne für die meisten Geschäftstätigkeiten einen bahrainischen Partner zu benötigen.
Schritt 2: Beantragung Ihrer LMRA-Arbeitserlaubnis
Sobald Ihre Handelsregistereintragung (CR) aktiv ist, kann Ihr Unternehmen über die LMRA Ihre Arbeitserlaubnis als Investor beantragen. Diese Erlaubnis bildet die Grundlage Ihres Investor-Visum-Status.
Der Antrag wird über das LMRA-Onlineportal eingereicht und erfordert Ihre Handelsregisterbescheinigung (CR), die Gründungsurkunde (Memorandum of Association) sowie erste Geschäftsdokumente, die die Rechtmäßigkeit Ihres Unternehmens nachweisen.
Die Bearbeitung durch die LMRA dauert bei Standardanträgen in der Regel zwei bis vier Wochen. Eine Express-Bearbeitung verkürzt diese Frist auf ein bis zwei Wochen für Antragsteller, die eine schnellere Erledigung benötigen.
Schritt 3: Medizinische Eignungsuntersuchung absolvieren
Alle Bewerber für ein Investor Visa müssen eine medizinische Eignungsuntersuchung in einer zugelassenen Einrichtung in Bahrain absolvieren. Die Untersuchung umfasst übertragbare Krankheiten, den allgemeinen Gesundheitszustand und die Eignung für den Aufenthalt.
Diese medizinische Untersuchung muss zwingend in Bahrain durchgeführt werden. In der Regel ist hierfür zunächst ein Besuch auf Basis eines Business-Visums erforderlich, bevor Ihr Investor Visa aktiviert wird. Rechnen Sie mit ein bis zwei Tagen für die ärztlichen Untersuchungen und die Auswertung der Ergebnisse.
Schritt 4: Einreichung der finalen Visumunterlagen
Nachdem Ihr Arbeitsvisum genehmigt und die medizinische Freigabe erteilt wurde, reichen Sie Ihr vollständiges Visumantragspaket bei der NPRA zur endgültigen Bearbeitung ein. In dieser Phase wird Ihre Arbeitserlaubnis in einen formellen Aufenthaltsstatus umgewandelt.
Ihr Reisepass erhält einen Aufenthaltstempel und Sie erhalten Ihre Aufenthaltserlaubniskarte. Diese Karte dient als Ihr Hauptidentifikationsdokument in Bahrain und als Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Dokumentencheckliste für albanische Antragsteller
Die Aufbereitung von Dokumenten aus Albanien erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Beglaubigungsanforderungen, die von europäischen Normen abweichen. Die bahrainischen Behörden verlangen eine spezifische Authentifizierung für ausländische Dokumente.
Erforderliche Dokumente:
- Gültiger albanischer Reisepass mit mindestens 12 Monaten Restgültigkeit
- Handelsregisterauszug (Commercial Registration – CR) von Sijilat
- Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association) Ihrer bahrainischen Gesellschaft
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis einer zugelassenen bahrainischen Einrichtung
- Polizeiliches Führungszeugnis der albanischen Behörden
- Kontoauszüge zum Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (privat und geschäftlich)
- Passbilder, die den bahrainischen Vorgaben entsprechen
Ihr polizeiliches Führungszeugnis aus Albanien muss vor der Anerkennung durch die bahrainischen Behörden beglaubigt werden. Der Beglaubigungsprozess umfasst die Authentifizierung durch das albanische Außenministerium und anschließend die Legalisierung durch eine bahrainische Botschaft oder ein Konsulat, das für Albanien zuständig ist.
Da Bahrain keine Botschaft in Tirana unterhält, lassen albanische Staatsbürger Beglaubigungen in der Regel über die bahrainische Botschaft in Rom oder eine andere europäische Hauptstadt durchführen. Planen Sie für diesen Schritt ausreichend zusätzliche Zeit ein, da Kurierdienste und Terminverfügbarkeiten die Fristen erheblich verlängern können.
Medizinische Bescheinigungen, die außerhalb Bahrains ausgestellt wurden, können je nach Ihrem konkreten Visumweg eine Beglaubigung durch die Botschaft erfordern. Die meisten Investorenvisum-Antragsteller lassen die medizinischen Untersuchungen jedoch direkt in Bahrain durchführen und umgehen damit diese Anforderung.
Kostenübersicht 2025
Die genaue Kenntnis der gesamten Kostenstruktur hilft albanischen Unternehmern, ihr Bahrain-Vorhaben realistisch zu budgetieren.
Kosten der Unternehmensgründung:
- Handelsregistergebühr (CR): 50–200 BHD je nach Tätigkeit
- Erstellung der Gründungsurkunde: 300–500 BHD
- Eingetragene Geschäftsadresse: 1.200–3.000 BHD pro Jahr
- Stammkapital (empfohlenes Minimum): 1.000 BHD
- CR-basiertes Investorenvisum: 200 BHD pro Jahr
- LMRA-Arbeitserlaubnisgebühren: 300–400 BHD
- Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung: 40–60 BHD
- Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis: 50 BHD
- Dokumentenbeglaubigung: 100–200 BHD
- Antragsgebühr: 300–500 BHD
- Nachweis der Investitionshöhe: je nach Kategorie unterschiedlich
- Premium-Bearbeitung (optional): 100–200 BHD
Golden Visa – detaillierte Analyse für albanische Investoren
Das Golden-Visa-Programm verdient besondere Aufmerksamkeit für albanische Unternehmer mit ausreichend Kapital oder entsprechendem beruflichem Status.
Die zehnjährige Gültigkeit nimmt Ihnen den Stress jährlicher Erneuerungen und schafft echte langfristige Stabilität. Ihr Aufenthaltsstatus ist nicht davon abhängig, dass Sie während der gesamten Laufzeit aktiv Geschäfte betreiben. Sie müssen die Qualifizierungskriterien lediglich bei jeder Verlängerung nachweisen.
Für die Investorenkategorie kann die Schwelle von 200.000 BHD auch Immobilienkäufe umfassen. Der Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige in Bahrain wurde deutlich ausgeweitet. Immobilieninvestitionen werden bei der Qualifikation für das Golden Visa berücksichtigt und generieren gleichzeitig Mieteinnahmen oder dienen der eigenen Unterkunft.
Albanische Unternehmer kombinieren häufig Geschäfts-investitionen mit dem Kauf von Immobilien, um die erforderliche Mindestsumme zu erreichen. Eine Stammkapitalausstattung von 100.000 BHD zuzüglich des Kaufs einer Wohnung im Wert von 100.000 BHD erfüllt die Voraussetzungen und schafft gleichzeitig echte Vermögenswerte im Königreich.
Die Kategorie „Remote Worker“ bei einem monatlichen Einkommen von 2.000 USD eignet sich hervorragend für albanische Digital-Professionals, die internationale Kunden betreuen. Der Einkommensnachweis erfolgt über Arbeitsverträge, Kundenvereinbarungen oder Kontoauszüge, aus denen regelmäßige Geldeingänge in der erforderlichen Höhe hervorgehen.
Vorteil der Selbst-Sponsoring
Die Selbstsponsoring-Option gibt albanischen Unternehmern in der Anfangsphase in Bahrain maximale Flexibilität. Ohne die Kosten einer Unternehmensgründung zu tragen, erhalten Sie eine legale Aufenthaltserlaubnis und können gleichzeitig den Markt in Ruhe prüfen.
Dieser Weg eignet sich für albanische Berater, die die Nachfrage auf dem Golfmarkt testen, für Freiberufler, die regionale Kundenstämme aufbauen, und für Unternehmer, die verschiedene Geschäftsmodelle prüfen, bevor sie Kapital binden.
Die Selbstsponsoring-Option lässt sich nahtlos in einen CR-basierten Investorenvisum-Status umwandeln, sobald Sie Ihre Geschäftstätigkeit formalisiert haben. Der Wechsel erfordert weder die Ausreise aus Bahrain noch einen vollständigen Neubeginn des Aufenthaltsverfahrens.
Sponsoring von Angehörigen aus Albanien
Inhaber eines bahrainischen Investorenvisums können ihre engsten Familienangehörigen für eine abhängige Aufenthaltserlaubnis sponsern. Dazu gehören der Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren sowie unverheiratete Töchter unabhängig vom Alter.
Die Sponsoring von Angehörigen erfordert den Nachweis eines ausreichenden Einkommens zur Unterhaltung der Familienmitglieder. Bei den meisten Inhabern eines Investorenvisums erfüllen das Geschäftseinkommen und die Kapitalausstattung Ihres Unternehmens diese Anforderung ohne weitere Unterlagen.
Ihre Familienangehörigen erhalten Aufenthaltstitel, die an Ihren Status gekoppelt sind. Kinder können bahrainische Schulen besuchen und Ihr Ehepartner kann bei Bedarf eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.
Wichtig ist, dass Bahrain für Residenten und deren Angehörige keine Ausreiseerlaubnis verlangt. Ihre Familienmitglieder können jederzeit frei reisen, ohne Genehmigung von Behörden oder Sponsoren einholen zu müssen.
Visumverlängerung
Die Verlängerung des Investor Visa auf Basis der Commercial Registration (CR) erfolgt jährlich zusammen mit der Erneuerung Ihrer Handelsregistereintragung. Das Verfahren wurde durch Online-Portale erheblich vereinfacht, die meisten Verlängerungen sind innerhalb von ein bis zwei Wochen abgeschlossen.
Für die Verlängerung muss Ihr Unternehmen einen aktiven Status mit aktuellen Finanzunterlagen, gültigen Geschäftsräumen und die Einhaltung aller branchenspezifischen Vorschriften aufrechterhalten.
Die Verlängerung des Golden Visa nach zehn Jahren erfolgt nach vereinfachten Verfahren für Inhaber, die während ihrer gesamten Aufenthaltsdauer die Qualifikationskriterien erfüllt haben.
Häufig gestellte Fragen albanischer Antragsteller
Kann ich aus Albanien ein Investor Visa beantragen, ohne Bahrain vorher zu besuchen?
Die Unternehmensgründung und die Beantragung der Arbeitserlaubnisse können Sie vollständig aus der Ferne erledigen. Der medizinische Eignungstest erfordert jedoch Ihre persönliche Anwesenheit in Bahrain. Die meisten albanischen Unternehmer reisen mit einem Geschäftsvisum ein, um die medizinischen Untersuchungen durchführen zu lassen, und kehren anschließend nach Albanien zurück, während die Visumverfahren abgeschlossen werden.
Muss ich meine albanischen Dokumente ins Arabische übersetzen lassen?
Offizielle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische übersetzt werden. Für den Erstantrag werden englische Übersetzungen akzeptiert, für die finale Bearbeitung sind jedoch arabische Versionen zwingend erforderlich. In Bahrain gibt es zertifizierte Übersetzungsdienste. Albanische Unternehmer lassen die Übersetzungen in der Regel nach ihrer Ankunft anfertigen.
Wie lasse ich meine albanische polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beglaubigen, wenn es in Albanien keine bahrainische Botschaft gibt?
Lassen Sie Ihre Beglaubigung über die bahrainische Botschaft in Rom, Italien, durchführen. Zuerst authentifizieren Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis beim albanischen Außenministerium, anschließend reichen Sie es per Kurier oder persönlich bei der Botschaft in Rom ein. Rechnen Sie mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit.
Kann die Beteiligung an meiner albanischen Gesellschaft auf die Investitionsschwelle des Golden Visa angerechnet werden?
Nein, die Investitionsanforderungen für das Golden Visa schreiben ausdrücklich bahrainische Investitionen vor. Ihre albanischen Geschäftsanteile belegen zwar unternehmerische Erfahrung, zählen jedoch nicht auf die erforderliche Schwelle von 200.000 BHD.
Was passiert mit meinem Investor Visa, wenn meine bahrainische Gesellschaft scheitert?
Ihr Visumstatus ist an eine aktive Commercial Registration (CR) gebunden. Wird Ihr Unternehmen geschlossen, haben Sie eine Übergangsfrist, um entweder eine neue Firma zu gründen, auf Selbstsponsoring umzusteigen oder Bahrain zu verlassen. Die Zusammenarbeit mit einem PRO-Service bereits vor der Firmenschließung ermöglicht einen reibungslosen Wechsel in andere Visumkategorien.
Nächsten Schritt einleiten
Die Investor-Visa-Programme Bahrains bieten albanischen Unternehmern echte Chancen in der Golfregion. Ob Sie das standardmäßige CR-basierte Investor Visa für 200 BHD pro Jahr beantragen oder sich für das zehnjährige Golden-Visa-Programm entscheiden – das Königreich bietet ausländischen Unternehmern ein einladendes Umfeld. Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen und die Einhaltung von Vorschriften wie dem deutschen Außensteuergesetz (CFC-Regelungen). Die Körperschaftsteuer hängt vom Ansässigkeitsstaat des Investors ab; für die meisten Unternehmen fallen keine allgemeinen Körperschaftsteuern an (Ausnahmen gelten für Öl/Gas und große multinationale Unternehmen).
Der Start Ihres Antrags erfordert eine sorgfältige Dokumentenvorbereitung in Albanien und fundierte Kenntnisse der bahrainischen Handelsregisteranforderungen. Eine professionelle Beratung gewährleistet, dass Ihr Antrag beim ersten Mal erfolgreich ist und Ihre Unternehmensstruktur sowohl steuerlich optimiert als auch operativ flexibel ausgestaltet wird. Dies umfasst die Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Hinweise zu Doppelbesteuerungsabkommen sowie explizite Erläuterungen zur steuerlichen Compliance (CFC/Außensteuergesetz). Die steuerliche Situation hängt von Ihrem Ansässigkeitsstaat ab. In Bahrain gibt es keine allgemeine Körperschaftsteuer für die meisten Unternehmen (Ausnahmen: Öl/Gas und große multinationale Konzerne).
Kontaktieren Sie unser Team, um Ihre individuelle Situation, Ihren Zeitplan und Ihre geschäftlichen Ziele zu besprechen. Wir unterstützen albanische Unternehmer von der ersten Beratung über die Visumgenehmigung bis hin zur Einrichtung eines regelkonformen und effizienten Geschäftsbetriebs in Bahrain.
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